DGUV V3 Prüfung · Theater

Betriebsmittelprüfung Theater: elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf der Bühne, in den Werkstätten und im Foyer nach DGUV Vorschrift 3 und 4

Ein Theater ist Werkstatt, Fabrik und Versammlungsstätte in einem Haus: Hunderte Scheinwerfer im Lichtpark, Dimmer und Stromverteiler auf der Bühne, die Formatkreissäge in der Schreinerei, das Schweißgerät in der Schlosserei, Nähmaschinen in der Schneiderei, Föne in der Maske, Kühlung und Kaffeemaschine im Foyer. AB Prüfservice prüft elektrische Betriebsmittel und Anlagen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern nach DGUV Vorschrift 3 und 4, je nach Unfallversicherungsträger, bundesweit und im Rhythmus des Spielplans.

Betriebsmittelprüfung im Theater: Scheinwerfer an den Traversen über dem Zuschauerraum.
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Was umfasst die Betriebsmittelprüfung im Theater?

Die Betriebsmittelprüfung im Theater umfasst die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im ganzen Haus: die feste Installation mit Haupt- und Unterverteilungen, ortsfeste Betriebsmittel wie Dimmeranlage, Werkstattmaschinen und Lüftung, und ortsveränderliche Geräte vom Scheinwerfer über die Nebelmaschine bis zum Bügeleisen der Schneiderei. Geprüft wird, was Beschäftigte auf, hinter und vor der Bühne im Betrieb benutzen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Theater: Historischer Saal mit Rängen und roten Sitzreihen.

Für die Anlage und die ortsfesten Betriebsmittel gilt die DIN VDE 0105-100 für den Betrieb elektrischer Anlagen: Besichtigen, Erproben und Messen von Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Fehlerstrom-Schutzschaltern. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden einzeln nach DIN VDE 0701-0702 geprüft, mit Messung und Protokoll; im Alltag heißt das meist DGUV V3, dieselbe Prüfung elektrischer Betriebsmittel, ob nach V3 oder V4. Was besteht, bekommt eine Prüfplakette; ein defektes Gerät wird gesperrt und steht mit Befund im Protokoll, damit es am nächsten Abend nicht wieder über der Bühne hängt.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten im Theater: DGUV Vorschrift 3 oder 4?

Theater in öffentlicher Trägerschaft, Staats-, Landes- und Stadttheater als Eigenbetrieb, Regiebetrieb oder kommunale GmbH, sind in der Regel über die Unfallkasse des Landes versichert und prüfen nach DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3). Privattheater, Tourneebühnen und freie Gruppen mit Beschäftigten sind in der Regel bei der VBG versichert und prüfen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).

Die Prüfung ist in beiden Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektrische Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regeln die elektrische Sicherheit im Detail, für Bühnen kommt die Vorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung hinzu (ehemals BGV C1 und GUV-V C1). Art, Umfang und Fristen der Prüfung legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, für den Lichtpark ebenso wie für die Werkstätten. Gesetzliche Anforderungen, Prüffristen und Nachweis sind nach beiden gesetzlichen Vorschriften gleich; wir prüfen nach beiden, und das Protokoll gilt gegenüber Behörden und Versicherungen. Ohne Nachweis trägt der Arbeitgeber nach einem Unfall die Haftungsrisiken allein; die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Hauses berät zum Umfang.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel werden im Theater geprüft?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angeschlossen: Dimmeranlage und Stromverteilung der Bühne, die Steckdosenfelder an Beleuchterbrücke und Portal, Lüftung, Werkstattmaschinen wie Formatkreissäge, Bandsäge und Absauganlage, Bügelstationen mit Dampferzeuger, Kühlhaus und Spülmaschine der Kantine. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel haben einen Stecker: Scheinwerfer, Movinglights, Nebelmaschine, Verlängerungsleitungen und Steckdosenleisten, Endstufen, Nähmaschinen, Föne und jeder Rechner in der Verwaltung.

Dazwischen liegt, was ein Theater von einer Fabrik unterscheidet: Praktikable und Requisiten mit Netzanschluss, die Stehlampe im Bühnenbild, Leuchtmittel in der Dekoration, Effektgeräte wie Hazer und Windmaschine, die Verstärker im Orchestergraben, die Pultleuchten der Musiker, die Ladegeräte für Funkmikrofone und Akkuschrauber; auch dort kommen Arbeitsmittel zum Einsatz, die geprüft werden müssen. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählt alles mit Nummer in eine Inventarliste je Bereich; der Lichtpark wird als eigener Bestand geführt, weil er wandert, zwischen Lager, Brücke und Gastspiel.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Was gehört nicht zur Betriebsmittelprüfung: Bühnenmaschinerie, Sicherheitsbeleuchtung, Prüfsachverständige?

Zwei weitere Prüfungen laufen im Theater neben der DGUV Vorschrift 3 und 4, und keine ersetzt die andere. Die Bühnenmaschinerie, Prospekt- und Punktzüge, Podien, Drehbühne und Bühnenwagen, hat ihre eigene sicherheitstechnische Prüfung durch Sachverständige und Sachkundige nach der Vorschrift für Veranstaltungsstätten. Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung, Brandmelde- und Rauchabzugsanlagen prüft nach Versammlungsstättenrecht ein Prüfsachverständiger. Beides übernehmen wir nicht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Theater: Aufführung vor bemaltem Bühnenprospekt.

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten des Hauses bleibt bei uns: Verteiler, Zuleitungen, Steckdosen und Schutzmaßnahmen bis zum Anschluss der Maschinerie, dazu Allgemeinbeleuchtung und Stromversorgung von Bühne, Werkstätten und Foyer mit Hauptverteilung und Unterverteilungen. Kettenzüge und Traversen der mobilen Veranstaltungstechnik folgen den Prüfregeln für Hebetechnik und werden getrennt nachgewiesen; ihre Zuleitungen und Steuerungen laufen in der Betriebsmittelprüfung mit.

Wie oft müssen Scheinwerfer, Verteiler und Werkstattmaschinen im Theater geprüft werden? Prüffristen und Intervall

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber fest; die Vorschrift nennt Richtwerte. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind es sechs Monate, auf der Bühne und in den Werkstätten höchstens ein Jahr; bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent darf das Intervall verlängert werden, im Büro gelten zwei Jahre. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel werden alle vier Jahre geprüft, Fehlerstrom-Schutzschalter halbjährlich über die Prüftaste.

Der Lichtpark ist der Taktgeber: Scheinwerfer werden gehängt, gerichtet, umgebaut, auf Gastspiel geschickt und mit Kabeln über Brücken gezogen, und ihre Steckverbinder und Zuleitungen altern schneller als jedes Bürogerät. Die Maschinen und Anlagen der Werkstätten laufen in Staub, Spänen und Farbnebel, die Maske arbeitet mit Wasser und Hitze. Wer die Intervalle je Bereich festlegt statt für das ganze Haus, prüft den Lichtpark jährlich und die Verwaltung alle zwei Jahre; eine regelmäßige Prüfung in diesem Takt hilft, Defekte an den elektrischen Betriebsmitteln frühzeitig zu erkennen, bevor sie zum Unfall oder zum Ausfall in der Vorstellung werden. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Dimmeranlage durch den Hersteller ersetzt die Prüfung nicht. Nach jedem Umbau der festen Anlage steht die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 an, bevor der Betrieb beginnt; die übernehmen wir auf Wunsch mit.

Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Theater durchführen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit Qualifikation und Erfahrung, mit geeigneten Prüfgeräten und Dokumentation je Gerät. Viele Beleuchter und Bühnentechniker sind Elektrofachkräfte und dürfen prüfen; eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken. Eine Sichtkontrolle vor der Vorstellung ersetzt keine Messung.

Dass das Haus eigene Elektrofachkräfte hat, heißt nicht, dass es die Prüfung nebenbei stemmt: Ein Lichtpark mit mehreren hundert Scheinwerfern, dazu Werkstätten und Verwaltung, braucht Prüftage, die im Spielbetrieb niemand hat, und die Beleuchtungsabteilung ist für Vorstellung und Probe da. Viele Häuser entscheiden sich deshalb, extern prüfen zu lassen: unabhängig, je Gerät mit Messwerten dokumentiert, mit einem Nachweis, der gegenüber Behörden und Versicherungen besteht. Prüft die eigene Abteilung, gilt für die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen dasselbe: Protokoll je Gerät, Plakette, Fristen; ein Haken auf der Liste reicht nicht, und der E-Check eines Elektrobetriebs zählt nur als dokumentierte DGUV-Prüfung mit Messwerten.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Theater: Nummerierte Samtsessel im Zuschauerraum.

Ablauf einer Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice im Theater

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice hat drei Schritte, in jedem Haus gleich: Bestandsaufnahme je Bereich mit Lichtpark, Bühne, Werkstätten, Foyer und Verwaltung, Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, digitale Dokumentation mit Protokoll je Gerät und Inventarliste im Kundenportal. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit QR-Code. Auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Der Termin folgt dem Spielplan: Lichtpark und Bühne in der Spielzeitpause, wenn die Scheinwerfer abgehängt im Lichtlager liegen, oder am spielfreien Tag zwischen Abbau und nächstem Aufbau; Werkstätten in den Theaterferien oder vormittags vor der Probe; Foyer, Kasse und Gastronomie am Vormittag. Der Maßstab ist, alle Betriebsmittel zu prüfen, ohne eine Vorstellung zu berühren. Freischaltungen der Anlage stimmen wir mit der technischen Leitung ab, auf eine Zeit ohne Probe und ohne Publikum; so werden alle Geräte der Prüfung unterzogen, auch die, die nur in einer Produktion laufen. Für Mehrspartenhäuser mit mehreren Spielstätten setzen wir die Betriebsmittelprüfungen als Prüfplan je Spielstätte auf, ein Standard, getrennte Nachweise; die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und der Anlage läuft im Vierjahresrhythmus mit. Die Prüffristen hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch vor dem Folgetermin.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Theater

Wer prüft die Technik von Gastspielen und Tourneetheatern?

Wer sie bereitstellt. Scheinwerfer, Verteiler und Effektgeräte, die ein Gastspiel mitbringt, prüft der gastierende Betrieb; das Haus lässt sich bei der technischen Übernahme den Nachweis zeigen, und ungeprüfte Geräte kommen nicht ans Netz. Auf Wunsch prüfen wir mitgebrachte oder gemietete Technik mit, getrennt dokumentiert je Eigentümer, damit beide Seiten einen Nachweis haben.

Gehören Scheinwerfer, Dimmer und Lichtpult zur Betriebsmittelprüfung?

Ja. Konventionelle Scheinwerfer, LED-Scheinwerfer und Movinglights sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und werden einzeln nach DIN VDE 0701-0702 geprüft, mit Steckverbinder und Zuleitung; mobile Dimmerpacks und Stromverteiler ebenso. Die fest installierte Dimmeranlage und das Stellwerk gehören als ortsfeste Betriebsmittel in die Anlagenprüfung. Geprüft wird, wo das Gerät erreichbar ist: im Lichtlager oder abgehängt auf der Bühne.

Was gilt für die Werkstätten: Schreinerei, Schlosserei, Malsaal und Schneiderei?

Dort gelten die Regeln einer Fertigungsstätte mit kurzen Fristen. Die elektrische Ausrüstung von Formatkreissäge, Bandsäge, Hobelmaschine und Absauganlage wird nach DIN VDE 0113-1 in der Anlagenprüfung mitgeführt; Handwerkzeuge, Schweißgeräte, Rührwerke, Heizlüfter, Nähmaschinen und Bügelstationen sind ortsveränderliche Geräte. Die Maschinensicherheit mit Schutzhauben und Schutzeinrichtungen ist eine eigene Prüfung des Herstellers oder Fachbetriebs; Not-Halt und Steuerung prüfen wir elektrisch mit.

Muss das Theater für die Prüfung schließen?

Nein. Steckergeräte sind in wenigen Minuten geprüft, und der Lichtpark wird dort geprüft, wo er gerade liegt: im Lager, in der Spielzeitpause oder am spielfreien Tag. Nur für Freischaltungen der festen Anlage braucht es eine Zeit ohne Probe und ohne Publikum, die wir vorab mit der technischen Leitung festlegen. In eine Vorstellung greifen wir nicht ein.

Ersetzt die Prüfung durch den Prüfsachverständigen die Betriebsmittelprüfung nach DGUV?

Nein. Die wiederkehrende Prüfung nach Versammlungsstättenrecht gilt den sicherheitstechnischen Anlagen des Gebäudes, etwa Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung und Rauchabzug, und schützt das Publikum. Die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 gilt den Arbeitsmitteln der Beschäftigten, vom Scheinwerfer bis zur Kreissäge, und der Anlage, an der sie hängen. Beide Nachweise liegen nebeneinander; keiner deckt den anderen ab.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden gekennzeichnet und gesperrt, der Mangel steht mit Messwert im Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück in den Lichtpark oder die Werkstatt. Typische Befunde sind beschädigte Steckverbinder und Zuleitungen an Scheinwerfern, geflickte Verlängerungsleitungen und fehlende Schutzleiterverbindungen an älteren Werkstattmaschinen; die Instandsetzung übernimmt Ihr Elektriker oder der Kundendienst des Herstellers.

Können Leitern und Tritte in derselben Begehung geprüft werden?

Ja. Die Leitern und Tritte von Beleuchtung, Bühne, Werkstätten und Hausmeisterei unterliegen einer eigenen Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Wir prüfen sie auf Wunsch in derselben Begehung wie die elektrischen Betriebsmittel, mit getrennter Dokumentation, sodass beide Nachweise aus einer Hand kommen und das Haus nur einen Termin in den Spielplan nehmen muss.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Theater?

Die Kosten richten sich nach der Zahl der Geräte, vor allem der Scheinwerfer im Lichtpark, dem Umfang der ortsfesten Anlagen und der Zahl der Spielstätten. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass große Häuser von der Menge profitieren. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden.

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