Betriebsmittelprüfung für Eishallen: DGUV V3 Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Eissporthallen
Eisbearbeitung und Kältetechnik, Schlittschuhschleifmaschinen im Verleih, Musik- und Lichtanlage für die Eisdisco, Anzeigetafel, LED-Banden und Gastronomie: In Eishallen und Eissporthallen arbeiten Beschäftigte mit viel Technik, und das bei Kälte und Kondenswasser. AB Prüfservice übernimmt bundesweit die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Eishallen, nach DGUV Vorschrift 3 oder 4, je nach Unfallversicherungsträger.
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- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die DGUV V3 Prüfung in einer Eishalle?
Die DGUV V3 Prüfung ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Eishalle. Eine Elektrofachkraft prüft jedes Gerät und die feste Installation durch Besichtigen, Messen und Erproben und hält fest, ob sich alles im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Bestandene Betriebsmittel erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.

Die Prüfung umfasst ortsveränderliche Betriebsmittel wie Schlittschuhschleifmaschinen, Kassen, Kaffeemaschinen und Verlängerungen ebenso wie ortsfeste Betriebsmittel, also fest installierte Geräte wie Lüftung, Entfeuchtung, Hallenbeleuchtung und Anzeigetafel, und die Gesamtanlage mit Verteilungen und Stromkreisen. Gemessen wird nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere DIN EN 50699 (VDE 0702) für Geräte und DIN VDE 0105-100 für die Anlage.
Gilt in der Eishalle die DGUV Vorschrift 3 oder 4?
Das entscheidet der Träger. Viele Eishallen gehören Städten, Gemeinden oder deren Bäder- und Sportgesellschaften; sind die Beschäftigten bei einer Unfallkasse versichert, gilt die DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3. Privat betriebene Hallen und Vereinsanlagen mit Berufsgenossenschaft fallen unter die DGUV V3. Inhaltlich stellen beide Vorschriften dieselben Anforderungen.
Für den Rahmen der Prüfung macht das keinen Unterschied: Fristen, Messungen und Normen sind gleich, und im Protokoll steht die Vorschrift, die für Ihre Halle gilt. Bei einer kommunalen GmbH klärt die Mitgliedschaft beim Unfallversicherungsträger, welche Vorschrift anzuwenden ist; wir übernehmen die Angabe aus Ihren Unterlagen.
Welche Betriebsmittel und ortsfesten Anlagen werden in Eishallen geprüft?
Geprüft werden alle elektrischen Betriebsmittel des Hallenbetriebs: im Verleih Schlittschuhschleifmaschinen, Trockner und Kassen, an der Eisfläche Musik-, Licht- und Beschallungstechnik, Zeitnahme und Anzeigetafel, in der Gastronomie Fritteusen, Kühlgeräte und Spülmaschinen, dazu Ladegeräte elektrisch betriebener Eisbearbeitungsmaschinen, Heizstrahler auf der Tribüne sowie Werkzeuge und Reinigungsgeräte der Haustechnik.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Hallenbeleuchtung, Flutlicht einer Außenfläche, Lüftung und Entfeuchtung, die Heizung der Umkleiden und die LED-Banden prüfen wir zusammen mit der Anlage. Von der Kältetechnik prüfen wir die elektrische Versorgung an Verteilung und Einspeisung; die Kälteanlage selbst mit Verdichtern und Drucktechnik, ihr Maschinenraum und die Gaswarnanlage bleiben Sache der Kältetechnik und ihrer eigenen Prüfungen.

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In 3 Schritten zur rechtssicheren DGUV V3 Prüfung
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.
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Welche Prüffristen gelten für Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel in der Eishalle?
Die Fristen legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nennen die Durchführungsanweisungen sechs Monate als Richtwert; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, sind unter werkstattähnlichen Bedingungen bis zu einem Jahr, im Büro bis zu zwei Jahre möglich.
In der Eishalle sprechen Kälte, Kondenswasser und Feuchtigkeit von der Eisfläche oft für kürzere Prüffristen, vor allem bei Verlängerungen, Beschallungstechnik und Ladegeräten. Ortsfeste Anlagen haben einen Richtwert von vier Jahren, in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art wie den Duschen der Umkleiden ein Jahr; die Überwachung der Prüffristen übernehmen wir mit einem Prüfplan, und neue Anlagen werden vor der ersten Inbetriebnahme geprüft.

Wer darf die Prüfung durchführen?
Die DGUV V3 verlangt eine Elektrofachkraft im Sinne von § 2 Abs. 3 oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter deren Leitung und Aufsicht, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Die BetrSichV fordert zusätzlich eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit. Ein Meistertitel ist dafür nicht vorgeschrieben.
Hat die Halle eigene Elektrofachkräfte in der Haustechnik, kann der Betreiber sie dafür bestimmen. Meist fehlt dafür in der Saison die Zeit; dann übernimmt ein externer Prüfdienst die Durchführung der Prüfung samt Protokoll und Plakette, die Verantwortung bleibt beim Betreiber. Wie die Organisation aussieht, beschreibt die DGUV Information 203-071.

Wie läuft die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und beweglicher Technik ab, ohne den Betriebsablauf zu stören?
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und legen die Termine in die eisfreie Zeit, vor die Saison oder in Stunden ohne Publikumslauf und Training. Jedes Gerät erhält eine Sichtprüfung, danach folgen die vorgeschriebenen Messungen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom und die Funktionsprüfung. Die Prüfung erfolgt Gerät für Gerät, der Betriebsablauf bleibt erhalten.
Bei der Prüfung ortsfester Anlagen schalten wir Stromkreise nur nach Absprache mit der Haustechnik ab, damit Kältetechnik, Lüftung und Entfeuchtung weiterlaufen und die Eisfläche keinen Schaden nimmt. Fehlerstrom-Schutzschalter testen wir mit, ihre Prüftaste drückt der Betreiber zwischen den Terminen selbst.
Wie wird die Prüfung der elektrischen Anlagen dokumentiert?
Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung enthält jede Aufzeichnung Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; sie wird bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Zusätzlich führen wir für jedes Gerät Inventarnummer, Standort in der Halle, Messwerte und den nächsten Termin, geordnet nach Verleih, Gastronomie, Eisfläche und Technik.
Sie erhalten eine Prüfplakette sowie ein Prüfprotokoll in digitaler Form, das gegenüber Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft, Versicherer und Aufsicht rechtssicher belegt, dass die regelmäßigen Prüfungen fristgerecht stattfinden. Fällt ein Gerät durch, folgt nach der Instandsetzung eine erneute Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701).
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Eishallen.
Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Eishallen
Ist die Betriebsmittelprüfung in der Eishalle Pflicht?
Ja. Das Arbeitsschutzrecht und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 oder V4 verpflichten jeden Betreiber mit Beschäftigten, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Das gilt für die große Eissporthalle mit Profiteam ebenso wie für eine kleine Halle mit wenigen Angestellten. Prüfungen sind dort verpflichtend, wo Menschen mit der Technik arbeiten.
Prüfen Sie auch die Kälteanlage?
Ihre elektrische Seite: Einspeisung, Verteilung, Steuerung und Anschlussleitungen prüfen wir im Rahmen der Anlagenprüfung, in Abstimmung mit dem Kältetechniker und nach dessen Freigabe. Die Kälteanlage selbst, also Verdichter, Rohrleitungen, Druckbehälter und Kältemittel, unterliegt eigenen Prüfungen durch Fachfirmen und Sachverständige. Diese Prüfungen ersetzen wir nicht.
Wann prüfen Sie, wenn die Halle fast täglich geöffnet ist?
Bevorzugt in der eisfreien Zeit oder kurz vor Saisonbeginn, wenn ohnehin Technik und Bande vorbereitet werden. Während der Saison prüfen wir früh am Morgen, zwischen Training und Publikumslauf oder an Tagen ohne Veranstaltung. Gastronomie und Verleih nehmen wir außerhalb der Öffnungszeiten, damit Gäste und Teams nichts von der Prüfung merken.
Was kostet die DGUV-V3-Prüfung in einer Eishalle?
Berechnet wird jedes geprüfte Gerät einzeln, Arbeitsstunden fallen nicht an; der Gesamtpreis hängt von Zahl und Art der Betriebsmittel und vom Umfang der Anlage ab. Mit einer groben Geräteliste bekommen Sie vorab ein festes Angebot, auf Wunsch je Bereich aufgeschlüsselt, was die Planung im Haushalt einer kommunalen Halle erleichtert.
Prüfen Sie auch die Ladegeräte der Eisbearbeitungsmaschine?
Ja. Ladegeräte und Ladeleitungen elektrisch betriebener Eisbearbeitungsmaschinen sind Betriebsmittel und gehören in den Prüfplan, ebenso Ladegeräte für Reinigungsmaschinen. Ortsfeste Ladestationen prüfen wir nach Terminabstimmung mit der Anlage. Die Maschine selbst, ihr Antrieb, ihre Batterie und die Hydraulik unterliegen der Wartung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb.
Was passiert, wenn ein Gerät bei der Prüfung durchfällt?
Es bleibt ohne Plakette, wird sichtbar gesperrt und sofort aus dem Verkehr gezogen; den Befund halten wir im Protokoll fest. Betrifft der Mangel Beschallung, Anzeigetafel oder Ladegeräte, sprechen wir sofort mit der Hallenleitung über Ersatz, damit Training und Publikumslauf weiterlaufen. Nach der Reparatur messen wir auf Wunsch erneut und geben das Gerät wieder frei.
Welche Vorteile hat ein Prüfplan für die ganze Halle?
Alle Fristen stehen an einer Stelle, und kein Gerät rutscht durch, auch wenn Technik im Verleih, in der Gastronomie und an der Eisfläche von verschiedenen Teams betreut wird. Wir führen Geräte, Anlagen und Termine zusammen, erinnern rechtzeitig an die nächste Prüffrist und liefern eine fachgerecht durchgeführte Prüfung mit einheitlichem Nachweis der elektrischen Sicherheit für alle Bereiche.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte in der Eishalle?
Ja, gern im selben Termin. Die Leiter- und Trittprüfung nach DGUV Information 208-016 übernimmt eine befähigte Person, für Leitern aus Technik, Verleih, Gastronomie und Lager, mit Plakette und Protokoll je Leiter. So kommen beide Prüfungen in einen Nachweis, und die Hallenleitung plant nur einen Termin ein.
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