Leiter- und Trittprüfung Hessen – Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Die Prüfung von Leitern und Tritten ist in Hessen für jeden Betrieb Pflicht: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. AB Prüfservice übernimmt die Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016 in ganz Hessen – vor Ort, mit Prüfplakette und rechtssicherem Protokoll.
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- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum müssen Betriebe in Hessen Leitern und Tritte prüfen lassen?
Leitern und Tritte gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln überhaupt. Die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung registrieren jedes Jahr tausende Absturzunfälle beim Einsatz von Leitern, viele davon mit langen Ausfallzeiten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die BetrSichV verpflichten Unternehmer deshalb, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Steiggeräte regelmäßig prüfen zu lassen – laut DGUV müssen Leitern und Tritte wiederkehrend kontrolliert werden, zum Schutz der Mitarbeitenden und zur eigenen rechtlichen Absicherung. Die regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten ist also keine Kür: Wer seine Leitern regelmäßig nach DGUV prüfen lässt, senkt das Unfallrisiko messbar. Kommt es zum Unfall mit einer ungeprüften Leiter, haftet im Zweifel die Unternehmensleitung.

Pflichten des Unternehmers: Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten
Die Verantwortung beginnt vor der ersten Sprosse: Wer Leitern und Tritte bereitstellen will, muss schon die Bereitstellung von Leitern und Tritten an der Gefährdungsbeurteilung ausrichten – und die Benutzung von Leitern und Tritten laufend im Blick behalten. Zur Pflicht gehört auch, die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritten zu unterweisen: Die sichere Verwendung von Leitern und die tatsächliche Nutzung von Leitern und Tritten im Alltag entscheiden mit darüber, ob es beim Benutzen von Leitern zu Unfällen kommt. Leitern im Betrieb sind damit Chefsache – die Prüfung der Leitern nimmt Ihnen AB Prüfservice ab, die Unterweisung bleibt bei Ihnen, und unser Protokoll liefert dafür eine belastbare Grundlage.

Wer darf die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen?
Prüfen darf nur eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: jemand mit Berufsausbildung, Berufserfahrung, aktueller Kenntnis der einschlägigen Regeln und den erforderlichen Kenntnissen zur Prüfung von Arbeitsmitteln – also eine sachkundige Person, die typische Schäden sicher erkennt und bewertet. Als beauftragte Person im Betrieb lässt sich das intern aufbauen; wer stattdessen die Leiterprüfung beauftragen möchte, holt sich befähigte Personen zur Prüfung als Dienstleistung ins Haus. Unsere Prüfer bringen diese Qualifikation mit, arbeiten streng nach DGUV Information 208-016 und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit und dokumentieren jede Prüfung nachvollziehbar. Zur Einordnung: Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Verordnung, und die frühere Handlungsanleitung BGI 694 ist dort aufgegangen – geprüft wird also nach dem aktuellen Stand des Regelwerks. Sie müssen also niemanden intern durch Lehrgang oder Schulung qualifizieren – wir kommen als externe befähigte Person zu Ihnen und können die Leiterprüfung durchführen, sobald Ihr Bestand bereitsteht.
SO EINFACH LÄUFT ES AB
In 3 Schritten zur rechtssicheren Leiterprüfung in Hessen
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb in Hessen durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
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Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Für eine schnelle Kalkulation genügt die Anzahl Ihrer Leitern und Tritte.
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Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht
Unsere befähigten Prüfer prüfen Ihre Leitern und Tritte direkt bei Ihnen vor Ort gemäß DGUV Information 208-016 – inklusive Prüfaufkleber.
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Durchführung der Leiterprüfung: So läuft sie in Ihrem Betrieb ab
Wir prüfen direkt bei Ihnen vor Ort in Hessen. Jede Leiter und jeder Tritt wird einer Leiterprüfung unterzogen – einer Sicht- und Funktionsprüfung nach fester Checkliste: Holme, Sprossen, Gelenke, Spreizsicherungen und Leiterfüße werden auf Verschleiß, Risse und Verformung kontrolliert; so werden Leitern und Tritte geprüft, Gerät für Gerät. Wer einzelne Leitern prüfen lassen will oder gleich den ganzen Bestand: Geprüfte Geräte erhalten die Prüfplakette, festgestellte Mängel werden im Protokoll erfasst. So wissen Sie jederzeit, welche Arbeitsmittel im ordnungsgemäßen Zustand sind und welche repariert oder ausgesondert werden müssen – Betriebssicherheit schwarz auf weiß, ob es um zehn Leitern oder Tritte geht oder um hunderte.


Wie oft ist die Prüfung Pflicht – und was heißt regelmäßig?
Die BetrSichV schreibt keine starren Fristen vor: Die Zeitabstände und die Fristen der Leiterprüfung richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. In der Praxis hat sich für die meisten Betriebe die jährliche, regelmäßige Leiterprüfung als Standard etabliert – jede Leiter mindestens einmal im Jahr, mindestens einmal jährlich also, bei intensiver Nutzung, etwa auf Baustellen, auch häufiger. Die regelmäßige Prüfung von Leitern legen wir im passenden Prüfrhythmus gemeinsam mit Ihnen fest und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Wo prüfen wir in Hessen?
Unsere Prüfteams sind im gesamten Bundesland unterwegs: im Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden ebenso wie in Nordhessen rund um Kassel und in Mittelhessen. Vom Handwerksbetrieb über Logistik und Industrie bis zur öffentlichen Verwaltung übernehmen wir die Leiterprüfung nach DGUV und die Überprüfung der Leitern und Tritte für Bestände jeder Größe – vom einzelnen Tritt bis zum Standort mit hunderten Steiggeräten, geprüft nach DGUV 208-016. Auch Fahrgerüste nehmen wir auf Wunsch mit in die Prüfung auf, und die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Ihre Elektrogeräte erledigen wir auf Wunsch im selben Einsatz.
Neben Leitern und Tritten prüfen wir in Hessen auch Ihre elektrischen Geräte – alle Details zur Betriebsmittelprüfung Hessen finden Sie auf der zugehörigen Seite.

AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Wir prüfen in Hessen auch elektrische Betriebsmittel und Anlagen – alle Details zur Betriebsmittelprüfung Hessen.
Häufige Fragen zur Prüfung von Leitern und Tritten in Hessen
Ist die Leiterprüfung in Hessen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, Leitern und Tritte als Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert, wie diese Prüfung auszusehen hat. Ohne dokumentierte Prüfung riskieren Betriebe im Schadensfall Probleme mit Berufsgenossenschaft und Versicherung – und die persönliche Haftung der Verantwortlichen.
Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern?
Eine befähigte Person verfügt laut TRBS 1203 über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. Sie kennt die einschlägigen Vorschriften und erkennt Mängel zuverlässig. Unsere Prüfer erfüllen diese Anforderungen und bilden sich regelmäßig fort – Sie müssen keine eigene sachkundige Person vorhalten oder per Unterweisung qualifizieren.
Müssen auch neue Leitern geprüft werden?
Ja. Auch neue Leitern und Tritte müssen vor der ersten Benutzung auf offensichtliche Mängel kontrolliert und anschließend in den regulären Prüfzyklus aufgenommen werden. Transportschäden oder Montagefehler kommen häufiger vor, als viele denken. Die Erstprüfung schafft zudem die Grundlage für die lückenlose Dokumentation über die gesamte Lebensdauer des Arbeitsmittels.
Was passiert, wenn eine Leiter die Prüfung nicht besteht?
Das Gerät wird gekennzeichnet und darf nicht weiter benutzt werden. Kleinere Mängel wie verschlissene Leiterfüße lassen sich oft wirtschaftlich reparieren; bei Rissen in Holmen oder verbogenen Sprossen empfehlen wir die Aussonderung. Sie erhalten von uns eine klare Empfehlung je Gerät – reparieren oder ersetzen – samt Dokumentation im Prüfprotokoll.
Prüfen Sie auch Fahrgerüste und Kleingerüste?
Ja, auf Wunsch nehmen wir Fahrgerüste in den Prüfumfang auf. Für sie gelten eigene Regeln, unter anderem die DGUV Information 201-011, und der sichere Umgang setzt eine dokumentierte Prüfung voraus. Viele Betriebe in Hessen bündeln die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten in einem Termin – das spart Zeit und Abstimmung.
Ersetzt die Prüfung die Unterweisung der Mitarbeitenden?
Nein. Die Prüfung stellt den technischen Zustand sicher, die Unterweisung den sicheren Umgang. Beides gehört zum Arbeitsschutz: Ihre Beschäftigten müssen wissen, wie Leitern korrekt aufgestellt und benutzt werden. Wir liefern mit dem Prüfprotokoll eine gute Grundlage, auf der Sie Ihre jährliche Unterweisung aufbauen können.
Wie unterscheidet sich die Leiterprüfung von der DGUV V3 Prüfung?
Das sind zwei getrennte Pflichten: Die DGUV V3 Prüfung betrifft elektrische Geräte und Anlagen, die Prüfung der Leitern und Tritte folgt der DGUV Information 208-016 auf Basis der BetrSichV. Viele Betriebe in Hessen lassen beide Prüfungen aus einer Hand erledigen und sparen sich so einen zweiten Termin.
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