Betriebsmittelprüfung für Kommunen: DGUV V3 und V4 Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Rathaus, Feuerwehrhaus und allen Dienststellen
Rathaus und Bürgerbüro, Standesamt, Stadtbücherei, Musikschule, Jugendzentrum, Feuerwehrhaus, Trauerhalle und Bürgerhaus: Eine Stadt oder Gemeinde betreibt in vielen Einrichtungen elektrische Anlagen und Betriebsmittel und steht für deren sicheren Zustand ein, gegenüber Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Bürgern. AB Prüfservice prüft Städte, Gemeinden und Kreise bundesweit nach DGUV Vorschrift 3 und 4, je Gerät gemessen, mit Prüfplakette und Prüfprotokoll, abgestimmt mit Amtsleitungen und Hausmeistern.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung für Kommunen?
Die Betriebsmittelprüfung für Kommunen erfasst jedes elektrische Gerät und jede elektrische Anlage in den Dienststellen und Einrichtungen einer Stadt oder Gemeinde: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung durch eine Elektrofachkraft, dokumentiert je Gerät. Geprüft werden ortsveränderliche Geräte mit Stecker ebenso wie die ortsfesten Anlagen der Gebäude, von der Unterverteilung bis zur Beleuchtung.

Elektrische Anlagen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Zusammenschlüsse aus mehreren elektrischen Betriebsmitteln; geprüft werden sie nach DIN VDE 0105-100, die Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und nach einer Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Die frühere Norm DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen. Eine Betriebsmittelprüfung nach DGUV für die ganze Verwaltung folgt so einem Verfahren für alle Ämter.
Warum müssen Städte und Kommunen Betriebsmittel prüfen lassen?
Weil die Kommune als Arbeitgeber für ihre Beschäftigten einsteht und öffentliche Einrichtungen täglich von Bürgern, Schülern und Vereinen genutzt werden. Eine regelmäßige Prüfung deckt beschädigte Leitungen, defekte Schutzleiter und lose Kontakte auf, bevor daraus ein Brand oder Stromunfall wird. Im Falle eines Unfalls zeigt das Protokoll gegenüber Behörden und Versicherungen, dass die Kommune ihre Pflichten erfüllt hat.
Ziel ist, Schäden elektrischer Geräte frühzeitig zu erkennen, solange sie sich mit einem Austausch von Stecker oder Leitung beheben lassen. Ohne Nachweis trägt die Kommune nach einem Schaden das Risiko allein, gegenüber Unfallversicherung und Sachversicherer, und muss erklären, warum eine Prüfung fehlt.
Wer ist in der Kommune verantwortlich?
Arbeitgeber ist die Kommune; verantwortlich ist ihre Verwaltungsspitze, die Aufgaben des Arbeitsschutzes schriftlich an Amts- und Betriebsleitungen übertragen kann. Sie legt fest, wer in welcher Einrichtung die Prüfung veranlasst, wer prüft und wo die Nachweise liegen. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten dabei; nach § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes brauchen auch Gemeinden eine gleichwertige Betreuung durch Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik.
In der Praxis verteilt sich der Bestand auf viele Häuser und Zuständigkeiten: Hauptamt und Gebäudemanagement, Schulverwaltung, Feuerwehr, Bauhof und Eigenbetriebe. Die Pflicht, Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen, gilt für jede dieser Stellen. Für kommunale Gesellschaften in privater Rechtsform, etwa Stadtwerke als GmbH, kann eine Berufsgenossenschaft zuständig sein; geprüft wird dort nach demselben Maßstab.

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Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht für Städte und Gemeinden?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, also auch Städte und Gemeinden, Arbeitsmittel wiederkehrend prüfen zu lassen; die Fristen bestimmt die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für die elektrische Seite gilt bei den Unfallkassen die DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3, inhaltsgleich mit der DGUV Vorschrift 3.
Dahinter stehen die BetrSichV, das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Dachverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, veröffentlicht die Muster dieser Vorschriften. Die Prüfpflichten der Kommune betreffen alle elektrischen Geräte und Anlagen, die ihre Beschäftigten benutzen; gesetzlich vorgeschrieben sind die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und die Wiederholungsprüfungen in festen Fristen.

Welche Betriebsmittel müssen in einer Kommune geprüft werden?
Geprüft werden die elektrischen Geräte und Anlagen aller Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen: im Rathaus Computer, Drucker, Kopierer, Teeküchen und die Medientechnik des Ratssaals, im Bürgerbüro Kassen- und Aufrufsysteme, in Stadtbücherei und Musikschule Terminals, Verstärker und elektrische Instrumente, in Bürgerhaus und Trauerhalle Beschallung und Beleuchtung.
Im Feuerwehrhaus kommen Ladegeräte für Funk und Handleuchten, Kabeltrommeln, Werkstattgeräte und die Technik der Fahrzeughalle dazu; die Fahrzeugtechnik selbst ist nicht Teil der Prüfung. Was der Bauhof für Stadtfest und Wochenmarkt aufbaut, Verteiler, Kabeltrommeln und Beleuchtung, prüfen wir als ortsveränderliche Betriebsmittel mit. Schulen und Kitas in kommunaler Trägerschaft nehmen wir auf Wunsch in denselben Prüfplan auf, Wallboxen des kommunalen Fuhrparks nach Terminabstimmung.

Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel in kommunalen Gebäuden
Ortsveränderlich sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden können, solange sie am Netz hängen, etwa Laptop, Kaffeemaschine oder Bohrmaschine. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht oder haben keine Tragevorrichtung und sind zu schwer, um sie leicht zu bewegen; dazu zählen auch Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Bei der Prüfung wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden, weil Norm und Messung verschieden sind. Die ortsveränderlichen Geräte werden auf Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitstrom gemessen. Auch ortsfeste Anlagen müssen geprüft werden, mit den Schutzmaßnahmen im Stromkreis und der Auslösung der Fehlerstrom-Schutzschalter; die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen setzt Abschaltungen voraus, die wir mit Amt und Hausmeister planen.
Welche Prüfintervalle gelten in Rathaus, Feuerwehrhaus und Werkstatt?
Die Prüffristen setzt die Kommune in der Gefährdungsbeurteilung fest, gestützt auf die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3. Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind danach alle vier Jahre fällig. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel beginnt der Richtwert bei sechs Monaten und reicht bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent bis zu zwei Jahren im Büro und einem Jahr in der Werkstatt.
Eine Kommune führt damit mehrere Takte parallel: die Verwaltung meist alle zwei Jahre, Feuerwehr, Bauhof und Werkstätten meist jährlich, die Gebäudeinstallation alle vier Jahre. Stationäre Anlagen mit Fehlerstrom-Schutzschaltern brauchen zusätzlich alle sechs Monate den Test über die Prüftaste durch den Nutzer. Damit keine Frist verloren geht, steht jede je Gerät im Kundenportal; an fällige Termine erinnern wir auf Wunsch.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist Aufgabe einer Elektrofachkraft; elektrotechnisch unterwiesene Personen wirken nur mit, unter Leitung und Aufsicht der Fachkraft und mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Die TRBS 1203 verlangt von der befähigten Person eine elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Prüfen.
Hat die Kommune eigene Elektriker, etwa bei den Stadtwerken oder im Gebäudemanagement, können sie prüfen, wenn Qualifikation, Prüftechnik und Zeit reichen; dann müssen auch Schutz- und Hilfsmittel regelmäßig geprüft werden, etwa Spannungsprüfer und isolierende Handschuhe. Wo eigene Kräfte fehlen, übernehmen unsere Elektrofachkräfte die Durchführung der Prüfungen in allen Dienststellen nach einem Verfahren.

Wie läuft eine Betriebsmittelprüfung in kommunalen Einrichtungen ab?
Der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung in der Kommune beginnt mit einer Liste der Einrichtungen, Ansprechpartner und Zeiten: Wann ist das Bürgerbüro geschlossen, wann tagt der Rat, wann ist die Feuerwehrhalle frei? Daraus entsteht ein Prüfplan je Einrichtung; geprüft wird im laufenden Betrieb Arbeitsplatz für Arbeitsplatz, Abschaltungen der Anlagen planen wir außerhalb der Sprechzeiten.
Vor Ort folgt der Ablauf der Betriebsmittelprüfung in jeder Einrichtung demselben Muster, ohne die betrieblichen Abläufe mehr als nötig zu stören: aufnehmen, Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Plakette. Wird ein Mangel festgestellt, kennzeichnen wir das Gerät, nehmen es mit Fehlerbild in die Mängelliste auf und melden es dem Amt; benutzt wird es erst nach Reparatur und erneuter Prüfung. Das Protokoll nennt je Gerät Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung, Name und Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft.

Dokumentation bei der Prüfung: Nachweis für Verwaltung, Rat und Unfallkasse
Die Dokumentation bei der Prüfung ist der eigentliche Nachweis, denn ohne Protokoll lässt sich eine Prüfung gegenüber Unfallkasse und Versicherer nicht belegen. Jede Einrichtung steht im Kundenportal als eigener Bereich, mit Gerätelisten, Messwerten, Mängeln und nächsten Terminen; die Verwaltung erhält eine Übersicht über alle Dienststellen, die sie für Haushaltsplanung und Vergabe nutzen kann.
So bleibt die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte über Jahre rechtssicher dokumentiert, auch wenn Zuständigkeiten in der Verwaltung wechseln. Kleine Gemeinden, die ihre Betriebsmittelprüfungen über eine Verbandsgemeinde, ein Amt oder einen Zweckverband bündeln, erhalten ein gemeinsames Angebot und je Gemeinde ein eigenes Protokoll.
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Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Kommunen.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Kommunen
Gilt für Kommunen die DGUV Vorschrift 3 oder 4?
Städte, Gemeinden und Kreise sind bei einer Unfallkasse versichert, für ihre Beschäftigten gilt daher die DGUV Vorschrift 4. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform können Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein; dort gilt die Vorschrift 3. Inhaltlich sind beide gleich, und an Prüfumfang, Messung und Protokoll ändert die Zuordnung nichts.
Was ist der Unterschied zwischen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100?
DIN VDE 0100-600 regelt die Erstprüfung einer neuen oder geänderten Anlage, bevor sie in Betrieb geht; sie ist Sache des Errichters. DIN VDE 0105-100 gilt für den Betrieb elektrischer Anlagen und damit für die wiederkehrende Prüfung im Bestand, deren Messungen sich an den Verfahren der Errichternorm orientieren.
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung für Städte und Kommunen?
Der Preis richtet sich nach der Zahl der geprüften Geräte und Einrichtungen; abgerechnet wird je Gerät, Stundensätze rechnen wir nicht ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit allen Kosten vorab, ohne versteckte Kosten, mit einer Leistungsbeschreibung für die Vergabe und auf Wunsch gegliedert nach Ämtern oder Einrichtungen.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Ein Gerät mit Mangel wird gekennzeichnet, gesperrt und mit Fehlerbild gemeldet; über Reparatur oder Ersatz entscheidet das zuständige Amt. Nach einer Reparatur prüfen wir das Gerät nach DIN EN 50678 erneut. Mängel an der festen Installation behebt eine Elektrofachfirma Ihrer Wahl, danach wird der betroffene Stromkreis nachgeprüft.
Prüfen Sie auch die Geräte der Freiwilligen Feuerwehr?
Ja, die elektrischen Geräte im Feuerwehrhaus: Ladegeräte, Leuchten, Kabeltrommeln, Werkstatt- und Küchengeräte, nach Absprache mit Wehrführung und Gerätewart. Die Fahrzeuge selbst und die Atemschutztechnik bleiben bei den dafür zuständigen Stellen. Die Termine legen wir so, dass Übungsabende frei bleiben und die Wache einsatzbereit ist.
Müssen neue Geräte vor der ersten Benutzung geprüft werden?
Bei neuen Geräten genügt die Bestätigung des Herstellers, dass sie den Bestimmungen entsprechen; nach § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 ist dann vor der ersten Inbetriebnahme keine eigene Prüfung nötig. Eine Sichtkontrolle vor dem Einsatz bleibt sinnvoll. Danach werden auch neue Geräte der Prüfung unterzogen, mit der nächsten Wiederholung ihrer Gruppe.
Müssen Geräte von Vereinen in städtischen Hallen mitgeprüft werden?
Nicht automatisch: Geräte, die ein Verein mitbringt, liegen in dessen Verantwortung. Die Kommune kann im Nutzungsvertrag oder in der Hallenordnung festhalten, dass nur geprüfte Geräte angeschlossen werden. Die fest eingebaute Technik der Halle und die eigenen Geräte der Stadt prüfen wir dagegen im Prüfplan mit.
Ist die DGUV V3 Prüfung auch in kleinen Gemeinden Pflicht?
Ja, die Pflicht hängt nicht von der Größe ab: Sobald Beschäftigte elektrische Geräte benutzen, gilt sie, im Rathaus einer kleinen Gemeinde wie in der Großstadt. Für kleine Gemeinden lohnt es sich oft, die Prüfung mit Nachbargemeinden oder über die Verbandsgemeinde zu bündeln; Prüfplan und Protokoll bleiben dabei je Gemeinde getrennt.
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