DGUV V3 Prüfung · Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis DGUV V3 Prüfung: Muster auf Anfrage

Wer elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen lassen und die Leistung ausschreiben will, braucht ein Leistungsverzeichnis, das Leistungen, Mengen, Prüffristen, Eignungsnachweise und Dokumentation eindeutig beschreibt. Nur dann sind Angebote vergleichbar, und die Prüfung läuft später ohne Rückfragen. Diese Seite erklärt Position für Position, was hineingehört; ein Muster für das Leistungsverzeichnis erhalten Sie auf Anfrage bei AB Prüfservice. Ein Muster-Leistungsverzeichnis erhalten Sie auf Anfrage.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Notizen am Laptop mit Büchern.
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Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für die Prüfung nach DGUV V3?

Ein Leistungsverzeichnis für die Prüfung nach DGUV V3 beschreibt die zu prüfenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die Mengen je Standort, die Prüfintervalle, die Anforderungen an die Prüfer, den Umfang der Dokumentation und den Umgang mit Mängeln. Dazu kommen Angaben zu Losen, Laufzeit und Abruf. Ein sauberes Leistungsverzeichnis ordnet diese Punkte in nummerierte Positionen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Aktenstapel mit Rechner im Büro.

Die Rechtsgrundlage gehört in eine Vorbemerkung: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, für Einrichtungen mit einer Unfallkasse als Träger die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4, und die Betriebssicherheitsverordnung. Anlagen und Geräte, die vor der ersten Benutzung, nach Änderung oder Reparatur und danach in festen Abständen auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen, listet das Verzeichnis auf; verantwortlich dafür bleibt der Unternehmer.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nimmt das Leistungsverzeichnis auf?

Das Leistungsverzeichnis trennt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, also Geräte mit Stecker, von der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel. Zur ersten Gruppe gehören Bürogeräte, Verlängerungsleitungen, Küchengeräte, Werkzeuge und Ladegeräte, zur zweiten fest angeschlossene Maschinen, Verteilungen und die elektrische Installation. Beide Gruppen sollten getrennte Positionen erhalten, weil sich Prüfumfang, Prüffristen und Aufwand unterscheiden.

Für ein Neugerät genügt es, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass es den Anforderungen entspricht; eine eigene Prüfung vor der ersten Benutzung entfällt dann, und das Leistungsverzeichnis sollte das festhalten. Die erste Überprüfung von elektrischen Anlagen, die neu errichtet oder geändert wurden, folgt DIN VDE 0100-600 und obliegt dem Errichter. Das Leistungsverzeichnis für die Wiederholungsprüfung setzt auf dieser Erstprüfung auf.

Wie legt das Leistungsverzeichnis Prüffristen und Prüfintervalle fest?

Das Leistungsverzeichnis übernimmt die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung des Auftraggebers, denn dort legt der Unternehmer nach BetrSichV Art, Umfang und Abstände der Prüfungen fest. Als Orientierung für die regelmäßige Prüfung dienen die Richtwerte der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3. Ins Leistungsverzeichnis gehört deshalb eine Tabelle, in der je Gerätegruppe und Standort das Intervall eingetragen wird.

Tabelle 1B setzt für Geräte mit Stecker sechs Monate als Richtwert an, auf Baustellen drei Monate. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf der Abstand wachsen: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten bis zu einem Jahr, in Büros und vergleichbaren Bereichen bis zu zwei Jahren. Für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel nennt Tabelle 1A vier Jahre, in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art ein Jahr. Die Prüftaste von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen wird in stationären Anlagen alle sechs Monate, in nichtstationären an jedem Arbeitstag betätigt.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wer darf die Prüfung durchführen und welche Eignungsnachweise verlangt das Leistungsverzeichnis?

Zuständig für die Prüfung ist eine Elektrofachkraft; andere Personen dürfen prüfen, wenn eine Elektrofachkraft sie anleitet und beaufsichtigt. Zusätzlich müssen die Prüfer befähigte Personen im Sinne der TRBS 1203 sein, also Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Praxis im Prüfen nachweisen. Das Leistungsverzeichnis fordert daher Nachweise für die eingesetzten Elektrofachkräfte und Kalibriernachweise für die Messgeräte.

Diese Anforderungen stehen als Eignungskriterien, getrennt von der Leistungsbeschreibung. So bleibt die Ausschreibung produktneutral, und der Bieter weiß, welche Unterlagen er beilegt. AB Prüfservice setzt für diese Arbeiten Elektrofachkräfte oder Personen unter deren Leitung ein, die die Anforderungen der TRBS 1203 an befähigte Personen erfüllen und mit kalibrierten Messgeräten arbeiten.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Tabelle am Notebook wird ausgefüllt.
Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Handschriftliche Eintragung auf dem Formular.

Wie beschreibt das Leistungsverzeichnis Ablauf und Dokumentation der Prüfung?

Die Prüfung umfasst je Betriebsmittel drei Schritte, die das Leistungsverzeichnis benennt: Sichtprüfung auf Schäden an Gehäuse, Leitung, Stecker und Zugentlastung, Messung der sicherheitsrelevanten Werte gegen die Grenzwerte der Norm, wobei sich die Messgrößen nach den Schutzklassen richten, und Funktionsprüfung einschließlich Schalter und Verriegelungen. Für die ortsveränderlichen Geräte gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), nach Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701).

Für die Dokumentation gilt: festgehalten wird, was geprüft wurde, in welchem Umfang, mit welchem Ergebnis und wer die Prüfung mit Namen und Unterschrift verantwortet. Ins Leistungsverzeichnis gehören ein Protokoll je Gerät mit Messwerten, Prüfplaketten mit dem Termin der nächsten Prüfung auf allen bestandenen Geräten, ein Prüfbericht und eine Geräteliste je Standort. Protokolle und Geräteliste sind später die Grundlage für Audits und für den Nachweis gegenüber dem Versicherer.

Wie regelt das Leistungsverzeichnis den Umgang mit Mängeln an Arbeitsmitteln?

Das Leistungsverzeichnis legt fest, wie Mängel an elektrischen Betriebsmitteln erfasst, gemeldet und nachverfolgt werden. Ein Gerät, das Sichtprüfung, Messung oder Funktionsprüfung nicht besteht, erhält keine Prüfplakette und wird im Prüfprotokoll mit dem festgestellten Mangel ausgewiesen. Das Leistungsverzeichnis sollte Mängellisten je Standort vorsehen, die der Auftraggeber am Prüftag erhält.

Sinnvoll ist eine Unterscheidung nach Schwere: Geräte mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden gekennzeichnet und der Nutzung entzogen, bis sie instand gesetzt und nach DIN EN 50678 nachgeprüft wurden. Für diese Prüfung nach Instandsetzung ist eine eigene Position sinnvoll, damit der Aufwand nicht ungeregelt bleibt. Wer die Instandsetzung übernimmt, legt der Auftraggeber in seinem eigenen Prozess fest.

Wie werden Mengen je Standort und Lose im Leistungsverzeichnis gebildet?

Mengen je Standort sind die Basis der Kalkulation. Das Leistungsverzeichnis nennt je Standort die geschätzte Zahl ortsveränderlicher Betriebsmittel, die Zahl ortsfester Anlagen und Betriebsmittel, die Zahl der Verteilungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie Besonderheiten wie Baustellen, Werkstätten oder Räume besonderer Art. Hierfür gehört ein Mengenblatt je Standort dazu.

Öffentliche Auftraggeber bilden häufig Lose, etwa nach Regionen oder Gerätegruppen, und schließen eine Rahmenvereinbarung mit festem Leistungsumfang, Intervallen, Abrufverfahren, Dokumentation und Laufzeit; einzelne Standorte oder Prüfzyklen werden dann als Abruf beauftragt. Unternehmen mit mehreren Standorten nutzen denselben Aufbau als Rahmenvertrag. Die Leiterprüfung lässt sich als eigenes Los oder als Zusatzposition unterbringen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Gebündelte Unterlagen vor dem Regal.
Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Leistungsverzeichnis: Laptop zwischen Papierstapeln.

Wie unterstützt AB Prüfservice bei Ausschreibung und Durchführung?

AB Prüfservice prüft elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen nach DGUV V3 und, bei Unfallkassen, DGUV V4 so, wie es ein sauberes Leistungsverzeichnis verlangt. Jedes Betriebsmittel wird für sich geprüft, mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung; zu jedem Gerät entsteht ein eigenes Protokoll, bestandene Geräte tragen eine Plakette mit Folgetermin und QR-Code, und die Berichte je Standort stehen im Kundenportal „Meine Inspektionen“.

Alle Standorte laufen über einen festen Ansprechpartner; die Termine stimmt AB Prüfservice je Standort einzeln ab, während der Auftraggeber alles zentral im Blick behält. Auf Wunsch finden Prüfungen abends, am Wochenende oder an Schließtagen statt oder abschnittsweise, während der Betrieb weiterläuft. Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung können in demselben Vertrag stehen. Das Muster erhalten Sie auf Anfrage; angepasst an Ihre Standorte können Sie es zur Angebotserstellung übergeben.

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Häufige Fragen zum Leistungsverzeichnis für die DGUV V3 Prüfung

Was ist eine Prüfung nach DGUV V3 und für wen ist sie Pflicht?

Unter einer Prüfung nach DGUV V3 versteht man die Kontrolle elektrischer Anlagen und Geräte auf ordnungsgemäßen Zustand, wie sie DGUV Vorschrift 3 vorschreibt. Pflichtig ist jeder Unternehmer, der elektrische Geräte oder Anlagen betreibt und Beschäftigte hat. Ziel der DGUV V3 ist, Gefahren durch elektrischen Strom frühzeitig zu erkennen und die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Worin unterscheiden sich DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4?

Beide Vorschriften haben denselben Inhalt. Die Vorschrift 3 gilt für Unternehmen, die bei einer Berufsgenossenschaft versichert sind, die Vorschrift 4 für öffentliche Einrichtungen, deren Träger eine Unfallkasse ist, etwa Kommunen, Schulen oder Behörden. Ein Leistungsverzeichnis für öffentliche Auftraggeber nennt daher die Vorschrift 4; die Anforderungen an die Prüfung bleiben gleich.

Wie oft müssen elektrische Geräte und Anlagen geprüft werden?

Die Prüffristen setzt die Gefährdungsbeurteilung fest. Richtwerte liefert die Durchführungsanweisung: sechs Monate für ortsveränderliche Geräte, drei Monate auf Baustellen, bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent verlängerbar bis zu zwei Jahre in Büros. Ortsfeste Anlagen werden alle vier Jahre geprüft, in Räumen besonderer Art jährlich. Ein Leistungsverzeichnis sollte diese Fristen je Gerätegruppe festhalten; das erleichtert später die Einhaltung.

Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Die Prüfung ist Sache einer Elektrofachkraft; wer selbst keine ist, darf nur unter deren Leitung und Aufsicht tätig werden. Außerdem muss der Prüfer befähigte Person nach TRBS 1203 sein, also über Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Praxis verfügen. Das Leistungsverzeichnis fordert diese Nachweise als Eignungskriterium. AB Prüfservice setzt ausschließlich Elektrofachkräfte ein, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Was muss im Prüfprotokoll dokumentiert werden?

Das Prüfprotokoll hält fest, welche Prüfung in welchem Umfang mit welchem Ergebnis stattfand, und trägt Namen und Unterschrift der prüfenden Person. In der Praxis enthält es je Gerät die Identifikation, die Schutzklasse, die Messwerte mit Grenzwert, das Ergebnis von Sichtprüfung und Funktionsprüfung, festgestellte Mängel und den Termin der nächsten Prüfung. Ein Leistungsverzeichnis sollte diesen Inhalt als Mindestumfang festlegen.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel gefunden werden?

Ein defektes Gerät erhält keine Prüfplakette und wird im Protokoll und in der Mängelliste des Standorts ausgewiesen. Sicherheitsrelevante Mängel führen dazu, dass das Gerät der Nutzung entzogen wird, bis es instand gesetzt und nach DIN EN 50678 geprüft wurde. Das Leistungsverzeichnis regelt, wie Mängel gemeldet, dokumentiert und behoben werden und wer die Nachprüfung beauftragt.

Wie werden Preise im Leistungsverzeichnis abgefragt?

Ein Leistungsverzeichnis sollte die Leistungsbeschreibung vom Preisblatt trennen. Bieter tragen je Position einen Einheitspreis ein, etwa je ortsveränderlichem Gerät, je ortsfestem Betriebsmittel, je Verteilung und für die erneute Prüfung nach Instandsetzung. Die Mengen je Standort stammen aus dem Mengenblatt. So lassen sich Angebote Position für Position vergleichen, ohne dass Pauschalen den Umfang verdecken.

Welche Folgen hat es, wenn die Prüfung nicht durchgeführt wird?

Verstößt ein Betrieb gegen Unfallverhütungsvorschriften, droht unter Umständen ein Bußgeld. Kommt es zum Unfall, kann der Unfallversicherungsträger bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seine Aufwendungen zurückverlangen; daneben ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich. Auch der Sachversicherer kann nach einem Schaden nach den Prüfnachweisen fragen. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis hilft Ihnen, diesen Nachweis vorzubereiten.

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