DGUV V3 Prüfung · Prüffristen

Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden? Richtwerte für die DGUV V3 Prüfung

Die DGUV V3 Prüffristen werfen im Arbeits- und Gesundheitsschutz viele Fragen rund um die DGUV V3 Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen auf. Die DGUV Vorschrift 3 gibt Orientierungswerte, legt die Fristen aber nicht starr fest: Den tatsächlichen Abstand bestimmt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung. Diese Seite erklärt die Tabellen 1A und 1B, die Verlängerung bei niedriger Fehlerquote, die Verantwortung und die Dokumentation, und zeigt, wie AB Prüfservice die Termine organisiert.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Termin wird im Tischkalender markiert.
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Welche Prüffristen gelten für die DGUV V3 Prüfung?

Für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nennt die Durchführungsanweisung Richtwerte für Anlagen und Betriebsmittel in zwei Tabellen: Tabelle 1B für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, Tabelle 1A für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel. Fällig ist die Prüfung vor dem ersten Einsatz, nach jeder Reparatur oder Änderung und danach in regelmäßigen Abständen; jede Frist aus den Tabellen ist eine Orientierung, keine feste Vorgabe.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Spülküche mit Korbwagen und Spülmaschine.

Der verbindliche Rahmen kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln schützt. Danach legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Art von Prüfung, in welchem Umfang und in welchen Abständen erforderlich ist; die TRBS 1201 beschreibt, wie solche Prüfungen festgelegt und durchgeführt werden. Die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind damit der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Wer sie ohne eigene Bewertung übernimmt, hat die Prüffristen noch nicht festgelegt, sondern nur eine Orientierung genutzt.

Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Tabelle 1B setzt für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, also Geräte mit Stecker, einen Richtwert von sechs Monaten an; auf Baustellen sind es drei Monate. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf das Intervall länger sein: bis zu einem Jahr auf Baustellen sowie in Fertigungsstätten und Werkstätten, bis zu zwei Jahre in Büros oder ähnlichen Bereichen.

Gezählt wird je vergleichbarem Bereich, nicht über den gesamten Betrieb. Ein Büro mit wenigen Beanstandungen kann daher eine längere Frist erhalten, während die Werkstatt desselben Unternehmens bei einem Jahr bleibt. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen Verlängerungsleitungen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Monitore und alle anderen beweglichen Geräte, die über einen Stecker angeschlossen werden.

Welche Prüffristen gelten für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Tabelle 1A nennt für ortsfeste Anlagen und fest angeschlossene Geräte einen Richtwert von vier Jahren. In Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art ist jährlich zu prüfen. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen haben eine eigene Regel: In stationären Anlagen wird die Prüftaste alle sechs Monate betätigt, in nichtstationären Anlagen an jedem Arbeitstag.

Ortsfest sind fest angeschlossene Maschinen und Anlagen, Verteilungen, Steckdosenkreise und fest installierte Geräte; sie müssen den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet und betrieben werden. Die regelmäßige Prüfung richtet sich nach DIN VDE 0105-100 für den Betrieb elektrischer Anlagen. Davon zu unterscheiden ist die Erstprüfung einer neuen oder geänderten Anlage nach DIN VDE 0100-600: Sie obliegt dem Errichter und geht den späteren wiederkehrenden Prüfungen voraus.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Nähmaschinen in der Werkstatt.
Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wie legt die Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen fest?

Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV legt für jedes Arbeitsmittel fest, wie oft, in welchem Umfang und durch wen geprüft wird. Dabei fließen Einsatzort, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen und die bisherigen Prüfergebnisse ein. Die Tabellenwerte der DGUV Vorschrift 3 sind die Grundlage; ob eine Frist länger oder kürzer wird, zeigt die Quote der Mängel je Bereich.

Die DGUV Information 203-071 begleitet diesen Schritt und erklärt, wie der Unternehmer die Prüfungen organisiert. Die Tabellen zeigen ausschließlich Richtwerte; die tatsächliche Frist ergibt sich erst aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. AB Prüfservice liefert dafür die Zahlen: Die Fehlerquote je Standort lässt sich nach jeder Prüfung aus den Berichten im Kundenportal „Meine Inspektionen“ ablesen, in denen nicht bestandene Geräte gesondert aufgeführt sind.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Funkenflug beim Schleifen in der Werkstatt.

Wer ist für die Prüffristen verantwortlich und wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Verantwortlich für die Einhaltung der Prüffristen ist der Unternehmer. Einzelne Aufgaben darf er auf Basis von § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 schriftlich übertragen, etwa an die Betriebsleitung oder das Facility Management. Prüfen darf eine Elektrofachkraft, wenn sie auch die Anforderungen der TRBS 1203 an eine befähigte Person erfüllt; eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter ihrer Leitung und Aufsicht mitwirken.

Die TRBS 1203 beschreibt, was eine befähigte Person mitbringen muss: eine passende Ausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Prüfgebiet. Bei AB Prüfservice prüfen Elektrofachkräfte, die diese Anforderungen erfüllen, mit kalibrierten Messgeräten. Jedes Gerät wird einzeln geprüft: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung, bei Wiederholungsprüfungen nach DIN EN 50699 (VDE 0702).

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Werkstattkeller mit Werkzeugwand.

Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?

Wird eine Prüffrist überschritten, fehlt der Nachweis, dass das Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand ist. Wer gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, riskiert eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Unfall ihre Aufwendungen zurückfordern, und eine strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist möglich.

Auch Versicherer prüfen nach einem Schaden, ob die geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Für Audits nach ISO 45001 oder SCC sowie für Lieferantenbewertungen gilt dasselbe: Gefragt sind dann die Liste aller Geräte, je Gerät ein Protokoll, nachvollziehbar begründete Intervalle und Belege zur Qualifikation der Prüfer. Eine fehlende Prüfung fällt hier unmittelbar auf.

Wie wird die DGUV V3 Prüfung dokumentiert?

Für jede DGUV V3 Prüfung verlangt die BetrSichV eine Aufzeichnung mit Art, Umfang und Ergebnis, dazu Name und Unterschrift der prüfenden Person. AB Prüfservice erstellt deshalb ein Prüfprotokoll je Gerät. Jedes bestandene Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung und einem QR-Code.

Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ finden Sie die Berichte je Standort, jeweils mit Geräteliste, Mängeln und Quote je Bereich. Damit liegen die Unterlagen vor, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Gefährdungsbeurteilung und ein Auditor für den Nachweis braucht, ohne dass Ordner durchsucht werden müssen.

Wie organisiert AB Prüfservice die Prüftermine über mehrere Standorte?

AB Prüfservice stellt einen Ansprechpartner für alle Standorte; geplant wird Standort für Standort, und eine zentrale Übersicht zeigt, welche Prüfungen fällig sind. Nach Absprache wird abends, am Wochenende oder an Schließtagen geprüft, alternativ in rollierenden Abschnitten neben dem laufenden Betrieb, sodass die Arbeit weitergehen kann.

Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit vielen Liegenschaften eignet sich ein Rahmenvertrag, in der öffentlichen Vergabe eine Rahmenvereinbarung. Darin werden Umfang, Prüfintervalle, Abrufverfahren, Dokumentation und Laufzeit festgelegt; die einzelnen Prüfungen werden darunter abgerufen. Ausschreibungen können produktneutral formuliert und in Lose aufgeteilt werden. Auch die Leiterprüfung kann zusammen mit der Betriebsmittelprüfung in demselben Vertrag beauftragt werden.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Prüffristen: Turmdrehkräne über dem Rohbau.

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Häufige Fragen zu den Prüffristen nach DGUV V3

Was bedeutet Richtwert bei den DGUV V3 Prüffristen?

Ein Richtwert ist eine Orientierung aus der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3, keine starre Frist. Die verbindliche Frist legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest. Er kann vom Richtwert abweichen, wenn die Einsatzbedingungen und die Prüfergebnisse das begründen. Die Abweichung sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, damit sie in einem Audit oder nach einem Schaden erklärt werden kann.

Gilt die Frist von sechs Monaten auch im Büro?

Die sechs Monate gelten zunächst für alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Im Büro oder ähnlichen Bereichen darf die Frist bis auf zwei Jahre verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei der Prüfung unter zwei Prozent liegt. Das gilt unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Für Werkstätten und Fertigungsstätten liegt die Grenze der Verlängerung bei einem Jahr.

Wie wird die Fehlerquote von zwei Prozent gezählt?

Die Fehlerquote wird je vergleichbarem Bereich ermittelt, also etwa getrennt für Büroetagen, Werkstatt und Lager. Gezählt werden die Geräte mit Mangel im Verhältnis zu allen geprüften Geräten dieses Bereichs. Die Berichte von AB Prüfservice weisen die Quote je Standort und Bereich aus, sodass die Entscheidung über eine Verlängerung der Prüfintervalle auf belastbaren Zahlen beruht.

Muss ein neues Gerät vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

Grundsätzlich ist eine Prüfung vor dem ersten Einsatz vorgesehen. Bei neuen Betriebsmitteln tritt an die Stelle dieser Prüfung die Bestätigung des Herstellers oder Errichters, dass die Anforderungen erfüllt sind. Das Gerät wird dann in die Geräteliste aufgenommen und läuft ab diesem Zeitpunkt in der wiederkehrenden Prüfung mit. Nach einer Instandsetzung ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) fällig.

Wann ist eine außerordentliche Prüfung fällig?

Eine außerordentliche Prüfung ist nach außergewöhnlichen Ereignissen vorgeschrieben, die die Sicherheit beeinträchtigen können. Dazu gehören Unfälle, Änderungen am Arbeitsmittel, längere Zeiten ohne Nutzung und Naturereignisse wie ein Wasserschaden oder ein Blitzeinschlag. Die regelmäßige Frist läuft dann nicht einfach weiter, sondern das betroffene Gerät oder die Anlage wird vorgezogen geprüft.

Welche Normen gelten für Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel?

Für elektrische Geräte gilt bei der Wiederholungsprüfung DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701). Für Betrieb und Prüfung ortsfester Anlagen gilt DIN VDE 0105-100. Eine neue oder geänderte Anlage wird vom Errichter nach DIN VDE 0100-600 erstgeprüft; der Nachweis gehört zu seinen Unterlagen.

Was muss im Prüfprotokoll stehen?

Pflicht sind Angaben zu Art, Umfang und Ergebnis, dazu Name und Unterschrift der prüfenden Person. In der Praxis kommen Geräteidentifikation, Messwerte, festgestellte Mängel und das Datum der nächsten Prüfung hinzu. Ein Protokoll je Gerät ist der Nachweis, den Unfallversicherung, Versicherer und Auditoren verlangen, wenn sie die Termine kontrollieren.

Können Betriebsmittelprüfung und Leiterprüfung gemeinsam beauftragt werden?

Ja, beide Leistungen lassen sich in einem Vertrag zusammenfassen. Elektrische Betriebsmittel sowie Leitern und Tritte folgen jeweils eigenen Fristen und erhalten getrennte Protokolle; Planung und Dokumentation laufen dennoch über einen Ansprechpartner und ein gemeinsames Kundenportal. Für Betriebe mit mehreren Standorten vereinfacht das die Übersicht über alle fälligen Prüfungen erheblich.

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