DGUV V3 Prüfung · Behindertenwerkstätten

Betriebsmittelprüfung in der Behindertenwerkstatt: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 in Werkstatt, Küche, Wäscherei und Förderbereich

Montage und Verpackung, Holz- und Metallwerkstatt, Großküche, Wäscherei, Garten- und Landschaftspflege, Büro und der Förder- und Betreuungsbereich: In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten viele Menschen täglich mit elektrischen Geräten, oft im Takt von Aufträgen aus der Industrie. AB Prüfservice übernimmt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV V3 in Hauptwerkstatt und Zweigstellen bundesweit, jedes Gerät einzeln gemessen, mit Prüfplakette und Prüfprotokoll, abgestimmt mit Werkstattleitung, Gruppenleitungen und Haustechnik.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behindertenwerkstatt: Akkuschrauber am Montagetisch.
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Was umfasst die Betriebsmittelprüfung in einer Behindertenwerkstatt?

Die Betriebsmittelprüfung erfasst alle elektrischen Arbeitsmittel und Anlagen der Werkstatt: Geräte mit Stecker an den Arbeitsplätzen, Maschinen und Anlagen in Holz- und Metallbereich, Küchen- und Wäschereitechnik, Bürogeräte und die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel der Gebäude. Eine Elektrofachkraft prüft durch Besichtigen, Messen und Erproben und dokumentiert jedes Ergebnis einzeln.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behindertenwerkstatt: Einweisung am Drahtlager.

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel folgt DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701); die Anlagen prüfen wir nach DIN VDE 0105-100. Neue oder erweiterte Anlagen erhalten vor der Inbetriebnahme eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Die alte DIN VDE 0701-0702 gilt nicht mehr, sie ist zurückgezogen. Maßstab sind die anerkannten Regeln der Technik, also die einschlägigen DIN-VDE-Normen.

Warum ist die Prüfung in Behindertenwerkstätten Pflicht?

Weil jeder Unternehmer für die Sicherheit seiner Arbeitsmittel einstehen muss, und das gilt für den Träger einer Werkstatt ebenso wie für einen Industriebetrieb. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Beurteilung der Gefährdungen, die Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Prüfungen, und die DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3, nennt elektrische Anlagen und Betriebsmittel ausdrücklich.

Gesetzlich unfallversichert sind auch die Werkstattbeschäftigten selbst: Wer in einer anerkannten WfbM tätig ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Spitzenverband die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist. Art und Fristen der Prüfungen legt der Träger in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Als Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, muss der Träger auch die Pflicht erfüllen, Betriebsmittel zu prüfen.

Welche Betriebsmittel müssen in einer Behindertenwerkstatt geprüft werden?

Alle elektrischen Betriebsmittel, die in der Werkstatt benutzt werden, ob ortsfest oder beweglich, eigene oder vom Auftraggeber gestellte. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Akkuschrauber mit Ladegerät, Heißklebepistolen, Folienschweißgeräte, Lötstationen und Verlängerungsleitungen gehören ebenso dazu wie Mangeln, Industriewaschmaschinen, Kombidämpfer und Spülmaschinen, die fest angeschlossen sind.

Dazu kommen Rechner, Drucker und Kopierer in Verwaltung und Sozialdienst, Gartengeräte wie Heckenscheren und Rasenmäher, im Lager Ladegeräte und elektrische Flurförderzeuge der Logistik sowie im Förder- und Betreuungsbereich Pflegebetten und Lifter. Auch Geräte und Anlagen in Café, Laden oder Kantine der Werkstatt gehören in den Prüfplan.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Was ist in einer WfbM bei der Prüfung besonders zu beachten?

Nicht alle Beschäftigten erkennen ein beschädigtes Kabel oder einen lockeren Stecker selbst oder melden den Schaden. Deshalb sollten die Gruppenleitungen die Sichtkontrolle vor der Arbeit übernehmen, und die regelmäßige Prüfung bekommt mehr Gewicht als in einem Büro. Zudem gilt: Feste Abläufe geben Sicherheit, und eine Prüfung sollte sie so wenig wie möglich verändern.

Den Prüfplan stimmen wir deshalb mit den Gruppenleitungen ab und legen Termine gern in Pausen oder Randzeiten, damit sichergestellt ist, dass kein Arbeitsplatz unerwartet leer bleibt. Umgebungsbedingungen wie Feuchte in Wäscherei und Küche oder Staub in der Holzwerkstatt und die hohe Beanspruchung in der Montage fließen in die Fristen ein. Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch eine Unterweisung im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, die alle verstehen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behindertenwerkstatt: Elektroschrauber an der Platine.

Wie oft müssen Betriebsmittel in der Werkstatt geprüft werden?

Die Frist legt der Träger fest; die Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift geben Richtwerte. Für ortsveränderliche Geräte beginnen sie bei sechs Monaten; zeigt die Fehlerquote weniger als zwei Prozent, sind in der Werkstatt bis zu zwölf Monate möglich, im Büro bis zu zwei Jahre. Für ortsfeste Anlagen nennen sie vier Jahre.

Die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzschalter betätigen sinnvollerweise die Gruppenleitungen halbjährlich. Wo Geräte stark beansprucht werden, etwa in Montage, Garten oder Wäscherei, sind kürzere Prüffristen sinnvoll, und Geräte, die zwischen Gruppen wechseln, gehören an eine feste Ausgabestelle mit Kontrolle. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung durch die Haustechnik hilft, Sicherheit zu gewährleisten, ersetzt die Wiederholungsprüfungen aber nicht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behindertenwerkstatt: Lederproben auf dem Zuschneidetisch.

Wer darf Betriebsmittel prüfen?

Prüfen dürfen Elektrofachkräfte, also Personen mit elektrotechnischer Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung, die Gefahren erkennen und Ergebnisse sicher beurteilen. Mit geeigneten Prüfgeräten dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen messen, aber nur unter Leitung und Aufsicht einer Fachkraft. Was eine befähigte Person mitbringen muss, beschreibt die TRBS 1203.

Manche Werkstätten bieten die elektrische Betriebsmittelprüfung selbst an, oft als Elektroprüfung für Kunden. Wer so eigene elektrische Betriebsmittel prüfen will, braucht dafür eine verantwortliche Fachkraft und eine vollständige Dokumentation. Wir übernehmen, was intern keinen Platz hat, etwa die ortsfesten Anlagen, Spitzenzeiten oder eine weitere Zweigstelle.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung ab?

Nach einem Vorgespräch nehmen wir den Bestand je Bereich und Gruppe auf und legen mit der Werkstattleitung einen Prüfplan fest. Vor Ort durchläuft jedes Gerät Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung: Der Prüfer misst je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, erprobt die Funktion und klebt bei bestandener Prüfung die Plakette auf.

Elektrische Geräte, die nicht bestehen, nehmen wir nach Absprache sofort aus dem Arbeitsbereich und melden sie der Gruppenleitung, damit niemand sie versehentlich wieder einsteckt. Bei der Prüfung der Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 lohnt es sich, Verteilungen und fest installierte Technik im selben Zug mit prüfen zu lassen.

Welche Dokumentation ist nach der Prüfung erforderlich?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss das Ergebnis aufgezeichnet werden, mit mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, elektronisch mit Signatur. Die Aufzeichnung wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Wir liefern dazu ein Prüfprotokoll je Gerät und eine Mängelliste, gegliedert nach Bereichen und Gruppen.

Mit diesen Unterlagen ist der Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen rechtssicher geführt, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen geprüft sind, etwa bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft, bei einem Audit oder nach einem Schaden. Für Auftraggeber aus der Industrie, die Prüfnachweise für ihre Fertigung verlangen, lassen sich einzelne Bereiche getrennt ausweisen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behindertenwerkstatt: Lötkolben und Platine auf der Werkbank.

Wer ist für die Betriebsmittelprüfung in einer Behindertenwerkstatt verantwortlich?

Verantwortlich ist der Träger der Werkstatt als Unternehmer, vertreten durch Geschäftsführung und Werkstattleitung. Er kann Aufgaben schriftlich übertragen, etwa an die Leitung der Haustechnik oder an eine verantwortliche Fachkraft der Elektrotechnik, bleibt aber in der Pflicht zu kontrollieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät dabei, Sicherheitsbeauftragte in den Gruppen achten auf den Alltag.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Behindertenwerkstätten

Was passiert, wenn ein Betriebsmittel die Prüfung nicht besteht?

Es bekommt keine Plakette, sondern wird als defekt gekennzeichnet und gesperrt, und der Mangel steht in der Mängelliste. Die Werkstatt entscheidet über Reparatur oder Ersatz. Nach einer Reparatur durch eine Fachkraft wird das Gerät nach DIN EN 50678 (VDE 0701) erneut geprüft, bevor es wieder an einen Arbeitsplatz kommt.

Müssen wir den Betrieb für die Prüfung schließen?

Nein. Wir prüfen Bereich für Bereich und Gruppe für Gruppe, jeder Arbeitsplatz ist nur wenige Minuten ohne Strom. Termine legen wir mit den Gruppenleitungen so, dass Aufträge mit festen Lieferterminen weiterlaufen; Bereiche mit Publikumsverkehr wie Café oder Laden prüfen wir vor der Öffnung oder nach Schluss.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Leitern und Tritte in Lager, Küche, Wäscherei und Werkstatt prüfen wir auf Wunsch im selben Termin nach DGUV Information 208-016, mit eigener Plakette und eigenem Protokoll. Türen und Tore prüfen wir als eigene Leistung, die Prüfung von Maschinen ebenfalls; so kommt für mehrere Prüfpflichten nur ein Dienstleister ins Haus.

Prüfen Sie auch Pflegebetten und Lifter im Förderbereich?

Ja. Pflegebetten, Lifter und andere medizinische elektrische Geräte im Förder- und Betreuungsbereich prüfen wir nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1), die für Medizinprodukte gilt. Sicherheitstechnische Kontrollen nach Vorgabe des Herstellers übernehmen wir auf Anfrage. Im Protokoll stehen diese Medizinprodukte getrennt, passend zum Bestandsverzeichnis der Einrichtung.

Gilt die Prüfpflicht auch für private Geräte der Beschäftigten?

Wer private Geräte in der Werkstatt zulässt, sollte sie wie eigene behandeln: Radios, Ladegeräte für Mobiltelefone oder Wasserkocher in der Gruppe hängen am selben Netz. Viele Träger regeln in der Hausordnung, dass private Geräte nur mit gültiger Plakette angeschlossen werden. Im Termin prüfen wir sie mit und führen sie im Protokoll getrennt vom Werkstattbestand.

Gilt die Prüfung auch für Geräte, die ein Auftraggeber stellt?

Ja, denn für den Arbeitsschutz zählt, wer damit arbeitet. Stellt ein Auftraggeber Vorrichtungen, Folienschweißgeräte oder kleine Maschinen für einen Auftrag, sollte der Vertrag regeln, wer prüft und wer die Nachweise hält. Fehlt ein aktueller Nachweis, prüfen wir diese Geräte im Termin mit und weisen sie im Protokoll gesondert aus.

Was ist der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Ortsveränderliche Betriebsmittel lassen sich während des Betriebs bewegen oder umstecken, meist alles mit Netzstecker. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht oder so schwer, dass sie nicht leicht bewegt werden, etwa Mangeln oder Kombidämpfer. Für beide gelten unterschiedliche Fristen, und bei der Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte unterscheiden sich auch die Messverfahren.

Was kostet die Prüfung für eine Behindertenwerkstatt?

Wir rechnen je geprüftem Gerät ab und nicht nach Stunden, der Preis hängt also an Zahl und Art der Geräte. Nach der Bestandsaufnahme steht im Angebot jeder Kostenpunkt vorab, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch getrennt nach Hauptwerkstatt, Zweigstellen und Förderbereich, damit sich die Kosten den Kostenstellen des Trägers zuordnen lassen.

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