Leiterprüfung · Verkehrsbetriebe und ÖPNV

Leiterprüfung Verkehrsbetriebe: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 in Betriebshof, Werkstatt und Leitstelle

In Verkehrsbetrieben wird an vielen Stellen gestiegen: in der Werkstatt an Front, Spiegel und Klimaanlage der Busse, im Teilelager an hohe Regale, im Depot an Leuchten, Tore und Anzeigen, an der Waschanlage, im Kundencenter an Prospektregal und Fahrplanaushang. Dazu kommen die Leitern der Servicetrupps für Haltestellen. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte in Verkehrsbetrieben und ÖPNV-Unternehmen bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Verkehrsbetrieben: Reisebus mit besetzten Sitzreihen.
ARD Oberlandesgericht Düsseldorf BLB NRW Bezirksregierung Detmold BFS Landgericht Wuppertal CONTIGO Energie Five Guys DHL Group Stadt Hennef Staatsanwaltschaft Wuppertal REWE AOK Motel One

Ist die Leiterprüfung für Verkehrsbetriebe Pflicht?

Ja. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen Leitern zu den Arbeitsmitteln, und der Arbeitgeber muss nach § 14 BetrSichV Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen. Die Prüfung wird von befähigten Personen durchgeführt. Das gilt für die Podestleiter in der Buswerkstatt ebenso wie für den Klapptritt in der Leitstelle und die Anlegeleiter des Haltestellen-Service.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Verkehrsbetrieben: Fahrgäste im Bus während der Fahrt.

Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Als Maßstab gemäß DGUV dient die DGUV Information 208-016 mit ihren Prüfkriterien. Zuständig ist für Verkehrsbetriebe in der Regel die BG Verkehr; nach einem Arbeitsunfall fragt sie zuerst nach Prüfnachweis und Unterweisung, denn eine geprüfte Leiter senkt das Unfallrisiko und dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Welche Leitern und Tritte müssen in Betriebshof und Werkstatt geprüft werden?

Geprüft werden müssen alle tragbaren Leitern und Tritte, die im Betrieb genutzt werden: Podestleitern und Stehleitern in der Buswerkstatt, Stufenleitern im Teilelager, Anlegeleitern für Hallenbeleuchtung, Tore und Dachrinnen, Tritte in Waschhalle, Leitstelle, Verwaltung und Kundencenter sowie die Leitern, mit denen Servicetrupps Wartehallen, Anzeigen und Fahrplanaushänge an den Haltestellen betreuen.

Jede Leiter bekommt eine Nummer und einen Platz in der Bestandsliste, getrennt nach Betriebshof, Werkstatt und Servicefahrzeug. Fest eingebaute Dacharbeitsstände, Arbeitsbühnen und Grubenabgänge sind keine Leitern im Sinne der Leiterprüfung. Ortsfeste Steigleitern, etwa aufs Hallendach oder an die Waschanlage, folgen der DGUV Information 208-032; solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit.

SO EINFACH LÄUFT ES AB

In 3 Schritten zur rechtssicheren Leiterprüfung

Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.

01

Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich

Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Für eine schnelle Kalkulation genügt die Anzahl Ihrer Leitern und Tritte.

02

Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht

Unsere befähigten Prüfer prüfen Ihre Leitern und Tritte direkt bei Ihnen vor Ort gemäß DGUV Information 208-016 – inklusive Prüfaufkleber.

03

Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher

Sie erhalten eine rechtssichere Prüfdokumentation mit allen Ergebnissen und Mängeln – digital und übersichtlich.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

Aktuell online – unser Büro bearbeitet Anfragen live

Kundenbewertungen

Was wird bei der Prüfung von Leitern und Tritten kontrolliert?

Die befähigte Person arbeitet eine Checkliste mit den Prüfkriterien der DGUV Information ab: Holme, Sprossen und Stufen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, bei Podestleitern Plattform, Geländer und Rollen, dazu Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung. Bestandene Leitern erhalten eine Prüfplakette als Prüfsiegel mit dem nächsten Termin; jedes Ergebnis steht im Protokoll.

In Verkehrsbetrieben sehen wir typische Befunde: Öl und Bremsstaub auf den Stufen in der Werkstatt, angegriffene Kunststoffteile durch Reinigungsmittel an der Waschanlage, verbogene Holme, wenn ein Bus beim Rangieren eine abgestellte Leiter streift, und Transportschäden an Leitern, die täglich im Servicefahrzeug mitfahren. Leitern mit solchen Schäden sperren wir sofort.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Verkehrsbetrieben: Sitzreihen und Haltestangen im Linienbus.

Wie oft müssen Leitern in Verkehrsbetrieben geprüft werden?

Eine feste Frist schreibt die Betriebssicherheitsverordnung nicht vor. Die Zeitabstände für die Prüfung legt der Arbeitgeber fest, nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei früheren Prüfungen. Als Richtwert hat sich ein jährlicher Prüfzyklus bewährt; Leitern in der Werkstatt und auf Servicefahrzeugen brauchen oft kürzere Prüfintervalle.

Wer Leitern regelmäßig prüfen lässt, erkennt Verschleiß, bevor jemand stürzt. Die Prüffristen je Leiter stehen im Protokoll. Die regelmäßige Prüfung von Leitern ersetzt dabei nicht die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung, die der Nutzer selbst macht. Nach einem Sturz, einer Beschädigung oder einer Instandsetzung ist zusätzlich eine außerplanmäßige Prüfung fällig, bevor die Leiter wieder in den Betrieb geht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei den Verkehrsbetrieben: Besetzter Triebwagen im Nahverkehr.

Wer darf Leitern und Tritte im Verkehrsbetrieb prüfen?

Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Sie braucht eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der Prüfung von Leitern nach dem Stand der Technik. Wer Leitern nur benutzt, ist dadurch noch nicht befähigt, sie zu prüfen, auch nicht der Werkstattmeister.

Viele Verkehrsbetriebe beauftragen für Leiterprüfungen einen externen Prüfdienst, weil es einfacher ist, Leitern von außen prüfen zu lassen, als eigene Prüfer zu schulen und auf dem Laufenden zu halten. Unsere Prüfer arbeiten jeden Tag mit Leitern und Tritten, herstellerunabhängig und mit Erfahrung aus vielen Branchen. So lassen sich alle Leitern prüfen, auch an mehreren Betriebshöfen, nach einem Maßstab.

Wie läuft die Durchführung der Leiterprüfung im Betriebshof ab?

Sie nennen uns Betriebshöfe, Werkstätten und die ungefähre Zahl der Leitern, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Für die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte stellt das Team sie an einem Sammelpunkt je Betriebshof bereit, die Werkstatt prüfen wir in Absprache mit der Werkstattleitung. Je Leiter dauert die Prüfung wenige Minuten.

Ist die Leiterprüfung durchgeführt, liegen Protokoll je Leiter und Übersicht je Standort digital im Kundenportal; defekte Leitern sind bis dahin längst gesperrt. Die nächsten Prüftermine hinterlegen wir je Leiter und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Für Verkehrsbetriebe mit mehreren Betriebshöfen planen wir die Termine nacheinander, so bleibt die regelmäßige Leiterprüfung nach DGUV über alle Standorte effizient.

AB Prüfservice

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zuverlässig & kostengünstig

Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Transparente Beratung

Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.

24/7 für Sie im Einsatz

Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.

Digitaler Prüfbericht

Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Verkehrsbetrieben

Gehören Dacharbeitsstände und Hubarbeitsbühnen zur Leiterprüfung?

Nein. Fest eingebaute Dacharbeitsstände, Arbeitsbühnen in der Werkstatt, Hubarbeitsbühnen und Turmwagen für die Fahrleitung sind eigene Arbeitsmittel mit eigener Prüfung. Zur Leiterprüfung gehören die tragbaren Leitern und Tritte, also auch die Podestleiter, mit der jemand an Spiegel, Front oder Zielanzeige eines Busses arbeitet.

Was gilt für Leitern auf Servicefahrzeugen?

Sie sind Arbeitsmittel des Verkehrsbetriebs wie jede Leiter in der Halle und gehören in die Prüfung. Im Protokoll steht das Fahrzeug als Standort. Wir prüfen sie am Betriebshof, bevor der Servicetrupp zu den Haltestellen ausfährt, oder am Sammelpunkt, wenn die Fahrzeuge zurück sind. Transportschäden fallen dabei zuverlässig auf.

Wann ist das Arbeiten auf Leitern in der Werkstatt erlaubt?

Nach TRBS 2121 Teil 2 nur bei geringer Gefährdung und kurzer Dauer, sonst gehört eine Arbeitsbühne oder ein Dacharbeitsstand an den Bus. Das legt der Betrieb für jeden Arbeitsplatz fest. Unsere Prüfung bewertet den Zustand der Leiter, nicht ob sie für eine bestimmte Arbeit die richtige Wahl ist.

Wie werden Beschäftigte im Umgang mit Leitern und Tritten unterwiesen?

Die Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Leitern gehört zur betrieblichen Unterweisung, vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich. Dazu zählen die Sichtkontrolle vor der Nutzung von Leitern und Tritten, das richtige Aufstellen auf glattem Werkstattboden und der Verzicht auf Kisten oder Reifen als Aufstieg. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei.

Wie oft muss eine Steigleiter geprüft werden?

Ortsfeste Steigleitern folgen der DGUV Information 208-032, die Fristen legt der Betreiber fest, in der Praxis meist jährlich. Die Prüfung von Steigleitern mit Steigschutz übernehmen wir auf Anfrage mit, getrennt dokumentiert, im selben Termin wie die tragbaren Leitern. Den Termin dafür stimmen wir mit der Haustechnik ab.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Die Leiter wird sofort gekennzeichnet und gesperrt, der Befund steht im Protokoll. Instandsetzen lässt sie der Betrieb beim Hersteller oder einer Fachwerkstatt, danach prüfen wir sie gern erneut. Bei einfachen Tritten ist ein Ersatz oft günstiger. Gesperrte Leitern konsequent aus dem Verkehr zu ziehen, hilft, Unfälle zu vermeiden.

Was kostet die Leiterprüfung für einen Verkehrsbetrieb?

Wir arbeiten mit Pauschalpreisen: Ab 30 Leitern und Tritten zahlen Sie einen festen Preis je Gerät, darunter gilt eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand. Gesonderte Fahrtkosten, Regiezeiten oder eine Abrechnung nach Stunden gibt es nicht. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, das Angebot deckt alle Betriebshöfe ab.

Können die elektrischen Betriebsmittel im selben Termin geprüft werden?

Ja. Wer im selben Einsatz auch Ladegeräte, Werkstattgeräte und die Technik der Leitstelle nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen möchte, bekommt Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung aus einer Hand, mit getrennten Protokollen. So braucht jeder Betriebshof nur einen Termin für beide Prüfungen.

AB Prüfservice im Video

Lernen Sie das Team kennen, das zu Ihnen kommt

Ein kurzer Film über uns: das Team von AB Prüfservice, das Ihre Prüfung vor Ort durchführt. Fragen zur Prüfung in Ihrem Betrieb beantworten wir gern persönlich, am Telefon oder über das Kontaktformular.

Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!

Kontaktieren Sie uns jetzt gleich, um Ihr Angebot einzuholen. Ganz unverbindlich!

Techniker aktuell verfügbar

Wir freuen uns immer von Ihnen zu hören!

Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden

Nach oben scrollen