Betriebsmittelprüfung für Gerichte: DGUV V3 und V4 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Justizgebäuden
Sitzungssäle mit Medientechnik, Geschäftsstellen mit Rechnern und Druckern, eine Wachtmeisterei mit Sicherheitsschleuse, Archive mit Rollregalanlagen, Bibliothek, Kantine und Haustechnik: Ein Gericht betreibt elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie ein mittelgroßes Unternehmen, nur mit Sitzungsplan, Sicherheitsbereichen und Publikumsverkehr. AB Prüfservice prüft Gerichte und Justizbehörden bundesweit nach DGUV Vorschrift 3 und 4, je Gerät gemessen, mit Prüfplakette und Prüfprotokoll, abgestimmt mit Verwaltung und Wachtmeisterei.
- Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden
- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung für Gerichte?
Die Betriebsmittelprüfung für Gerichte ist die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Justizgebäude: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung je Gerät durch eine Elektrofachkraft, dokumentiert mit Prüfplakette und Prüfprotokoll. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und, je nach Unfallversicherungsträger, die DGUV Vorschrift 3 oder die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4 der Unfallkassen.

Entscheidend ist der Prüfumfang: ortsveränderliche Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur nach DIN EN 50678 (VDE 0701), ortsfeste elektrische Anlagen nach DIN VDE 0105-100, jeweils mit Messwerten je Gerät nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein Prüfplan deckt das ganze Haus ab, vom Sitzungssaal bis zum Archiv im Keller, mit einem Protokoll für die Verwaltung.
Welche Anlagen und Betriebsmittel werden in einem Gericht geprüft?
Geprüft wird, was elektrisch betrieben wird: in den Geschäftsstellen und Richterzimmern Computer, Monitore, Drucker, Scanner, Aktenvernichter, Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen; in den Sitzungssälen Mikrofonanlagen, Beamer, Monitore, Dokumentenkameras und Aufzeichnungstechnik; in der Wachtmeisterei Durchleuchtungsanlagen und Metalldetektoren als ortsfeste Anlagen, Ladegeräte und Funkgeräte als ortsveränderliche Betriebsmittel; in Bibliothek und Archiv Leseplätze, Scanner und Rollregalanlagen mit Antrieb.
Dazu kommen die ortsfesten elektrischen Anlagen des Gebäudes: Unterverteilungen, Steckdosenkreise, Beleuchtung, Klimageräte der Serverräume, Küchentechnik der Kantine, Torantriebe und Schrankenanlagen der Zufahrt. Serverschränke der Justiz-IT werden als Betriebsmittel geprüft; die Prüfung von Rechenzentren und Sicherheitstechnik stimmen wir vorab mit der Verwaltung ab, damit der Umfang zum Betrieb passt. Leitern und Tritte in Archiv und Haustechnik prüfen wir auf Wunsch im selben Termin als eigene Leistung.
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel: die Zuordnung im Justizgebäude
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden während des Betriebs bewegt oder lassen sich leicht bewegen, solange sie am Netz hängen: der Laptop im Sitzungssaal, das Ladegerät in der Wachtmeisterei, die Bohrmaschine der Haustechnik. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest installiert oder haben keine Tragevorrichtung: die Durchleuchtungsanlage, die Rollregalanlage, die Lüftung, die Küche.
Die Zuordnung entscheidet über Norm und Prüffrist, bei ortsfesten wie bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Ortsveränderliche Geräte werden mit Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom gemessen; ortsfeste Anlagen mit Prüfung der Schutzmaßnahmen im Stromkreis. Das Protokoll führt jedes Betriebsmittel mit Inventarnummer, Raum, Messwerten und Ergebnis, sodass Verwaltung und Haustechnik mit derselben Liste arbeiten.


Aktuell online – unser Büro bearbeitet Anfragen live
SO EINFACH LÄUFT ES AB
In 3 Schritten zur rechtssicheren DGUV V3 Prüfung
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
01
Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf – per Formular oder telefonisch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein transparentes, unverbindliches Angebot, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
02
Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht
Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte prüfen direkt bei Ihnen vor Ort: elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen nach den geltenden DIN VDE Normen. Den Ablauf takten wir mit Ihrem Tagesgeschäft, sodass bei Ihnen alles weiterläuft.
03
Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher
Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.
Kundenbewertungen
AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf Google Rahime O.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schneller und kompetenter Prüfservice! Die Unterverteilung wurde gründlich geprüft, alle Ergebnisse klar dokumentiert. Hervorragender Service, sehr zufrieden!Gepostet auf Google GreenCareTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Zusammenarbeit mit AB Prüfservice für unsere DGUV V3 Prüfungen war reibungslos und professionell. Das Team war pünktlich, gründlich und flexibel in der Terminvereinbarung. Die Prüfungen wurden effizient durchgeführt, ohne unseren Betrieb zu stören, und die Dokumentation war klar und verständlich. Wir sind sehr zufrieden und empfehlen gerne weiter!Gepostet auf Google Johann EisenbergTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die DGUV V3 Prüfung wurde schnell, gründlich und zu unserer vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Kompetentes Team, transparente Dokumentation und fairer Preis. Absolut empfehlenswert!Gepostet auf Google Beyza OzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Professioneller und zuverlässiger Prüfservice! Termine wurden pünktlich eingehalten, die Prüfung erfolgte gründlich und nach höchsten Standards. Sehr empfehlenswert für alle, die auf Qualität und Sicherheit setzen.Gepostet auf Google Melanie ObstTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. TopGepostet auf Google Dilara CanliTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Top Leistung, sehr kompetent und zuverlässig.Gepostet auf Google Hasan Ali DurmusTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hervorragender Service und professionelle Abwicklung Ich hatte kürzlich das Vergnügen, die Dienste von AB Prüfservice in Anspruch zu nehmen und möchte meine äußerst positive Erfahrung teilen. Von Anfang an war ich beeindruckt von der Professionalität und Fairness der Mitarbeiter. Die Abwicklung verlief äußerst reibungslos und transparent. Jeder Schritt wurde sorgfältig erklärt, und ich fühlte mich zu jeder Zeit bestens betreut. Besonders hervorheben möchte ich die ausgezeichnete Kommunikation und den persönlichen Einsatz des Teams, um sicherzustellen, dass meine Anliegen bestmöglich gelöst wurden. Vielen Dank an das gesamte Team von AB Prüfservice für den herausragenden Service! Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und freue mich auf zukünftige Zusammenarbeit.
Ist die Betriebsmittelprüfung für Gerichte Pflicht? Die gesetzlichen Anforderungen
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Benutzung und wiederkehrend prüfen zu lassen, die Prüffristen setzt die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für Gerichte als Einrichtungen der Länder gilt je nach Unfallversicherungsträger die DGUV Vorschrift 4 der Unfallkasse, inhaltsgleich mit der DGUV Vorschrift 3.
Dahinter stehen das Arbeitsschutzgesetz, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1203 und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Betriebsmittelprüfung ist damit Pflicht, nicht Empfehlung: Ohne Nachweis trägt der Dienstherr nach einem Unfall das Risiko des Regresses, und bei einer Begehung durch die Unfallkasse oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit fehlt der Beleg, dass die elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß und regelmäßig geprüft wurden.

Welche Prüffristen gelten in Geschäftsstelle, Sitzungssaal und Haustechnik?
Die Prüffristen hängen von der Beanspruchung ab und stehen in der Gefährdungsbeurteilung. Richtwerte der DGUV Vorschrift 3: sechs Monate für Geräte mit Stecker; bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent bis zu zwei Jahre für Bürogeräte, bis zu ein Jahr für Haustechnik, Wachtmeisterei und die täglich auf- und abgebaute Sitzungstechnik; Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln kürzer. Ortsfeste Anlagen folgen einem Vierjahrestakt.
Ein Gericht hat damit meist zwei Prüfintervalle nebeneinander: die Verwaltung im langen, Technik und Sicherheit im kurzen Intervall. Wir führen jede Frist je Gerät im Protokoll und im Kundenportal, sodass die nächste regelmäßige Prüfung für jede Gerätegruppe erkennbar ist; an eine fällige Prüfung erinnern wir auf Wunsch.

Wer darf prüfen: Elektrofachkraft oder befähigte Person?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel darf nur eine Elektrofachkraft prüfen; elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter ihrer Leitung mit geeigneten Prüfgeräten mitwirken. Die zur Prüfung befähigte Person braucht nach TRBS 1203 eine elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Prüfen; diese Qualifikation muss der Prüfer nachweisen können, nicht der Dienstherr.
Die Haustechnik eines Justizzentrums kann die Prüfung übernehmen, wenn sie diese Qualifikation und kalibrierte Prüfgeräte hat; in vielen Häusern fehlt dafür die Zeit neben dem laufenden Betrieb. AB Prüfservice stellt Elektrofachkräfte mit geprüfter Messtechnik, die den gesamten Bestand in einem Durchgang aufnehmen, messen und dokumentieren. Eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen wir auf Wunsch.
Wie läuft die Betriebsmittelprüfung im Gerichtsbetrieb ab?
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme mit der Verwaltung: Gebäude und Nebenstellen, Zahl der Geräte, Sitzungspläne, Sicherheitsbereiche und ihre Zugangsregeln. Daraus entsteht ein Prüfplan: Sitzungssäle an sitzungsfreien Tagen, Geschäftsstellen im Tagesbetrieb Raum für Raum, Wachtmeisterei und Sicherheitstechnik in Begleitung, Archiv und Haustechnik nach Absprache.
Vor Ort erfasst die Elektrofachkraft jedes Gerät, kontrolliert Gehäuse, Leitung und Stecker, misst Schutzleiter, Isolation und Ableitstrom und testet die Funktion. Bestandene Geräte erhalten die Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin; ein defektes Gerät wird gekennzeichnet, in der Mängelliste geführt und erst nach Reparatur und erneuter Prüfung wieder freigegeben. Das Prüfprotokoll nennt Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft, je Gerät und je Gebäude.
Betriebsmittelprüfung für Justizbehörden mit mehreren Standorten
Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und Verwaltung: Wir prüfen alle Häuser eines Bezirks nach demselben Verfahren und führen die Ergebnisse in einer Dokumentation zusammen, je Gebäude abrufbar, für die Verwaltung als Gesamtübersicht. Vergabe und Abrechnung laufen je geprüftem Gerät, ohne Stundenabrechnung; das Angebot nach der Bestandsaufnahme nennt alle Kosten vorab, ohne versteckte Kosten, für ein Amtsgericht wie für einen ganzen Landgerichtsbezirk.
Zu den Häusern, deren Anlagen und Geräte wir prüfen, gehören das Oberlandesgericht Düsseldorf, das Landgericht Wuppertal und die Staatsanwaltschaft Wuppertal, dazu Amtsgerichte in zahlreichen Städten.

AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Gerichte.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Gerichte
Gilt für Gerichte die DGUV Vorschrift 3 oder die DGUV Vorschrift 4?
Gerichte sind Einrichtungen der Länder und in der Regel bei einer Unfallkasse versichert; dann gilt die DGUV Vorschrift 4. Sie ist inhaltsgleich mit der DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Benutzung und in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft, mit Nachweis je Gerät. Prüfumfang und Protokoll sind dieselben.
Wie prüfen Sie in Sicherheitsbereichen und während der Sitzungen?
Sicherheitsbereiche betreten wir nur nach Abstimmung mit der Wachtmeisterei und in Begleitung, mit angemeldeten Prüfern und Ausweis. Sitzungssäle prüfen wir an sitzungsfreien Tagen oder nach Sitzungsende, Geschäftsstellen im Tagesbetrieb Arbeitsplatz für Arbeitsplatz. Ein Sitzungssaal steht nie länger als nötig; was nicht vom Netz darf, wird mit Ihnen terminiert.
Gehören Durchleuchtungsanlagen und Metalldetektoren zur Prüfung?
Ja, auf der elektrischen Seite: Durchleuchtungsanlagen, Metalldetektorschleusen und Schrankenanlagen sind ortsfeste elektrische Anlagen und werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, mit Prüfung der Schutzmaßnahmen im Stromkreis. Die Funktion der Sicherheitstechnik selbst, Erkennungsrate und Strahlenschutz, prüft der Hersteller oder der zuständige Sachverständige, nicht die Betriebsmittelprüfung.
Was passiert mit einem defekten Gerät in der Geschäftsstelle?
Ein Gerät, das die Prüfung nicht besteht, wird gekennzeichnet, in der Mängelliste geführt und mit Fehlerbild und Messwert gemeldet. Die Verwaltung entscheidet über Reparatur oder Ersatz; nach der Reparatur prüfen wir das Gerät nach DIN EN 50678 nach, bevor es zurück an den Arbeitsplatz geht. Ersatzgeräte aus dem Bestand prüfen wir auf Wunsch gleich mit.
Prüfen Sie auch private Geräte der Beschäftigten?
Ja, auf Wunsch: Kaffeemaschinen, Ventilatoren, Radios und Ladegeräte, die Beschäftigte mitbringen, sind im Dienstgebäude elektrische Betriebsmittel wie alle anderen und werden mitgeprüft, wenn Sie es anordnen. Sie stehen in einer eigenen Liste je Raum; durchgefallene Geräte melden wir der Verwaltung, die über die weitere Nutzung entscheidet.
Wie läuft die Vergabe bei einer Justizbehörde?
Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot, in dem alle Kosten vorab stehen, je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten und ohne Abrechnung nach Stunden; Leistungsbeschreibung, Prüfumfang und Dokumentation sind so beschrieben, dass sie in ein Vergabeverfahren passen. Eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen wir auf Wunsch vor dem ersten Termin.
Wie oft müssen Bürogeräte in Geschäftsstellen geprüft werden?
Der Richtwert der DGUV Vorschrift 3 liegt bei sechs Monaten; bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent sind für Bürogeräte bis zu zwei Jahre möglich, für Geräte mit höherer Beanspruchung bis zu ein Jahr; die Gefährdungsbeurteilung legt das Intervall fest. Ein Gericht, das seine Verwaltung im langen und seine Technik im kurzen Intervall prüft, hält beide Fristen mit einem Prüfplan ein.
Wie werden geprüfte Geräte dokumentiert?
Jedes Gerät bekommt einen Eintrag im Prüfprotokoll mit Inventarnummer, Raum, Prüfart, Messwerten, Ergebnis, Datum und nächster Frist sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; bestandene Geräte tragen die Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Das Protokoll liegt digital im Kundenportal und als Datei vor, Gebäude lassen sich einzeln oder gesamt abrufen.
AB Prüfservice im Video
Lernen Sie das Team kennen, das zu Ihnen kommt
Ein kurzer Film über uns: das Team von AB Prüfservice, das Ihre Prüfung vor Ort durchführt. Fragen zur Prüfung in Ihrem Betrieb beantworten wir gern persönlich, am Telefon oder über das Kontaktformular.
Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!
Kontaktieren Sie uns jetzt gleich, um Ihr Angebot einzuholen. Ganz unverbindlich!
Techniker aktuell verfügbar
Wir freuen uns immer von Ihnen zu hören!
Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden















