DGUV V3 Prüfung · Bowlingcenter

Betriebsmittelprüfung für Bowlingcenter: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel für Bahnen, Bar und Technikgang

Hinter jeder Bahn steht Technik: der Pinsetter im Maschinengang, der Ballrücklauf, Scoring-Monitore und Kassensystem, dazu Bar, Küche, Effektbeleuchtung, Nebelmaschine und Unterhaltungsautomaten. AB Prüfservice prüft die elektrischen Betriebsmittel von Bowlingcentern bundesweit nach DGUV Vorschrift 3, am Vormittag vor der Öffnung oder an einem Ruhetag.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Bowlingcenter: Blau beleuchtete Bahn mit aufgestellten Pins.
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Was umfasst die Betriebsmittelprüfung im Bowlingcenter?

Die Betriebsmittelprüfung ist die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen, mit denen das Team eines Bowlingcenters arbeitet, nach DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3. Geprüft wird jedes Gerät durch Besichtigen, Messen und Erproben; die Ergebnisse stehen im Protokoll, und bestandene Geräte tragen danach eine Plakette mit dem nächsten Termin.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Bowlingcenter: Blaue Kugel auf der Spielbahn.

Die Pinsetter selbst sind Maschinen mit eigener Mechanik und Steuerung; ihre Wartung liegt beim Bahntechniker und beim Hersteller. Wir prüfen ihren elektrischen Anschluss auf der Netzseite, also Zuleitung, Schutzleiter und Isolation bis zur Maschine, und daneben alle übrigen Betriebsmittel des Centers.

Welche Vorschriften gelten für die DGUV V3 Prüfung im Bowlingcenter?

Maßgeblich sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3: Der Betreiber sorgt dafür, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor dem ersten Einsatz und dann regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Fristen legt er in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch.

Geprüft wird nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und die feste Anlage nach DIN VDE 0105-100. Ihre Vorgängerin, die DIN VDE 0701-0702, ist zurückgezogen und gilt nicht mehr.

Welche Betriebsmittel müssen im Bowlingcenter geprüft werden?

An Bar und Küche Zapfanlage, Kaffeemaschine, Gläserspüler, Fritteuse, Grill und Kühlgeräte, an den Bahnen Scoring-Computer, Monitore und Ballrückläufe, an der Theke Kasse, Schuhdesinfektion und Beschallung, dazu Nebelmaschinen, Schwarzlicht und Effektbeleuchtung für Bowling-Partys sowie die Bürogeräte der Verwaltung. Auch Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen gehören in den Prüfplan.

Unterhaltungsautomaten wie Dart oder Air-Hockey gehören dazu, wenn sie dem Center gehören; stellt ein Automatenaufsteller sie auf, klären Center und Aufsteller vorab, wer die Prüfung übernimmt, und auf Wunsch prüfen wir sie im selben Termin mit. Bahnpflegemaschinen und ihre Ladegeräte prüfen wir als ortsveränderliche Geräte, Lüftung, Klimatechnik und Hallenbeleuchtung als feste Anlage.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wie oft müssen Betriebsmittel im Bowlingcenter geprüft werden?

Den Ausgangswert für ortsveränderliche Geräte setzen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 auf sechs Monate. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf der Betreiber die Frist verlängern, für Werkstatt und Maschinengang auf bis zu ein Jahr, für Kasse und Büro auf bis zu zwei Jahre. Die feste Anlage hat einen Richtwert von vier Jahren.

Bar und Küche verdienen kürzere Abstände, denn Feuchtigkeit, Hitze und Fett setzen Leitungen und Steckern zu. Gleiches gilt für die Technik im Maschinengang hinter den Pins, wo Staub und Vibration Kabel und Stecker belasten, und für Effektgeräte, die bei jeder Party neu aufgebaut werden.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Bowlingcenter: Grüne Kugel rollt auf die Pins zu.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung im Bowlingcenter durchführen?

Durchführen darf die Prüfung eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten und befähigt nach TRBS 1203. Der Bahntechniker eines Centers kennt seine Pinsetter genau, ist aber nicht automatisch Elektrofachkraft; die elektrische Prüfung braucht diese Qualifikation, unabhängig von der Erfahrung mit den Maschinen.

Hat das Center keine eigene Elektrofachkraft, übernimmt ein externer Prüfdienst Prüfung und Protokoll. Die Pflicht bleibt beim Betreiber; er sorgt dafür, dass Mängel behoben werden, bevor ein Gerät wieder läuft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Bowlingcenter: Kugelrücklauf an der Bahn im Betrieb.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung in einem Bowlingcenter ab?

Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und prüfen am Vormittag vor der Öffnung oder an einem Ruhetag, damit keine Bahn ausfällt: erst Bar und Küche, dann Theke und Bahnen, zum Schluss der Maschinengang. Gemessen werden je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, danach die Funktion; bestandene Geräte erhalten ihre Plakette.

Am Pinsetter arbeiten wir mit dem Bahntechniker zusammen: Er schaltet die Maschine frei, wir messen Zuleitung und Schutzleiteranschluss. Defekte Geräte kennzeichnen wir und nehmen sie aus dem Betrieb, nach der Reparatur folgt eine erneute Prüfung.

Wie wird die Prüfung im Bowlingcenter dokumentiert?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV hält eine Aufzeichnung jede Prüfung fest: Art und Umfang, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; sie bleibt bis zur nächsten Prüfung erhalten. Unser Protokoll ergänzt Inventarnummer, Standort, Messwerte und Prüfdatum je Gerät, geordnet nach Bar, Küche, Bahnen und Technik.

Das Protokoll erhalten Sie digital. Es ist Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer und zeigt, welche Geräte wann wieder fällig sind.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Bowlingcenter

Ist die Betriebsmittelprüfung im Bowlingcenter Pflicht?

Ja. Jedes Bowlingcenter mit Beschäftigten ist Arbeitgeber und muss seine elektrischen Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen, ob es acht Bahnen mit einer kleinen Bar betreibt oder ein großes Center mit Küche und Eventbereich. Das gilt auch für Aushilfen an der Theke. Die Abstände der Prüfungen legt der Betreiber in seiner eigenen Planung fest.

Prüfen Sie auch die Pinsetter?

Ihre elektrische Netzseite, ja: Zuleitung, Schutzleiter und Isolation bis zur Maschine, abgestimmt mit Ihrem Bahntechniker, der die Maschine dafür freischaltet. Mechanik, Steuerung und Einstellung der Pinsetter gehören dagegen zur Wartung durch den Bahntechniker und den Hersteller; das ist nicht unsere Prüfung und bleibt in deren Händen.

Was gilt für Automaten, die einem Aufsteller gehören?

Das klären Center und Aufsteller vor dem Termin: Wer Eigentümer ist, sorgt in der Regel auch für die Prüfung seiner Geräte. Möchte der Aufsteller, dass wir seine Dart- oder Air-Hockey-Automaten gleich mitprüfen, erledigen wir das im selben Termin und führen sie im Protokoll getrennt auf, damit jede Seite ihren Nachweis hat.

Können Sie prüfen, ohne den Bahnbetrieb zu stören?

Ja. Wir prüfen am Vormittag vor der Öffnung oder an einem Ruhetag, Bereich für Bereich, und nehmen jede Bahn nur kurz außer Betrieb. Bar und Küche kommen zuerst an die Reihe, damit sie zur Öffnung bereit sind. Den Ablauf und die Arbeit am Pinsetter stimmen wir vorher mit Centerleitung und Bahntechniker ab.

Prüfen Sie auch Nebelmaschinen und Effektlicht?

Ja. Nebelmaschinen, Schwarzlicht, Lichteffekte und mobile Beschallung sind ortsveränderliche Geräte und gehören in den Prüfplan. Weil sie für Partys oft umgestellt, neu verkabelt und mit Mehrfachsteckdosen betrieben werden, leiden Stecker und Leitungen schneller; wir sehen sie uns deshalb besonders genau an und empfehlen für sie kürzere Fristen.

Was passiert mit Geräten, die bei der Prüfung durchfallen?

Ein Gerät, das nicht besteht, bekommt keine Plakette, wird gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen; das Protokoll beschreibt den Mangel. Betrifft er etwas Wichtiges wie die Zapfanlage oder einen Ballrücklauf, sprechen wir sofort mit der Centerleitung. Nach der Instandsetzung prüfen wir das Gerät erneut, bevor es wieder eingesetzt wird.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Bowlingcenter?

Berechnet wird jedes geprüfte Gerät, nicht die Zeit; Art und Zahl der Geräte bestimmen also den Preis. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit allen Kosten vorab, auf Wunsch aufgeteilt nach Bar und Küche, Bahnen, Automaten und Verwaltung, damit Sie den Aufwand je Bereich sehen und planen können.

Prüfen Sie auch Leitern und Tritte im Center?

Ja, auf Wunsch im selben Termin. Tritte im Maschinengang, Stehleitern an der Bar und im Lager sowie Leitern für die Beleuchtung über den Bahnen prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016, mit Plakette und Protokoll. So liegen die Nachweise für Elektrik und Leitern am Ende gemeinsam vor.

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