Betriebsmittelprüfung für Freizeitparks: DGUV V3 Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel rund um die Attraktionen
Kassenhäuser am Eingang, Imbissstände und Restaurants, Souvenirshops, die Werkstatt der Parktechnik, Wegebeleuchtung und Beschallung: Hinter jedem Parktag steht eine Vielzahl elektrischer Geräte, die über Monate im Dauerbetrieb laufen, viele davon unter freiem Himmel. AB Prüfservice prüft bundesweit die elektrischen Anlagen und Geräte in Freizeitparks gemäß DGUV Vorschrift 3, vor Saisonbeginn, in der Winterpause oder an Ruhetagen.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 im Freizeitpark?
Die Betriebsmittelprüfung im Freizeitpark ist die wiederkehrende Prüfung aller elektrischen Arbeitsmittel und Anlagen, die der Betreiber seinen Beschäftigten bereitstellt, nach DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3. Eine Elektrofachkraft besichtigt, misst und erprobt dabei jedes einzelne Gerät, von der Kasse am Eingang über die Fritteuse im Imbiss bis zur Pumpe am Wasserspiel.

Fahrgeschäfte und andere Attraktionen gehören nicht dazu: Für sie gilt das Bauordnungsrecht, geprüft werden sie von Sachverständigen nach eigenen Regeln, technisch unter anderem nach DIN EN 13814. Unsere Prüfung umfasst die elektrischen Geräte und Betriebsmittel rund um die Attraktion, etwa Kassenhaus, Beleuchtung, Beschallung und Monitore im Wartebereich, und damit alles, was zum täglichen Parkbetrieb gehört.
Welche Vorschriften gelten für die DGUV V3 Prüfung im Freizeitpark?
Rechtsgrundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3, die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Danach muss der Parkbetreiber dafür sorgen, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Für die Prüfung selbst gelten die Normen und Vorschriften des VDE: DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung von Geräten, DIN EN 50678 (VDE 0701) vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Instandsetzung und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste elektrische Anlagen. Die frühere DIN VDE 0701-0702, die beide Geräteprüfungen zusammengefasst hatte, ist zurückgezogen.
Welche Betriebsmittel müssen in einem Freizeitpark geprüft werden?
Geprüft werden alle elektrischen Arbeitsmittel des Parkbetriebs: in der Gastronomie Fritteusen, Grillplatten, Kaffeemaschinen, Softeismaschinen und Kühltheken, in Shops und Kiosken Kassen, Kühltruhen und Leuchten, am Eingang Kassensysteme, Scanner und Drucker, dazu die Geräte in Verwaltung und Büro sowie Elektrowerkzeuge, Ladegeräte und Arbeitsleuchten in der Werkstatt.
Unter freiem Himmel kommen Wege- und Effektbeleuchtung, Außensteckdosen und die Verstärker der Beschallung hinzu, bei Veranstaltungen mobile Stromverteiler, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen, Licht- und Tontechnik und Stromerzeuger. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel richtet sich nach DIN EN 50699; ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Kühlzellen, fest angeschlossene Großküchengeräte, Werkstattmaschinen und die Pumpen von Brunnen und Wasserspielen prüfen wir zusammen mit der Anlage.
Fahren Parktechnik und Grünpflege mit Elektrofahrzeugen, gehören deren Ladegeräte und Ladeleitungen in den Prüfplan, auch Ladeleitungen mit Steuerbox (Mode 2) und Ladekabel für Ladesäulen (Mode 3); die Fahrzeuge selbst prüfen wir nicht. Wallboxen und Ladesäulen, etwa auf dem Besucherparkplatz, prüfen wir nach Terminabstimmung.

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Welche Prüffristen gelten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Freizeitpark?
Die Prüffristen legt der Parkbetreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 sechs Monate als Richtwert; bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent sind längere Fristen möglich, in Werkstätten bis zu einem Jahr, im Büro bis zu zwei Jahren.
Im Freizeitpark sind viele Geräte Witterung, Feuchtigkeit und Besucherverkehr ausgesetzt; bei ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln wie Außenleuchten, Kabeltrommeln und den Geräten der Außengastronomie sind deshalb kürzere Abstände sinnvoll. Arbeitet die Parktechnik auf einer Baustelle im Park, etwa beim Umbau einer Attraktion in der Winterpause, gilt für ihre Geräte dort ein Richtwert von drei Monaten.

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel haben einen Richtwert von vier Jahren, Anlagen besonderer Art von einem Jahr. Vorübergehend errichtete Anlagen in Vergnügungsparks regelt DIN VDE 0100-740; sie werden nach jedem Aufbau geprüft, bevor sie in Betrieb gehen. Die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigt der Nutzer in stationären Anlagen halbjährlich, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich. Neue Geräte brauchen vor dem ersten Einsatz keine eigene Prüfung, wenn der Hersteller bestätigt, dass sie den Bestimmungen entsprechen.
Wer darf elektrische Betriebsmittel im Freizeitpark prüfen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer solchen Fachkraft, ausgestattet mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss sie außerdem zur Prüfung befähigt sein: Die TRBS 1203 verlangt dafür Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit; ein Meisterbrief ist nicht erforderlich.
Hat der Park eigene Elektrofachkräfte, dürfen sie prüfen, wenn der Betreiber sie als befähigte Person bestimmt hat. Wer sie in der Saison für die Attraktionen braucht, gibt die Elektroprüfungen der Betriebsmittel an einen externen Prüfdienst und lässt sie gesammelt vor Saisonbeginn erledigen; die Verantwortung für die Prüfpflicht bleibt beim Betreiber, Arbeit und Protokoll übernehmen wir.

Wie läuft die DGUV V3 Prüfung im Freizeitpark ab?
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, aus der ein Prüfplan nach Bereichen entsteht: Gastronomie, Shops, Kassen, Verwaltung, Werkstatt und Außenanlagen. Geprüft wird in der Winterpause, an Ruhetagen oder vor der Öffnung des Parks, in der Gastronomie zwischen den Servicezeiten. Jedes Gerät ist dabei nur wenige Minuten vom Netz, Kühlgeräte schließen wir sofort wieder an.
Die Messung richtet sich nach der Schutzklasse: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- oder Berührungsstrom, anschließend testen wir die Funktion. Bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Fällt ein Gerät durch, wird es gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen; nach der Instandsetzung folgt eine erneute Prüfung, bevor es wieder in Betrieb geht.
Welche Folgen hat es, wenn Betriebsmittel im Freizeitpark nicht rechtzeitig geprüft werden?
Unterlassene Prüfungen sind kein Formfehler: Die DGUV Vorschrift 3 stuft Verstöße gegen ihre Prüfpflichten als Ordnungswidrigkeit nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch ein, die Berufsgenossenschaft kann ein Bußgeld verhängen. Verunglückt ein Beschäftigter an einem ungeprüften Gerät, droht dem Betreiber bei grober Fahrlässigkeit außerdem der Regress nach § 110 SGB VII.
Gegenüber den Gästen trägt der Betreiber zudem die Verkehrssicherungspflicht: Eine beschädigte Außensteckdose oder ein Kabel mit verletzter Isolierung am Weg gefährdet auch Besucher. Regelmäßige Prüfungen dienen also nicht nur der Arbeitssicherheit, sie können auch Unfällen und Bränden vorbeugen; die belegte Einhaltung der Prüffristen beantwortet nach einem Schaden zudem die erste Frage des Versicherers.
Wie wird die Betriebsmittelprüfung im Freizeitpark dokumentiert?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV wird jede Prüfung aufgezeichnet, mit Art und Umfang der Prüfung, dem Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; die Aufzeichnung bleibt mindestens bis zur nächsten Prüfung im Betrieb. Unser Prüfprotokoll nennt für jedes Gerät zusätzlich Inventarnummer, Standort im Park, Messwerte und Prüfdatum.
Das Protokoll erhalten Sie digital, nach Bereichen des Parks geordnet. Damit ist sichergestellt, dass Sie die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im ganzen Park gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherern lückenlos belegen können; anhand der Fälligkeiten planen Sie zugleich die nächste Saison.

AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Freizeitparks.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Freizeitparks
Ist die Betriebsmittelprüfung im Freizeitpark Pflicht?
Ja. Jeder Freizeitpark mit Beschäftigten ist Arbeitgeber und muss dafür sorgen, dass seine elektrischen Arbeitsmittel sicher sind; die Prüfung ist damit verpflichtend, für den kleinen Familienpark mit Saisonkräften ebenso wie für den großen Park mit eigener Technikabteilung. Vorgeschrieben sind Prüfungen in bestimmten Zeitabständen, deren Länge der Betreiber selbst festlegt.
Prüfen Sie auch die Fahrgeschäfte selbst?
Nein. Fahrgeschäfte und andere Attraktionen prüfen Sachverständige nach Bauordnungsrecht und eigenen technischen Regeln; das ist nicht unsere Leistung. Wir prüfen alles Elektrische, das rund um die Attraktion zum Parkbetrieb gehört: das Kassenhaus, Monitore, Ventilatoren und Beschallung im Wartebereich, die Beleuchtung der Wege sowie Bildschirme und Drucker des Fotoverkaufs am Ausgang.
Wann prüfen Sie im Freizeitpark, ohne den Betrieb zu stören?
Idealerweise in der Winterpause oder in den Wochen vor Saisonbeginn: Dann sind Shops und Gastronomie leer, und jedes Gerät ist erreichbar. Parks mit Ganzjahresbetrieb prüfen wir an Ruhetagen oder vor der täglichen Öffnung, Bereich für Bereich. Die Termine stimmen wir mit Ihrer Parktechnik ab, damit sich Prüfung und Wartung der Attraktionen nicht in die Quere kommen.
Müssen Geräte nach der Winterpause erneut geprüft werden?
Nicht automatisch, aber oft ist es sinnvoll. Das Arbeitsschutzrecht nennt längere Zeiten der Nichtbenutzung ausdrücklich als möglichen Anlass für eine außerordentliche Prüfung, wenn sie sich auf die Sicherheit auswirken können, etwa bei feucht gelagerten Lichterketten oder Kabeltrommeln. Unabhängig davon schaut jeder Nutzer vor dem Einsatz selbst nach sichtbaren Schäden.
Prüfen Sie auch mobile Stromverteiler und Veranstaltungstechnik?
Ja. Für Halloween-Nächte, Konzerte oder Sommerfeste entstehen oft vorübergehende Anlagen: mobile Stromverteiler, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen, Licht- und Tontechnik, manchmal Stromerzeuger. Wir prüfen die Geräte vor dem Einsatz und die aufgebaute Anlage, bevor sie in Betrieb geht; bei Stromerzeugern gehören die Schutzmaßnahmen an ihren Steckdosen dazu.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Ein Gerät mit Mangel bekommt keine Plakette, wird gekennzeichnet und bis zur Instandsetzung aus dem Betrieb genommen; im Protokoll steht, was festgestellt wurde. Besteht an einer ortsfesten Anlage unmittelbare Gefahr, informieren wir Sie noch vor Ort. Nach der Reparatur folgt eine neue Messung, erst dann geht das Gerät zurück in den Parkbetrieb.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Freizeitpark?
Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, nicht nach Stunden; der Preis hängt von Art und Anzahl der Geräte im Park ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot, in dem alle Kosten vorab stehen, auf Wunsch getrennt nach Gastronomie, Shops, Verwaltung und Außenanlagen. So lässt sich die Prüfung schon vor Saisonbeginn fest im Budget einplanen.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte im Park?
Ja, auf Wunsch im selben Termin. Leitern und Tritte aus Werkstatt, Lager, Shops und Dekoration prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016, mit Plakette und Protokoll je Leiter. Dann liegen die Nachweise für elektrische Betriebsmittel und Leitern gemeinsam vor, und die Parktechnik muss vor Saisonbeginn einen Termin weniger koordinieren.
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