Betriebsmittelprüfung im Coworking Space: DGUV Vorschrift 3 für Arbeitsplätze, Teeküche und Besprechungsräume
Ein Coworking Space stellt seinen Mitgliedern fertige Arbeitsplätze bereit: Monitore, Dockingstationen, Ladekabel und Mehrfachsteckdosen an den Tischen, Drucker auf dem Flur, Kaffeemaschinen und Wasserkocher in der Teeküche, Beamer, Displays und Konferenztechnik in den Besprechungsräumen, dazu Empfang und Lounge mit Lampen und Ladestationen. Die Nutzer wechseln, die Geräte bleiben und werden von vielen Händen bedient. AB Prüfservice prüft diese Ausstattung bundesweit gemäß DGUV Vorschrift 3, Geräte mit Stecker wie fest installierte Technik, mit Messwerten je Gerät und Protokoll, abgestimmt auf den laufenden Betrieb.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung im Coworking Space?
Die Betriebsmittelprüfung im Coworking Space umfasst alle Geräte und Installationen, die der Betreiber für seine Mitglieder bereithält, und findet wiederkehrend statt. Jedes Gerät durchläuft Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung; bestandene Geräte erhalten den nächsten Termin, Messwerte und Ergebnis landen im Protokoll. Damit zeigen Sie, dass die Arbeitsplätze elektrisch sicher sind und im Haus ein geregelter Arbeitsschutz besteht.

Für Geräte mit Stecker gilt bei der Wiederholungsprüfung DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701); beide Normen haben 2023 die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst. Für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, also Unterverteilung, Durchlauferhitzer oder fest angeschlossene Küchentechnik, ist DIN VDE 0105-100 maßgeblich, bei einer neuen Installation DIN VDE 0100-600. Mit kalibrierten Messgeräten erfassen wir Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- oder Berührungsstrom. Ob Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder Prüfung von elektrischen Installationen: Beides erfassen wir raumweise in einem gemeinsamen Protokoll.
Welche elektrischen Betriebsmittel werden im Coworking Space geprüft?
Geprüft wird im Coworking Space alles, was einen Netzstecker oder einen festen Anschluss hat und vom Betreiber bereitgestellt wird: an den Arbeitsplätzen Monitore, Dockingstationen, Netzteile, Ladekabel, Tischlampen und Mehrfachsteckdosen; auf den Fluren Drucker, Scanner und Aktenvernichter; in der Teeküche Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Kühlschrank, Mikrowelle und Geschirrspüler; in den Besprechungsräumen Beamer, Displays, Konferenzlautsprecher und Medientechnik.
Dazu kommen Empfang und Lounge mit Rechner, Kassensystem, Ladestationen, Stehlampen und Soundanlage, die Haustechnik mit Luftreinigern und Heizlüftern sowie Werkzeug des Betreibers wie Akkuladegeräte oder Elektrowerkzeuge für kleine Reparaturen. Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln unter den Tischen gehören dazu, weil sie bei wechselnder Belegung häufig umgesteckt werden und hoher Beanspruchung unterliegen. Fest montierte Geräte ohne Tragegriff, etwa das Klimagerät im Serverraum, laufen über dieselbe Begehung.
Wer ist im Coworking Space für die elektrischen Geräte verantwortlich?
Verantwortlich für die elektrischen Geräte im Coworking Space ist der Betreiber, denn er stellt die Arbeitsmittel bereit und trägt die Pflichten des Arbeitgebers für sein eigenes Personal am Empfang, in der Reinigung und in der Haustechnik. Für die bereitgestellten Monitore, Dockingstationen, Steckdosenleisten und Küchengeräte liegt die Pflicht deshalb beim Betreiber, nicht bei den wechselnden Nutzern.
Anders verhält es sich mit den Laptops, Handyladegeräten und Zweitmonitoren, die Mitglieder mitbringen oder von Dritten mieten; ob und wie diese Geräte geprüft werden, regeln Betreiber und Mitglieder untereinander, etwa in der Nutzungsvereinbarung. Wir prüfen, was Sie uns als Bestand nennen; ob das nur Ihre eigene Ausstattung ist oder auch die Geräte Ihrer Mitglieder, entscheiden Sie. Ein Coworking Space mit mehreren Standorten kann die Zuständigkeit je Haus festlegen, die Dokumentation im Kundenportal folgt dieser Gliederung.


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Ist die Betriebsmittelprüfung im Coworking Space Pflicht?
Ja, die Betriebsmittelprüfung im Coworking Space ist eine Pflicht des Betreibers. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind elektrische Geräte Arbeitsmittel und müssen vor dem ersten Einsatz, nach Umbauten und Reparaturen sowie in festen Abständen geprüft werden. Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft konkretisiert das für elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Zuständig ist eine Elektrofachkraft oder jemand, der unter ihrer Leitung und Aufsicht arbeitet.
Welche Art, welcher Umfang und welche Fristen gelten, bestimmt der Betreiber nach § 3 BetrSichV selbst in seiner Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. § 14 verlangt die Kontrolle selbst, und nach § 14 Abs. 7 hält der Nachweis mindestens fest, um welche Prüfung es sich handelte, was sie umfasste, zu welchem Ergebnis sie kam und wer sie mit Namen und Unterschrift bestätigt. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1203, beschreiben die zur Prüfung befähigte Person. Wer diese gesetzlichen Anforderungen übergeht, riskiert nach einem Unfall rechtliche Konsequenzen und Regress durch die Unfallversicherung; das Protokoll ist der Beleg gegenüber Aufsicht und Versicherer.

Welche Prüffristen gelten für die Betriebsmittel im Coworking Space?
Die Fristen im Coworking Space hängen davon ab, wie stark ein Gerät beansprucht wird, und werden vom Betreiber festgelegt. Als Richtwert nennt die Vorschrift für Geräte mit Stecker sechs Monate; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, ist eine Verlängerung zulässig, in Büros bis zu 24 Monate. Fest installierte Technik und die elektrische Anlage sind alle vier Jahre fällig.
Im Coworking Space herrscht Bürobetrieb, deshalb liegt das Intervall für Monitore, Dockingstationen und Küchengeräte nach einem guten ersten Durchgang häufig bei 24 Monaten, während stark genutzte Teile wie Ladekabel am Hot Desk, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen in der Lounge ein kürzeres Intervall erhalten können. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in der Verteilung betätigt Ihr Personal regelmäßig über die Prüftaste. Wird ein Großraum in Einzelbüros geteilt, ist die veränderte Installation vor der ersten Nutzung erneut zu kontrollieren.

Wer darf im Coworking Space prüfen?
Geräte und Installationen im Coworking Space darf allein eine Elektrofachkraft prüfen oder jemand, der ihr unterstellt ist und beaufsichtigt wird. Nach TRBS 1203 setzt das eine elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung und eine aktuelle Prüftätigkeit voraus. Community Manager oder Hausmeister ohne diese Qualifikation dürfen nicht eigenständig messen, auch nicht nach einer internen Schulung.
Wer selbst eine Elektrofachkraft beschäftigt und kalibrierte Messgeräte vorhält, kann die Arbeit im Haus erledigen; in den meisten Coworking Spaces fehlt beides, und das Personal ist mit Empfang, Buchungen und Community ausgelastet. Unsere Elektrofachkräfte nehmen den Bestand auf, messen und dokumentieren in einem Zug; jeder Prüftechniker folgt demselben Prüfprozess, sodass mehrere Standorte vergleichbar bleiben. Der Prüfer setzt Name und Unterschrift unter jedes Protokoll, wie § 14 der Betriebssicherheitsverordnung es verlangt.
Wie läuft die Prüfung im laufenden Coworking-Betrieb ab?
Die Prüfung im Coworking Space beginnt mit einer kurzen Bestandsaufnahme: wie viele Arbeitsplätze, Räume und Standorte, welche Belegungszeiten und welche Bereiche gebucht sind. Unser Angebot folgt meist binnen 48 Stunden. Ab einem Bestand von 30 Geräten gilt für jedes Gerät ein einheitlicher Stückpreis; kleinere Bestände kalkulieren wir mit einer Tagessatzpauschale nach Aufwand, Regiezeiten fallen dabei nicht an.
Den Prüftermin legen wir mit Ihnen so, dass die Ausfallzeiten gering bleiben: Besprechungsräume zwischen zwei Buchungen, die Teeküche am frühen Morgen, die Arbeitsplätze zonenweise während des Tages, sodass Mitglieder effizient weiterarbeiten können. Bestandene Geräte tragen anschließend die Prüfplakette mit dem nächsten Termin; ein auffälliges Gerät wird markiert und in die Mängelliste aufgenommen, sodass es niemand mehr einsteckt. Alle Ergebnisse liegen digital im Kundenportal, nach Standort sortiert. Leitern und Tritte aus Lager und Haustechnik nehmen wir auf Wunsch im selben Termin als Leiter- und Trittprüfung mit, was die Effizienz der Begehung erhöht.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Coworking Spaces.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Coworking Space
Wann müssen ortsveränderliche Geräte im Coworking Space geprüft werden?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Monitore, Ladekabel und Kaffeemaschinen sind vor der ersten Benutzung, nach jeder Reparatur und wiederkehrend in der festgelegten Frist zu kontrollieren. Der Richtwert liegt bei sechs Monaten; bei niedriger Fehlerquote darf das Intervall im Bürobetrieb auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Der nächste Termin ist an jedem Gerät abzulesen.
Was gehört in ein Prüfprotokoll?
Das Mindestmaß nach § 14 Abs. 7 BetrSichV umfasst Prüfart und Prüfumfang, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift dessen, der geprüft hat. Wir ergänzen je Gerät Inventarnummer, Raum, Messwerte, Datum und nächsten Termin. So lässt sich für jeden Arbeitsplatz im Coworking Space zeigen, wann welches Gerät mit welchem Ergebnis geprüft wurde.
Was ist die Wiederholungsprüfung und wann findet sie statt?
Die Wiederholungsprüfung ist die regelmäßige Kontrolle der bereits in Betrieb befindlichen Geräte und Installationen in der Frist, die Sie festgelegt haben. Geräte mit Stecker werden nach DIN EN 50699 gemessen, die Installation nach DIN VDE 0105-100. Im Coworking Space bedeutet das für die Büroausstattung meist alle zwei Jahre, für die elektrische Anlage alle vier Jahre.
Darf ich die DGUV V3 selbst durchführen?
Nur, wenn Sie oder ein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft sind und kalibrierte Messgeräte zur Verfügung stehen. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel verlangt eine elektrotechnische Ausbildung und Prüferfahrung; ein Community Manager ohne diese Qualifikation darf nicht selbst ans Messgerät. Eine reine Sichtkontrolle der Kabel ersetzt das Messen nach Norm nicht.
Was geschieht mit einem Gerät, das die Prüfung im Coworking Space nicht besteht?
Fällt ein Gerät durch, kennzeichnen wir es auf der Stelle, nehmen es vom Tisch und tragen Fehlerbild und Messwert in die Mängelliste ein. Ob Sie reparieren lassen oder ersetzen, liegt bei Ihnen. Nach der Instandsetzung folgt eine erneute Kontrolle nach DIN EN 50678 (VDE 0701); bis dahin bleibt das Gerät gesperrt.
Müssen private oder gemietete Geräte der Mitglieder geprüft werden?
Für Laptops, Netzteile und Monitore, die Mitglieder mitbringen oder bei Dritten mieten, gibt es keine Pflicht des Betreibers aus seiner Rolle als Arbeitgeber. Wie damit umgegangen wird, regeln Betreiber und Mitglieder untereinander. Wir prüfen die Geräte, die Sie in den Bestand aufnehmen; ob das auch Mitgliedergeräte sind, bleibt Ihre Entscheidung.
Gilt die Pflicht auch für Homeoffice-Arbeitsplätze meiner Mitglieder?
Seit der Corona-Pandemie wechseln viele Nutzer zwischen Homeoffice und Coworking Space. Für das Homeoffice eines Mitglieds trägt dessen eigener Arbeitgeber die Verantwortung, nicht der Betreiber des Coworking Space. Ihre Pflicht endet an der Ausstattung, die Sie in Ihren Räumen bereitstellen, einschließlich der Geräte an flexibel gebuchten Tagesarbeitsplätzen.
Welche Geräte gelten im Coworking Space als besonders sicherheitsrelevant?
Als sicherheitsrelevant gelten vor allem Geräte, die oft bewegt oder umgesteckt werden: Ladekabel, Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen an den Hot Desks sowie Wasserkocher und Kaffeemaschinen in der Teeküche, die mit Wasser und Hitze arbeiten. Bei ihnen zeigen sich Brüche in der Leitung und Schäden am Stecker am häufigsten; sie erhalten bei Bedarf ein kürzeres Intervall, um Mitglieder und Mitarbeiter zu schützen.
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