DGUV V3 Prüfung · Rettungsdienste

Betriebsmittelprüfung im Rettungsdienst: Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 in Rettungswache, Leitstelle und Fahrzeughalle

Ladeerhaltung in der Fahrzeughalle, Waschmaschinen und Trockner in der Desinfektion, Hochdruckreiniger in der Waschhalle, Küche und Ruheräume, Rechner und Funk in der Leitstelle, dazu die Medizinprodukte aus den Fahrzeugen: Eine Rettungswache arbeitet Tag und Nacht mit Strom. AB Prüfservice übernimmt bundesweit die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Rettungswachen, Leitstellen und Ausbildungsstätten nach DGUV Vorschrift 3 und 4, jedes Gerät einzeln gemessen, mit Prüfplakette und Protokoll, und plant jeden Termin so, dass die Wache einsatzbereit bleibt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rettungsdienst: Spineboard auf der Fahrtrage.
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Welche Betriebsmittel müssen im Rettungsdienst geprüft werden?

Im Rettungsdienst müssen alle elektrischen Arbeitsmittel und Anlagen geprüft werden, mit denen Einsatzkräfte arbeiten: ortsveränderliche Geräte mit Stecker, fest angeschlossene Technik und die elektrischen Anlagen der Gebäude. Dazu gehören die Rettungswache mit Fahrzeughalle, Desinfektion und Sozialräumen, die Leitstelle, Lager und Werkstatt sowie die Medizinprodukte, die zwischen Fahrzeug und Wache wechseln.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rettungsdienst: Trage und Geräte im Rettungswagen.

Zum Anwendungsbereich der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel gehören zum Beispiel Einspeiseleitungen und Kabeltrommeln für die Ladeerhaltung der Fahrzeuge, Ladestationen für Handfunkgeräte, Handlampen und Akkus, Hochdruckreiniger und Nasssauger der Waschhalle, Waschmaschinen und Trockner der Desinfektion, Kühlschränke, Kaffeemaschinen und Mikrowellen in Küche und Aufenthaltsraum sowie Rechner, Monitore und Drucker in Büro und Leitstelle. Auch die Technik der Schulungsräume und die Ausstattung für Sanitätsdienste bei Veranstaltungen gehört dazu.

Welche gesetzlichen Vorgaben und Normen gelten im Rettungsdienst?

Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber darin Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest; die DGUV Vorschrift 3 und 4 verlangt, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen und danach in bestimmten Zeitabständen prüfen zu lassen.

Das Vorgehen konkretisiert die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“; die TRBS 1111 behandelt die Gefährdungsbeurteilung selbst. Für die Organisation im Betrieb gibt es die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“. Gemessen wird bei der Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701); ortsfeste Anlagen prüfen wir nach DIN VDE 0105-100.

Gilt im Rettungsdienst die DGUV Vorschrift 3 oder 4?

Das hängt vom Arbeitgeber und seinem Unfallversicherungsträger ab. Kommunale Rettungsdienste und Berufsfeuerwehren sind in der Regel bei einer Unfallkasse versichert, für sie gilt die DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3. Hilfsorganisationen und private Unternehmen sind meist Mitglied einer Berufsgenossenschaft und arbeiten nach der Vorschrift 3, die als BGV A3 zu den früheren BG-Vorschriften zählte.

Für Messverfahren, Intervalle und Protokoll macht das keinen Unterschied, denn beide Vorschriften stimmen inhaltlich überein. Wichtig wird die Zuordnung in Wachen, in denen Feuerwehr und Hilfsorganisation unter einem Dach arbeiten: Jeder Arbeitgeber verantwortet seine eigenen Geräte, und das Protokoll weist jeden Bestand getrennt aus, damit jeder Träger seine Nachweise vollständig vorlegen kann.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Wer trägt im Rettungsdienst die Verantwortung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber der Einsatzkräfte: die Stadt oder der Kreis bei kommunalen Rettungsdiensten, der Verband oder die Gesellschaft bei Hilfsorganisationen und privaten Anbietern. Er muss die Prüfung der Arbeitsmittel veranlassen, die Fristen festlegen, Mängel abstellen lassen und die Nachweise führen. Aufgaben darf er schriftlich an Wachleitungen oder eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen.

Wer Prüfungen von Arbeitsmitteln delegiert, bleibt trotzdem in der Pflicht zu kontrollieren, ob geprüft wird und ob Mängel behoben werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät bei Intervallen und Schutzmaßnahmen. Für Medizinprodukte benennt der Betreiber zusätzlich beauftragte Personen, oft Medizinproduktebeauftragte genannt, die Einweisungen und Kontrollen organisieren. Die Einsatzkräfte selbst werden im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln unterwiesen, neue Kolleginnen und Kollegen vor dem ersten Dienst.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rettungsdienst: Vakuummatratze wird vorbereitet.

Welche Geräte aus den Rettungsfahrzeugen werden geprüft?

Geprüft werden alle Geräte, die aus dem Fahrzeug genommen werden können: Medizinprodukte wie der Defibrillator mit EKG-Monitor, Beatmungsgerät, Absaugpumpe und Spritzenpumpen, dazu elektrisch betriebene Tragestühle und Fahrtragen mit ihren Ladegeräten sowie Handlampen und Funkgeräte mit Ladeschalen. Was fest im Fahrzeug verbaut ist, vom Bordnetz bis zum Ausbau, gehört zur Fahrzeugtechnik und bleibt außen vor.

Die Prüftermine für die Fahrzeuggeräte legen wir so, dass immer nur ein Fahrzeug betroffen ist: Die Besatzung bringt die Geräte in den Prüfbereich, wir messen, kleben die Plakette und geben sie zurück, oder ein Tauschgerät überbrückt die Zeit. Ausstattung für den Katastrophenschutz und den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen prüfen wir im selben Termin, damit sie im Ernstfall geprüft bereitsteht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rettungsdienst: Griff an der Fahrtrage beim Einladen.

Was gilt für Medizinprodukte im Rettungsdienst?

Medizinprodukte unterliegen zusätzlich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Ihre elektrische Sicherheit prüfen wir nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1), der Norm für Wiederholungsprüfungen medizinischer elektrischer Geräte, mit Messwerten je Gerät. Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen, etwa bei der nichtinvasiven Blutdruckmessung, übernehmen wir auf Wunsch, in den vorgeschriebenen Abständen.

Die Ergebnisse sicherheitstechnischer Kontrollen gehören ins Medizinproduktebuch, die aktiven Medizinprodukte ins Bestandsverzeichnis des Betreibers. Im Protokoll führen wir Medizinprodukte getrennt von den übrigen Geräten, damit die Medizinproduktebeauftragten ihre Nachweise ohne Umweg ablegen. Geräte, die ein Hersteller per Wartungsvertrag betreut, nehmen wir auf Wunsch heraus, sofern sein Nachweis diese Messung einschließt.

Wie oft müssen Betriebsmittel im Rettungsdienst geprüft werden?

Die Prüfintervalle legt der Arbeitgeber nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung fest, die mögliche Gefährdungen durch Umgebung und Nutzung bewertet. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV-Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten, der bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent wachsen darf, unter werkstattähnlichen Bedingungen auf höchstens ein Jahr. Ortsfeste Anlagen folgen im Vierjahrestakt.

Für Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen betätigt der Benutzer die Prüftaste halbjährlich. In nichtstationären Anlagen, etwa bei der Stromversorgung eines Behandlungsplatzes im Zelt, ist das arbeitstäglich vorgesehen, und die Schutzmaßnahme wird dort jeden Monat messtechnisch geprüft. Für Geräte, die nass gereinigt, ständig ein- und ausgeladen oder bei Kälte genutzt werden, sind kürzere Intervalle sinnvoll, weil ihre Beanspruchung höher ist.

Wer darf im Rettungsdienst prüfen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die Gefahren erkennen und Ergebnisse sicher beurteilen kann. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen mit geeigneten Prüfgeräten ebenfalls prüfen, solange eine Elektrofachkraft die Leitung und Aufsicht übernimmt. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person; die Qualifikationsanforderungen an solche befähigten Personen beschreibt die TRBS 1203.

Ob intern oder extern geprüft wird, entscheidet der Arbeitgeber. Manche Rettungsdienste haben geschulte Gerätewarte, denen neben dem Einsatzdienst aber die Zeit für Messung und Dokumentation fehlt; dann übernehmen wir mit qualifizierten Prüfern einzelne Wachen, den Bestand eines Kreises oder nur die ortsfesten Anlagen. Prüfgeräte müssen kalibriert sein und Messleitungen unbeschädigt: Nur mit kalibrierter Messtechnik und gepflegten Prüfmitteln haben Messwerte vor Behörden und Versicherungen Bestand.

Wie laufen Erst- und Wiederholungsprüfungen im Rettungsdienst ab?

Die Erstprüfung gilt neuen oder geänderten Anlagen und Geräten vor der ersten Inbetriebnahme, sofern Hersteller oder Errichter ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit nicht bestätigen; nach Instandhaltung und Reparatur wird vor der Wiederinbetriebnahme geprüft. Die Wiederholungsprüfung folgt im festgelegten Intervall. Jedes Gerät durchläuft dabei Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung und erhält bei bestandener Prüfung eine Plakette.

Die Überprüfung beginnt mit einer Bestandsaufnahme je Wache, Fahrzeug und Raum. Die Prüfperson misst je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom; die Messwerte belegen die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Wir arbeiten Raum für Raum, sodass Fahrzeughalle, Leitstelle und Ruheräume nie gleichzeitig betroffen sind, und prüfen doppelt versorgte Arbeitsplätze der Leitstelle nacheinander, abgestimmt mit der Leitstellentechnik, während der Betrieb weiterläuft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rettungsdienst: Fahrtrage mit Fahrgestell auf dem Platz.

Wie wird die Prüfung im Rettungsdienst rechtssicher dokumentiert?

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV wird jede Prüfung aufgezeichnet, mit mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; bei elektronischen Protokollen genügt eine elektronische Signatur. Die Aufzeichnung bleibt mindestens bis zur nächsten Prüfung erhalten. Wir liefern je Gerät ein Protokoll mit Messwerten und eine Mängelliste, gegliedert nach Wachen und Fahrzeugen.

So lassen sich die Nachweise über die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel fristgerecht vorlegen, gegenüber Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft, dem Träger des Rettungsdienstes und bei internen Qualitätsprüfungen. Auf Wunsch gliedern wir die Protokolle nach Kostenstellen oder nach den Wachen eines Kreises und markieren, wann die nächsten Termine anstehen, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Rettungsdienst

Muss die Rettungswache für die Prüfung außer Dienst gehen?

Nein. Wir prüfen abschnittsweise und Fahrzeug für Fahrzeug, die Wache bleibt in jeder Phase alarmierbar. Rückt eine Besatzung während des Termins aus, nimmt sie ihre Geräte mit, und wir prüfen sie nach der Rückkehr. Termine stimmen wir mit der Wachleitung ab, auf Wunsch auch in ruhigeren Tageszeiten.

Prüfen Sie auch die Elektrik der Rettungswagen?

Nein, die Fahrzeugtechnik selbst prüfen wir nicht: Bordnetz, fest eingebaute Verbraucher und die Einspeisung des Fahrzeugs betreuen Fahrzeugwerkstatt und Ausbauhersteller. Wir prüfen die Geräte, die herausgenommen werden können, und auf der Seite der Wache die Einspeiseleitungen und Steckdosen, an denen die Fahrzeuge in der Halle zur Ladeerhaltung hängen.

Was passiert mit einem Gerät, das die Prüfung nicht besteht?

Es erhält keine Plakette, sondern eine Sperrkennzeichnung, und der Mangel steht in der Mängelliste. Wachleitung oder Medizinproduktebeauftragte entscheiden über Reparatur oder Ersatz. Nach der Instandsetzung prüfen wir erneut, nach DIN EN 50678 (VDE 0701) oder bei Medizinprodukten nach DIN EN 62353, bevor das Gerät zurück ins Fahrzeug geht.

Ist für jede Kabeltrommel eine eigene Prüfung erforderlich?

Ja. Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen und Kabeltrommeln sind eigene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und bekommen eine eigene Plakette. Gerade Kabeltrommeln für den Sanitätsdienst oder die Fahrzeughalle werden oft überfahren, geknickt oder nass aufgerollt. Vor jeder Benutzung werden sie auf sichtbare Schäden kontrolliert, wie es § 4 Absatz 5 BetrSichV verlangt.

Brauchen Defibrillatoren eine besondere Prüfung?

Ja, denn sie sind aktive Medizinprodukte. Die Messung folgt der DIN EN 62353 (VDE 0751-1), dazu kommen sicherheitstechnische Kontrollen in den Abständen, die der Hersteller angibt; ihr Ergebnis gehört ins Medizinproduktebuch. Auf Wunsch übernehmen wir auch diese Kontrollen, sonst stimmen wir den Termin mit dem Service des Herstellers ab.

Gilt die Prüfpflicht auch für private Geräte der Einsatzkräfte?

Ja, sobald sie auf der Wache am Netz hängen. Private elektrische Geräte wie Ladegeräte für Mobiltelefone, Wasserkocher oder Ventilatoren im Ruheraum werden leicht übersehen, weil sie in keinem Inventar stehen. Viele Wachen legen in der Wachordnung fest, dass nur geprüfte Geräte angeschlossen werden; im Termin prüfen wir sie mit und führen sie getrennt im Protokoll.

Prüfen Sie im selben Termin auch Leitern und Tore?

Ja. Auf Wunsch prüfen wir im selben Termin auch Leitern und Tritte aus Fahrzeughalle, Lager und Werkstatt nach DGUV Information 208-016; sie bekommen eigene Plaketten und ein eigenes Protokoll. Die kraftbetätigten Tore der Fahrzeughalle prüfen wir als eigene Leistung, denn an ihnen hängt jede Ausfahrt. So deckt ein Dienstleister mehrere Prüfpflichten der Wache ab.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Rettungswache?

Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, Stundensätze fallen nicht an; der Preis ergibt sich also aus Zahl und Art der Geräte. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot, in dem jeder Posten vorab steht, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch aufgeteilt nach Wachen, Leitstelle und Medizinprodukten, passend zur Kostenrechnung des Trägers.

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