Leiterprüfung · Baden-Württemberg

Prüfung von Leitern und Tritten in Baden-Württemberg: Leiterprüfung nach BetrSichV und DGUV Information 208-016 durch eine befähigte Person, landesweit

Die Obstbauern am Bodensee, die Winzer am Kaiserstuhl, die Schreinereien im Schwarzwald, die Montagehallen am Neckar, die Hochregale in den Logistikzentren der Rheinebene, die Kliniken und Hochschulen zwischen Heidelberg und Tübingen, die Hotels auf der Alb: In Baden-Württemberg gibt es kaum einen Betrieb ohne Leiter, und kaum einen, in dem alle Leitern und Tritte im sicheren Zustand sind, den die Vorschrift verlangt. AB Prüfservice übernimmt die Prüfung von Leitern und Tritten im ganzen Land, bei Ihnen vor Ort: eine zur Prüfung befähigte Person, das Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, je Gerät Plakette und Protokoll, die Nachweise im Kundenportal. Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau und Heidelberg haben eigene Seiten; diese Seite gilt dem Land zwischen Main und Bodensee als Ganzem.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in Baden-Württemberg: Stadtpanorama über herbstlichen Baumkronen.
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Ist die Leiterprüfung in Baden-Württemberg verpflichtend, und welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

Ja, verpflichtend für jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung; rechtlich ist das Bundesrecht, es gilt in Baden-Württemberg wie in jedem anderen Land, für den Handwerksbetrieb wie für das Unternehmen mit vielen Standorten. § 3 BetrSichV verlangt die Gefährdungsbeurteilung, und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind Art, Umfang und Fristen der Prüfung festzulegen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in Baden-Württemberg: Roter Sandsteinbau mit Zwiebelhauben.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit füllen die Verordnung aus, die TRBS 1203 für die befähigte Person und die TRBS 2121 für die Benutzung und Verwendung von Leitern; die DGUV Information 208-016 ist die Handlungsanleitung der Unfallversicherungsträger für die Prüfung selbst, mit dem Kontrollblatt, das jeder Prüfer kennt. Zuständig für die Aufsicht sind in Baden-Württemberg die Arbeitsschutzbehörden bei den Regierungspräsidien und den Landratsämtern; der Träger für Kommunen, Schulen und das Land ist die Unfallkasse Baden-Württemberg, für Betriebe die Berufsgenossenschaft ihrer Branche. Normen wie die DIN EN 131 beschreiben, wie eine Leiter gebaut sein muss; ob sie noch so ist, zeigt erst die Prüfung im Betrieb.

Welche Leitern und Tritte sind prüfpflichtig, und muss eine neue Leiter geprüft werden?

Prüfpflichtig ist jede tragbare Leiter und jeder Tritt, den Beschäftigte benutzen: Anlegeleitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern, Teleskopleitern, Podest- und Plattformleitern, Regalleitern, Tritte und Rolltritte, aus Aluminium, Holz oder Kunststoff. Eine neue Leiter mit Kennzeichnung nach DIN EN 131 braucht vor dem ersten Einsatz nur eine Sichtkontrolle auf Transportschäden, gehört aber vom ersten Tag an in die Bestandsliste.

Ohne Kennzeichnung, gebraucht gekauft oder mit einem Bestand übernommen, wird sie vor der ersten Benutzung geprüft wie jede andere. Ortsfeste Steigleitern folgen der DGUV Information 208-032; solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit. Nicht in der Leiterprüfung: Gerüste mit Ausnahme der Fahrgerüste, die wir mit eigenem Protokoll aufnehmen, Hubarbeitsbühnen, fest eingebaute Treppen und Podeste, Maschinenaufstiege und die Leitern einer Fremdfirma, für die deren Arbeitgeber zuständig ist; auf Wunsch führen wir sie getrennt je Eigentümer mit. Dass Leitern und Tritte in einem Betrieb oft an mehr Stellen stehen, als die Liste sagt, ist die häufigste Überraschung der ersten Prüfung: hinter der Theke, im Serverraum, auf dem Dachboden der Hausverwaltung, im Kofferraum des Servicewagens.

Was wird bei der Leiterprüfung geprüft, und wie läuft sie ab?

Die Prüfung von Leitern und Tritten ist eine Sicht- und Funktionsprüfung: Holme und Sprossen oder Stufen auf Risse, Verformung, scharfe Kanten und Verschleiß, Gelenke und Verschraubungen auf festen Sitz, Spreizsicherung, Leiterfüße und Standfläche auf Zustand und rutschfesten Halt, Kennzeichnung und Benutzerinformation auf Lesbarkeit. Was beweglich ist, wird bewegt und nicht nur angesehen.

Am Prüftag arbeitet die befähigte Person den Bestand Abteilung für Abteilung ab, am Sammelpunkt oder dort, wo die Leiter hängt; jedes Gerät wird einzeln überprüft und dokumentiert. Eine Leiter, die besteht, bekommt die Prüfplakette mit Datum und nächstem Termin; eine mit Mangel wird gekennzeichnet, gesperrt und mit dem Befund ins Protokoll genommen. Instandsetzung ist Sache des Herstellers oder einer Fachwerkstatt, nie des Prüfers am Prüftag; eine selbst reparierte Leiter mit Schraube durch den Holm ist ein neuer Mangel, kein behobener. Nach der Reparatur prüfen wir erneut; bei gerissenen Sprossen, verbogenen Holmen oder fehlender Spreizsicherung ist der Ersatz fast immer der günstigere Weg. Wartung und Pflege zwischen den Prüfungen bleiben beim Betrieb: Schmutz, Farbe und Schmiermittel auf den Stufen sind die Mängel, die am einfachsten zu vermeiden sind.

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Wie oft muss eine Leiterprüfung durchgeführt werden?

So oft, wie es die Betriebsverhältnisse verlangen; eine feste Frist nennt keine Vorschrift. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, Lagerung und den Befunden der letzten Prüfung; der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Ein Jahr ist der Richtwert, den die meisten Betriebe übernehmen, auf Baustellen und in Lagern mit täglicher Benutzung deutlich weniger.

Dazu kommt die Prüfung aus Anlass, nach einem Sturz, einem Transportschaden oder einer Reparatur, und die Prüfung vor der Saison: Die Obstbaumleitern am Bodensee gehen im August in den Dauereinsatz, die Leitern der Winzer im September, die der Weihnachtsmarkt- und Messebauer im November; wer sie im Juli prüfen lässt, hat die Saison abgesichert, bevor sie beginnt. Die tägliche Überprüfung durch die Beschäftigten vor der Benutzung, die Sichtkontrolle, ist die zweite Hälfte der Vorschrift und ersetzt die befähigte Person nicht; die Unterweisung dazu verlangt die DGUV Vorschrift 1. Die Fristen hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch, bevor der nächste Termin fällig ist.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in Baden-Württemberg: Springbrunnen in einer Parkanlage.

Wer darf eine Leiterprüfung durchführen, und wo gibt es die Qualifizierung zur befähigten Person?

Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203: Berufsausbildung, Berufserfahrung und die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Leitern und Tritten, dazu die zeitnahe Tätigkeit, die das Fachwissen aktuell hält. Ein Kurs allein macht niemanden befähigt, und die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es nicht kraft Amtes; den Leiterbeauftragten kennt keine Vorschrift.

Wer Beschäftigte zur Prüfung befähigte Personen werden lassen will, findet in Baden-Württemberg Lehrgänge bei der Akademie der Unfallkasse, bei landwirtschaftlichen Bildungsträgern, Prüforganisationen und Herstellern; ein solcher Kurs dauert in der Regel einen Tag und vermittelt Prüfkriterien, Kontrollblatt und Dokumentation. Die Befähigung entsteht danach in der Praxis, und mit ihr kommt die Pflicht, jede Prüfung zu dokumentieren und die Beurteilung zu verantworten. Für Betriebe mit einigen Dutzend Leitern rechnet sich das selten; sie lassen prüfen. Bei AB Prüfservice prüfen geschulte befähigte Personen, die nichts verkaufen und nichts reparieren, sondern bewerten. Leitertyp und Werkstoff halten wir im Protokoll fest. Ist eine Leiter für ihren Einsatzort erkennbar ungeeignet, sagen wir es Ihnen vor Ort; ob Leiter und Einsatzort zusammenpassen, bewertet Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in Baden-Württemberg: Barocke Schlossanlage mit weitem Ehrenhof.

Leiterprüfung in ganz Baden-Württemberg: ein Prüfplan für alle Standorte

Wer im Land an mehreren Adressen arbeitet, bekommt einen Prüfplan für alle: eine Tour, ein Kundenportal, dieselben Fristen, je Standort ein eigener Nachweis. Die Zentrale in Stuttgart, das Werk in Mannheim, das Lager bei Karlsruhe, die Filialen in Freiburg im Breisgau und Heidelberg und der Betrieb in Ulm, Reutlingen oder Konstanz laufen in einem Vorgang, mit einem Ansprechpartner.

Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau und Heidelberg haben eigene Seiten, die beschreiben, wo die Leitern dort stehen; dazwischen liegen Heilbronn, Pforzheim, Tübingen, Esslingen, Ludwigsburg, Friedrichshafen, Villingen-Schwenningen, Aalen, Offenburg und Baden-Baden, die Landkreise und die Gemeinden. Handelsketten, Hausverwaltungen, Hotelgruppen, Kommunen und Dienstleister mit wechselnden Einsatzorten prüfen so einmal durch; der Standort jenseits der Landesgrenze läuft im selben Prüfplan mit, denn geprüft wird bundesweit nach demselben Standard. Die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter auf der Leiter hängt nicht davon ab, in welchem Regierungsbezirk sie steht; der Arbeitsschutz beginnt mit der Prüfung und wird mit der Unterweisung vollständig.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Baden-Württemberg

Was kostet eine Leiterprüfung in Baden-Württemberg?

Wir arbeiten mit Pauschalpreisen: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand, ohne Abrechnung nach Stunden. Alle Kosten stehen vorab im Angebot, bevor die Prüfung beginnt. Reise- und Nebenkosten sind in den Pauschalen enthalten; nur unter dem Mindestauftragsvolumen pro Tag weisen wir Fahrtkosten im Angebot gesondert aus.

Muss eine neue Leiter vor dem ersten Einsatz geprüft werden?

Eine neue Leiter mit Kennzeichnung nach DIN EN 131 und Benutzerinformation braucht keine Prüfung durch die befähigte Person, nur eine Sichtkontrolle auf Transportschäden. Sie gehört aber sofort in die Bestandsliste, damit sie bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung mitläuft. Gebrauchte, übernommene oder nicht gekennzeichnete Leitern prüfen wir vor der ersten Benutzung.

Wie oft muss eine Steigleiter geprüft werden?

Auch für ortsfeste Steigleitern nennt keine Vorschrift eine feste Frist; der Arbeitgeber legt sie nach DGUV Information 208-032 in der Gefährdungsbeurteilung fest, in der Praxis meist jährlich wie bei tragbaren Leitern, nach einem Schaden sofort. Steigleitern mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit, mit eigenem Protokoll, im selben Termin wie den übrigen Bestand.

Was passiert, wenn bei der Leiterprüfung ein Mangel festgestellt wird?

Die Leiter wird sofort gekennzeichnet und gesperrt; der Mangel steht im Protokoll mit dem nächsten Schritt, Instandsetzung durch Hersteller oder Fachwerkstatt und erneute Prüfung oder Ersatz. Die Betriebsleitung sieht in der Mängelliste auf einen Blick, welche Geräte fehlen und was beschafft werden muss; eine defekte Leiter bleibt gesperrt, bis sie geprüft wieder freigegeben ist.

Welche Dokumentation ist bei einer Leiterprüfung erforderlich?

Ein Nachweis je Leiter mit Prüfdatum, Prüfer, Befund und nächstem Termin, dazu die Plakette am Gerät und die Bestandsliste, aus der hervorgeht, welche Leiterprüfungen wann stattfanden. Das verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, und das legen wir im Kundenportal ab: Protokoll je Gerät, Inventar- und Mängelliste, abrufbar für Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Arbeitsschutzbehörde und Versicherer, nach einem Unfall wie bei der nächsten Begehung.

Prüfen Sie auch Leitern in Betrieben außerhalb der großen Städte?

Ja, im ganzen Land. Die Seiten für Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau und Heidelberg beschreiben diese Städte; der Betrieb im Hohenlohischen, in Oberschwaben, im Schwarzwald oder am Bodensee wird nach demselben Ablauf geprüft, allein oder im Prüfplan mit den übrigen Standorten. Mit Adressen und ungefährer Stückzahl kommt das Angebot für alle zusammen.

Gilt die Prüfpflicht auch für Kommunen, Schulen und Landesbehörden?

Ja. Für Städte, Gemeinden, Schulen, Hochschulen und Landeseinrichtungen ist in Baden-Württemberg die Unfallkasse Baden-Württemberg der Träger; die Betriebssicherheitsverordnung gilt dort ohne Abstriche, und welche Kasse den Betrieb versichert, ändert an der Prüfpflicht nichts. Rathaus, Schulen, Bauhof und Stadtwerke passen in einen Prüfplan; vor der Ausschreibung steht die Bestandsaufnahme.

Können die elektrischen Betriebsmittel im selben Termin geprüft werden?

Ja. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 legen wir auf Wunsch in denselben Einsatz. Jede der beiden Prüfungen bekommt ihr eigenes Protokoll und ihren eigenen Nachweis, und der Betrieb organisiert an jedem Standort in Baden-Württemberg einen Prüftag statt zwei, mit einem Ansprechpartner für beides.

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