DGUV V3 Prüfung · Audit

Audit und Zertifizierung: Die Nachweise für elektrische Betriebsmittel – was Auditoren bei der DGUV V3 Prüfung sehen wollen

Wer ein Audit nach ISO 45001 oder SCC oder eine Lieferantenbewertung durchläuft, muss belegen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft sind. Gefragt sind keine Zusagen, sondern Unterlagen: ein Verzeichnis aller Geräte, zu jedem Gerät ein Prüfprotokoll, Fristen, die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, und Belege zur Befähigung der Prüfenden. Diese Seite zeigt, was DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung dazu verlangen und wie AB Prüfservice die Dokumente liefert.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Prüferin mit Tablet im Hochregallager.
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Was prüfen Auditoren nach ISO 45001 und SCC bei der Elektroprüfung DGUV V3?

Auditoren nach ISO 45001 und SCC sowie Einkäufer in Lieferantenbewertungen prüfen, ob der Betrieb seine gesetzlichen Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel erfüllt. Sie wollen vier Dinge sehen: eine vollständige Liste der Geräte und Anlagen, ein Protokoll je Gerät, Fristen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet sind, und Belege dafür, dass qualifizierte Personen geprüft haben.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Vorbereiteter Besprechungstisch mit Klemmbrettern.

Typisch ist die Stichprobe: Der Auditor greift ein Gerät heraus, liest die Prüfplakette und fragt nach dem passenden Protokoll. Stimmen Gerätenummer, Datum und Ergebnis überein, ist der Punkt erledigt. Fehlt das Protokoll oder weicht die Plakette ab, entsteht eine Abweichung, die bis zum nächsten Termin geschlossen werden muss. Deshalb zählt die Zuordnung zwischen Gerät und Dokument mehr als jede Erklärung.

Welche Pflichten legt die DGUV Vorschrift 3 für Anlagen und Betriebsmittel fest?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt dem Unternehmer die Pflicht vor, Anlagen und Geräte daraufhin prüfen zu lassen, ob sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Geprüft wird, bevor ein Gerät zum ersten Mal in Betrieb geht, nachdem es geändert oder instand gesetzt wurde, und danach wiederkehrend.

Zuständig ist eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Für neue Geräte gilt nach § 5 Abs. 4: Bestätigt der Hersteller oder Errichter, dass die Anforderungen erfüllt sind, ersetzt diese Bestätigung die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Die BetrSichV ergänzt: Welche Prüfungen in welchem Umfang und in welchen Abständen stattfinden, entscheidet der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung. Die ältere Bezeichnung BGV A3 meint denselben Inhalt; als verbindliche Unfallverhütungsvorschrift gilt heute die DGUV Vorschrift 3.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Auswertung von Listen mit Rechner und Laptop.

Wer darf prüfen und wie muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Wer die Prüfung durchführen darf, ist eine Standardfrage im Audit. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel setzt die Fachkunde einer Elektrofachkraft voraus; zusätzlich muss die prüfende Person als befähigte Person gelten. Was das heißt, beschreibt die TRBS 1203: eine passende Ausbildung, praktische Berufserfahrung und aktuelle Prüfpraxis an Betriebsmitteln.

Die Elektrofachkräfte von AB Prüfservice bringen diese Voraussetzungen als befähigte Personen mit; gemessen wird mit kalibrierten Geräten. Für das Audit zählt, dass die Qualifikation dokumentiert vorliegt und zum Protokoll passt: Jedes Protokoll trägt Name und Unterschrift der prüfenden Person, sodass die Frage nach der Befähigung ohne Rückfragen beantwortet ist.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung stattfinden und wie belegen Sie die Prüffristen?

Wie oft die wiederkehrende Prüfung stattfindet, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisung nennt Richtwerte: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel alle sechs Monate, auf Baustellen alle drei Monate. Fest installierte Anlagen stehen alle vier Jahre an; handelt es sich um Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, jährlich. Ihre Prüffristen sollten Sie im Audit auf diese Beurteilung zurückführen können.

Bleibt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter zwei Prozent, lässt sich das Intervall ausdehnen: für Baustellen, Fertigungsstätten und Werkstätten auf höchstens ein Jahr, für Büros und ähnliche Bereiche auf höchstens zwei Jahre. Für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sieht die Durchführungsanweisung die Prüftaste vor: alle sechs Monate in stationären Anlagen, an jedem Arbeitstag in nichtstationären Anlagen. Halten Sie fest, welche Fehlerquote eine Verlängerung begründet; die DGUV Information 203-071 erläutert, wie der Unternehmer die wiederholten Prüfungen organisiert.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Mitarbeiter in Warnweste erfasst Daten am Tablet.

Was muss bei einer DGUV V3 Prüfung dokumentiert werden?

Was dokumentiert werden muss, regelt die Betriebssicherheitsverordnung in § 14 Abs. 7: Art und Umfang der Prüfung, ihr Ergebnis und die prüfende Person mit Namen und Unterschrift. Die Aufzeichnungen müssen vollständig und nachvollziehbar sein, damit sich jedes Ergebnis einem konkreten Gerät oder einer konkreten Anlage zuordnen lässt und ein Auditor die Stichprobe zügig abschließen kann.

In der Praxis trägt jedes Gerät eine eigene Kennnummer; im Protokoll stehen die Prüfgrundlage, DIN EN 50699 (VDE 0702) bei wiederkehrenden Prüfungen und DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Instandsetzung, dazu Messwerte, Ergebnis und der nächste Prüftermin. Denselben Termin zeigt die Prüfplakette am Gerät. Bei fest installierten Anlagen weist das Protokoll die geprüften Stromkreise nach DIN VDE 0105-100 aus.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Protokoll auf dem Klemmbrett in Schutzkleidung.

Warum ist eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung wichtig für Ihr Audit?

Regelmäßig geprüfte Betriebsmittel sind wichtig für das Audit, weil die Prüfung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Unterlagen erzeugt, die der Auditor sehen will. Ziel der Prüfung ist die Sicherheit der Mitarbeiter; das Audit fragt nach dem Beleg dafür. Bei AB Prüfservice durchläuft jedes Gerät eine Sichtprüfung, eine Messung und eine Funktionsprüfung durch eine Elektrofachkraft und erhält ein eigenes Protokoll.

Bestandene Geräte tragen danach eine Plakette mit QR-Code und dem Datum der Folgeprüfung; die Berichte stehen je Standort im Kundenportal „Meine Inspektionen“ bereit und können dem Auditor unmittelbar vorgelegt werden. Für mehrere Standorte gibt es einen Ansprechpartner, eine Terminplanung Standort für Standort und eine zentrale Übersicht, die belegt, ob überall dieselben Fristen und derselbe Prüfumfang gelten. Wer auch Leitern prüfen lässt, kann Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung in einem Vertrag zusammenfassen. Nach Absprache wird außerhalb der Geschäftszeiten oder abschnittsweise im laufenden Betrieb geprüft.

Was passiert, wenn die DGUV V3 Prüfung einen Mangel feststellt?

Werden Mängel festgestellt, hält das Protokoll den Mangel mit Messwert oder Befund fest, und das Gerät erhält keine Prüfplakette. Elektrische Geräte mit sicherheitsrelevantem Defekt dürfen nicht weiterverwendet werden, bis sie instand gesetzt und erneut geprüft sind. Diese Dokumentation belegt im Audit, dass der Betrieb auf Mängel reagiert und sie nicht nur feststellt.

Auditoren bewerten nicht, ob ein Mangel aufgetreten ist, sondern den Umgang damit: Wurde das Gerät gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen, wer hat über Reparatur oder Ersatz entschieden, und liegt nach der Instandsetzung die Prüfung nach DIN EN 50678 vor. Die Mängelliste im Portal führt die durchgefallenen Geräte je Standort auf; die Fehlerquote liefert zugleich die Grundlage für die nächste Gefährdungsbeurteilung und die Fristen des Folgejahres.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Audit: Tablet-Erfassung vor den Lagerregalen.

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Häufige Fragen zu Audit und DGUV V3 Nachweisen

Ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?

Ja, die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht für jeden Unternehmer, der elektrische Anlagen oder Geräte einsetzt. Die DGUV Vorschrift 3 nennt drei Anlässe: den Zeitpunkt vor der ersten Nutzung, jede Änderung oder Reparatur und wiederholte Prüfungen in festen Abständen. Hinzu kommt die Gefährdungsbeurteilung, aus der sich Art, Umfang und Abstände der Prüfungen ergeben und die das Audit ebenfalls sehen will.

Was wird bei der Prüfung nach DGUV geprüft?

Die Prüfung umfasst drei Schritte an jedem Gerät: eine Sichtprüfung auf äußere Schäden an Gehäuse, Leitung und Stecker, eine Messung der Schutzmaßnahmen mit kalibrierten Geräten und eine Funktionsprüfung. Bei fest installierten Anlagen werden Stromkreise, Schutzeinrichtungen und Verbindungen geprüft. Die Prüfung stellt sicher, dass jedes Gerät einzeln bewertet wird; das Ergebnis wird je Gerät oder Anlage protokolliert.

Dürfen eigene Mitarbeiter die Prüfung übernehmen?

Eigene Mitarbeiter dürfen prüfen, wenn sie die nötige Fachkunde besitzen und als befähigte Personen gelten, oder wenn eine fachkundige Person die Prüfung leitet und beaufsichtigt. Für das Audit müssen Qualifikation, kalibrierte Messgeräte und Protokolle mit Name und Unterschrift vorliegen. Wer die Prüfung extern vergibt, regelt Dokumentation und Verantwortung klar.

Welche Dokumente verlangt ein Auditor zur Elektroprüfung?

Ein Auditor verlangt zur Elektroprüfung in der Regel die Geräteliste, die Protokolle je Gerät, die Gefährdungsbeurteilung mit den abgeleiteten Fristen und Belege zur Qualifikation der prüfenden Personen. Ergänzend fragt er nach dem Umgang mit Mängeln und prüft in einer Stichprobe vor Ort, ob Prüfplakette und Protokoll zum selben Gerät zusammenpassen.

Welche Folgen drohen ohne Prüfdokumentation?

Ohne Belege für die Prüfung sind rechtliche Konsequenzen möglich. Wer gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld als Ordnungswidrigkeit. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln fordert der Unfallversicherungsträger nach § 110 SGB VII unter Umständen seine Leistungen zurück. Kommt es zu einem Unfall, steht der Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Raum, und Versicherer fragen im Schadenfall nach den vorgeschriebenen Prüfungen.

Kann der Unternehmer die Verantwortung für die Prüfung delegieren?

Die Verantwortung liegt beim Unternehmer; einzelne Aufgaben kann er schriftlich auf geeignete Personen übertragen, etwa eine Führungskraft oder den Facility Manager; Grundlage sind DGUV Vorschrift 1 § 13 und ArbSchG § 13. Im Audit wird diese Übertragung regelmäßig abgefragt. Die Durchführung der Prüfung bleibt Sache der Fachkraft; Organisation und Terminüberwachung kann die beauftragte Person übernehmen.

Wann wird eine außerordentliche Prüfung nötig?

Eine außerordentliche Prüfung wird nach § 14 Abs. 3 der Verordnung nötig, wenn ein Ereignis die Sicherheit beeinträchtigt haben kann, also nach Unfällen, nach Änderungen an Anlagen und Geräten, nach längerer Nichtbenutzung oder nach Naturereignissen wie Überschwemmung; die Prüfaufzeichnungen regelt § 14 Abs. 7. Auditoren fragen, ob der Betrieb solche Ereignisse erfasst und die anschließende Prüfung dokumentiert hat.

Wie regeln öffentliche Auftraggeber die Prüfung im Rahmenvertrag?

Für die regelmäßige Prüfung nutzen öffentliche Auftraggeber häufig eine Rahmenvereinbarung, die Leistungsumfang, Fristen, Abruf, Dokumentation und Laufzeit regelt; die einzelnen Prüfungen werden darunter abgerufen. Wird ausgeschrieben, muss die Leistungsbeschreibung produktneutral bleiben, eine Aufteilung in Lose ist möglich. Die Protokolle und die Standortübersicht von AB Prüfservice lassen sich als Dokumentationsanforderung in solche Verträge aufnehmen.

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