DGUV V3 Prüfung · Bayern

Betriebsmittelprüfung in Bayern: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen sieben Regierungsbezirken

Bayern ist das flächengrößte Bundesland, und sein Bestand an elektrischen Betriebsmitteln ist so verschieden wie seine sieben Regierungsbezirke: Automobil- und Zulieferwerke in Oberbayern und der Oberpfalz, Elektrotechnik und Automatisierung in Mittelfranken, das Chemiedreieck im Südosten, Maschinenbau in Schwaben, Brauereien und Lebensmittelbetriebe überall, Hotels in den Alpen, dazu Kliniken, Hochschulen, Kommunen und der Freistaat selbst als Arbeitgeber. AB Prüfservice prüft in ganz Bayern elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3: eine Elektrofachkraft vor Ort, Prüfplakette und Protokoll je Gerät, Nachweis im Kundenportal. Für München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt beschreiben eigene Prüfpläne die Stadt im Einzelnen; diese Seite ordnet den Freistaat als Ganzes, von Aschaffenburg bis Passau und von Hof bis Lindau.

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Was ist eine Betriebsmittelprüfung, und ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht?

Die Betriebsmittelprüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren sicheren Zustand, verlangt durch die DGUV Vorschrift 3 (DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, in Bayern wie überall: Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der Benutzung und danach regelmäßig prüfen zu lassen, und die DGUV V3 Prüfung setzt das für die Elektrotechnik um.

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Den Rahmen setzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, aus der Prüfumfang und Prüffristen folgen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Wie geprüft wird, beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die TRBS 1201 zur Prüfung von Arbeitsmitteln und die TRBS 1203 zur befähigten Person, und die DGUV Information 203-071 für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln; die Messverfahren liefern die DIN VDE 0701-0702 für Geräte und die DIN VDE 0105-100 für den Betrieb elektrischer Anlagen. Gesetzliche Anforderungen an die Prüfung gelten bundeseinheitlich, und eine Betriebsmittelprüfung nach DGUV in Bayern unterscheidet sich im Inhalt nicht von einer in Hessen oder Sachsen. Was sich unterscheidet, ist der Träger: für Betriebe die Berufsgenossenschaft ihrer Branche, für Kommunen und den Freistaat die Unfallkasse. Die Prüfpflichten trägt in beiden Fällen die Unternehmensleitung; ein beauftragter Prüfservice nimmt ihr die Durchführung ab, nicht die Verantwortung.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel werden in Bayern geprüft?

Alle elektrischen Betriebsmittel eines Betriebs, in zwei Gruppen: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, also Geräte mit Stecker von der Bohrmaschine über die Kabeltrommel bis zur Kaffeemaschine, und ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen, also Verteilungen, fest angeschlossene Anlagen und Maschinen, Steckdosenkreise und Beleuchtung. Der Unterschied entscheidet über Messverfahren, Prüffrist und Protokollform, nicht über die Prüfpflicht selbst.

Der bayerische Bestand zeigt alle Facetten: In den Automobil- und Zulieferwerken an der Donau stehen elektrisch betriebene Maschinen und Anlagen neben Schweißgeräten, Akkuladern und Werkzeugen mit Stecker; im Chemiedreieck zwischen Burghausen und Trostberg prüfen wir außerhalb der Ex-Bereiche, die der Betreiber abgrenzt; Brauereien, Molkereien und Metzgereien bringen Pumpen, Kühltechnik und Reinigungsgeräte mit, Hotels im Allgäu Küchen und Zimmertechnik, Kliniken und Praxen Medizinprodukte, die wir nach MPBetreibV und DIN VDE 0751-1 aus einer Hand mitprüfen, und das Handwerk in jeder Kreisstadt die Geräte der Werkstatt und die Baustromverteiler, die wir auf Wunsch auch auf der Baustelle prüfen. Ladestationen für Dienstwagen und Flurförderzeuge gehören als ortsfeste Anlage dazu.

Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden, und wer legt die Prüffristen fest?

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: ortsveränderliche Betriebsmittel alle sechs Monate, in Büros bei niedriger Fehlerquote bis zu zwei Jahre, in Werkstätten und Küchen jährlich, auf Baustellen alle drei Monate; ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen alle vier Jahre, in Räumen besonderer Art jährlich.

Die regelmäßige Prüfung ist der Normalfall, die Prüfung aus Anlass die Ergänzung: vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen oder umgebauten Anlage nach DIN VDE 0100-600, nach einer Instandsetzung und nach einem Schaden. In Bayern bestimmt oft die Saison das Intervall: Hotels und Hütten in den Alpen laufen von Dezember bis März unter Last, Biergärten und Festzelte im Sommer; Geräte dieser Art werden vor der Saison geprüft, nicht mitten in ihr. Wer seine Betriebsmittel regelmäßig geprüft hat, kennt seine Fehlerquote, und daran passen wir die Prüffrist nach der ersten Runde an. Die Fristen hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Wer darf die Betriebsmittelprüfung durchführen?

Nur eine Elektrofachkraft, die zugleich zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 ist: elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung, aktuelle Normenkenntnis und kalibrierte Messgeräte. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter Leitung und Aufsicht mitwirken; die Bewertung der Messung bleibt bei der Elektrofachkraft. Hausmeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Siegel des Handwerks ersetzen diese Qualifikation nicht.

Bei AB Prüfservice prüfen ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte mit kalibrierten Prüfgeräten, die verantwortliche Elektrofachkraft ist der Geschäftsführer. Unsere Fachkräfte arbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik und bewerten jedes Ergebnis selbst. Wer die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vergibt, bleibt als Arbeitgeber für Umfang und Fristen verantwortlich, hat aber Messung, Bewertung und Dokumentation aus einer Hand.

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Wie ist der Ablauf der Betriebsmittelprüfung in Bayern, und was passiert bei Mängeln?

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beginnt mit der Bestandsaufnahme: welche Geräte und Anlagen es gibt, welche Fristen laufen, welcher Prüfweg gilt. Am Prüftag arbeitet die Elektrofachkraft den Bestand Raum für Raum ab, in den drei Schritten Besichtigung, Messung und Erprobung; ein Gerät ist nur für seine Messung vom Netz, ortsfeste Anlagen bekommen ein abgestimmtes Freischaltfenster.

Ein bestandenes Gerät trägt danach die Prüfplakette mit QR-Code. Ein defektes Gerät wird gekennzeichnet und gesperrt, der Mangel steht im Protokoll, ob beschädigte Zuleitung, unterbrochener Schutzleiter oder zu niedriger Isolationswiderstand; Instandsetzung oder Ersatz entscheidet der Betrieb, und nach der Reparatur prüfen wir erneut. Bei ortsfesten Betriebsmitteln gehören die Schutzmaßnahmen dazu, vom Fehlerstromschutzschalter bis zur Erdung. Prüfprotokolle je Gerät mit Messwerten, Inventarliste, Mängelliste und Fristen liegen digital im Kundenportal, abrufbar für Begehung, Audit, Behörden und Versicherer; so ist der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung rechtssicher dokumentiert. Eine jährliche Thermografie der Verteiler bieten wir als Zusatzleistung an. Das Angebot nach der Bestandsaufnahme kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Gelten in Bayern besondere Regelungen für DGUV V3 Prüfungen?

Nein. Die elektrische Betriebsmittelprüfung folgt bundesweit denselben Regeln, DGUV Vorschrift 3, Betriebssicherheitsverordnung und Technischen Regeln, in allen sieben Regierungsbezirken gleich. Bayerisch ist nur die Zuständigkeit: Für Kommunen, den Freistaat und ihre Einrichtungen ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern oder die Bayerische Landesunfallkasse der Träger, und dort heißt die Vorschrift DGUV Vorschrift 4, mit demselben Prüfumfang.

Für die Aufsicht ist in Bayern die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen der Bezirke zuständig, als zuständige Behörde für die Betriebssicherheitsverordnung; Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüfen bei der Begehung und nach einem Unfall, ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde. Landwirtschaftliche Betriebe haben mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einen eigenen Träger; die Prüfpflicht ist dieselbe. Wir prüfen nach beiden Vorschriften; das Protokoll weist die Einhaltung gegenüber jedem Träger, der Gewerbeaufsicht und dem Sachversicherer nach: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind das Ziel, die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte ist der Weg, der Nachweis das Mittel.

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Betriebsmittelprüfung in ganz Bayern: ein Prüfplan von Unterfranken bis Oberbayern

Wer in Bayern an mehreren Adressen arbeitet, bekommt einen Prüfplan für alle Standorte: eine Tour, ein Kundenportal, ein Ansprechpartner, dieselben Fristen, getrennte Nachweise je Standort. Die Zentrale in München und das Werk in Regensburg, die Filialen in Nürnberg und Augsburg, das Logistikzentrum bei Ingolstadt und der Betrieb in Würzburg, Passau oder Kempten laufen in einem Vorgang.

Dazwischen liegen Erlangen und Fürth, Bamberg und Bayreuth, Landshut, Rosenheim, Aschaffenburg und Schweinfurt, die Landkreise und Gemeinden, in denen die Betriebe des Freistaats zu Hause sind. Für sie alle gilt derselbe Ablauf, und der Standort außerhalb Bayerns läuft im selben Prüfplan mit, denn geprüft wird bundesweit nach demselben Standard. Die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel hängt nicht von der Adresse ab; die Betriebsmittel prüfen zu lassen, im richtigen Takt, ist überall günstiger als der Ausfall mitten im Betrieb.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Bayern

Was kostet eine Betriebsmittelprüfung in Bayern?

Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, nach Gerätezahl, ortsfesten Anlagen und Standorten. Das Angebot nach der Bestandsaufnahme nennt alle Kosten vorab: keine versteckten Kosten, keine Stundenabrechnung, für den Einzelbetrieb wie für den Standortverbund in ganz Bayern. Reise- und Nebenkosten sind im Stückpreis enthalten; nur unter dem Mindestauftragsvolumen pro Tag weisen wir Fahrtkosten im Angebot gesondert aus.

Muss der Betrieb für die Prüfung abgeschaltet werden?

Nicht als Ganzes. Ortsveränderliche Geräte sind nur für die Dauer ihrer Messung vom Netz, Arbeitsplatz für Arbeitsplatz. Für ortsfeste Anlagen braucht die Messung ein kurzes Freischaltfenster je Stromkreis, das wir mit dem Betrieb vorab abstimmen und in Schichtpausen, an Schließtagen oder in die Werksferien legen. So läuft die Prüfung Ihrer Elektrogeräte neben dem Betrieb, nicht gegen ihn.

Gilt für Kommunen, Schulen und den Freistaat die DGUV Vorschrift 3 oder 4?

Die DGUV Vorschrift 4. Für Gemeinden, Landkreise, Bezirke, staatliche Einrichtungen und ihre Schulen ist in Bayern die Kommunale Unfallversicherung Bayern oder die Bayerische Landesunfallkasse der Träger, und ihre Vorschrift hat denselben Prüfumfang wie die DGUV Vorschrift 3. Wir prüfen nach beiden, das Protokoll nennt die anzuwendende Vorschrift, und für öffentliche Auftraggeber beginnt der Weg mit einer Bestandsaufnahme für die Ausschreibung.

Sind auch landwirtschaftliche Betriebe zur Betriebsmittelprüfung verpflichtet?

Ja. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Beschäftigten ist Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, der Träger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die ortsfesten Anlagen und Geräte in Stall, Halle und Hofwerkstatt gehören mit dem Richtwert von vier Jahren in die Prüfung, ortsveränderliche Geräte wie Hochdruckreiniger, Pumpen und Elektrowerkzeuge häufiger, je nach Einsatz im Nassen und im Staub.

Was passiert, wenn keine Prüfung vorliegt?

Nach einem Unfall oder Brand trägt der Arbeitgeber ohne Nachweis das Risiko allein: Die Berufsgenossenschaft kann ein Bußgeld verhängen und Regress nehmen, der Sachversicherer die Leistung kürzen, und die Geschäftsführung haftet persönlich. Gefragt wird nach dem Protokoll bei der Begehung und im Schadensfall; eine Prüfung der Betriebsmittel, die erst danach nachgeholt wird, ändert daran nichts mehr.

Prüfen Sie auch außerhalb der großen Städte, etwa in Würzburg, Passau oder im Allgäu?

Ja, in ganz Bayern. Die Prüfpläne für München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt beschreiben diese Städte im Einzelnen; jeder andere Standort im Freistaat, ob in Unterfranken, Niederbayern oder Schwaben, läuft nach demselben Ablauf. Nennen Sie uns die Adressen und die ungefähre Zahl der Geräte, und Sie erhalten einen Prüfplan für alle Standorte zusammen.

Müssen Firmengeräte im Homeoffice und private Geräte im Betrieb geprüft werden?

Firmeneigene Geräte im Homeoffice bleiben Arbeitsmittel des Arbeitgebers und zählen bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln; die Beschäftigten bringen Netzteil, Monitor und Mehrfachsteckdose am Prüftag mit in den Betrieb. Private Geräte, die im Betrieb benutzt werden, muss der Arbeitgeber in die Prüfung aufnehmen oder untersagen; wir nehmen sie auf Wunsch mit in die Inventarliste, getrennt gekennzeichnet.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Leitern und Tritte haben eine eigene Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Auf Wunsch prüft AB Prüfservice sie in derselben Begehung wie die elektrischen Betriebsmittel, mit getrennter Dokumentation, sodass der Betrieb beide Nachweise aus einer Hand hat und an jedem bayerischen Standort nur einen Prüftag organisiert.

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