Leiterprüfung · Liegenschaftsverwaltungen

Leiterprüfung für Liegenschaftsverwaltungen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 in allen Gebäuden

Hausmeisterwerkstatt und Technikraum, Archiv und Bibliothek, Bühne im Bürgerhaus, Kita und Schulküche, Dachzugang und Lager: In einem Gebäudebestand stehen oft Hunderte Leitern und Tritte, verteilt auf viele Häuser und Nutzer, und für jede einzelne muss der sichere Zustand belegt sein. AB Prüfservice prüft für Kommunen, Landesbetriebe und Unternehmen mit großem Gebäudebestand bundesweit nach DGUV Information 208-016, durch befähigte Personen, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät und Gebäude.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Liegenschaftsverwaltung: Bürohäuser am gepflasterten Platz.
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Ist die Leiterprüfung für Liegenschaftsverwaltungen Pflicht?

Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, und die Betriebssicherheitsverordnung verlangt ihre wiederkehrende Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand. Nach ihrem § 3 Abs. 6 legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen dieser Prüfungen fest, Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Liegenschaftsverwaltung: Bürotürme aus der Untersicht.

Im Gebäudebestand verteilt sich diese Pflicht: Für die Leitern der Hausmeister und der Haustechnik ist die Liegenschaftsverwaltung selbst verantwortlich, für die Leitern der Mieter und anderer Nutzer der jeweilige Arbeitgeber. Viele Verwaltungen lassen trotzdem den ganzen Bestand in einem Verfahren prüfen, damit sie sicherstellen können, dass kein Haus und keine Leiter durch das Raster fällt. Gesetzlicher Unfallversicherungsträger kommunaler und staatlicher Liegenschaften ist meist die Unfallkasse; bei einer Begehung fragt sie nach dem Nachweis.

Welche Leitern und Tritte stehen in einem Gebäudebestand?

In den Häusern einer Liegenschaftsverwaltung finden sich fast alle Bauarten: Anlege- und Schiebeleitern der Haustechnik, Stehleitern und Mehrzweckleitern in Werkstätten, Tritte und Rolltritte in Büros, Küchen und Kitas, Bibliotheksleitern in Archiven und Büchereien, Podestleitern auf Bühnen und in Turnhallen. Jedes dieser Geräte wird einzeln geprüft, mit Standort und Prüftermin im Leiterregister des Gebäudes.

Ortsfeste Steigleitern an Dächern, Schächten und technischen Anlagen gehören zur baulichen Anlage und folgen der DGUV Information 208-032; prüfen soll sie eine sachkundige Person, denn der Steigschutz ist eine der Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdung durch Absturz. Eine neu angebrachte Steigleiter ist vor der ersten Benutzung zu prüfen, weil ihre Sicherheit von der Montage abhängt. Auf Anfrage nehmen wir auch Steigleitern mit Steigschutz in die Prüfung auf. Fahrgerüste nach DIN EN 1004, wie sie für Hallenbeleuchtung und Bühnentechnik gebraucht werden, prüfen wir auf Wunsch im selben Termin.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Eine feste Frist nennt weder die Betriebssicherheitsverordnung noch die DGUV Information 208-016: Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung und danach, wie oft bisher Mängel aufgetreten sind. Bewährt hat sich die regelmäßige Prüfung einmal im Jahr; stark beanspruchte Leitern der Haustechnik können früher fällig sein.

Für einen Gebäudebestand empfiehlt sich ein gemeinsamer Takt für Leitern, Tritte und Fahrgerüste aller Häuser, damit die Fristen nicht auseinanderlaufen. Wir führen den Termin je Leiter im Protokoll; zum Service gehört auf Wunsch die Erinnerung, bevor der nächste Durchgang ansteht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Liegenschaftsverwaltung: Fassaden aus Glas und Metall.

Wer darf die Leiterprüfung durchführen? Die befähigte Person

Leitern und Tritte prüft eine zur Prüfung befähigte Person. Die BetrSichV beschreibt sie in § 2 als Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; die TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen. In der Praxis wird sie schriftlich beauftragt.

Eine Liegenschaftsverwaltung kann eigene Beschäftigte dafür qualifizieren oder eine externe befähigte Person beauftragen. Eigene Prüfer brauchen neben der Qualifikation Zeit, Fachkenntnisse zu jeder Bauart und Zugang zu allen Häusern. Unsere Prüfer kommen mit Kontrollblatt und Plaketten und nehmen den Bestand Haus für Haus nach demselben Maßstab auf, abgestimmt mit dem Hausmeister vor Ort.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Liegenschaftsverwaltung: Runde Hochhaustürme vor grauem Himmel.

Wie läuft die Leiterprüfung im Gebäudebestand ab?

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme mit der Liegenschaftsverwaltung: Gebäude, Ansprechpartner und Hausmeister, ungefähre Zahl und Standorte der Leitern, Zugangszeiten. Vor Ort prüft die befähigte Person jede Leiter in einer Sicht- und Funktionsprüfung: Holme, Sprossen und Stufen auf Verformung, Risse und Korrosion, Gelenke, Spreizsicherungen und Verriegelungen auf Funktion, Füße und Rollen auf Verschleiß, dazu die Kennzeichnung.

Maßstab ist das Kontrollblatt der DGUV Information. Jede Leiter, welche die Prüfung besteht, erhält die Prüfplakette mit dem nächsten Termin; Leitern mit einem Mangel werden gekennzeichnet, gesperrt und mit Fehlerbild in der Mängelliste geführt. Das Protokoll hält je Gerät Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung fest, mit Name und Unterschrift der befähigten Person, und nach der Durchführung liegt eine umfassende Übersicht je Gebäude vor.

Was ist bei Prüfung und Instandhaltung zu beachten?

Eine Leiter mit Mangel bleibt gesperrt, bis der Mangel behoben ist und die Leiter erneut die Prüfung bestanden hat. Repariert wird nur mit Originalteilen; für Pflege und Wartung von Gelenken, Rollen und Beschlägen gelten die Angaben des Herstellers. Holzleitern bekommen keinen deckenden Anstrich, weil er Risse verbirgt, und ohne lesbares Typenschild lässt sich die Bauart nicht beurteilen.

Für die Liegenschaftsverwaltung heißt das: Über Reparatur oder Ersatz entscheidet, wem die Leiter gehört, und bis dahin steht sie nicht im Gebrauch. Ersatzleitern nehmen wir beim nächsten Termin ins Register auf; bis dahin genügt bei einer neuen tragbaren Leiter die Sichtkontrolle des Benutzers auf Transportschäden und Vollständigkeit.

Dokumentation für viele Häuser: Leiterregister und Nachweis

Die Dokumentation ordnet jede Leiter einem Gebäude, einem Raum und einem Nutzer zu: Leiterart, Inventarnummer, geprüfte Punkte, Ergebnis, Datum, nächster Termin, Name und Unterschrift der befähigten Person. Liegenschaftsverwaltung, Hausmeister und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten so mit demselben Register und legen den Nachweis bei einer Begehung sofort vor.

Alles liegt digital im Kundenportal, je Liegenschaft oder als Gesamtliste, damit die Verwaltung die Vorgaben der DGUV Information in jedem Haus gleich umsetzen kann. So lassen sich die gesetzlichen Anforderungen überall gleich erfüllen und sichere Arbeitsplätze gewährleisten, vom Archiv bis zur Turnhalle. Die elektrischen Geräte derselben Häuser prüfen unsere Elektrofachkräfte auf Wunsch im gleichen Durchgang nach DGUV V3, mit beiden Nachweisen an einem Ort.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Liegenschaftsverwaltung: Tiefgarageneinfahrt zwischen Bürobauten.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung für Liegenschaftsverwaltungen

Gibt es eine Vorlage für ein Prüfprotokoll für Leitern und Tritte?

Eine amtliche Vorlage gibt es nicht; verlangt sind nur die Mindestangaben Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Viele Betriebe arbeiten mit dem Kontrollblatt aus der DGUV Information 208-016. Wir liefern das Protokoll digital, je Leiter mit allen Prüfpunkten, je Gebäude oder als Gesamtliste.

Was kostet die Prüfung einer Leiter?

Abgerechnet wird nach einem Pauschalmodell: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, gestaffelt nach dem Aufwand; Regiezeiten berechnen wir nicht. Für einen Gebäudebestand nennt das Angebot nach der Bestandsaufnahme alle Kosten vorab, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch je Liegenschaft aufgeschlüsselt.

Kann man sich durch Selbststudium zur befähigten Person qualifizieren?

Nicht allein: Selbststudium, Schulung oder Seminar vermitteln Fachwissen, aber zur Befähigung gehören auch eine passende Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Praxis mit Leitern. Ein geschulter Hausmeister mit handwerklicher Ausbildung kann als befähigte Person Leitern und Tritte prüfen, wenn diese Praxis vorhanden ist; ein Zertifikat aus einer Weiterbildung genügt dafür allein nicht.

Was gilt für Leitern, die Mieter, Vereine oder Fremdfirmen mitbringen?

Wer eine Leiter mitbringt, verantwortet ihren Zustand; nach der Handlungsanleitung der DGUV gelten für betriebsfremde Leitern vor dem Einsatz dieselben Anforderungen wie für die eigenen. In einem Gebäude mit Mietern, Vereinen und Fremdfirmen hilft eine klare Regel in Mietvertrag oder Hausordnung, wer welche Leitern benutzen darf und wer sie prüfen lässt.

Wer kontrolliert die Leitern zwischen zwei Prüfungen?

Vor jeder Benutzung schaut der Benutzer die Leiter auf sichtbare Schäden an: Holme, Sprossen, Füße, Spreizsicherung. Diese Sichtkontrolle ersetzt die wiederkehrende Prüfung nicht, fängt aber Schäden zwischen zwei Terminen ab. Damit sie klappt, braucht es eine Unterweisung zum sicheren Umgang mit Leitern, jährlich nach DGUV Vorschrift 1.

Welche Vorschriften gelten für die Leiterprüfung?

Die Prüfpflicht steht in der BetrSichV; die Technischen Regeln für Betriebssicherheit beschreiben die befähigte Person und die sichere Verwendung von Leitern. Die DGUV Information zu Leitern und Tritten ist die Handlungsanleitung mit den Prüfkriterien, und die geltenden Normen der Reihe DIN EN 131 regeln Bauart und Anforderungen tragbarer Leitern.

Prüfen Sie alle Gebäude an einem Termin?

Nein, der Prüfplan verteilt den Bestand auf Termine, die zu den Häusern passen. Jedes Gebäude wird mit seinen Leitern, Tritten und Fahrgerüsten einem Tag zugeordnet, Schulen und Kitas nach Absprache mit Leitung und Hausmeister, Verwaltungsgebäude im laufenden Betrieb. Am Ende steht für den ganzen Bestand ein Durchgang mit einheitlichem Protokoll.

Wer haftet, wenn es mit einer ungeprüften Leiter zu einem Unfall kommt?

Nach einem Arbeitsunfall leistet zuerst die gesetzliche Unfallversicherung. Hat der Arbeitgeber den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt, etwa weil eine bekannt beschädigte Leiter weiter benutzt wurde, kann sie Regress nehmen. Das Risiko sinkt mit jedem Nachweis: Das Protokoll der Leiterprüfung belegt, dass die Pflicht im betroffenen Haus erfüllt war.

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