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Häufig gestellte Fragen
Laut DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.“
In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:
* Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.
* Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel – fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte
* Elektrische Anlagen – Gebäudeinstallationen und Maschinen
Ortsveränderliche Geräte sind zum Beispiel:
Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel…
Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel:
Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube…
Elektrische ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel:
Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen…
Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen…
Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.
Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
* Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
* Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) „sichere Arbeitsmittel“
* Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit elektrische Betriebsmittel“
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.
Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.
Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.
Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Prüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Die Prüffrist ist abhängig vom Prüfergebnis und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Hier werden unter anderem die Belastung und die äußeren Umgebungseinflüsse auf das elektrische Gerät bewertet. Die DGUV-Vorschrift 3 gibt Empfehlungen für die Prüffrist vor. Für ortsveränderliche elektrische Geräte empfiehlt sich ein Prüfzyklus von 3 bis 24 Monate je nach Einsatzbereich. Für ortsfeste Betriebsmittel wird ein Prüfintervall von 4 Jahren empfohlen.
Die folgenden Prüfzyklen haben sich bewährt:
Großküchen oder Baustellen ähnliche Bereiche 3 – 6 Monate
Produktion oder Werkstatt ähnliche Bereiche 6 – 12 Monate
Schulungsräume oder Büro ähnliche Bereiche 12 – 24 Monate
1. Beauftragung
Nach Auftragserteilung kontaktieren wir Sie kurzfristig um einen individuellen Prüfungszeitraum festzulegen.
2. Einsatzplanung
Nachdem der Prüftermin festgelegt ist, klären wir mit Ihnen, den organisatorischen Ablauf z.B. Arbeitszeiten, Ansprechpartner, Prüfzyklen, Standorte u.s.w.. Ein von uns vorbereitetes Rundschreiben, zur Information Ihrer Mitarbeiter, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Elektroprüfung.
3. Prüfungsdurchführung
Zum vereinbarten Prüftermin führen unsere Elektrofachkräfte selbstständig die Prüfarbeiten durch. Dabei werden alle elektrischen Geräte einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt nach den DIN VDE Bestimmungen mit geeichten Messgeräten.
4. Auswertung
Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV-V3 Prüfung dokumentieren und werten unsere Prüftechniker die Ergebnisse aus. Sie erhalten einen detaillierten, rechtssicheren, Prüfbericht mit der Möglichkeit auf einen Blick eine Übersicht der Ergebnisse zu bekommen.
5. Terminüberwachung
Die Ergebnisse Ihrer Prüfung archivieren wir in unserem System. Wir übernehmen für Sie die Terminverfolgung der Wiederholungsprüfungen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen.