Leiterprüfung · Gewerbeimmobilien

Leiterprüfung in der Gewerbeimmobilie: geprüfte Leitern für Haustechnik, Hausmeisterei und Mietflächen

Stehleiter in der Hausmeisterei, Regalleiter im Lager eines Mieters, Rolltritt beim Reinigungsdienst, Podestleiter im Technikraum der Tiefgarage: In einer Gewerbeimmobilie oder einem Business Park verteilen sich die Steiggeräte auf Technikräume, Gemeinschaftsflächen, Werkstatt und Mietflächen, und für jedes dieser Geräte muss der ordnungsgemäße Zustand belegt sein. AB Prüfservice übernimmt diese Prüfung bundesweit für Eigentümer, Betreiber und Mieter: befähigte Personen prüfen nach DGUV Information 208-016, jedes Gerät erhält Prüfplakette und Protokoll, im Kundenportal nach Standort sortiert.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gewerbeimmobilie: Bürohäuser am Wasserbecken.
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Ist die Leiterprüfung in Gewerbeimmobilien Pflicht?

Ja, denn Steiggeräte zählen zu den Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung, und § 14 BetrSichV macht ihre wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person zur gesetzlichen Pflicht. Art, Umfang und Fristen legt der Betreiber nach § 3 in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gewerbeimmobilie: Bürokomplex mit Solardach.

In einer Gewerbeimmobilie teilt sich diese Pflicht: Mit der Bereitstellung von Geräten für Haustechnik, Hausmeisterei oder Gemeinschaftsflächen verantwortet der Eigentümer oder Betreiber deren Zustand, jeder Mieter verantwortet seine eigenen Betriebsmittel. Viele Unternehmen lassen beides auf einem Prüfplan erledigen, sobald jede Partei ihren Auftrag erteilt hat. Gesetzlich vorgegeben ist die Prüfung selbst, nicht ihr Takt; die Berufsgenossenschaft fragt bei einer Begehung nach dem Nachweis, der Versicherer nach einem Unfall.

Welche Geräte gehören zur Prüfung von Leitern und Tritten in der Gewerbeimmobilie?

Zur Prüfung gehört jedes Steiggerät, das Beschäftigte im Objekt verwenden: Anlegeleitern und Schiebeleitern der Haustechnik für Außenbeleuchtung und Fassade, Mehrzweckleitern in Hausmeisterei und Werkstatt, Podest- und Plattformleitern in Technikräumen, Stufentritte und Rolltritte im Lager und beim Reinigungsdienst, Regalleitern auf Mietflächen. Jedes Gerät wird einzeln aufgenommen, mit Standort und Prüftermin.

In der Tiefgarage stehen Geräte für Beleuchtung und Lüftung bereit, in den Außenanlagen für Beschilderung, Dachrinnen und Ladepunkte. Ortsfeste Steigleitern mit Steigschutz an Dächern, Schächten und technischen Anlagen folgen der Information 208-032; auf Anfrage nehmen wir sie in denselben Termin auf, ebenso ein Fahrgerüst für Hallenbeleuchtung oder Werbeanlagen, das wir nach DIN EN 1004 und der Aufbauanleitung beurteilen. Nicht dazu zählt, was zum Mobiliar von Gästen oder Besuchern gehört, denn das sind keine Arbeitsmittel.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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In welchem Abstand steht die regelmäßige Prüfung von Leitern in der Gewerbeimmobilie an?

Ein festes Intervall steht weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der DGUV Information 208-016. Die Prüfintervalle richten sich nach Nutzung und Belastung, und in der Praxis vieler Betriebe hat sich die jährliche Prüfung durchgesetzt. Geräte der Haustechnik im täglichen Einsatz oder solche in der Tiefgarage mit Feuchtigkeit und Streusalz können kürzere Fristen erfordern.

Für ein Objekt empfiehlt sich ein gemeinsamer Takt für alle Geräte des Betreibers und, wenn die Mieter mitziehen, auch für deren Bestand, damit die Fristen nicht auseinanderlaufen und ein Durchgang das Haus umfassend abdeckt. Zwischen zwei Terminen bleibt die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung Sache der Anwender; diese regelmäßige Überprüfung ersetzt den Termin mit der befähigten Person nicht, fängt aber Schäden früh ab. Zu unserem Service gehört auf Wunsch die Erinnerung vor dem nächsten Durchgang.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gewerbeimmobilie: Gewerbehalle mit Lamellenfassade.

Wer darf die Leiterprüfung in der Gewerbeimmobilie durchführen?

Die Prüfung von Leitern wird von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt. Ihre Qualifikation nach TRBS 1203 setzt sich aus drei Teilen zusammen: einer Berufsausbildung, die zum Gerät passt, Berufserfahrung und einer zeitnahen Tätigkeit, aus der die erforderlichen Kenntnisse über Bauarten, Mängelbilder und Prüfkriterien stammen. Der Betreiber oder der Mieter beauftragt diese Person schriftlich.

Ein amtlicher Leiterschein existiert nicht; ein Seminar vermittelt Wissen, ersetzt aber weder Ausbildung noch Praxis am Gerät. Ein Haustechniker mit handwerklicher Ausbildung kann die Aufgabe im eigenen Haus übernehmen, braucht dafür aber Zeit, Kenntnisse zu jeder Bauart und Zugang zu allen Mietflächen. Unsere Prüfer nehmen den Bestand des Objekts nach einem einheitlichen Maßstab auf, abgestimmt mit der Haustechnik vor Ort.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gewerbeimmobilie: Kontorhaus mit Natursteinfassade.

Wie läuft die Leiterprüfung in der Gewerbeimmobilie ab?

Am Anfang steht eine kurze Bestandsaufnahme mit Ihnen: Objekt, Ansprechpartner in der Haustechnik und bei den Mietern, ungefähre Zahl und Standorte der Geräte, Zugangszeiten für Tiefgarage und Technikräume. Das Angebot von AB Prüfservice liegt danach in der Regel binnen 48 Stunden vor. Vor Ort folgt die Sicht- und Funktionsprüfung jedes Geräts nach dem Kontrollblatt der Unfallversicherungsträger.

Bei der Sichtprüfung achten unsere Prüfer auf Risse, Verformungen und Korrosion an Holmen, Stufen und Sprossen; anschließend werden Spreizsicherung, Gelenke, Rollen, Fußkappen, Beschläge und Plattform auf ihre Funktion geprüft, und zum Schluss gleichen wir die Kennzeichnung samt Typenschild mit DIN EN 131 beziehungsweise DIN EN 14183 ab. Ohne Beanstandung erhält die Leiter am Holm ihre Prüfplakette, auf der das Datum der nächsten Prüfung steht; weist sie einen Mangel auf, wird sie gekennzeichnet, von der Benutzung ausgeschlossen und der Befund im Protokoll dokumentiert. Wir arbeiten im laufenden Betrieb und stimmen den Ablauf mit Haustechnik und Mietern so ab, dass Ausfallzeiten gering bleiben.

Wann ist eine außerordentliche Leiterprüfung erforderlich?

Eine außerordentliche Prüfung ist nötig, wenn eine Leiter umgestürzt oder heruntergefallen ist, überlastet wurde oder repariert worden ist; vor der nächsten Verwendung muss sie erneut von einer befähigten Person geprüft werden. Dasselbe gilt, wenn der Benutzer bei der Sichtkontrolle einen Schaden erkennt oder ein Gerät unbekannter Herkunft im Objekt auftaucht.

In Gewerbeimmobilien kommen solche Fälle regelmäßig vor: Ein angelegtes Gerät rutscht in der Tiefgarage auf nassem Boden weg, ein anderes wird beim Transport im Aufzug angestoßen, ein Rolltritt des Reinigungsdienstes dient als Ablage für schwere Eimer. Nach jedem dieser Ereignisse gilt das Gerät als nicht einsatzbereit, bis das Ergebnis vorliegt. Wartung und Reparatur erfolgen fachgerecht mit Originalteilen nach Herstellerangabe; ein deckender Anstrich auf Holz ist unzulässig, weil er Risse verbirgt.

Wie wird die Leiterprüfung in der Gewerbeimmobilie dokumentiert?

Die Anforderungen an die Prüfung und ihre Dokumentation stehen in § 14 Abs. 7 BetrSichV. Für jedes Gerät hält das Prüfprotokoll daher mindestens fest, welche Art von Prüfung mit welchem Umfang stattfand, wie das Ergebnis lautet und wer geprüft hat, mit Name und Unterschrift. Wir ergänzen Bauart, Inventarnummer, Standort, kontrollierte Punkte und den nächsten Termin.

Alle Prüfprotokolle liegen digital im Kundenportal von AB Prüfservice, sortiert nach Standort und, wenn Mieter beauftragt haben, getrennt nach Partei, sodass Eigentümer, Mieter und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit derselben Übersicht arbeiten. Bei einer Begehung des Unfallversicherungsträgers oder nach einem Unfall lässt sich für jedes Gerät belegen, dass die Pflicht erfüllt war. Elektrowerkzeuge der Hausmeisterei, Ladekabel und andere ortsveränderliche Betriebsmittel derselben Flächen können unsere Elektrofachkräfte im gleichen Termin nach DGUV V3 mitprüfen, sodass beide Nachweise an einem Ort liegen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gewerbeimmobilie: Rasterfassade aus Glas und Stahl.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Gewerbeimmobilien

Was kostet die Leiterprüfung in einer Gewerbeimmobilie?

Grundlage ist ein Pauschalmodell: Umfasst der Auftrag 30 Geräte oder mehr, gilt ein einheitlicher Festpreis pro Gerät; bei kleineren Beständen rechnen wir eine aufwandsabhängige Tagessatzpauschale ab, ohne Regiezeiten. Das Angebot nach der Bestandsaufnahme nennt den Rahmen vorab, auf Wunsch getrennt nach Betreiber und Mietern, damit jede Partei nur für ihre eigenen Geräte zahlt.

Wie viel kostet ein Leiterschein?

Einen amtlichen Leiterschein gibt es nicht, und deshalb auch keinen Preis dafür. Wer diese Prüfung übernehmen soll, muss als zur Prüfung befähigte Person die Anforderung der TRBS 1203 erfüllen, also Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Praxis mitbringen; eine Bescheinigung aus einem Seminar belegt Wissen, ersetzt diese Voraussetzungen aber nicht. Einen Leiterbeauftragten schreibt keine Vorschrift vor.

Müssen Mieter ihre Leitern selbst prüfen lassen?

Ja. Jeder Mieter ist für die Geräte seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich, auch im Lager, auf der Ladenfläche oder im Büro, während der Eigentümer oder Betreiber nur verantwortet, was er selbst für Haustechnik, Hausmeisterei und Gemeinschaftsflächen bereitstellt. Beauftragen beide Seiten, prüfen wir alles in einem Durchgang und liefern für jede Partei ein eigenes Protokoll.

Wie geht es mit einem durchgefallenen Gerät weiter?

Es wird sichtbar gekennzeichnet, aus dem Gebrauch genommen und mit dem Befund im Protokoll vermerkt. Ob repariert oder ersetzt wird, bestimmt der Eigentümer des Geräts, und solange diese Entscheidung aussteht, bleibt es gesperrt. Nach einer Reparatur geht es erst nach erneuter Kontrolle wieder in den Einsatz; eine Ersatzbeschaffung wird beim nächsten Termin in den Bestand aufgenommen.

Welche Vorschriften gelten für die Leiterprüfung im Gewerbe?

Grundlage ist die Verordnung zur Verwendung von Arbeitsmitteln mit ihren § 3 und § 14, konkretisiert durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit: Eine Leiter ist nur dort Arbeitsplatz, wo sicherere Geräte nicht geeignet sind, angelegt höchstens bis 5 Meter Standhöhe, ab 2 Meter höchstens 2 Stunden je Schicht. Die Handlungsanleitung der Unfallversicherungsträger, Nachfolgerin der BGI 694, liefert die Prüfkriterien.

Wie oft muss die Unterweisung zur Leiternutzung erfolgen?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Belegschaft im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zu unterweisen, laut DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich: Auswahl, Aufstellwinkel, Sicherung gegen Wegrutschen, Sichtkontrolle vor dem Einsatz. Im Objekt betrifft das Haustechnik, Hausmeisterei und Reinigungsdienst ebenso wie die Beschäftigten jedes Mieters. Die Unterweisung sollten Sie dokumentieren, denn sie gehört zum Arbeitsschutz wie die Prüfung selbst.

Gehören Fahrgerüste und Steigleitern zum Leistungsumfang?

Auf Anfrage ja, im selben Termin wie die übrigen Steiggeräte. Fahrgerüste beurteilen wir nach DIN EN 1004 und der Aufbauanleitung; bei ortsfesten Steigleitern mit Steigschutz an Dächern und Schächten gilt die Information 208-032, und weil der Steigschutz gegen Absturz sichern muss, übernimmt diese Prüfung eine sachkundige Person. Bereiche, die explosionsgefährdet sind, betreten wir nicht; dort gelten eigene Regeln und Zuständigkeiten.

Wer ist für Leitern von Fremdfirmen im Objekt verantwortlich?

Die Fremdfirma, die sie mitbringt: Für Handwerker, Reinigungsfirmen und Dienstleister gelten dieselben Pflichten wie für eigene Beschäftigte. Der Betreiber trägt dennoch ein Risiko, wenn ungeprüfte Geräte in seinen Gemeinschaftsflächen stehen, und der Unfallversicherungsträger kann Ansprüche geltend machen. Eine Regel im Vertrag, wer welche Geräte benutzt und den Nachweis vorlegt, schafft hier Klarheit.

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