DGUV V3 Prüfung · Lebensmittelproduktion

Betriebsmittelprüfung Lebensmittelproduktion: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Lebensmittelbetrieben

In der Lebensmittelproduktion trifft die Betriebsmittelprüfung auf Bedingungen, die Elektrogeräte schneller altern lassen als in jeder Werkhalle: Nassreinigung mit Hochdruck, Kühl- und Tiefkühlräume, Dampf, Reinigungsmittel, Fett und Stärke, dazu Hygienezonen, die kein Prüfer ohne Schleuse betritt. AB Prüfservice prüft Lebensmittelbetriebe bundesweit im Hygienekonzept des Werks: Handgeräte und mobile Technik im Schichtwechsel, Produktionslinien und Anlagen in Reinigungs- und Wartungsfenstern, dokumentiert je Halle und je Hygienezone.

Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion: Antrieb und Förderband einer Schneidemaschine.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung, je Gerät dokumentiert, mit Prüfplakette.

Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion: Mehrkopfwaage beim Abfüllen von Salat.

Es ist eine regelmäßige Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln, mit der der ordnungsgemäße Zustand elektrischer Anlagen und Geräte nach den gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wird. In Lebensmittelbetrieben umfasst sie ortsveränderliche Geräte in Produktion, Verpackung, Lager und Verwaltung, die ortsfesten Anlagen der Hallen und die elektrische Ausrüstung der Produktionslinien.

Was die Branche unterscheidet, ist die Kombination aus Nässe, Kälte und Hygiene: Ein Stecker, der jede Nacht abgespritzt wird, hält seine Frist nicht, und eine Prüfplakette, die sich lösen kann, ist im Hygienekonzept ein Fremdkörperrisiko. Beides gehört in die Gefährdungsbeurteilung, bevor der erste Prüftag beginnt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden in Lebensmittelbetrieben geprüft?

Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Handmixer, Kutter und Aufschnittmaschinen mit Steckeranschluss, Waagen, Etikettierer, Handscanner, Vakuumierer, Folienschweißgeräte, Hochdruckreiniger, Nasssauger, Ladegeräte für Hubwagen und Flurförderzeuge, Kabeltrommeln, Heizlüfter und die Bürotechnik. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Haupt- und Unterverteilungen, Steckdosen, Förderbänder, Abfüll- und Verpackungslinien, Öfen, Kessel und Fritteusen, Kühl- und Tiefkühlanlagen, Lüftung, Beleuchtung, Reinigungsanlagen und die Ladestationen im Lager.

Produktionslinien sind die dritte Gruppe: Ihre elektrische Ausrüstung wird als ortsfeste Anlage geprüft, mit Schutzleiter, Isolationswiderstand, Not-Halt und Schutzeinrichtungen; die mechanische Sicherheit und die Hygieneanforderungen der Maschine folgen eigenen Regeln. Elektrisch betriebene Flurförderzeuge prüfen wir auf Wunsch ebenfalls, mit eigenem Nachweis; ihre Ladegeräte und Ladestationen gehören in die Betriebsmittelprüfung.

Ist die Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion Pflicht?

Ja, das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt den elektrischen Teil nach den VDE-Normen; die Prüfpflichten gelten gegenüber Behörden und Versicherungen gleichermaßen, und ohne Nachweis drohen Bußgeld und Haftungsrisiken. Verantwortlich ist der Unternehmer, im Betrieb vertreten durch Produktionsleitung, Instandhaltung, Qualitätsmanagement und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Für Lebensmittelbetriebe kommt die Auditseite dazu: Wer nach IFS, BRC oder vergleichbaren Standards zertifiziert ist, muss die Prüfung elektrischer Betriebsmittel als Teil der Instandhaltungs- und Hygienedokumentation nachweisen; ein fehlendes Protokoll ist dort eine Abweichung. Und ein Unfall an einem defekten Gerät im Nassbereich ist die klassische elektrische Verletzung der Branche, weil Wasser, Metallböden und Dauerbetrieb zusammenkommen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten in Nassbereichen, Kühlräumen und Verwaltung?

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und in der Produktion liegen sie am kurzen Ende. Als Richtwert gilt: Geräte in Nass-, Kühl- und Tiefkühlbereichen, Hochdruckreiniger, Kabeltrommeln und Verlängerungen alle sechs Monate, bei Dauereinsatz auch drei; Geräte in Verpackung und Lager zwölf Monate; Bürotechnik in längeren Prüfintervallen; ortsfeste Anlagen und Produktionslinien mehrjährig, mit jährlicher Sichtprüfung in den Nassbereichen.

Anlassbezogen kommen dazu: die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600, nach Reparatur, nach Umbau einer Linie und für jedes Leihgerät zur Saisonspitze. Ein rollierender Prüfplan je Halle hält die Fristen ein, ohne die Produktion anzuhalten.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Lebensmittelproduktion: Sortieranlage mit Obst.

Wer darf prüfen und wie läuft die Prüfung im Hygienekonzept ab?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation nach TRBS 1203, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik; Instandhaltung und Hygienebeauftragte dürfen Sichtkontrollen übernehmen, aber keine Prüfung nach Vorschrift dokumentieren. Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfung, die regelmäßige Betriebsmittelprüfung ortsveränderlicher Geräte ebenso wie die Elektroprüfung der Anlagen, während die Instandhaltung den Betrieb elektrischer Anlagen und die Reparatur behält; jedes Gerät wird der Prüfung unterzogen, damit Mängel frühzeitig zu erkennen sind.

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung folgt dem Hygienekonzept: Prüfer durchlaufen die Hygieneschleuse, tragen die vorgeschriebene Schutzkleidung und arbeiten zonenweise von rein nach unrein, mit Messtechnik, die für die Zone freigegeben ist. Handgeräte werden im Schichtwechsel oder während der Reinigung geprüft, wenige Minuten je Gerät; Produktionslinien und ortsfeste Anlagen in Reinigungs- und Wartungsfenstern mit Freischaltung durch die Instandhaltung. Prüfplaketten werden so angebracht, dass sie sich nicht lösen und keine Fremdkörperquelle werden, oder die Kennzeichnung wird auf Anlagenteilen außerhalb der Produktzone geführt. Defekte Geräte werden gesperrt und protokolliert, nach Reparatur folgt die erneute Prüfung. Die rechtssichere Dokumentation je Halle und Zone liegt im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Betriebsmittelprüfung nach DGUV für Lebensmittelbetriebe mit mehreren Werken

Für Produzenten mit mehreren Werken prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan, mit denselben Fristen je Zonentyp und derselben Dokumentation je Werk. Das Protokollformat lässt sich in das Instandhaltungs- und Qualitätsmanagement übernehmen, sodass der Auditor den Prüfnachweis mit einem Export erhält und Fristen dort weiterlaufen. Neue Linien werden vor der ersten Inbetriebnahme aufgenommen, Leihgeräte nur mit Nachweis ins Werk gelassen.

AB Prüfservice

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion

Wie werden Geräte in Nassbereichen geprüft, die täglich abgespritzt werden?

Mit kurzer Frist, meist halbjährlich, und mit besonderem Blick auf Stecker, Zuleitungen und Gehäusedichtungen, die die Reinigung mit Hochdruck und Reinigungsmitteln am stärksten belastet. Geräte für Nassbereiche müssen dafür geeignet sein; wer Bürogeräte in der Produktion einsetzt, hat den ersten Befund schon vor der Messung.

Sind Prüfplaketten im Hygienebereich ein Problem?

Sie können eines sein, wenn sie sich lösen und in das Produkt gelangen. Deshalb werden Plaketten an Stellen angebracht, die nicht mit dem Produkt in Kontakt kommen, oder die Kennzeichnung wird über die Gerätenummer und das Kundenportal geführt. Das wird mit dem Qualitätsmanagement vor dem ersten Prüftag festgelegt.

Werden die Produktionslinien mitgeprüft?

Ja, ihre elektrische Ausrüstung als ortsfeste Anlage: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Not-Halt, Schutzeinrichtungen und Steuerstromkreise. Die mechanische Sicherheit und die Hygieneanforderungen der Maschine folgen eigenen Regeln und werden getrennt nachgewiesen. Linien werden in Reinigungs- oder Wartungsfenstern geprüft, mit Freischaltung durch die Instandhaltung.

Muss die Produktion für die Prüfung stillstehen?

Nein. Handgeräte und mobile Technik werden im Schichtwechsel oder während der Reinigung geprüft, wenige Minuten je Gerät. Nur Linien und ortsfeste Anlagen brauchen Freischaltungen, die in Reinigungs- und Wartungsfenster gelegt werden, in denen die Linie ohnehin steht. Der Produktionsplan bleibt an jedem Prüftag erhalten.

Was verlangt das IFS- oder BRC-Audit?

Den Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig geprüft, Mängel behoben und Fristen eingehalten werden, als Teil der Instandhaltungsdokumentation. Protokolle je Gerät mit Ergebnis, Messwerten, Prüfer und nächster Frist, im Kundenportal exportierbar, beantworten die Frage des Auditors mit einem Export statt mit einem Ordner.

Wie werden Prüfer im Hygienekonzept geführt?

Wie jeder Fremde im Werk: Hygieneschulung, Schleuse, Schutzkleidung, Zonenreihenfolge von rein nach unrein und Messtechnik, die für die Zone freigegeben ist. Das wird in der Vorbereitung mit dem Qualitätsmanagement abgestimmt, sodass am Prüftag nur noch geprüft wird und keine Hygieneregel im Weg steht.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück in die Produktion. Im Nassbereich fallen vor allem Stecker, Zuleitungen und Gehäusedichtungen aus; ein Reservepool geprüfter Handgeräte hält die Linie besetzt.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung in der Lebensmittelproduktion?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Linien und Anlagen, der Zahl der Hallen und Werke und dem Aufwand für Hygieneschleusen und Zonen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät beziehungsweise je Anlagenteil, ohne versteckte Kosten und ohne gesonderte Fahrtkosten oder Stundenabrechnung. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Werk oder für alle Standorte.

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