Betriebsmittelprüfung Versicherung: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Versicherungen und Krankenkassen
Versicherungen und Krankenkassen verlangen von ihren Kunden Prüfnachweise für elektrische Betriebsmittel und müssen dieselbe Betriebsmittelprüfung im eigenen Haus organisieren: Direktion, Geschäftsstellen, Servicecenter, Außendienst und mobile Arbeitsplätze, meist über viele Standorte und viele tausend Bildschirmarbeitsplätze. AB Prüfservice prüft Versicherer und Kassen bundesweit nach einem Prüfplan, dokumentiert je Standort, und passt sich dem Publikumsverkehr der Geschäftsstellen an.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur
DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Versicherungen?
Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung, mit Protokoll und Prüfplakette je Gerät; es ist eine regelmäßige Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln, die den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik nachweist.

Bei Versicherungen und Krankenkassen ist sie zu neunzig Prozent eine Prüfung von Bürotechnik: Bildschirme, Docking-Stations, Netzteile, Drucker, Steckdosenleisten, Ladegeräte und die Küchen- und Konferenztechnik, dazu die ortsfesten Anlagen der Gebäude.
Das Besondere ist die Struktur: wenige große Direktionsstandorte, viele kleine Geschäftsstellen in Mietflächen, ein Außendienst mit Geräten des Arbeitgebers und ein wachsender Anteil mobiler Arbeit. Die Prüfung muss deshalb als Netz organisiert werden, nicht als Einzeltermin.
Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden in Versicherungen und Krankenkassen geprüft?
Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alles mit Stecker: Bildschirme, Docking-Stations und Netzteile an jedem Arbeitsplatz, Drucker und Multifunktionsgeräte, Aktenvernichter, Scanner in der Posteingangsbearbeitung, Steckdosenleisten unter jedem Schreibtisch, Konferenztechnik, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Spülmaschine in Teeküchen, Ladegeräte, Ventilatoren und die Beratungstechnik in Geschäftsstellen. Ortsfeste Anlagen sind fest installiert: Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung, Klimatisierung, die Technik von Archiv und Poststelle, Aufzugsbeleuchtung und Notbeleuchtung in ihrer elektrischen Ausrüstung.
Zwei Gruppen brauchen Aufmerksamkeit: Die Steckdosenleiste unter dem Schreibtisch ist das Gerät mit den meisten Befunden im Bürobetrieb, und die Notebooks des Außendienstes sind Betriebsmittel des Arbeitgebers, auch wenn sie nie im Büro stehen.
Ist die Betriebsmittelprüfung für Versicherungen und Krankenkassen Pflicht?
Ja. Die gesetzlichen Grundlagen sind eindeutig: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 regelt den elektrischen Teil, ausgeführt nach DIN VDE. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Ist die Unfallkasse Ihr Träger, etwa bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts, gilt statt der Vorschrift 3 die DGUV Vorschrift 4, ehemals GUV-V A3; wir prüfen nach beiden, das Protokoll nennt die geltende Vorschrift. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, vertreten durch Facility Management und Arbeitssicherheit; bei Kassen und Versicherern kommen die Anforderungen des eigenen Risikomanagements dazu, für das ein fehlender Prüfnachweis ein Compliance-Befund ist.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz steht dabei vorn: Der typische Unfall im Bürobetrieb ist kein Stromschlag, sondern der Kabelbrand an einer überlasteten Steckdosenleiste oder einem defekten Netzteil unter dem Schreibtisch. Genau diese Geräte prüft niemand, wenn kein Prüfplan sie führt; die regelmäßige Betriebsmittelprüfung ist der Weg, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Mängel frühzeitig zu erkennen.

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Welche Prüffristen gelten in Versicherungen und Krankenkassen?
Die Prüffristen kommen aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert gilt für Bürotechnik ein Intervall von vierundzwanzig Monaten, für Steckdosenleisten, Verlängerungen, Ladegeräte und Geräte, die häufig transportiert oder umgesteckt werden, zwölf Monate; für ortsfeste Anlagen mehrjährig. Geräte des Außendienstes werden wie Bürotechnik gefristet und beim Standortbesuch geprüft; Geräte in Teeküchen alle zwölf Monate.
Wer über viele Standorte prüft, legt die Fristen je Standort und rolliert: Direktionen in Etappen, Geschäftsstellen auf Touren. So ist kein Standort je überfällig, und die Prüfung bleibt vom Umzug einer Abteilung unabhängig.

Wer darf prüfen und wie läuft die Prüfung im laufenden Betrieb ab?
Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik; Haustechnik und IT dürfen Sichtkontrollen übernehmen, aber keine Prüfung nach Vorschrift dokumentieren. Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel an allen Standorten nach einem Standard; die Anforderungen an die Prüfung sind in TRBS 1201 und TRBS 1203 festgelegt.
Der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung in einer Versicherung folgt dem Bürobetrieb: arbeitsplatzweise, wenige Minuten je Gerät, in Randzeiten oder etagenweise, ohne dass Sachbearbeitung oder Kundenberatung unterbrochen wird. Geschäftsstellen mit Publikumsverkehr werden vor Öffnung oder nach Schluss geprüft. Mängel werden bewertet, defekte Geräte gekennzeichnet und gesperrt, das Ergebnis geht ins Protokoll, und nach Reparatur folgt eine erneute Prüfung. Die Dokumentation je Gerät und Standort liegt im Kundenportal, jedes geprüfte Betriebsmittel trägt eine Prüfplakette mit QR-Code, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Homeoffice, Außendienst und Geschäftsstellen: der Prüfplan für ein Versicherungsnetz
Für Notebooks, Netzteile und Docking-Stations, die der Arbeitgeber für Homeoffice und Außendienst stellt, bleibt die Prüfpflicht bestehen; Geräte werden bei Ausgabe geprüft und beim nächsten Standortbesuch oder in Sammelterminen erneut. Private Geräte und die Installation der Privatwohnung sind nicht Teil der Prüfung. Geschäftsstellen in Mietflächen werden bis zum Übergabepunkt mit dem Vermieter abgegrenzt: Die Gebäudeinstallation prüft meist der Eigentümer, alles ab der Steckdose der Mieter.
Für Versicherer und Kassen mit Standorten im ganzen Bundesgebiet prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan, mit einer Inventarliste je Standort und einem Nachweis, der gegenüber Behörden und Versicherungen, Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und Revision gleichermaßen belastbar ist.
AB Prüfservice
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Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Versicherungen und Krankenkassen.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Versicherungen und Krankenkassen
Müssen Notebooks und Netzteile im Homeoffice geprüft werden?
Ja, wenn der Arbeitgeber sie stellt: Sie bleiben Betriebsmittel des Unternehmens. Geprüft werden sie bei der Ausgabe und danach im Prüfintervall, beim nächsten Standortbesuch oder an Sammelterminen, zu denen Mitarbeitende die Geräte mitbringen. Private Geräte und die Elektroinstallation der Privatwohnung gehören nicht zur Prüfung.
Wie werden viele kleine Geschäftsstellen wirtschaftlich geprüft?
Auf Touren mit festem Prüffenster je Geschäftsstelle, vor Öffnung oder nach Schluss, meist in wenigen Stunden je Standort. Die Inventarliste je Geschäftsstelle bleibt im Kundenportal, die Fristen laufen je Standort, und eine neue Geschäftsstelle wird in die nächste Tour aufgenommen. Abgerechnet wird pro Gerät, nicht pro Anfahrt.
Wer prüft die Gebäudeinstallation in gemieteten Geschäftsstellen?
In der Regel der Eigentümer bis zum Übergabepunkt, meist der Unterverteilung; die Versicherung prüft die Anlagen und Geräte, die sie selbst betreibt, von der Steckdosenleiste bis zur Beratungstechnik. Die genaue Grenze richtet sich nach dem Mietvertrag und wird schriftlich in den Prüfplan übernommen, damit keine Anlage unbeachtet bleibt.
Was ist das häufigste Problem im Bürobetrieb?
Die Steckdosenleiste unter dem Schreibtisch: überlastet, hintereinandergesteckt, mit beschädigter Zuleitung oder ohne Zulassung. Dazu kommen defekte Netzteile und Ladegeräte. Diese Gruppen verursachen die meisten Befunde und die meisten Kabelbrände im Büro, deshalb bekommen sie in der Gefährdungsbeurteilung eine kürzere Frist als die Bildschirme daneben.
Muss der Betrieb während der Prüfung unterbrochen werden?
Nein. Die Prüfung läuft arbeitsplatzweise, wenige Minuten je Gerät, in Randzeiten oder etagenweise; Kundenberatung und Sachbearbeitung laufen weiter. Geschäftsstellen werden außerhalb der Öffnungszeiten geprüft. Nur ortsfeste Anlagen brauchen Freischaltungen, die in Wartungsfenster des Gebäudemanagements gelegt und rechtzeitig vorher angekündigt werden.
Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?
Sie werden sofort gekennzeichnet und gesperrt, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück an den Arbeitsplatz. Bei Steckdosenleisten und Netzteilen lohnt der Austausch statt der Reparatur; das senkt die Fehlerquote beim nächsten Durchgang deutlich.
Reicht die Prüfung der IT-Abteilung beim Geräterollout?
Nein. Die IT prüft Funktion und Konfiguration, nicht die elektrische Sicherheit nach DIN VDE 0701-0702. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme kann in den Rollout eingebaut werden, muss aber durch eine Elektrofachkraft mit Messtechnik erfolgen und dokumentiert werden. Sinnvoll ist ein Prüftermin im Rollout-Lager, bevor Geräte verteilt werden.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Versicherung oder Krankenkasse?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Standorte und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden, sodass viele gleichartige Arbeitsplätze von der Menge profitieren. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Standort oder für das gesamte Netz.
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