DGUV V3 Prüfung · Einkaufszentren

Betriebsmittelprüfung Einkaufszentrum: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Center-Betreiber und Center-Management

Ein Einkaufszentrum ist ein Gebäude mit hundert Betrieben unter einem Dach, und genau dort beginnt das Problem. Der Center-Betreiber verantwortet elektrische Betriebsmittel und Anlagen in Mall, Technik, Parkhaus, Beleuchtung und auf den Aktionsflächen, jeder Mieter verantwortet seinen Laden, und an der Ladenschwelle wechselt die Prüfpflicht. AB Prüfservice prüft bundesweit die Gemeinschaftsflächen und Technikbereiche des Centers, nachts oder vor Ladenöffnung, mit einem Nachweis je Bereich und je Gerät.

Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum: Multimeter und Steuerplatine auf dem Werktisch.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum?

Die Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum ist die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die der Center-Betreiber bereitstellt, nach DGUV Vorschrift 3: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE und Funktionsprobe, je Gerät mit Ergebnis, Plakette und Prüffrist. Sie umfasst Mall und Gemeinschaftsflächen, Technikzentralen, Parkhaus, Center-Management, Reinigung, Sicherheitsdienst und die Aktionsflächen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Einkaufszentrum: Galerie mit Deckenleuchten und Ladenzeile.

Was das Center von einem einzelnen Betrieb unterscheidet, ist die Zahl der Verantwortlichen. Der Betreiber ist Arbeitgeber seiner eigenen Beschäftigten und zugleich derjenige, der tausenden Besuchern täglich ein Gebäude öffnet. Die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Besuchern läuft neben dem Arbeitsschutz, und beide verlangen denselben Nachweis: dass die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft wurde.

Welche Anlagen und Betriebsmittel prüft der Center-Betreiber, welche der Mieter?

Der Betreiber prüft, was er bereitstellt: elektrische Anlagen und Betriebsmittel der Gemeinschaftsflächen. Dazu gehören Beleuchtungsanlagen der Mall, Werbeanlagen, Info-Counter, Bürogeräte des Center-Managements, Reinigungsmaschinen, Bohrmaschine und Werkzeug der Haustechnik, Ladestationen, die Anlagen und Maschinen der Technikzentralen und die Stromversorgung der Aktionsflächen. Jeder Mieter prüft die Betriebsmittel in seiner Fläche selbst, von der Kasse bis zur Ladenbeleuchtung hinter dem Übergabepunkt.

Die Grenze ist der Übergabepunkt im Mietvertrag: Bis zum Zähler oder zur Unterverteilung des Ladens ist der Betreiber verantwortlich, dahinter der Mieter. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln gilt dieselbe Vorschrift, aber ein eigenes Verfahren: Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Verteilungen und Beleuchtungsanlagen folgen der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100, nach Umbau der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600; bewegliche Geräte wie Reinigungsmaschinen, Bürogeräte und die Technik der Aktionsstände folgen der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702. Rolltreppen und Aufzüge folgen eigenen Prüfregeln und sind nicht Teil der Betriebsmittelprüfung.

Ist die DGUV V3 Prüfung im Einkaufszentrum Pflicht?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, verpflichtet jeden Unternehmer, die Prüfung an seinen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vor der ersten Inbetriebnahme und danach in festgelegten Fristen durchführen zu lassen. Für den Center-Betreiber ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, weil er Arbeitgeber ist und weil er Anlagen betreibt, an denen fremde Beschäftigte und Besucher arbeiten und sich aufhalten.

Dazu kommt die Rolle als Vermieter. Wer eine Ladenfläche mit vorhandener Elektroinstallation übergibt, muss sicherstellen, dass diese Anlage bei Übergabe in ordnungsgemäßem Zustand ist. Die laufende Prüfung der Anlage hinter dem Übergabepunkt sollte der Mietvertrag ausdrücklich dem Mieter zuweisen, sonst bleibt sie im Zweifel beim Betreiber hängen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Vorschriften gelten: ArbSchG, BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in § 5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebssicherheitsverordnung ordnet die Prüfung von Arbeitsmitteln und leitet die Prüfintervalle aus ihr ab. Auf Wunsch stehen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung zur Seite. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren sie, für die Prüfung vor allem TRBS 1201. Die DGUV V3 als Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt den elektrischen Teil, ausgeführt nach DIN VDE.

Für ein Center ist die Elektroprüfung nach DGUV zugleich Brandschutz. Elektrische Defekte zählen zu den häufigsten Ursachen von Bränden in Gebäuden, und ein Brand in einem Einkaufszentrum trifft hunderte Menschen auf einmal. Defekte Leitungen an Werbeanlagen, überlastete Steckdosenleisten an Aktionsständen und beschädigte Reinigungsgeräte findet die wiederkehrende Prüfung, bevor daraus ein Ereignis wird.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Einkaufszentrum: Mehrere Ebenen mit Rolltreppen und Geschäften.

Wie oft muss im Einkaufszentrum geprüft werden? Prüffristen für Mall, Technik und Aktionsflächen

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Orientierung gilt: Ortsveränderliche Betriebsmittel wie Reinigungsmaschinen, Werkzeug der Haustechnik und die Technik der Aktionsflächen meist alle sechs bis zwölf Monate, Bürogeräte des Center-Managements in längeren Abständen, ortsfeste Anlagen mehrjährig. Feuchte Bereiche wie Parkhaus, Außenflächen und Sanitärräume verkürzen die Intervalle.

Eine Besonderheit sind die Aktionsflächen. Promotionstände, Weihnachtsmärkte, Pop-up-Läden und Veranstaltungen bringen fremde Betriebsmittel an die Stromversorgung des Centers, oft für wenige Tage. Die Stromverteilung für solche Flächen ist eine Anlage für vorübergehenden Gebrauch und wird vor jeder Nutzung geprüft; die elektrischen Geräte der Aussteller sollten nur mit gültigem Prüfnachweis angeschlossen werden, festgelegt in der Aktionsflächenordnung.

Wer darf im Einkaufszentrum prüfen: Haustechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Dienstleister?

Prüfen darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203, im elektrischen Bereich eine Elektrofachkraft mit elektrotechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung mit dem Prüfgegenstand und kalibrierter Messtechnik. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisiert und überwacht die Prüfung, die Arbeitsmedizin bewertet die Gefährdung, durchgeführt wird sie von der Elektrofachkraft. Die Haustechnik eines Centers ist auf Betrieb und Störungsbeseitigung ausgerichtet, nicht auf hunderte dokumentierte Messungen im Jahr.

Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel samt Dokumentation, die Haustechnik behält den Betrieb. Ein E-Check durch den Elektrobetrieb ersetzt die DGUV V3 Prüfung nicht automatisch; entscheidend sind Prüfumfang, Messwerte und ein Protokoll nach Vorschrift und Norm. Ohne diese Qualifikation trägt der Nachweis im Ernstfall nicht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Einkaufszentrum: Lichthof mit Glasdach und Dekoration.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum ab, ohne den Betrieb zu stören?

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung folgt den Öffnungszeiten. Die Gemeinschaftsflächen werden vor Ladenöffnung oder nachts geprüft, Technikzentralen und Parkhaus zu betriebsschwachen Zeiten, das Center-Management zu Bürozeiten. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden am Einsatzort geprüft, wenige Minuten je Gerät; Freischaltungen für die Anlagenprüfung werden mit der Haustechnik geplant und liegen außerhalb der Öffnungszeiten.

Die Dokumentation ist der rechtssichere Nachweis: je Gerät Ergebnis, Messwerte, Prüfer und Frist im Prüfprotokoll, dazu eine Inventarliste je Bereich. Für Betreiber mit mehreren Centern laufen die DGUV V3 Prüfungen unter einem Ansprechpartner, einem Standard und einem Berichtsstand, sodass die Zentrale den Stand je Center und für das ganze Portfolio sieht. Defekte Geräte werden gesperrt und kommen erst nach Instandsetzung und Nachprüfung zurück.

Wie prüft AB Prüfservice im Einkaufszentrum?

AB Prüfservice übernimmt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen deutschlandweit und plant sie um den Centerbetrieb herum: Bestandsaufnahme je Bereich, Prüfung vor Ort durch eigene, qualifizierte Elektrofachkräfte, digitale Dokumentation. Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, die Ergebnisse liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Die Abgrenzung zu den Mietflächen klären wir vor dem ersten Prüftag anhand der Übergabepunkte, damit kein Bereich doppelt und keiner gar nicht geprüft wird. Auf Wunsch prüfen wir auch die Betriebsmittel einzelner Mieter im selben Termin, mit getrennter Dokumentation je Mieter, sodass das Center einen einheitlichen Prüfstandard bekommt.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum

Wo endet die Prüfpflicht des Center-Betreibers und wo beginnt die des Mieters?

Am Übergabepunkt, der im Mietvertrag festgelegt ist, in der Regel Zähler oder Unterverteilung der Ladenfläche. Alles davor und alle Geräte auf Gemeinschaftsflächen prüft der Betreiber, alles dahinter prüft der Mieter als Arbeitgeber seiner Beschäftigten. Fehlt die Regelung im Vertrag, sollte sie nachgetragen werden.

Müssen die Geräte von Ausstellern auf Aktionsflächen geprüft werden?

Die Geräte gehören dem Aussteller und unterliegen seiner Prüfpflicht. Der Betreiber sollte in der Aktionsflächenordnung verlangen, dass nur Geräte mit gültiger Prüfplakette angeschlossen werden, und das kontrollieren. Die Stromverteilung der Aktionsfläche selbst ist eine Anlage des Betreibers und wird vor jeder Nutzung geprüft.

Gehören Rolltreppen, Aufzüge und Brandmeldeanlagen zur Betriebsmittelprüfung?

Nein. Rolltreppen und Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen mit eigenen Prüfregeln und zugelassenen Prüfstellen, Brandmeldeanlagen folgen dem Brandschutzrecht. Die Betriebsmittelprüfung erfasst die übrigen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel des Centers, etwa Beleuchtung, Verteilungen, Werbeanlagen und alle ortsveränderlichen Betriebsmittel, vom Reinigungsgerät bis zur Bürotechnik des Center-Managements.

Muss das Center für die Prüfung geschlossen werden?

Nein. Gemeinschaftsflächen werden vor Ladenöffnung oder nachts geprüft, ortsveränderliche Geräte am Einsatzort in wenigen Minuten je Gerät. Nur ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen können Freischaltungen erfordern; diese werden mit der Haustechnik geplant und liegen außerhalb der Öffnungszeiten, sodass Besucher und Mieter nichts davon merken.

Was ist mit Weihnachtsbeleuchtung und saisonaler Technik?

Weihnachtsbeleuchtung, Sommerdekoration und saisonale Werbeanlagen sind Betriebsmittel des Betreibers und werden vor der ersten Inbetriebnahme der Saison geprüft, weil Lagerung und Montage die typischen Schäden verursachen. Wer die Prüfung in den Aufbau einplant, hat den Nachweis, bevor die Anlage über den Köpfen der Besucher hängt.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund geht ins Protokoll. Zurück in den Betrieb kommen sie erst nach Instandsetzung und bestandener Nachprüfung. Häuft sich ein Befund bei einem Gerätetyp, ist das ein belastbares Argument für die Ersatzbeschaffung statt einzelner Reparaturen.

Wie erhält der Betreiber die Nachweise für Versicherer und Berufsgenossenschaft?

Alle Ergebnisse liegen digital vor: Prüfprotokoll je Gerät, Inventarliste je Bereich und eine Terminübersicht je Center, abrufbar im Kundenportal. Für Versicherer, Berufsgenossenschaft und Audits lässt sich der Stand je Bereich, je Center oder für das ganze Portfolio ziehen, ohne dass Unterlagen zusammengesucht werden müssen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Einkaufszentrum?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Bereiche und Center und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass ein Center mit vielen gleichartigen Geräten von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Center, ohne versteckte Kosten; Fahrtkosten oder Stunden rechnen wir nicht gesondert ab.

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