Woran Sie einen seriösen Prüfdienstleister erkennen: Kriterien für die DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Wer einen Anbieter für die DGUV V3 Prüfung sucht, findet viele Angebote, die sich auf den ersten Blick ähneln. Die Unterschiede zeigen sich in der Qualifikation der Prüfer, in der Technik, in der Dokumentation und in der Art, wie ein Angebot zustande kommt. Diese Seite nennt die Kriterien, an denen Sie einen seriösen Prüfdienstleister erkennen, und zeigt, wie AB Prüfservice diese Punkte in der Praxis erfüllt.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die DGUV V3 Prüfung und wer muss sie durchführen lassen?
Unter der DGUV V3 Prüfung versteht man die Kontrolle elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3. Jeder Unternehmer muss danach seine elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und danach in regelmäßigen Abständen. Diese gesetzliche Pflicht gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten.

Geprüft werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, also Geräte mit Stecker wie Computer, Drucker, Kaffeemaschinen oder Handwerkzeuge, sowie ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel wie Verteilungen, fest angeschlossene Maschinen und die Installation selbst. Für neue Geräte ersetzt nach § 5 Abs. 4 der Vorschrift die Bestätigung des Herstellers oder Errichters die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass die Prüfung durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht erfolgt. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zusätzlich eine befähigte Person. Was diese Person mitbringen muss, regelt die TRBS 1203: eine einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfgebiet. Ein seriöser Anbieter weist beides auf Nachfrage nach.
Die Frage, wer eine solche Prüfung durchführen darf, ist also klar beantwortet: Fachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation, die ihr Wissen durch Schulung und laufende Praxis aktuell halten. Bei AB Prüfservice sind die Prüfer Elektrofachkräfte und befähigte Personen nach TRBS 1203 und arbeiten ausschließlich mit kalibrierten Messgeräten.

Welche Qualifikation und Ausstattung sollte ein Anbieter belegen können?
Ein seriöser Anbieter für die Elektroprüfung belegt vier Punkte: die Qualifikation seiner Prüfer als Elektrofachkraft und befähigte Person, die Kalibrierung seiner Mess- und Prüfgeräte, die Prüfung nach den aktuellen Normen DIN EN 50699 (VDE 0702) für die wiederkehrende Prüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701) nach Instandsetzung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Kriterium, das häufig übersehen wird. Sie schützt Sie, wenn bei der Prüfung in Ihren Räumen ein Schaden entsteht. Fragen Sie außerdem, ob die Prüfer für ortsfeste Anlagen die DIN VDE 0105-100 als Grundlage nennen können. Wer auf diese Fragen ausweichend antwortet, ist für eine vorgeschriebene Prüfung mit rechtlicher Bedeutung nicht der richtige Partner.

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Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung erfolgen, und wer legt das fest?
Das Intervall bestimmt der Unternehmer selbst, und zwar in der Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV. Die Durchführungsanweisung zur Vorschrift gibt Richtwerte: für ortsveränderliche Betriebsmittel sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Ortsfeste Anlagen stehen alle vier Jahre an, Betriebsstätten besonderer Art jährlich.
Wer bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln eine Fehlerquote unter zwei Prozent belegt, darf das Intervall strecken: für Baustellen, Fertigungsstätten und Werkstätten bis auf ein Jahr, für Büros bis auf zwei Jahre. Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen diese Richtwerte, empfiehlt ein Intervall auf Basis Ihrer Fehlerquote und überlässt die Entscheidung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, statt pauschal kurze Fristen vorzugeben.

Wie läuft die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ab?
Jede ordnungsgemäße Durchführung der DGUV V3 Prüfung besteht aus drei Schritten pro Gerät: der Sichtprüfung auf äußere Schäden, der Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitströmen und der Funktionsprüfung. Alle drei Schritte erfolgen an jedem einzelnen Gerät. Eine Prüfung, die nur einen Teil dieser Schritte umfasst, ist keine vollständige Prüfung.
AB Prüfservice prüft im laufenden Betrieb in abgestimmten Abschnitten, damit Arbeitsplätze nur kurz blockiert sind. Nach Absprache finden Prüfungen auch außerhalb der Geschäftszeiten statt, abends, am Wochenende oder an Schließtagen. Zur Durchführung der Prüfung gehört bei ortsfesten Anlagen zusätzlich die Kontrolle der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, deren Prüftaste in stationären Anlagen halbjährlich zu betätigen ist.
Wie muss ein seriöser Anbieter die Prüfung dokumentieren?
Erst die Dokumentation belegt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung stattgefunden hat. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Aufzeichnungen, aus denen Art, Umfang und Ergebnis jeder Prüfung hervorgehen, dazu Name und Unterschrift des Prüfers. Ein seriöser Anbieter liefert deshalb ein Protokoll für jedes einzelne Gerät mit Messwerten, nicht nur eine Sammelliste mit Häkchen.
Jedes Gerät, das die Prüfung besteht, bekommt bei AB Prüfservice eine Plakette mit dem nächsten Termin und einem QR-Code. Die Prüfprotokolle liegen standortweise im Kundenportal „Meine Inspektionen“ bereit. So können Sie bei einem Audit nach ISO 45001 oder SCC, bei einer Nachfrage der Berufsgenossenschaft oder im Schadenfall gegenüber der Versicherung jederzeit belegen, dass geprüft wurde.

Welche Warnzeichen sprechen gegen einen Anbieter?
Zwei Warnzeichen sind eindeutig: eine Plakette ohne Protokoll und ein Angebot ohne Bestandsaufnahme. Eine Plakette allein beweist nichts, denn gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung zählt das Protokoll mit Messwerten. Ein Festpreisangebot, ohne dass der Anbieter nach Gerätezahl, Gerätearten und ortsfesten Anlagen gefragt hat, zeigt, dass er den Aufwand nicht kennt.
Weitere Warnzeichen sind Prüfer ohne belegte Qualifikation, Messgeräte ohne Kalibriernachweis, Verweise auf eine zurückgezogene Norm als aktuelle Grundlage und pauschale Aussagen zur Haftung. Wer Ihnen ein Bußgeld oder rechtliche Folgen in Aussicht stellt, um Druck aufzubauen, statt die Regeln sachlich zu erklären, arbeitet mit Angst und nicht mit Fachwissen.

Wie organisiert AB Prüfservice die Prüfung an mehreren Standorten?
AB Prüfservice arbeitet bundesweit mit einem festen Ansprechpartner für alle Standorte. Die Termine werden Standort für Standort geplant, die Ergebnisse laufen in einer zentralen Übersicht im Kundenportal zusammen. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung von Leitern und Tritten können in einem Vertrag beauftragt werden, damit Fristen und Protokolle an einer Stelle gebündelt sind.
Für öffentliche Auftraggeber eignet sich eine Rahmenvereinbarung, die Umfang, Intervalle, Abrufverfahren, Dokumentation und Laufzeit festlegt. Einzelaufträge werden dann je Standort abgerufen. So lassen sich die vorgeschriebenen Prüfungen effizient organisieren, ohne dass jede Liegenschaft einen eigenen Dienstleister sucht.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung.
Prüfungen langfristig regeln: Rahmenvertrag Betriebsmittelprüfung.
Häufige Fragen zur Wahl des Prüfdienstleisters
Was bedeutet DGUV V3 und gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Hinter dem Kürzel DGUV V3 steht die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV Vorschrift 3. Sie gilt für jeden Unternehmer mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe. Auch ein Büro mit wenigen Arbeitsplätzen muss seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen lassen und die Protokolle aufbewahren.
Darf unser Hausmeister die DGUV Prüfung selbst durchführen?
Prüfen darf nur, wer als Elektrofachkraft ausgebildet ist oder von einer Elektrofachkraft angeleitet und beaufsichtigt wird und zugleich die Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllt. Ein Hausmeister ohne elektrotechnische Ausbildung erfüllt diese Anforderung nicht, auch nicht nach einer kurzen Einweisung in ein Prüfgerät. Die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Unternehmer.
Reicht eine Prüfplakette als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft?
Nein. Die Plakette zeigt nur den nächsten Termin an. Beweiskraft hat erst das Protokoll je Gerät: Es nennt, wie von der BetrSichV verlangt, Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung und trägt Name und Unterschrift des Prüfers. Ein Anbieter, der Plaketten klebt und kein Protokoll liefert, hinterlässt Ihnen keine verwertbare Dokumentation.
Warum fragt ein seriöser Anbieter vor dem Angebot nach dem Gerätebestand?
Der Aufwand hängt von der Zahl und Art der Geräte, von ortsfesten Anlagen und von den Standorten ab. Ohne Bestandsaufnahme kann niemand ein belastbares Angebot abgeben. Ein Anbieter, der zuerst nach Ihrem Inventar fragt, zeigt, dass er die Prüfung tatsächlich vollständig durchführen will und nicht nur eine Pauschale verkauft.
Wer ist im Unternehmen für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung verantwortlich?
Verantwortlich für die Einhaltung ist der Unternehmer. Einzelne Pflichten darf er schriftlich an zuverlässige, fachkundige Personen abgeben, zum Beispiel an die Leitung des Facility Managements; Grundlage sind § 13 DGUV Vorschrift 1 und § 13 ArbSchG. Die Übertragung muss klar festhalten, welche Aufgaben und Befugnisse übergehen. Die Organisationsverantwortung, also die Auswahl geeigneter Personen und Dienstleister, bleibt beim Unternehmer.
Welche Folgen hat eine unterlassene Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Unfälle kann der Unfallversicherungsträger nach § 110 SGB VII Regress nehmen. Nach einem Unfall ist eine strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich, und Versicherer prüfen im Schadenfall, ob die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt wurden.
Wann ist eine außerordentliche Prüfung nötig?
Nach der BetrSichV ist eine außerordentliche Prüfung fällig, wenn außergewöhnliche Ereignisse die Sicherheit beeinträchtigen können: nach Unfällen, nach Änderungen, nach längerer Nichtbenutzung oder nach Naturereignissen wie einem Wasserschaden. Ein seriöser Anbieter weist Sie auf diese Anlässe hin und nimmt betroffene Geräte und Anlagen nach Absprache in die Planung auf.
Prüft der Dienstleister auch neue oder geänderte elektrische Anlagen?
Bei neuen oder geänderten elektrischen Anlagen ist die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Aufgabe des Errichters, der ihre Ordnungsmäßigkeit bestätigt. Die regelmäßige Prüfung der Anlage nach DIN VDE 0105-100 übernimmt anschließend der Prüfdienstleister. Ein seriöser Anbieter erklärt diese Trennung offen und ordnet die Prüfberichte des Errichters in Ihre Dokumentation ein.
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