DGUV V3 Prüfung · Druckereien

Betriebsmittelprüfung Druckerei: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Druckvorstufe, Drucksaal und Weiterverarbeitung

Eine Druckerei lebt von Maschinen, die unter Termindruck durchlaufen: Bogen- und Rollenoffsetmaschinen, Digitaldrucksysteme, Plattenbelichter, Schneide- und Falzmaschinen, Klebebinder, Sammelhefter, dazu UV-Trockner, Druckluft und ein Papierlager voller Stapler. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Druckereien nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit, von der Akzidenzdruckerei mit zwölf Beschäftigten bis zum Rollendruckwerk im Dreischichtbetrieb, abgestimmt auf Auftragslage, Rüstzeiten und Wartungsfenster; Betriebsmittelprüfung nach DGUV an mehreren Standorten läuft nach einem Standard.

Betriebsmittelprüfung in der Druckerei: Bedruckte Bogen laufen durch die Druckmaschine.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in einer Druckerei?

Hinter der Betriebsmittelprüfung steht die DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb. Ein Prüfer, Elektrofachkraft mit Messtechnik, besichtigt jedes Gerät, misst Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitstrom und erprobt die Funktion, vom Handbohrgerät der Instandhaltung bis zum Schaltschrank der Druckmaschine.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Druckerei: Bogenauslage mit Saugern an der Presse.

Sie hat nichts mit der Prüfung von Druckanlagen zu tun, die im Netz oft daneben erscheint: Druckbehälter und Kompressoranlagen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einer befähigten Person für Druckgeräte geprüft. Wir prüfen in der Druckerei die elektrische Seite: Antriebe, Steuerungen, Verteilungen, Zuleitungen und jedes Gerät mit Stecker. Bestandene Betriebsmittel erhalten eine Plakette, defekte werden gesperrt, und das Protokoll weist je Gerät den ordnungsgemäßen Zustand nach.

Ist die Betriebsmittelprüfung für Druckereien gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 verpflichten jeden Arbeitgeber, elektrische Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und wiederkehrend prüfen zu lassen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist damit Pflicht. Zuständige Berufsgenossenschaft für Druck und Papierverarbeitung ist in der Regel die BG ETEM; ihre Aufsicht fragt bei der Begehung nach dem Prüfnachweis.

Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers legt fest, welche Betriebsmittel wie oft geprüft werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten dabei, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit nennen die Anforderungen an die Prüfung. Nach einem Unfall oder einem Brand verlangen Berufsgenossenschaft und Versicherung den Nachweis der Prüfung an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln; fehlt er, drohen Regress und Bußgeld. Die Prüfung dient nicht der Effizienz der Betriebsmittel, sondern dazu, Mitarbeiter zu schützen, also der Gesundheit der Mitarbeiter, und Sicherheit und Gesundheitsschutz an allen Arbeitsmitteln zu belegen; dass sie nebenbei Ausfälle verhindert und langfristig die Betriebskosten senkt, ist der Nebeneffekt.

Welche ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen wir in der Druckerei?

Geprüft werden ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel. Bei ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten unterscheidet die Vorschrift nach dem Anschluss; ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angeschlossen oder zu schwer zum Bewegen: Druckmaschinen mit ihren Schaltschränken, Plattenbelichter und Entwicklungsmaschinen, Schneide-, Falz- und Heftmaschinen, Klebebinder, UV- und IR-Trockner, Kompressoren, Lüftung und Farbnebelabsaugung, Hauptverteilung, Unterverteilungen und Steckdosenkreise der Hallen sowie die USV der Vorstufe.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beweglich und haben einen Stecker: Handbohrgeräte und Schleifer der Instandhaltung, Heißluftgebläse, Folienschweißgeräte, Umreifungsgeräte, Industriesauger für Papierstaub, Ladegeräte der Stapler und Scanner, Monitore und Rechner der Vorstufe, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen unter den Arbeitstischen, Kaffeemaschine und Kühlschrank im Pausenraum. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden sich Messung und Prüffristen; die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und die Prüfung von elektrischen Geräten mit Stecker laufen im selben Einsatz, elektrische Betriebsmittel und Anlagen, Geräte und Anlagen der Weiterverarbeitung eingeschlossen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten in Drucksaal, Weiterverarbeitung und Vorstufe?

Feste Fristen nennt das Gesetz nicht; der Arbeitgeber legt die Prüfintervalle fest, die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. In Drucksaal und Weiterverarbeitung, die als Fertigungsstätten zählen, gilt für ortsveränderliche Geräte ein Richtwert von sechs Monaten, bei geringer Fehlerquote höchstens ein Jahr. Die Vorstufe und die Verwaltung kommen mit zwei Jahren aus, ortsfeste Anlagen mit vier.

Papierstaub, Farbnebel und Waschmittel verkürzen das Intervall: Staub setzt sich in Lüftungsgittern und Schaltschränken ab und ist Brandlast, Lösemittel greifen Leitungsisolierungen an, Feuchtwasser gelangt an Steckverbindungen. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Druckmaschine durch den Hersteller ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht; sie senkt aber die Fehlerquote und damit die Frist. Nach dem Umzug einer Maschine, einer Erweiterung der Halle oder einer Reparatur ist eine Prüfung vor der Inbetriebnahme fällig; die Erstprüfung neuer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 übernehmen wir.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Druckerei: Anleger mit Rollen über dem Papierstapel.

Wer darf prüfen, und was gehört nicht zur Betriebsmittelprüfung?

Prüfen dürfen Elektrofachkräfte, die die Qualifikation und Erfahrung einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 mitbringen und mit aktueller Messtechnik arbeiten. Der Drucker, der Medientechnologe und der Maschinenführer dürfen Sichtkontrollen machen, aber keine Prüfung dokumentieren; die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen bleibt beim Unternehmer, auch wenn Fachkräfte von außen prüfen.

Einige Prüfungen in der Druckerei sind eigene Prüfungen und keine Elektroprüfung: die jährliche sicherheitstechnische Prüfung der Schneidemaschine mit Lichtschranke und Zweihandschaltung, die Prüfung der Druckbehälter und die Maschinensicherheit der Druckmaschine mit Schutzhauben und Zuhaltungen. Die elektrische Ausrüstung dieser Maschinen und Anlagen, Not-Halt und Schutzhaubenüberwachung eingeschlossen, prüfen wir dagegen nach DIN VDE 0113-1. An Kranen und Hebezeugen prüfen wir nichts. Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, etwa ein Lösemittellager, der Farbküche-Mischraum oder die Tief- und Flexodruckmaschine mit Lösemittelfarben, betreten wir nicht.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung ab, ohne die Druckmaschine anzuhalten?

Der Ablauf hat drei Schritte: Bestandsaufnahme je Abteilung aus Ihrer Maschinen- und Geräteliste; Durchführung der Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, Maschine für Maschine im Rüstfenster, zwischen zwei Aufträgen oder in der Schicht, in der die Maschine steht; digitale Dokumentation im Kundenportal, sobald die Prüfung durchgeführt ist, mit Export für die Begehung.

Eine laufende Druckmaschine halten wir für die Prüfung nicht an; Schaltschrank und Zuleitung prüfen wir im Stillstand beim Plattenwechsel oder in der Wartung, die Geräte mit Stecker an einem Sammelpunkt je Abteilung. Freischaltungen an Verteilungen und ortsfesten Betriebsmitteln planen wir mit der Haustechnik in Wartungsfenster oder Betriebsferien. Jedes geprüfte Gerät bekommt ein Prüfsiegel mit QR-Code; die Prüfung Ihrer Elektrogeräte dauert wenige Minuten je Gerät. Ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden; Fristen hinterlegen wir und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Druckerei

Werden Druckmaschinen und Weiterverarbeitungsmaschinen mitgeprüft?

Ja, ihre elektrische Ausrüstung: Schaltschrank, Antriebe, Steuerung, Zuleitung, Not-Halt und die Überwachung der Schutzhauben prüfen wir nach DIN VDE 0113-1 und DIN VDE 0105-100, im Stillstand beim Plattenwechsel oder in der Wartung. Die Maschinensicherheit als Ganzes, also Schutzeinrichtungen, Einzugstellen und die jährliche Prüfung der Schneidemaschine, bleibt eine eigene Prüfung nach den Vorgaben der BG ETEM.

Hat die Betriebsmittelprüfung etwas mit der Prüfung von Druckanlagen zu tun?

Nein. Druckanlagen sind Druckbehälter und Kompressoren mit Druckluftspeicher; sie werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einer befähigten Person für Druckgeräte geprüft, mit eigenen Fristen. Wir prüfen in der Druckerei den Kompressor elektrisch: Motor, Steuerung, Zuleitung und Verteilung. Beide Prüfungen gehören in den Prüfplan, aus zwei verschiedenen Händen.

Was gilt für Lösemittel, Waschmittel und Ex-Bereiche in der Druckerei?

In Druckereien können Lösemittellager, Farbküche und Mischraum, Waschanlagen für Druckwalzen und Tief- oder Flexodruckmaschinen mit lösemittelhaltigen Farben als explosionsgefährdet eingestuft sein. Solche Bereiche betreten wir nicht; ihre Betriebsmittel fallen unter den Explosionsschutz und prüft eine befähigte Person mit Ex-Qualifikation. Was von dort geprüft werden soll, stellt die Druckerei gereinigt an einem Sammelpunkt außerhalb der Zonen bereit.

Muss die Produktion für die Prüfung stillstehen?

Nein. Wir prüfen Maschine für Maschine im Rüstfenster, zwischen zwei Aufträgen oder in der Schicht, in der die Maschine ohnehin steht, und die Geräte mit Stecker an einem Sammelpunkt je Abteilung. Freischaltungen an Verteilungen legen wir in Wartungsfenster oder Betriebsferien. So läuft der Terminauftrag weiter, während die Prüfung in der Nachbarabteilung läuft.

Was gilt für Papierstaub und den Brandschutz?

Papierstaub in Schaltschränken, Lüftungsgittern und Motoren ist Brandlast; ein überhitzter Antrieb oder eine beschädigte Zuleitung kann ihn entzünden. Die Betriebsmittelprüfung erkennt beschädigte Leitungen, lose Schutzleiter und überlastete Steckdosenleisten, bevor sie zünden. Eine jährliche Thermografie der Verteiler bieten wir als Zusatzleistung an; die Reinigung der Schaltschränke bleibt Aufgabe der Instandhaltung.

Werden Rechner, Monitore und Drucker der Vorstufe mitgeprüft?

Ja. Rechner, Monitore, Proofdrucker, Scanner und die Steckdosenleisten darunter sind ortsveränderliche Betriebsmittel wie jedes andere Gerät, mit dem Bürorichtwert von zwei Jahren. Typische Befunde dort sind überlastete Mehrfachsteckdosen und beschädigte Netzteilleitungen. Wir prüfen die Vorstufe außerhalb der Produktionszeit oder arbeitsplatzweise, damit kein Auftrag in der Druckvorstufe liegen bleibt. Die Stapler des Papierlagers prüfen wir ebenfalls, mit eigenem Nachweis.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Der Tritt an der Anlage der Druckmaschine, die Plattformleiter im Papierlager und die Stehleiter der Instandhaltung sind Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Wer möchte, lässt sie im selben Termin wie die elektrischen Betriebsmittel prüfen, getrennt dokumentiert; die Druckerei braucht dann nur einen Termin für beide Prüfungen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Druckerei?

Zahl und Art der Geräte, der Umfang der Maschinen und Anlagen und die Zahl der Standorte bestimmen den Preis. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät; versteckte Kosten, gesonderte Fahrtkosten oder eine Abrechnung nach Stunden gibt es nicht. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot für die Betriebsmittelprüfungen in allen Abteilungen.

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