Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Direktion, Geschäftsstellen und Archiv
Versicherungen und Krankenkassen gelten als Büroarbeitgeber, und trotzdem stehen in jedem Haus Leitern und Tritte: in der Registratur und im Aktenarchiv, in der Poststelle und im Scanzentrum, in der Haustechnik der Hauptverwaltung, in Lager und Materialausgabe, und in jeder Geschäftsstelle mindestens ein Klapptritt für den obersten Ordner. Wenig Gerät je Standort, aber sehr viele Standorte, und selten jemand, der sich dafür zuständig fühlt. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte bei Versicherungen und Krankenkassen bundesweit, regelmäßig durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen Pflicht?
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen legt er nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, Prüfung und Dokumentation regelt § 14.

Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung gern weiter. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Die Pflicht kennt keine Untergrenze: Sie gilt für den einen Tritt in der Geschäftsstelle genauso wie für die Plattformleiter im Archiv.
Bei Versicherern kommt ein eigener Blick auf das Thema dazu. Wer als Sachversicherer oder Berufsgenossenschaft von gewerblichen Kunden Prüfnachweise für Arbeitsmittel verlangt, sollte sie im eigenen Haus vorweisen können. Und Stürze von Tritten und Leitern im Büro sind kein Randthema: Sie passieren beim Griff in das oberste Regalfach, beim Deko-Aufhängen im Kundenbereich und beim Aktenholen im Archiv, meist ohne Zeugen und ohne Unterweisung.
Wer ist bei Versicherungen und Krankenkassen für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt. Bei einer Versicherungsgruppe ist das jede Gesellschaft für ihre Direktion und ihre Geschäftsstellen, bei einer Krankenkasse die Körperschaft für Hauptverwaltung und Servicestellen. Selbstständige Agenturen und Vertretungen sind eigene Arbeitgeber und prüfen ihre Tritte selbst, auch wenn sie im Erscheinungsbild der Gesellschaft auftreten. Wo Facility Management, Empfang oder Poststelle an Dienstleister vergeben sind, prüft der Dienstleister die Leitern, die er mitbringt, und die Versicherung die Leitern, die sie ihm beistellt. Klar werden muss also zuerst, wem welche Leiter gehört, und das ist in einem Haus mit ausgelagerter Haustechnik oft die eigentliche Arbeit.
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Welche Leitern und Tritte werden bei Versicherungen und Krankenkassen geprüft?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe. Registratur, Aktenarchiv und Bibliothek: Regalleitern mit Einhängevorrichtung, Plattformleitern, Stufenstehleitern, Tritte. Poststelle, Scanzentrum, Lager und Materialausgabe: Tritte, Klapptritte und Podestleitern. Haustechnik der Hauptverwaltung: Stehleitern und Mehrzweckleitern für Beleuchtung, Lüftung, Beschilderung und Veranstaltungsräume. Geschäftsstellen, Servicestellen, Kundencenter: Klapptritte und kleine Stehleitern, oft nur eines oder zwei je Standort. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.
Ortsfeste Steigleitern an Dach und Schacht folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit; fest eingebaute Bibliotheks- und Archivtreppen gehören als Teil der Einrichtung nicht zu dieser Prüfung. Regalanlagen in Archiven werden nach DGUV Information 208-061 als eigenes Arbeitsmittel geprüft; auf Wunsch übernehmen wir das gesondert mit.
Wie oft müssen Leitern bei Versicherungen und Krankenkassen geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal im Jahr zu prüfen. Bürotritte werden selten benutzt und schonend behandelt, dafür bleiben sie Jahrzehnte im Bestand, ohne dass jemand hinsieht: ausgeleierte Scharniere, fehlende Gummifüße, gerissene Kunststoffstufen und Tritte aus dem Baumarkt, die nie für den gewerblichen Einsatz gedacht waren. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Beschäftigten und gehört in die Unterweisung. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundige
Früher prüften Sachkundige, heute verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. Große Häuser haben dafür Fachpersonal in der Haustechnik der Hauptverwaltung. Für zwei Tritte in jeder von hundert Geschäftsstellen fährt niemand aus der Direktion los, und die Prüfpraxis, die die Verordnung verlangt, entsteht bei einer Handvoll Geräten im Jahr nicht. Wer einen externen Prüfer beauftragt, bekommt eine unabhängige Bewertung nach dem Stand der Technik. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen: Checkliste und Ablauf
Sie nennen uns Standorte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. In der Hauptverwaltung stellt das Haus seine Leitern an einem Sammelpunkt bereit, etwa in der Poststelle oder im Lager, das Archiv prüfen wir vor Ort. Geschäftsstellen legen wir als Tour, mehrere Standorte einer Region an einem Tag, ohne Beratungsbetrieb zu stören. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Rollen, Kennzeichnung. Was in Ordnung ist, wird als geprüft gekennzeichnet, defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr und werden gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.
Leiterprüfung für Versicherungsgruppen und Krankenkassen mit vielen Geschäftsstellen
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über Hauptverwaltung, Direktionen und alle Geschäftsstellen einer Gruppe. Vorstand, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Compliance erhalten einen Nachweis, der im Audit, gegenüber der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und im eigenen Risikomanagement besteht. Wer im selben Termin auch elektrische Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 auf Wunsch in denselben Einsatz.

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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Versicherungen und Krankenkassen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen
Ist die Leiterprüfung auch in einer Geschäftsstelle mit einem Tritt Pflicht?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird, unabhängig von der Anzahl. Ein einzelner Klapptritt in der Servicestelle ist ein Arbeitsmittel wie jede Leiter im Archiv. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als nicht erfüllt.
Müssen selbstständige Agenturen ihre Leitern selbst prüfen lassen?
Ja. Eine selbstständige Agentur oder Vertretung ist ein eigener Arbeitgeber und für die Tritte und Leitern in ihren Räumen verantwortlich, auch wenn sie unter dem Namen der Gesellschaft auftritt. Die Gesellschaft kann die Prüfung in ihren Vorgaben für den Außendienst empfehlen und den Agenturen ihren Prüftermin anbieten, mit eigenem Protokoll je Agentur.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, dazu Kennzeichnung und Vollständigkeit. Bei Bürotritten achtet der Prüfer besonders auf ausgeleierte Scharniere, gerissene Kunststoffstufen und fehlende Gummifüße, die auf glattem Boden zum Wegrutschen führen.
Gehören Archivregale und Bibliothekstreppen zur Leiterprüfung?
Nicht zur Leiterprüfung, aber auf Wunsch dazu: Regalanlagen prüfen wir nach DGUV Information 208-061 gesondert mit; fest eingebaute Bibliotheks- und Archivtreppen gehören zur Einrichtung. Zur Leiterprüfung gehören tragbare Leitern, Tritte, fahrbare Podest- und Plattformleitern und Regalleitern mit Einhängevorrichtung, wie sie in Archiv, Registratur, Poststelle und Haustechnik benutzt werden, außerdem Fahrgerüste, die wir in denselben Termin aufnehmen.
Wie werden die Geschäftsstellen geprüft, ohne den Kundenbetrieb zu stören?
Als Tour: Mehrere Geschäftsstellen einer Region werden an einem Tag nacheinander angefahren, die Prüfung eines Tritts dauert wenige Minuten und findet im Backoffice statt. Alternativ sammelt die Regionaldirektion die Geräte kleiner Standorte an einem Tag ein und lässt sie zentral prüfen. Beides klären wir vor dem Termin mit der Standortleitung.
Was kostet die Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen?
Pauschal, auch für kleine Geschäftsstellen ohne Mindestauftrag: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, kleinere Bestände laufen über eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach Aufwand, ganz, halb oder viertel. Stunden, Fahrtkosten oder Regiezeiten berechnen wir nicht extra. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird sofort gesperrt und gekennzeichnet, damit sie nicht mehr benutzt wird, und im Protokoll mit dem Befund aufgeführt. Fehlende Gummifüße oder ein loser Spreizgurt lassen sich meist reparieren, danach wird das Gerät nachgeprüft und freigegeben. Bei gerissenen Stufen, verbogenen Holmen oder Tritten ohne gewerbliche Eignung ist Ersatz die sicherere und meist auch günstigere Lösung.
Wie wird die Leiterprüfung bei Versicherungen und Krankenkassen dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Prüfplakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort, die sich in das Arbeitsschutzmanagement der Gruppe übernehmen lässt. Damit belegen Sie gegenüber Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und Auditor, dass in jeder Geschäftsstelle nur geprüfte Leitern im Einsatz sind.
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