DGUV V3 Prüfung · Ferienparks

Betriebsmittelprüfung im Ferienpark: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 in Ferienhäusern, Bad und Technik

Kochfeld, Kühlschrank und Wasserkocher in jedem Ferienhaus, Kassen und Drucker an der Rezeption, Kühltheken und Spülmaschine in der Gastronomie, Pumpen und Saunaofen im Bad, Wegebeleuchtung und Ladepunkte im Außenbereich, Werkzeug der Hausmeisterei, Waschmaschinen in der Wäscherei und Staubsauger der Reinigungsteams: In einem Ferienpark verteilen sich elektrische Geräte auf viele Häuser und Gebäude, und wechselnde Gäste beanspruchen sie stärker als ein fester Arbeitsplatz. AB Prüfservice prüft diese Betriebsmittel bundesweit nach DGUV Vorschrift 3, geplant zwischen Abreise und Anreise, damit die Vermietung weiterläuft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Ferienpark: Alpenhaus mit Blumenbalkon unter der Gondelbahn.
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Warum müssen elektrische Betriebsmittel im Ferienpark geprüft werden?

Elektrische Betriebsmittel gelten im Ferienpark als Arbeitsmittel Ihrer Beschäftigten, auch wenn Gäste sie zwischendurch nutzen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb von Ihnen, Geräte und Anlagen in festen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Pflicht folgt aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Ferienpark: Badehütte am Weiher unter Wolken.

Art, Umfang und Fristen der Prüfung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die § 3 BetrSichV vom Betreiber verlangt. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. § 14 BetrSichV schreibt die Prüfung selbst vor: Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Instandsetzung und später regelmäßig geprüft werden. Die Unfallverhütungsvorschrift, früher BGV A3 und heute oft kurz DGUV 3 genannt, gilt für private Betreiber eines Ferienparks über die zuständige Berufsgenossenschaft.

Welche Geräte gehören im Ferienpark zur Betriebsmittelprüfung?

Zur Betriebsmittelprüfung im Ferienpark gehören alle Geräte, die mit elektrischer Energie arbeiten und von Beschäftigten eingesetzt oder für Gäste bereitgestellt werden. Darunter fallen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lassen, ebenso wie fest installierte Geräte und die Elektroinstallation der Gebäude. Entscheidend ist der Einsatz im Betrieb, nicht Alter oder Kaufpreis.

In den Ferienhäusern sind das Kochfeld, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschine, Haartrockner, Fernseher, Heizlüfter und die Terrassenleuchte. An der Rezeption kommen Kassen, Rechner und Drucker hinzu, in der Gastronomie Kühltheken, Spülmaschine und Küchengeräte, in der Wäscherei Waschmaschinen und Trockner. Werkstatt und Hausmeisterei bringen Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen, Ladegeräte, Hochdruckreiniger und mobile Stromerzeuger ein, die Reinigungsteams Staubsauger und Scheuersaugmaschinen samt Geräteanschlussleitungen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind etwa Durchlauferhitzer, Elektroheizungen, Außenbeleuchtung und Ladepunkte.

Was gilt für ortsfeste Anlagen in Schwimmbad und Sauna im Ferienpark?

Schwimmbad und Sauna im Ferienpark sind Räume besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700, Becken nach Teil 702 und Saunen nach Teil 703. Dort treffen Wasser, Wärme und Strom zusammen, deshalb nennt die DGUV Vorschrift 3 für die ortsfesten elektrischen Anlagen und fest installierten Geräte dort ein Jahr als Richtwert statt der üblichen vier Jahre.

Dazu zählen Umwälzpumpen, Filtersteuerung, Lüftung und Entfeuchtung, die Unterwasserscheinwerfer mit ihrem Transformator für die Schutzkleinspannung sowie Saunaöfen und ihre Steuerungen als ortsfeste Betriebsmittel. Wir prüfen ihre elektrische Seite nach DIN VDE 0105-100 mit Blick auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Potentialausgleich und die Schutzbereiche am Becken. Die Wasseraufbereitung mit Dosierung und Messtechnik bleibt bei Ihren Fachleuten dafür; Chlorgasräume und explosionsgefährdete Bereiche betreten wir nicht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Ferienpark: Bootshaus am türkisfarbenen Bergsee.
Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten im Ferienpark?

Die Prüffrist für ein Gerät im Ferienpark ergibt sich aus Einsatzort und Beanspruchung. Die Tabellen der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 setzen bei Geräten mit Stecker sechs Monate an, auf Baustellen drei, bei Verteilungen und ortsfesten Anlagen in normalen Räumen vier Jahre und in Bad und Sauna ein Jahr. Ihre Festlegung dokumentieren Sie, und wir übernehmen sie in den Prüfplan.

Liegt die Fehlerquote bei den Wiederholungsprüfungen unter zwei Prozent, dürfen die Abstände wachsen, bis auf ein Jahr unter Werkstattbedingungen und zwei Jahre in Büros wie der Verwaltung des Parks. Für Küchengeräte in Ferienhäusern mit häufigem Gästewechsel bleiben kürzere Abstände sinnvoll, und Häuser, die in der Nebensaison geschlossen sind, prüfen wir vor der Wiederinbetriebnahme zur neuen Saison. Die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen betätigt Ihr Personal in festen Abständen selbst.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Ferienpark: Fachwerkhäuser mit grünen Giebeln an der Straße.

Wer darf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Ferienpark durchführen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und bleibt Fachleuten vorbehalten: Befähigte Person nach TRBS 1203 ist bei elektrischen Prüfungen eine Elektrofachkraft. Sie darf elektrotechnisch unterwiesenen Personen Teilaufgaben übertragen, wenn sie diese leitet und beaufsichtigt. Nötig sind eine einschlägige Ausbildung, Erfahrung mit den Geräten und kalibrierte Mess- und Prüfgeräte, deren Werte nachvollziehbar sind.

Bei uns prüfen ausgebildete Elektrofachkräfte, die die VDE-Bestimmungen und die allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln kennen. Hat Ihr Park eine eigene Elektrofachkraft in der Haustechnik, kann sie die Prüfungen übernehmen; im Saisonbetrieb fehlt dafür jedoch meist die Zeit, und ein Hausmeister ohne elektrotechnische Ausbildung darf nicht prüfen. Dann führen wir die Elektroprüfung samt Nachweis durch, die Verantwortung für die Einhaltung der Termine bleibt beim Betreiber.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Ferienpark: Gartenlokal mit Stühlen im Herbstlaub.

Wie läuft die Prüfung an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zwischen den Anreisen ab?

Die Betriebsmittelprüfung im Ferienpark beginnt mit einer kurzen Bestandsaufnahme der Häuser, ihrer elektrischen Ausstattung, der Technikräume und der Außenbereiche. Daraus entsteht ein Prüfplan, der sich nach Ihrem Belegungsplan richtet. Wir prüfen Haus für Haus in den Stunden zwischen Abreise und Anreise oder in den geschlossenen Häusern der Nebensaison, damit die Vermietung ohne Einschränkung weiterläuft.

Die Prüfung erfolgt in drei Schritten: Sichtprüfung von Gehäuse, Stecker und Anschlussleitung, Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom abhängig von den Schutzklassen der Geräte, danach die Funktionsprüfung. Geräte prüfen wir gemäß DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702), instand gesetzte Geräte nach DIN EN 50678 (VDE 0701); für neue Installationen gilt die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Was besteht, bekommt eine Prüfplakette, auf der das nächste Prüfdatum steht.

Wie werden die Ergebnisse dokumentiert, und was geschieht mit beanstandeten Geräten?

Jede Prüfung im Ferienpark endet mit einem Prüfprotokoll je Gerät. § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt für jede Prüfung Angaben zu Art, Umfang und Ergebnis, dazu Unterschrift und Name des Prüfers; wir ergänzen Standort, nächsten Termin und jeden Messwert neben den zulässigen Maximalwerten. Alle Protokolle liegen digital im Kundenportal, sortiert nach Standort.

Fällt ein Gerät durch, halten wir den Mangel mit Ort und Befund fest, kennzeichnen das Gerät und nehmen es aus dem Gebrauch, damit es nicht wieder in ein Ferienhaus gelangt. Betrifft es Saunaofen, Pumpe oder Außenbeleuchtung, informieren wir die Haustechnik sofort. So bleibt die Dokumentation rechtssicher, und bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft liegt der Nachweis vollständig vor.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Ferienparks

Ist die Betriebsmittelprüfung im Ferienpark Pflicht, auch bei wenigen Beschäftigten?

Ja. Sobald Sie Beschäftigte haben, gilt die DGUV-V3-Prüfung für alle elektrischen Arbeitsmittel im Park, unabhängig von der Zahl der Häuser. Wer regelmäßige Prüfungen versäumt, riskiert ein Bußgeld und nach einem Stromunfall den Rückgriff des Unfallversicherungsträgers. Ein vollständiger Nachweis schützt Betreiber und Beschäftigte gleichermaßen und erspart Diskussionen nach einem Schaden.

Müssen Geräte in den Ferienhäusern geprüft werden, obwohl vor allem Gäste sie benutzen?

Ja. Die Ausstattung der Häuser stellen Sie bereit, Ihre Reinigungskräfte und Hausmeister arbeiten damit, und Ihre Beschäftigten tragen defekte Geräte hinaus. Damit gehören Kochfeld, Kühlschrank, Föhn und Fernseher zu den Arbeitsmitteln des Betriebs. Dass wechselnde Gäste Leitungen knicken und Stecker verbiegen, spricht eher dafür, diese Geräte öfter überprüfen zu lassen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Ferienpark?

Ab 30 Geräten rechnen wir im Pauschalmodell jedes Gerät zu einem festen Preis ab, darunter nach Aufwand mit einer Tagessatzpauschale, ohne Regiezeiten. Die Zahl der Häuser, die Ausstattung je Haus und der Umfang der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in Bad und Technik bestimmen den Gesamtbetrag. Das Angebot folgt auf die kurze Bestandsaufnahme, meist binnen 48 Stunden.

Müssen Häuser während der DGUV V3 Prüfung gesperrt werden?

In der Regel nicht. Ein Ferienhaus mit üblicher Ausstattung prüfen wir in dem Zeitfenster, das zwischen Abreise und nächster Anreise ohnehin für die Reinigung bleibt, und stimmen die Reihenfolge mit Ihrer Belegung ab. Abschaltungen an Verteilungen oder an der Beckentechnik legen wir in die geschlossene Zeit oder in frühe Morgenstunden, damit der Betrieb im Park weiterläuft.

Prüfen Sie auch Ladepunkte und Außenbeleuchtung?

Ja, sie gehören zur Gruppe ortsfester elektrischer Betriebsmittel oder zur Installation selbst. Wallboxen und Ladepunkte für Fahrzeuge und Fahrräder, Wegeleuchten, Außensteckdosen und Verteiler an Stellplätzen prüfen wir mit Blick auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Gehäuse, Dichtungen und Leitungen, denn Regen, Frost und Rasenmäher setzen ihnen zu. Ladekabel, die Sie an Gäste ausgeben, gehören als Geräte mit Stecker dazu.

Prüfen Sie auch Spielgeräte, Fahrzeuge und die Wasseraufbereitung?

Nein. Spielplatzgeräte, Fahrgeschäfte, Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge des Parks sowie die Wasseraufbereitung des Bades gehören zu anderen Prüfungen und anderen Sachkundigen. Wir prüfen die elektrische Seite Ihrer Gebäude und Geräte, darunter die Ladegeräte der Fahrzeuge und die Anschlüsse elektrischer Maschinen in der Werkstatt, und halten bei der Bestandsaufnahme fest, was zu uns gehört.

Was fällt bei der Betriebsmittelprüfung in Ferienparks häufig auf?

Geknickte und gequetschte Leitungen an Wasserkochern, Föhnen und Staubsaugern, verbogene Steckerstifte, aufgeplatzte Kabeltrommeln aus der Hausmeisterei und Verlängerungen, die als Dauerlösung hinter dem Fernseher liegen. In Bad und Sauna sind es korrodierte Klemmen und feuchte Verteilungen. Viele Mängel sieht man ohne Messung; die inneren Fehler an Schutzleiter und Isolierung zeigt erst das Messgerät.

Lässt sich die Leiter- und Trittprüfung mit dem Elektrotermin verbinden?

Ja. Wir bieten die Leiter- und Trittprüfung an und legen sie auf Wunsch in denselben Termin wie die Prüfung Ihrer elektrischen Geräte. Die Leitern aus Hausmeisterei, Reinigung und Gastronomie erhalten ebenfalls Plakette und Protokoll, und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit findet beide Nachweise im selben Kundenportal, sortiert nach Standort und Gebäude.

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