Rahmenvertrag Leiterprüfung: Leitern und Tritte an allen Standorten regelmäßig prüfen lassen
Ein Rahmenvertrag für die Leiterprüfung legt fest, welche Leitern an welchen Standorten in welchem Rhythmus geprüft werden, wie der Abruf läuft und wie die Ergebnisse dokumentiert sind. AB Prüfservice führt die Prüfung von Leitern und Tritten durch befähigte Personen durch, pflegt je Standort ein Leiterverzeichnis und stellt die Berichte im Kundenportal „Meine Inspektionen“ bereit. Diese Seite zeigt, wie der Vertrag aufgebaut ist.
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- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Referenzen
Unsere Rahmenvertragspartner
Unter anderem arbeiten wir im Rahmenvertrag für:
- DO & CO
- Stadt Gelsenkirchen
- Amtsgerichte Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, Bonn, Aachen, Krefeld, Mönchengladbach, Solingen, Remscheid, Bergheim und Euskirchen
- Landgerichte Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, Bonn und Aachen
- Staatsanwaltschaften Köln, Düsseldorf, Dortmund, Wuppertal und Krefeld
- Ambulante Soziale Dienste der Justiz Wuppertal, Remscheid und Solingen
In Nordrhein-Westfalen sind alle Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften und Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz unsere Rahmenvertragspartner.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Was regelt ein Rahmenvertrag für die Leiterprüfung?
Ein Rahmenvertrag für die Prüfung von Leitern regelt den Leistungsumfang, die Prüfintervalle, das Abrufverfahren, die Form der Dokumentation und die Laufzeit. Statt jede Prüfung einzeln zu beauftragen, können Sie die Bedingungen einmal festlegen und die Prüfung je Standort abrufen. So bleiben Termine, Zuständigkeiten und Nachweise über alle Standorte hinweg einheitlich und nachvollziehbar.

Für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und für öffentliche Stellen ist das der übliche Weg, die regelmäßige Prüfung von Leitern dauerhaft zu organisieren. Der Vertrag benennt eine Ansprechperson bei AB Prüfservice, die alle Standorte koordiniert und Fragen zur Prüfung von Leitern beantwortet. Die Termine werden Standort für Standort vereinbart, auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch fasst ein Vertrag Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung zusammen, dann ist ein Vertragspartner Ihr Ansprechpartner für beide Pflichten.
Wer ist für die Prüfung von Leitern und Tritten verantwortlich?
Die Pflicht, Leitern und Tritte zu prüfen, trifft den Arbeitgeber. Als Arbeitsmittel fallen Leitern unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Art, Umfang und Fristen der Prüfung legt der Arbeitgeber fest, durchführen lassen muss er sie durch befähigte Personen. Diese Aufgaben kann er schriftlich auf geeignete Personen im Betrieb übertragen, die Verantwortung bleibt bei ihm.
Was eine befähigte Person für die Prüfung mitbringen muss, beschreibt die TRBS 1203: eine einschlägige Berufsausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle Prüftätigkeit. Wer im eigenen Haus niemanden mit diesem Profil hat oder die Prüfung nicht neben dem Tagesgeschäft erledigen möchte, kann einen externen Prüfer mit der Prüfung beauftragen. Im Rahmenvertrag ist festgehalten, dass AB Prüfservice ausschließlich Prüfende mit dieser Qualifikation einsetzt.

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In 3 Schritten zur rechtssicheren Leiterprüfung
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
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Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Für eine schnelle Kalkulation genügt die Anzahl Ihrer Leitern und Tritte.
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Kundenbewertungen
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Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Wie oft Leitern geprüft werden, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Üblich ist in den Betrieben ein jährlicher Abstand, bei starker Beanspruchung kann die Beurteilung einen kürzeren ergeben. Unabhängig davon prüft jede Anwenderin und jeder Anwender die Leiter vor jeder Benutzung per Sichtprüfung auf erkennbare Schäden oder Mängel.
Zusätzlich ist nach § 14 Abs. 3 der Verordnung eine außerordentliche Prüfung fällig, wenn ein außergewöhnliches Ereignis die Leiter beschädigt haben kann, etwa ein Sturz, ein Anstoß mit einem Fahrzeug oder ein Brand. Im Rahmenvertrag sind die regulären Prüffristen je Standort hinterlegt. Außerordentliche Prüfungen rufen Sie über dieselbe Ansprechperson ab, ohne einen neuen Vertrag aufzusetzen.

Welche Leitern werden in den Rahmenvertrag aufgenommen?
In den Rahmenvertrag nimmt AB Prüfservice alle tragbaren Leitern auf, die in Ihren Betriebsstätten verwendet werden: Anlegeleitern, Stehleitern, Stufenstehleitern, Mehrzweckleitern und Tritte. Fahrgerüste können auf Wunsch im selben Termin geprüft werden, ebenso Steigleitern mit Steigschutz. Zu Beginn wird der Bestand je Standort erfasst und im Leiterverzeichnis angelegt, damit keine Leiter übersehen wird.

Wie läuft die Prüfung der Leitern vor Ort ab?
Die Prüfung der Leitern vor Ort beginnt mit dem Abgleich des Leiterverzeichnisses: Jede Leiter wird anhand ihrer Kennzeichnung identifiziert, neue Leitern werden aufgenommen, ausgesonderte ausgetragen. Danach prüfen die Prüfenden jede Leiter einzeln auf Zustand und Funktion, unter anderem Holme, Sprossen oder Stufen, Gelenke, Spreizsicherungen, Leiterfüße und Beschläge. Die Prüfung erfolgt in Ihren Räumen nach einheitlichen Checklisten.
Die Prüfung ist eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung: Verformungen, Risse, Korrosion, lose oder fehlende Teile, abgenutzte Leiterfüße und schwergängige Gelenke werden erkannt und festgehalten. Jede Leiter erhält ein eigenes Protokoll, das Art und Umfang der Prüfung und ihr Ergebnis nennt und Name und Unterschrift der prüfenden Person trägt, so wie § 14 Abs. 7 BetrSichV es verlangt. Eine Leiter, die bestanden hat, bekommt eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüfdatum.
Was passiert mit einer Leiter, die die Prüfung nicht besteht?
Eine Leiter, die die Prüfung nicht besteht, wird deutlich gekennzeichnet und der Benutzung entzogen. Sie erhält keine Prüfplakette, und der Mangel wird im Protokoll vermerkt. Damit folgt das Vorgehen der DGUV Information 208-016, nach der beschädigte Leitern nicht weiter verwendet werden dürfen. Ob die defekte Leiter in die Reparatur geht oder ausgesondert wird, entscheiden Sie als Betreiber.
Im Leiterverzeichnis wird die Leiter mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ geführt, bis Sie sie aussondern oder eine erneute Prüfung veranlassen. So bleibt für alle Standorte nachvollziehbar, welche Leitern im Einsatz sind und welche gesperrt wurden. Diese frühzeitige Erkennung von Schäden ist der eigentliche Zweck der regelmäßigen Prüfung: Eine gebrochene Sprosse oder ein verbogener Holm gehört zu den typischen Unfallursachen, die sich vermeiden lassen.
Wie werden die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert?
Die Dokumentation der Prüfung besteht aus drei Ebenen: dem Prüfprotokoll je Leiter, dem Leiterverzeichnis je Standort und dem Standortbericht. Alle Unterlagen stehen im Kundenportal „Meine Inspektionen“ bereit, geordnet nach Standorten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Facility-Verantwortliche und Geschäftsführung greifen auf denselben Stand zu und können bei Audits oder Nachfragen der Aufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen direkt belegen.
Die DGUV Information nennt als Beispiel für den Nachweis der regelmäßigen Prüfung ein Kontrollblatt je Leiter. Das Protokoll im Portal erfüllt diese Funktion und ergänzt sie um den Standortüberblick. Zusätzlich sehen Sie im Verzeichnis, wann die nächste Prüfung ansteht, sodass die Termine an allen Standorten im Blick bleiben.

Wie funktioniert der Rahmenvertrag für öffentliche Auftraggeber?
Für öffentliche Auftraggeber wird der Rahmenvertrag als Rahmenvereinbarung geschlossen. Sie legt Leistungsumfang, Prüfintervalle, Abrufverfahren, Dokumentation und Laufzeit fest, sodass Ämter, Schulen, Bauhöfe oder Eigenbetriebe die Prüfung ihrer Leitern innerhalb einer Vereinbarung abrufen können. Jede Liegenschaft wird als eigener Standort mit eigenem Leiterverzeichnis geführt, die Berichte liegen getrennt nach Liegenschaft im Kundenportal.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung im Rahmenvertrag.
Häufige Fragen zum Rahmenvertrag für die Leiterprüfung
Welche Vorschriften regeln die Prüfung von Leitern und Tritten?
Die Prüfung von Leitern regeln die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Information 208-016 der DGUV, den Rahmen dafür bildet das Arbeitsschutzgesetz. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel prüfen zu lassen, die Technischen Regeln beschreiben die Anforderungen an die Prüfenden, und die DGUV Information 208-016 gibt Hinweise zur sicheren Verwendung von Leitern und zur Dokumentation.
Muss ich Leitern regelmäßig prüfen lassen, auch wenn sie selten benutzt werden?
Ja, auch selten benutzte Leitern sind regelmäßig zu prüfen, denn die Prüfpflicht gilt für alle Leitern, die im Betrieb bereitstehen. Den Abstand bestimmt der Arbeitgeber, in der Praxis meist ein Jahr. Im Rahmenvertrag werden solche Leitern im Leiterverzeichnis mitgeführt und beim Standorttermin mitgeprüft.
Welche Schulung ist für die Prüfenden erforderlich?
Wer als befähigte Person Leitern prüft, braucht eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Bereich der Prüfung. Ein Lehrgang vermittelt das nötige Fachwissen, ersetzt aber nicht die übrigen Voraussetzungen. Die Prüfenden von AB Prüfservice erfüllen diese Anforderungen, der Rahmenvertrag hält das fest.
Was wird bei der Prüfung im Rahmenvertrag kontrolliert?
Kontrolliert werden bei der Prüfung alle tragenden und beweglichen Teile: Holme, Sprossen und Stufen, Gelenke und Verriegelungen, Spreizsicherungen, Leiterfüße, Beschläge sowie die Kennzeichnung. Die Prüfenden achten auf Verformungen, Risse, Korrosion, fehlende Teile und Funktion. Jede Leiter wird einzeln bewertet, das Ergebnis steht im Protokoll und im Leiterverzeichnis des Standorts.
Wie wird eine ausgesonderte oder neu gekaufte Leiter im Verzeichnis erfasst?
Neu gekaufte Leitern melden Sie der Ansprechperson oder sie werden beim nächsten Standorttermin aufgenommen, mit Typ, Standort und Kennzeichnung. Ausgesonderte Leitern werden im Leiterverzeichnis ausgetragen, bleiben aber mit ihrem letzten Prüfergebnis nachvollziehbar. So bildet das Verzeichnis zum Termin den tatsächlichen Bestand ab, den die Prüfung erfassen soll.
Können Leiter- und Betriebsmittelprüfung in einem Rahmenvertrag kombiniert werden?
Ja, die Prüfung der Leitern und die Betriebsmittelprüfung können in einem Rahmenvertrag kombiniert werden. Beide Leistungen laufen dann über dieselbe Ansprechperson, werden standortweise terminiert und im selben Kundenportal dokumentiert. Für Sie bedeutet das einen Vertrag, einen Abrufweg und eine zentrale Übersicht über alle Prüfungen an allen Standorten, getrennt nach Leitern und elektrischen Betriebsmitteln.
Lassen sich Prüftermine außerhalb der Geschäftszeiten vereinbaren?
Termine außerhalb der Geschäftszeiten lassen sich nach Absprache vereinbaren, etwa für Verkaufsflächen, Schulen oder Verwaltungen, in denen die Prüfung den laufenden Betrieb nicht stören soll. Der Wunsch wird im Rahmenvertrag je Standort hinterlegt, sodass bei jedem Abruf klar ist, in welchem Zeitfenster die Prüfung stattfinden soll.
Warum ist die regelmäßige Prüfung von Leitern für die Arbeitssicherheit wichtig?
Die regelmäßige Prüfung von Leitern ist wichtig, weil Stürze von Leitern zu den typischen Unfällen im Betrieb gehören und beschädigte Leitern oft erst beim Gebrauch versagen. Die Prüfung erkennt Schäden, bevor ein Unfall entsteht, und der dokumentierte Nachweis belegt die Prüfung gegenüber der Aufsicht und der Berufsgenossenschaft.
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