DGUV V3 Prüfung · Werkzeugvermietungen

Betriebsmittelprüfung für Werkzeugvermietungen: Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 für Mietgeräte, Baustromverteiler und Mietpark

Bohrhammer, Kernbohrgerät, Trennschleifer, Bautrockner, Heizlüfter, Tauchpumpe, Kabeltrommel und Baustromverteiler: In einer Werkzeugvermietung wechseln elektrische Geräte ständig den Nutzer und kommen von Baustellen zurück, auf denen sie hart gearbeitet haben. AB Prüfservice übernimmt bundesweit die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen in Mietparks nach DGUV Vorschrift 3, jedes Gerät einzeln gemessen, mit Prüfplakette und Protokoll, damit es geprüft in die nächste Vermietung geht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Werkzeugvermietung: Maschinenhof mit Radlader und Reifen.
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Was ist eine Betriebsmittelprüfung in der Werkzeugvermietung?

Die Betriebsmittelprüfung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel auf ihren sicheren Zustand, oft einfach Elektroprüfung oder DGUV Prüfung genannt. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, misst und erprobt es. In der Werkzeugvermietung betrifft das den gesamten Mietpark, die Geräte der eigenen Werkstatt und die ortsfesten elektrischen Anlagen von Halle, Lager und Verkaufsraum.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Werkzeugvermietung: Ausleger von Mobilkranen vor Wolken.

Für Wiederholungsprüfungen gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701); ortsfeste elektrische Anlagen prüfen wir nach DIN VDE 0105-100. Die alte Sammelnorm DIN VDE 0701-0702 ist inzwischen zurückgezogen. Rechtlich stützt sich die Prüfung auf die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3, die früher BGV A3 hieß und zu den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gehört.

Wer ist für die Prüfung gemieteter Geräte verantwortlich?

Beide Seiten tragen Verantwortung. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem Zustand überlassen, der den vertragsgemäßen Gebrauch erlaubt, also elektrisch sicher. Während der Miete sorgt der Mieter als Arbeitgeber dafür, dass seine Beschäftigten nur geprüfte Arbeitsmittel benutzen, so verlangen es Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften.

Deshalb prüfen viele Vermieter jedes Gerät nach der Rückgabe und vor der nächsten Vermietung und geben den Nachweis mit. Bei Langzeitmieten, etwa wenn ein Unternehmen Baustromverteiler für eine Großbaustelle mietet, kann eine Frist während der Miete ablaufen; dann regelt der Mietvertrag, wer prüft und ob das Gerät dafür zurückkommt oder vor Ort gemessen wird. Im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln unterweist der Mieter seine eigenen Leute.

Welche Geräte müssen in einer Werkzeugvermietung geprüft werden?

Geprüft werden alle elektrischen Geräte, die vermietet oder im eigenen Betrieb genutzt werden: elektrische Werkzeuge wie Bohr- und Abbruchhämmer, Kernbohrgeräte, Winkelschleifer, Kreis- und Fliesensägen, dazu Bautrockner, Heizgeräte, Nass- und Trockensauger, Tauchpumpen, Rührwerke, Betonmischer, Boden- und Wandschleifer sowie Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Baustromverteiler.

Hinzu kommen elektrische Flurförderzeuge wie Hubwagen und Stapler mit ihren Ladegeräten, Ladegeräte für Akkuwerkzeuge, Kassensysteme, Rechner und die Maschinen und Anlagen der Werkstatt. Auch Vorführgeräte im Verkaufsraum und Leihgeräte für Stammkunden gehören in den Prüfplan, denn sie werden genauso benutzt wie jedes Mietgerät. Stromerzeuger aus dem Mietpark prüfen wir ebenfalls, einschließlich der Schutzmaßnahmen an ihren Steckdosen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Wann müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, wenn der Hersteller den ordnungsgemäßen Zustand nicht bestätigt, nach jeder Reparatur oder Änderung und danach in Abständen, die der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für Mietgeräte kommt in der Praxis die Prüfung zwischen zwei Vermietungen hinzu.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln weiß niemand, wie ein Gerät auf der letzten Baustelle behandelt wurde, ob die Leitung überfahren, der Stecker abgerissen oder das Gehäuse nass geworden ist. Elektrische Betriebsmittel müssen deshalb mit gültiger Plakette zurück ins Regal, bevor der nächste Kunde sie abholt; viele Betriebsmittel fallen erst bei der Messung auf, nicht beim Blick aufs Gehäuse.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Werkzeugvermietung: Tandemwalzen auf dem Hof.

Welche Prüffristen gelten für die DGUV V3 Prüfung im Mietpark?

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von sechs Monaten, auf Baustellen von drei Monaten. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf die Prüffrist wachsen, auf Baustellen und in Werkstätten bis höchstens ein Jahr, im Büro bis zwei Jahre. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sehen die Richtwerte alle vier Jahre vor.

Für den Mietpark sind die Fristen meist kürzer als jeder Richtwert laut DGUV, denn wer nach jeder Rückgabe prüft, hat für jedes Gerät eine lückenlose Prüfhistorie. Die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzschalter in Baustromverteilern drückt der Benutzer auf der Baustelle an jedem Arbeitstag, und in solchen nichtstationären Anlagen wird die Schutzmaßnahme zusätzlich einmal im Monat nachgemessen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Werkzeugvermietung: Reihe von Akkuschraubern mit Bohrern.

Wer darf die Prüfung im Mietpark durchführen?

Die Prüfung darf eine Elektrofachkraft durchführen. Messen dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen mit geeigneten Prüfgeräten, solange eine Elektrofachkraft sie leitet und beaufsichtigt. Die Betriebssicherheitsverordnung nennt das die zur Prüfung befähigte Person; welche Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit sie braucht, beschreibt die TRBS 1203.

Viele Vermieter haben eine eigene Werkstatt, deren Elektrofachkräfte Rückläufer prüfen. Zum Saisonbeginn, bei Inventuren oder wenn ein neuer Standort dazukommt, reicht deren Zeit oft nicht. Dann übernehmen wir den gesamten Mietpark oder einzelne Standorte vor Ort; jede Messung führt eine qualifizierte Elektrofachkraft mit kalibrierten Prüfgeräten durch.

Wie läuft die Prüfung elektrischer Geräte im Mietpark ab?

Nach einem Vorgespräch erfassen wir den Mietpark mit Inventarnummern, sortiert nach Gerätegruppen und Standorten. Jedes Gerät durchläuft Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung: Gehäuse, Leitung und Stecker, dann Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, zuletzt ein Probelauf. Bei bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung mit Plakette und dem Monat, in dem die nächste Prüfung fällig ist.

Für die Durchführung der Prüfung genügt ein Prüfplatz im Lager mit Netzanschluss, an dem Rückläufer und Lagerbestand nacheinander durchlaufen; Baustromverteiler und große Geräte prüfen wir an ihrem Stellplatz. Geräte, die gerade vermietet sind, nehmen wir beim nächsten Termin mit, damit kein Gerät aus dem Prüfplan fällt.

Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV hält die Aufzeichnung mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person fest, aufbewahrt bis zur nächsten Prüfung. Für Mietgeräte gehören Inventarnummer, Gerätetyp, Messwerte und Datum dazu, damit sich jede Prüfung einem Gerät und einer Vermietung zuordnen lässt.

Wir liefern das Protokoll digital, je Gerät auf Wunsch auch als Einzelnachweis, den Sie dem Mieter mitgeben können, dazu eine Mängelliste. So belegen Sie gegenüber Kunden, Versicherern und der Berufsgenossenschaft jederzeit die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 und zeigen, dass ein vermietetes Gerät bei der Übergabe geprüft war.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Werkzeugvermietung: Arbeitskörbe von Hubarbeitsbühnen.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Werkzeugvermietung

Muss jedes Mietgerät nach jeder Rückgabe geprüft werden?

Eine Vorschrift nennt diesen Takt nicht ausdrücklich, aber der Vermieter muss ein sicheres Gerät übergeben, und nur eine Prüfung belegt das. Deshalb ist die Prüfung zwischen zwei Vermietungen der sichere Weg, mit Sichtprüfung und Messung. Wer seltener prüft, sollte die Gründe schriftlich festhalten.

Was passiert mit einem Mietgerät, das die Prüfung nicht besteht?

Es bekommt keine Plakette, wird als gesperrt gekennzeichnet und geht ins Sperrlager, bis entschieden ist, ob es repariert oder ausgesondert wird. Den Mangel halten wir in der Mängelliste fest. Nach der Reparatur wird das Gerät nach DIN EN 50678 (VDE 0701) erneut geprüft, bevor es wieder in die Vermietung geht.

Prüfen Sie auch Baustromverteiler?

Ja. Baustromverteiler sind die Schnittstelle zwischen Baustellenanschluss und Geräten und werden auf Baustellen stark beansprucht. Nach den Vorgaben der DGUV prüfen wir Gehäuse, Steckdosen, Schutzleiter und Isolation und messen die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen auf Auslösezeit und Auslösestrom. Erst danach gehen sie mit Plakette wieder in die Vermietung.

Gilt die Prüfpflicht auch für Akkugeräte?

Ja, aber anders. Geprüft wird vor allem das Ladegerät, weil es am Netz hängt und Schutzleiter oder Isolation versagen können. Das Akkuwerkzeug selbst arbeitet mit Kleinspannung; bei ihm zählt die Sichtprüfung auf Schäden an Gehäuse, Akku und Kontakten. Beschädigte Akkus melden wir sofort, damit sie aus dem Verkehr kommen, bevor sie beim Laden zum Brandrisiko werden.

Prüfen Sie auch Krane und Hebezeuge im Mietpark?

Nein, Krane und Hebezeuge gehören nicht zu unserem Prüfumfang; für sie gelten eigene Prüfregeln und Prüfer. Elektrische Flurförderzeuge wie Hubwagen und Stapler prüfen wir dagegen elektrisch mit, ebenso ihre Ladegeräte. So deckt ein Termin einen großen Teil der elektrischen Prüfpflichten ab, und für Hebetechnik bleibt der bisherige Prüfer zuständig.

Können Leitern und Fahrgerüste im selben Termin geprüft werden?

Ja. Mietleitern und Tritte prüfen wir auf Wunsch im selben Termin nach DGUV Information 208-016, Fahrgerüste nach DIN EN 1004 und Aufbauanleitung, jeweils mit eigener Plakette und eigenem Protokoll. Gerade bei Leitern, die ständig auf Baustellen unterwegs sind, lohnt die Prüfung zwischen zwei Vermietungen genauso wie bei elektrischen Geräten.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Werkzeugvermietung?

Wir rechnen je geprüftem Gerät ab, nicht nach Stunden; den Preis bestimmen Zahl und Art der Geräte im Mietpark. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot, in dem alle Kosten vorab stehen, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch aufgeteilt nach Standorten oder Gerätegruppen, damit Sie die Prüfkosten in die Mietpreise einrechnen können.

Prüfen Sie auch mehrere Standorte einer Vermietung?

Ja, bundesweit. Für Vermietungen mit mehreren Filialen planen wir die Termine Standort für Standort und führen alle Ergebnisse in einem einheitlichen Protokoll zusammen, mit gleichen Inventarnummern und Gerätegruppen. So sieht die Zentrale auf einen Blick, wo die nächste Überprüfung nach DGUV V3 ansteht, und jede Filiale hat ihre Nachweise für Kunden und Berufsgenossenschaft.

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