Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Bonn – DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3)
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist in Bonn für jeden Betrieb gesetzlich vorgeschrieben – von der Bundesbehörde bis zum Handwerksbetrieb. AB Prüfservice führt die DGUV V3 Prüfung Ihrer Betriebsmittel und Anlagen durch: nach DIN VDE geprüft, mit Plakette dokumentiert und im digitalen Kundenportal jederzeit abrufbar.















Alle Einsatzorte in der Region finden Sie auf unserer Seite zur
Betriebsmittelprüfung in NRW.
Was umfasst die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Bonn?
Geprüft wird jedes elektrische Gerät, das bewegt werden kann, während es in Betrieb ist – also alle ortsveränderliche elektrische Geräte: Rechner und Monitore, Drucker, Ladegeräte, Verlängerungsleitungen, Küchengeräte, Elektrowerkzeuge und Messtechnik. Ergänzend übernehmen wir die Prüfung elektrischer Anlagen, elektrischer Maschinen und fest verbauter Betriebsmittel – also installierter Verteilungen, Maschinen und Installationen.
Bonner Arbeitsplätze sind dabei vielfältiger, als man denkt: Verwaltungen und Ministerien in der Bundesstadt, Wissenschaftseinrichtungen, IT- und Telekommunikationsunternehmen, Praxen in Bad Godesberg, Gewerbe in Beuel. Wir erfassen jedes Betriebsmittel einzeln, kategorisieren es und ordnen ihm die passende Prüfnorm zu.


Welche Vorschrift gilt heute: DGUV Vorschrift 3 oder E-Check?
Maßgeblich ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – bis 2014 unter dem Namen BGV A3 bekannt, inhaltlich unverändert. Sie verpflichtet Arbeitgeber, die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sicherzustellen. Der E-Check ist dagegen eine Marke des Elektrohandwerks; die Nachweispflicht erfüllt die dokumentierte DGUV V3 Prüfung.
Die technische Durchführung regeln die DIN VDE Normen: VDE 0701-0702 für die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, DIN VDE 0105-100 für elektrische Anlagen; die Anforderungen an den Prüfer regelt die TRBS 1203. Ergänzend gelten Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz – die Betriebssicherheit ist Arbeitgeberpflicht; wer die Einhaltung nicht nachweisen kann, riskiert bei einem Unfall Regress und Bußgelder.
Wie läuft die DGUV V3 Prüfung in Bonn ab – von der Sichtprüfung bis zum Protokoll?
Jede Elektroprüfung in Bonn folgt drei Schritten: Sichtprüfung auf erkennbare Schäden, Messung mit kalibriertem Messgerät (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom) und Funktionsprüfung. Geprüfte Geräte erhalten unsere digitale Prüfplakette mit QR-Code – Prüfprotokoll und Folgetermin sind darüber direkt im Kundenportal einsehbar.
Wir takten die Prüfung so, dass Ihr Betrieb weiterläuft: bei den ortsveränderlichen Geräten arbeitsplatzweise, auf Wunsch außerhalb der Kernzeiten. Defekte Betriebsmittel werden gekennzeichnet und gesondert im Protokoll ausgewiesen – Sie entscheiden auf klarer Grundlage über Reparatur oder Ersatz.
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Welche Prüffristen gelten für ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen?
Die Prüffristen leitet Ihre Gefährdungsbeurteilung ab. Bewährte Richtwerte: Bürogeräte alle 24 Monate, stark beanspruchte ortsveränderliche Geräte alle 6 bis 12 Monate, ortsfeste Anlagen in der Regel alle 4 Jahre. Auf Baustellen verkürzt sich das Intervall auf 3 Monate.
Eine regelmäßige Prüfung ist dabei mehr als Pflichterfüllung: Defekte Leitungen und Geräte fallen auf, bevor sie zur Unfallursache werden. Wir hinterlegen jede Frist im Protokoll und erinnern Sie rechtzeitig, bevor die nächste Prüfung ansteht.

Wer darf elektrische Betriebsmittel in Bonn prüfen?
Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person nach TRBS 1203 – mit elektrotechnischer Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Prüfpraxis. Bei AB Prüfservice prüfen ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte; die Gesamtverantwortung trägt Geschäftsführer Ayoub Boudount als verantwortliche Elektrofachkraft.
Sie möchten Prüfungen bündeln? Neben der Elektroprüfung nach DGUV V3 übernehmen wir auch die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 – ein Termin, zwei Pflichten erledigt.
Warum AB Prüfservice für Betriebsmittel in Bonn?
Weil Sie Prüfung und Verwaltung aus einer Hand bekommen: fachgerecht geprüfte Geräte und Betriebsmittel in Bonn, lückenlose Protokolle, digitale Plaketten mit QR-Code und ein Kundenportal, in dem jeder Nachweis liegt, wenn Berufsgenossenschaft oder Versicherer ihn anfordern. Festpreis nach kurzer Bestandsaufnahme – ohne versteckte Posten.
Unternehmen in Bonn betreuen wir vor Ort vom Einzelbüro bis zum Standort mit tausenden Geräten; kleinere Bestände prüfen wir auf Wunsch per Remote-Service im Einsendeverfahren. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Häufige Fragen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Bonn
Was wird bei einer Betriebsmittelprüfung geprüft?
Geprüft werden alle elektrischen Betriebsmittel eines Betriebs: ortsveränderliche und prüfpflichtige Geräte wie Computer, Werkzeuge und Leitungen sowie ortsfeste Anlagen. Jede Prüfung umfasst Sichtprüfung, Messung der Schutzwerte und Funktionsprüfung – dokumentiert im Prüfprotokoll mit Plakette am Gerät.
Gilt die frühere Vorschrift von vor 2014 noch?
Ja. Sie ist die alte Bezeichnung; seit 2014 trägt dieselbe Vorschrift den heutigen Namen. Prüfumfang, Fristen und Pflichten sind identisch geblieben. Ältere Versicherungsunterlagen mit dem alten Namen meinen genau diese Prüfung.
Wie hoch sind die Kosten für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Bonn?
Abgerechnet wird üblicherweise pro Gerät; der Preis hängt von Anzahl, Geräteart und Aufwand vor Ort ab. Größere Bestände senken den Stückpreis deutlich. Nach einer kurzen Aufnahme Ihres Bestands erhalten Sie von uns ein verbindliches Festpreisangebot.
Wann müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?
Anlagen und Betriebsmittel der ortsfesten Gruppe werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft – sofern die Gefährdungsbeurteilung kein kürzeres Intervall ergibt. In Umgebungen mit höherer Beanspruchung, etwa Werkstätten oder Laboren, sind kürzere Fristen üblich.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur Elektrofachkräfte oder befähigte Personen nach TRBS 1203 mit nachgewiesener Qualifikation, Erfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Eine reine Unterweisung genügt nicht. Bei uns prüfen ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte mit kalibrierter Messtechnik.
Gilt die Prüfpflicht auch für Behörden und öffentliche Einrichtungen?
Ja – die Vorschrift gilt für jeden Arbeitgeber, auch für Behörden, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen. Gerade in Bonn mit seinen vielen Verwaltungen ist die dokumentierte, fachgerechte Prüfung Standard bei Ausschreibungen und Trägerprüfungen.
Müssen auch Geräte im Homeoffice geprüft werden?
Ja, wenn der Arbeitgeber sie stellt: Laptop, Monitor, Dockingstation und Ladegeräte bleiben Betriebsmittel des Betriebs. Praktisch lösen wir das gesammelt am Standort oder per Einsendeprüfung über unseren Remote-Service.
Was passiert mit einem Gerät, das die Prüfung nicht besteht?
Es wird gekennzeichnet, im Protokoll als defekt erfasst und darf bis zur Instandsetzung und bestandenen Nachprüfung nicht weiter genutzt werden. So wird aus einem erkannten Mangel keine Unfallursache – und Ihre Dokumentation bleibt lückenlos.
Was bringt die digitale Prüfplakette mit QR-Code?
Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit QR-Code: Ein Scan zeigt Prüfstatus, Protokoll und Folgetermin direkt aus unserem Kundenportal. Das ersetzt Aktenordner, beschleunigt Audits und macht jeden Nachweis sekundenschnell auffindbar.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte in Bonn?
Ja – die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 bieten wir als ergänzende Leistung an. Viele Kunden kombinieren beide Pflichtprüfungen in einem Termin und sparen Anfahrt und Organisationsaufwand.















