Betriebsmittelprüfung Labor: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Laboren, Prüflaboren und medizinischen Laboren
Ein Labor hängt an elektrischen Geräten, die genau und dauernd arbeiten müssen: Zentrifugen, Analysenwaagen, Heizplatten, Photometer, Thermocycler, Kühl- und Tiefkühlschränke für Proben, dazu Abzüge, Spülmaschinen, Autoklaven und die Technik der Verwaltung. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Laboren nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit: in medizinischen Laboren und Laborgemeinschaften, Umwelt-, Wasser- und Lebensmittellaboren, Prüf- und Kalibrierlaboren, Auftragsforschung und Dentallaboren, abgestimmt auf Analysenläufe und Akkreditierung.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung in einem Labor?
Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, misst je nach Schutzklasse Schutzleiter, Isolationswiderstand und Berührungs- oder Ableitstrom und prüft die Funktion, von der Zentrifuge bis zum Drucker am Probeneingang.

Ortsveränderliche Geräte mit Stecker werden nach DIN VDE 0701-0702 gemessen, elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0105-100. Sind die Geräte der Prüfung unterzogen, erhalten bestandene eine Plakette, auf der der nächste Prüftermin vermerkt ist; ein defektes Gerät wird gesperrt. Das Protokoll weist nach, dass Betriebsmittel und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und der Umgang mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher ist.
Ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel im Labor gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 verpflichten jeden Arbeitgeber, elektrische Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und regelmäßig prüfen zu lassen. Die Prüfung elektrischer Geräte gehört zu den Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, im Prüflabor wie im medizinischen Labor. Zuständig ist je nach Trägerschaft die BGW, die BG RCI oder, bei Dentallaboren, die BG ETEM.
Welche Geräte geprüft werden müssen und in welchem Abstand, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, also Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, beraten dabei; die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft beim Prüfplan. Nach einem Unfall oder einem Brand fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung zuerst nach dem Prüfprotokoll; fehlt es, drohen Regress und Bußgeld. Mit dokumentierter Prüfung ist das Labor rechtssicher aufgestellt, Sicherheit und Gesundheitsschutz sind nachgewiesen.
Welche ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen wir im Labor?
Geprüft werden sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsfest ist, was fest an den Versorgungsstromkreis angeschlossen oder zu schwer zum Bewegen ist: Laborabzüge, Sicherheitsschränke mit Lüftung, Laborspülmaschinen, Autoklaven, Reinstwasseranlagen, Kühlzellen, Tiefkühltruhen für Probenbanken, Verteilungen und Steckdosenkreise an den Laborzeilen, dazu die USV der Analysengeräte und der Server.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beweglich und haben einen Stecker: Zentrifugen, Waagen, Heizplatten, Magnetrührer, Schüttler, Wasserbäder, Trockenschränke, Thermocycler, Photometer, Mikroskope mit Netzteil, Kühl- und Tiefkühlschränke, Ladegeräte für Pipettierhilfen und Handscanner, Mehrfachsteckdosen unter den Laborzeilen sowie Bürogeräte an Probeneingang und Befundausgang. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden sich Messung und Prüffristen, nicht die Sorgfalt; die Prüfung von elektrischen Anlagen und Maschinen und die von ortsveränderlichen Geräten laufen im selben Termin.

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Welche Prüffristen gelten für Laborgeräte?
Feste Fristen nennt das Gesetz nicht; der Arbeitgeber legt die Prüfintervalle fest, und die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Für Betriebsmittel in Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen gilt ein Richtwert von sechs Monaten, bei geringer Fehlerquote höchstens ein Jahr; ein Labor mit Lösemitteln, Säuredämpfen und Kondensat zählt dazu. Bürogeräte kommen mit zwei Jahren aus, ortsfeste Anlagen mit vier.
Ist ein Laborraum nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 als Raum besonderer Art eingestuft, etwa ein Unterrichtslabor mit Experimentierständen, gilt für Anlage und ortsfeste Betriebsmittel ein Richtwert von einem Jahr. Neue Geräte brauchen vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung, sofern der Hersteller sie nicht bestätigt; nach Reparatur oder Umzug einer Laborzeile ebenso. So bleiben alle Geräte regelmäßig geprüft.
Wer darf im Labor prüfen, und was gehört nicht zur Betriebsmittelprüfung?
Prüfen dürfen Elektrofachkräfte mit der passenden Qualifikation: Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) verlangen eine befähigte Person mit elektrotechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktueller Messtechnik. Laborpersonal darf Sichtkontrollen machen, aber keine Prüfung nach Vorschrift dokumentieren. Verantwortlich für die Prüfung von Arbeitsmitteln bleibt der Unternehmer, auch mit externen Fachkräften.
Einige Prüfungen im Labor sind eigene Prüfungen und keine Elektroprüfung: Die wiederkehrende Prüfung von Zentrifugen nach DGUV Regel 100-500 bewertet Rotor und Laufverhalten, die Funktionsprüfung des Abzugs nach DIN EN 14175 den Luftstrom, die Prüfung des Sicherheitsschranks seine Lüftung und Schließung. Wir prüfen die elektrische Seite dieser Geräte und Anlagen. Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, etwa ein Lösemittellager, betreten wir nicht.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung im Labor ab, ohne Analysen zu stören?
Der Ablauf hat drei Schritte: Bestandsaufnahme je Labor, gern auf Basis Ihrer Geräteliste aus dem Qualitätsmanagement; Durchführung der Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, Gerät für Gerät zwischen den Analysenläufen; digitale Dokumentation im Kundenportal, sobald die Prüfung durchgeführt ist. Die Prüfung Ihrer Elektrogeräte dauert wenige Minuten je Gerät; Kühlschränke mit Proben, als ortsveränderliche Betriebsmittel, nehmen wir nur kurz vom Netz.
Jedes geprüfte Gerät bekommt ein Prüfsiegel mit QR-Code. Für akkreditierte Labore ist das Protokoll je Gerät der Nachweis der elektrischen Prüfung im Gerätehandbuch; Kalibrierung und Wartung bleiben davon getrennt. Ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden; die nächsten Termine hinterlegen wir und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Regelmäßige Betriebsmittelprüfungen nach einem Standard halten auch mehrere Laborstandorte vergleichbar.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Labore.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Labor
Prüfen Sie im medizinischen Labor auch Medizinprodukte?
Ja. Medizinprodukte prüfen wir nach MPBetreibV und DIN VDE 0751-1, mit eigenem Nachweis. Welche Analysengeräte als Medizinprodukte betrieben werden und welche als Laborgeräte nach DGUV Vorschrift 3, legt die Bestandsaufnahme mit der Laborleitung fest; die Herstellerangaben zur Instandhaltung bleiben maßgeblich. Beides kommt aus einer Hand, nach dem jeweiligen Regelwerk dokumentiert.
Gehören Zentrifugenprüfung und Abzugsprüfung zur Betriebsmittelprüfung?
Nein. Die Prüfung von Zentrifugen nach DGUV Regel 100-500 und die Funktionsprüfung von Laborabzügen nach DIN EN 14175 sind eigene Prüfungen durch dafür befähigte Personen oder den Hersteller. Wir prüfen die elektrische Sicherheit dieser Geräte und Anlagen: Zuleitung, Schutzleiter, Isolation, Beleuchtung und Steckdosen im Abzug, Steuerung und Antrieb der Lüftung.
Was gilt für Lösemittellager und Ex-Bereiche im Labor?
Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, betreten wir nicht; Betriebsmittel dort gehören zum Explosionsschutz und werden von befähigten Personen mit Ex-Qualifikation geprüft. Im Labor selbst sind das meist nur Lösemittellager und Abfüllräume. Geräte aus solchen Bereichen stellt das Labor gereinigt an einem Sammelpunkt außerhalb der Zonen bereit.
Müssen neue Laborgeräte vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?
Nach DGUV Vorschrift 3 ja, es sei denn, der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass das Gerät den elektrotechnischen Regeln entspricht; dann ersetzt diese Bestätigung die Erstprüfung. Gebrauchte Geräte, umgebaute Laborzeilen und Geräte nach einer Reparatur prüfen wir vor der Inbetriebnahme, damit die Dokumentation vom ersten Tag an vollständig ist.
Wie passt die Prüfung zur Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025?
Die Akkreditierung verlangt den Nachweis, dass Geräte instand gehalten und überwacht werden. Unser Protokoll je Gerät, mit Messwerten, Prüfer und nächstem Termin, ist der Nachweis der elektrischen Prüfung für das Gerätehandbuch; Kalibrierung und Wartung bleiben eigene Nachweise. Der Export aus dem Kundenportal beantwortet die Frage des Auditors mit einem Klick.
Muss der Laborbetrieb für die Prüfung unterbrochen werden?
Nein. Wir prüfen Gerät für Gerät zwischen den Analysenläufen, abgestimmt mit der Laborleitung, und Kühlgeräte mit Proben nur kurz. Freischaltungen an Verteilungen und ortsfesten Betriebsmitteln planen wir in Randzeiten mit der Haustechnik. Bei mehreren Laborräumen gehen wir Raum für Raum vor, damit der Probeneingang und die Befundung durchlaufen.
Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?
Ja. Der Tritt am Hochregal im Reagenzienlager, die Stufenleiter im Archiv und die Stehleiter der Haustechnik sind Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Auf Wunsch prüfen wir sie im selben Termin wie die elektrischen Geräte, getrennt dokumentiert, sodass das Labor nur einen Termin für beide Prüfungen braucht.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für ein Labor?
Der Preis richtet sich nach Zahl und Art der Geräte, dem Umfang der ortsfesten Anlagen und der Zahl der Standorte. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot für alle Laborräume.
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