Prüfplakette abgelaufen, Prüfung überfällig: Was jetzt? Schritte nach einer versäumten DGUV V3 Prüfung
Eine abgelaufene Prüfplakette fällt meist zufällig auf: beim Umzug, bei einem Audit oder weil ein Mitarbeiter nachfragt. Dann ist die DGUV V3 Prüfung überfällig, und der Betrieb hat für den Zeitraum seit dem aufgedruckten Datum keinen gültigen Nachweis mehr. Diese Seite erklärt, was das rechtlich bedeutet, welche Schritte Sie heute gehen und wie Sie dafür sorgen, dass Prüffristen künftig nicht mehr unbemerkt ablaufen.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was bedeutet es, wenn die DGUV V3 Prüfung abgelaufen ist?
Eine abgelaufene DGUV V3 Prüfung bedeutet, dass das Datum auf der Prüfplakette überschritten ist und das Gerät oder die Anlage seit diesem Tag nicht mehr nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurde. Das Gerät wird dadurch nicht automatisch unsicher, aber der Betrieb kann seine Pflicht aus der DGUV Vorschrift 3 für diesen Zeitraum nicht mehr belegen.

Nach der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung sowie wiederkehrend in festgelegten Fristen prüfen zu lassen. Die Plakette ist nur die sichtbare Spitze dieses Nachweises. Entscheidend sind das Prüfprotokoll je Gerät und die Festlegung der Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung. Fehlt beides oder ist die Frist überschritten, steht der Betrieb bei Nachfragen ohne Beleg da.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die DGUV V3 Prüfung nicht rechtzeitig durchgeführt wird?
Wird die DGUV V3 Prüfung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Berufsgenossenschaft kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach einem Unfall ihre Aufwendungen vom Unternehmer zurückfordern, und nach einem Personenschaden ist eine strafrechtliche Prüfung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung möglich.
Hinzu kommt die Seite der Versicherung. Nach einem Brand oder Sachschaden können Versicherer prüfen, ob vorgeschriebene Prüfungen durchgeführt wurden, und die Nachweise dafür verlangen. Auch Auditoren nach ISO 45001 oder SCC und Einkaufsabteilungen von Auftraggebern fragen nach Geräteliste, Protokollen und Prüffristen. Eine überfällige Prüfung ist deshalb nicht nur ein Sicherheitsthema, sondern wird schnell zu einem Thema für Auftragsvergabe, Versicherungsschutz und persönliche Verantwortung.
Wer ist für die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen verantwortlich?
Für die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen ist der Unternehmer verantwortlich, also Inhaber oder Geschäftsführung. Nach DGUV Vorschrift 1 § 13 und ArbSchG § 13 kann er Pflichten schriftlich auf geeignete Personen übertragen, etwa die Facility-Leitung oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei ihm, und er muss die Umsetzung kontrollieren.
Ist die Übertragung nie schriftlich erfolgt, wird nach einer abgelaufenen Prüfung schnell unklar, wer den Termin hätte auslösen müssen. Eine klare Zuständigkeit mit Namen, Aufgaben und Befugnissen gehört deshalb zu den ersten Dingen, die nach einer versäumten Frist geregelt werden sollten.


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Was tun Sie heute, wenn die Prüffrist abgelaufen ist?
Wenn die Prüffrist abgelaufen ist, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Welche Geräte und Anlagen sind betroffen, wo stehen sie, und seit wann ist die Plakette abgelaufen? Danach setzen Sie Prioritäten nach Einsatzbedingungen und holen die Prüfung zeitnah nach. Dokumentieren Sie, wann Sie den Mangel erkannt und den Prüfauftrag erteilt haben.
Eine einfache Geräteliste reicht als Start: Standort, Gerätetyp, Inventarnummer, letztes Prüfdatum, sofern bekannt. Geräte mit hoher Beanspruchung, auf Baustellen oder in Werkstätten gehören nach vorn, ebenso ortsfeste Anlagen, deren letzter Prüftermin lange zurückliegt. Geräte mit sichtbaren Schäden am Gehäuse, an Leitungen oder Steckern nehmen Sie bis zur Prüfung aus dem Betrieb. AB Prüfservice nimmt diese Liste als Grundlage für die Terminplanung je Standort.

Wie läuft die nachgeholte Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ab?
Die nachgeholte Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unterscheidet sich im Prüfumfang nicht von einer fristgerechten wiederkehrenden Prüfung. Jedes Gerät wird einzeln durch eine Elektrofachkraft geprüft: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Ortsveränderliche Geräte werden nach DIN EN 50699 (VDE 0702) geprüft, für ortsfeste Anlagen gilt DIN VDE 0105-100.
Die Prüfer von AB Prüfservice sind befähigte Personen nach TRBS 1203, die Mess- und Prüftechnik ist kalibriert. Zu jedem Gerät entsteht ein Prüfprotokoll, das Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person festhält, so wie es § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung vorsieht. Geräte, die bestanden haben, erhalten eine neue Prüfplakette mit dem nächsten Termin und einem QR-Code. Die Prüfung kann in Abschnitten während des laufenden Betriebs oder nach Absprache außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden.

Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung gemacht werden, damit Fristen nicht wieder ablaufen?
Wie oft die DGUV V3 Prüfung gemacht werden muss, legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung fest. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: für ortsveränderliche Betriebsmittel 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Für ortsfeste Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel gilt ein Richtwert von 4 Jahren, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art jährlich.
Bleibt die Fehlerquote unter 2 Prozent, darf die Frist für ortsveränderliche Betriebsmittel verlängert werden: auf bis zu 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten, auf bis zu 2 Jahre in Büros. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären Anlagen werden halbjährlich über die Prüftaste geprüft, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich. Außergewöhnliche Ereignisse wie Unfälle, Änderungen oder längere Nichtbenutzung lösen nach § 14 Abs. 3 BetrSichV eine außerordentliche Prüfung aus, auch wenn der reguläre Termin noch nicht erreicht ist.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen, und ist das in Eigenregie möglich?
Die DGUV V3 Prüfung darf eine Elektrofachkraft durchführen oder eine Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die BetrSichV verlangt zusätzlich eine befähigte Person nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, konkret TRBS 1203: Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Prüfpraxis. Ohne diese Qualifikation im Haus kann der Unternehmer die Prüfung nicht selbst durchführen.
Unternehmen müssen dabei auch an die Nachweisführung denken. Selbst wenn eine Elektrofachkraft im Betrieb arbeitet, braucht sie geeignete, kalibrierte Messgeräte, Zeit für jedes einzelne Gerät und ein Protokollsystem, das nach Jahren noch belegt, was wann mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Bei neuen Geräten tritt nach § 5 DGUV Vorschrift 3 die Bestätigung von Hersteller oder Errichter an die Stelle der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme.
Wie bleibt die Prüfung mit AB Prüfservice künftig im Termin?
Mit AB Prüfservice behalten Sie die Prüffristen im Blick, weil jedes geprüfte Gerät mit nächstem Prüfdatum im Kundenportal „Meine Inspektionen“ hinterlegt ist und AB Prüfservice die nächsten Termine je Standort plant. Dort sehen Sie je Standort, welche Arbeitsmittel geprüft wurden, welche Mängel aufgetreten sind und wann die nächste Prüfung ansteht. Ein Ansprechpartner koordiniert alle Standorte, die Termine werden Standort für Standort abgestimmt.
Betriebsmittelprüfung und Leiterprüfung lassen sich in einem Vertrag zusammenfassen, sodass die Fristen beider Arbeitsmittel in einer Übersicht stehen. Öffentliche Auftraggeber regeln Umfang, Intervalle, Abruf, Dokumentation und Laufzeit in einer Rahmenvereinbarung und rufen einzelne Prüftermine darunter ab. So entsteht aus einer einmal nachgeholten Prüfung ein fester Rhythmus, der die Nachweise liefert, nach denen bei Audits und Nachfragen von Versicherern gefragt wird.

AB Prüfservice
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Prüfungen langfristig regeln: Rahmenvertrag Betriebsmittelprüfung.
Häufige Fragen zur abgelaufenen DGUV V3 Prüfung
Darf ein Gerät mit abgelaufener Prüfplakette weiter benutzt werden?
Ein Gerät mit abgelaufener Prüfplakette ist nicht automatisch unsicher, aber die Prüfpflicht ist überschritten. Der Unternehmer entscheidet auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung, ob es bis zur nachgeholten Prüfung weiter genutzt wird. Geräte mit sichtbaren Schäden sollten in jedem Fall außer Betrieb bleiben, bis eine Elektrofachkraft sie geprüft hat.
Wie lange darf eine DGUV V3 Prüfung überfällig sein?
Die DGUV Vorschrift 3 kennt keine Toleranzfrist. Mit dem Ablauf des in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Termins ist die Prüfung überfällig, und der Nachweis fehlt ab diesem Tag. Je länger der Zustand dauert, desto schwerer lässt sich bei einer Nachfrage von Berufsgenossenschaft oder Versicherer begründen, warum nicht gehandelt wurde.
Was passiert bei einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät?
Nach einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät wird geprüft, ob der Unternehmer seine Pflichten erfüllt hat. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, darf der Unfallversicherungsträger seine Aufwendungen nach § 110 SGB VII vom Unternehmer zurückverlangen. Daneben ist eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung möglich, und Versicherer prüfen ihre Leistungspflicht anhand der Nachweise.
Welche Nachweise verlangen Versicherer und Auditoren?
Versicherer und Auditoren verlangen eine Geräteliste, ein Prüfprotokoll je Gerät mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung, die Festlegung der Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis, dass befähigte Personen geprüft haben. Prüfplaketten allein genügen nicht, weil sie nur den nächsten Termin zeigen, aber nicht das Prüfergebnis belegen.
Muss nach einem Umzug oder einer längeren Stilllegung neu geprüft werden?
Nach einer längeren Stilllegung oder nach Ereignissen, die sich auf die Sicherheit auswirken können, verlangt § 14 Abs. 3 BetrSichV eine außerordentliche Prüfung, unabhängig von der regulären Frist. Nach einem Umzug ist zumindest zu bewerten, ob Transport und neue Einsatzbedingungen die Geräte beeinflusst haben, und die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend anzupassen.
Gilt die Pflicht auch für wenige elektrische Geräte im Büro?
Die Pflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Geräte und der Größe des Betriebs. Auch wenige elektrische Geräte im Büro, etwa Kaffeemaschine, Monitore, Netzteile und Mehrfachsteckdosen, sind ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Für Büros kann die Frist bei einer Fehlerquote unter 2 Prozent auf bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Wer darf die Prüfung nachholen, wenn die Frist abgelaufen ist?
Die Prüfung nachholen darf eine Elektrofachkraft oder eine Person unter ihrer Leitung und Aufsicht, die zugleich befähigte Person nach TRBS 1203 ist. Ob die Frist überschritten war, ändert daran nichts. Der Prüfumfang bleibt gleich: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung für jedes Gerät, dokumentiert in einem Protokoll mit Unterschrift der prüfenden Person.
Wie verhindert AB Prüfservice, dass Fristen erneut ablaufen?
AB Prüfservice hinterlegt für jedes geprüfte Gerät den nächsten Prüftermin im Kundenportal „Meine Inspektionen“ und führt je Standort eine Übersicht aller Protokolle. Ein Ansprechpartner stimmt die Folgetermine Standort für Standort ab, sodass die Verantwortlichen im Betrieb nicht einzelne Plaketten überwachen müssen, sondern den Gesamtstand jederzeit einsehen können.
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