DGUV V3 Prüfung · Automobilzulieferer

Betriebsmittelprüfung Automobilzulieferer: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Presswerk, Fertigung, Montage und Logistik

Ein Automobilzulieferer liefert im Takt des Herstellers: Pressen, Zerspanungszentren, Schweißzellen, Montagelinien, Prüfstände und die Logistik mit Ladestationen laufen im Schichtbetrieb, und jede Störung läuft bis zum Band des Kunden durch. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel bei Automobilzulieferern nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit und auf allen Tier-Stufen, abgestimmt auf Schichtplan, Wartungsfenster und Werksferien, mit einem Nachweis, der im Lieferantenaudit besteht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung beim Automobilzulieferer: Luftbild vom Umschlagkai im Hafen.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung bei einem Automobilzulieferer?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, misst je nach Schutzklasse Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitstrom und erprobt die Funktion, vom Akkuschrauber-Ladegerät an der Montagelinie bis zur Verteilung im Presswerk.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung beim Automobilzulieferer: Luftbild eines Fahrzeuglagerplatzes.

In der Zulieferindustrie trifft die Prüfung drei Gruppen: die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702, elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0105-100, der Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen, und die elektrische Ausrüstung von Maschinen nach DIN VDE 0113-1. Sind die Geräte der Prüfung unterzogen, erhalten bestandene eine Plakette mit dem nächsten Termin, ein defektes Gerät wird gesperrt, und das Protokoll weist je Gerät den ordnungsgemäßen Zustand nach.

Ist die Betriebsmittelprüfung für Automobilzulieferer gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 verpflichten jeden Arbeitgeber, elektrische Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und ihre Betriebsmittel zu prüfen oder regelmäßig prüfen zu lassen. Damit ist die elektrische Betriebsmittelprüfung Pflicht; gesetzliche Anforderungen gelten für jeden Zulieferer gleich, ob Tier 1 mit tausend Beschäftigten oder Zerspanungsbetrieb mit dreißig. Zuständig ist in der Regel die BGHM, bei Elektronikzulieferern die BG ETEM.

Welche Geräte geprüft werden müssen und in welchem Abstand, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, also Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, beraten dabei; die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) geben den Rahmen. Im Falle eines Unfalls fragen Berufsgenossenschaft und Versicherer zuerst nach dem Prüfprotokoll; fehlt es, drohen Regress und Bußgeld. Dazu kommt bei Zulieferern ein zweiter Prüfer: Kunden- und Zertifizierungsaudits sehen die Nachweise zum Arbeitsschutz ein, und ein lückenloses Protokoll beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird. Die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel ist damit nachgewiesen, Prüfpflichten sind erfüllt.

Welche ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen wir im Zulieferbetrieb?

Geprüft werden sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsfest ist, was fest angeschlossen oder zu schwer zum Bewegen ist: Pressen und Stanzautomaten, Bearbeitungszentren, Schweißzellen mit Robotern, Härteöfen, Waschanlagen für Bauteile, Hauptverteilung, Unterverteilungen und Steckdosenkreise der Hallen, USV und Netzersatzanlage, Ladestationen für Stapler sowie die Druckluft- und Kühlschmierstoffversorgung.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beweglich und haben einen Stecker: Akkuschrauber-Ladegeräte und EC-Schrauber-Steuerungen am Band, Handschleifer, Bohrmaschine und Winkelschleifer der Instandhaltung, Messgeräte und Scanner in der Qualitätssicherung, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen an den Arbeitsplätzen, Industriesauger, Etikettendrucker und die Bürogeräte in Planung, Einkauf und Logistik. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden sich Messung und Prüffristen; ortsfeste Betriebsmittel und ortsveränderliche Geräte, Anlagen und Maschinen prüfen wir im selben Einsatz.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten in Fertigung, Montage und Verwaltung?

Feste Fristen nennt das Gesetz nicht; der Arbeitgeber legt die Prüfintervalle fest, die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Für Betriebsmittel in Fertigungsstätten und unter ähnlichen Bedingungen gilt ein Richtwert von sechs Monaten, bei geringer Fehlerquote höchstens ein Jahr; Presswerk, Zerspanung und Schweißerei zählen dazu. Bürogeräte kommen mit zwei Jahren aus, ortsfeste Anlagen mit vier.

Die Fehlerquote ist der Hebel, den viele Zulieferer übersehen: Liegt sie unter zwei Prozent, kann das Intervall verlängert werden, und ein Betrieb, der Späne, Kühlschmierstoff und Zugbelastung an den Leitungen im Griff hat, erreicht das. Kurze Intervalle in der Fertigung helfen, Schäden an Leitungen, Steckern und Gehäusen frühzeitig zu erkennen, bevor ein Gerät ausfällt. Schweißgeräte folgen DIN VDE 0544-4. Nach jedem Linienumbau, jeder Werkserweiterung und jeder Reparatur ist eine Prüfung vor der Inbetriebnahme fällig; die Erstprüfung neuer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 übernehmen wir, damit die Linie dokumentiert anläuft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung beim Automobilzulieferer: Reihen fabrikneuer Pritschenwagen.

Wer darf prüfen, und was gehört nicht zur Betriebsmittelprüfung?

Prüfen dürfen Elektrofachkräfte, die als befähigte Person nach TRBS 1203 ausgebildet sind, mit Berufserfahrung und aktueller Messtechnik. Die Instandhaltung eines Zulieferers hat oft Elektroniker im Haus, aber selten die Zeit, neben Störungsbeseitigung und Werkzeugwechseln mehrere tausend Geräte im Jahr zu messen, damit sie regelmäßig geprüft und dokumentiert sind; die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Unternehmer.

Einige Prüfungen im Werk sind eigene Prüfungen und keine Elektroprüfung: die Maschinensicherheit mit Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, die Prüfung von Pressen nach DGUV Regel 100-500 und die Abnahme von Roboterzellen durch den Integrator. Wir prüfen die elektrische Ausrüstung dieser Maschinen und Anlagen, einschließlich Not-Halt und Schutztürüberwachung nach DIN VDE 0113-1. An Kranen und Hebezeugen prüfen wir nichts. Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, etwa Lackieranlagen, Lösemittellager oder Pulverbeschichtung, betreten wir nicht.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung ab, ohne die Lieferfähigkeit zu gefährden?

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung hat drei Schritte: Bestandsaufnahme je Halle, gern aus Ihrer Instandhaltungssoftware; Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, Linie für Linie im Wartungsfenster oder in der Schicht, in der die Linie steht; rechtssichere digitale Dokumentation im Kundenportal, sobald die Prüfung durchgeführt ist, mit Export für das Audit.

Die Prüfung der Betriebsmittel läuft Linie für Linie; die ortsveränderlichen Geräte prüfen wir an einem Sammelpunkt je Schicht, damit kein Schrauber vom Band verschwindet, der gerade gebraucht wird. Freischaltungen an Verteilungen und ortsfesten Betriebsmitteln planen wir mit der Instandhaltung in Werksferien, Betriebsurlaub oder Revision. Jedes geprüfte Gerät bekommt ein Prüfsiegel mit QR-Code; die Prüfung Ihrer Elektrogeräte dauert wenige Minuten je Gerät. Ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden; Fristen hinterlegen wir und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Bei mehreren Werken gilt ein Standard, ein Ansprechpartner und ein Protokollformat: Regelmäßige Betriebsmittelprüfung nach DGUV, an jedem Standort gleich, hält die Werke für die Zentrale vergleichbar.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Automobilzulieferer

Werden Prüfstände, Vorrichtungen und Eigenbauten mitgeprüft?

Ja. Ein Prüfstand am Linienende, eine Schraubvorrichtung mit eigener Steuerung oder ein Eigenbau ohne CE-Kennzeichnung ist ein Betriebsmittel wie jedes andere und wird vor der ersten Inbetriebnahme und dann wiederkehrend geprüft. Bei Prüfständen für Hochvoltkomponenten prüfen wir die Netzseite; der Umgang mit dem Hochvoltsystem des Prüflings folgt eigenen Regeln.

Gehören Roboterzellen und Montagelinien zur Betriebsmittelprüfung?

Die elektrische Ausrüstung schon: Schaltschrank, Not-Halt-Kreise, Schutztürüberwachung, Antriebe und Zuleitungen prüfen wir nach DIN VDE 0113-1 und DIN VDE 0105-100. Die Maschinensicherheit als Ganzes, also Risikobeurteilung, Schutzeinrichtungen und CE-Konformität, bleibt eine eigene Prüfung des Herstellers oder Integrators. Beides zusammen ergibt den vollständigen Nachweis für Anlagen und Geräte der Linie.

Was gilt für Lackieranlagen und andere Ex-Bereiche im Werk?

Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, betreten wir nicht; die Betriebsmittel dort gehören zum Explosionsschutz und werden von befähigten Personen mit Ex-Qualifikation geprüft. Bei Zulieferern können das Lackierkabinen, KTL-Anlagen, Lösemittellager und Pulverbeschichtungen sein. Geräte aus solchen Bereichen stellt der Betrieb gereinigt an einem Sammelpunkt außerhalb der Zonen bereit.

Muss die Produktion für die Prüfung stillstehen?

Nein. Wir prüfen Linie für Linie im Wartungsfenster oder in der Schicht, in der die Linie ohnehin steht, und ortsveränderliche Geräte an einem Sammelpunkt je Schicht. Freischaltungen an Verteilungen und Anlagen legen wir in Werksferien, Betriebsurlaub oder Revision. So bleibt die Lieferfähigkeit im Just-in-time-Betrieb an jedem Tag erhalten.

Fragen Lieferantenaudits nach dem Prüfnachweis?

Kundenaudits und Zertifizierungsaudits prüfen, ob der Arbeitsschutz des Lieferanten organisiert ist; die Protokolle der DGUV V3 Prüfungen gehören zu den Unterlagen, die dabei eingesehen werden. Unser Protokoll je Gerät mit Messwerten, Prüfer und nächstem Termin liegt im Kundenportal und lässt sich für das Audit exportieren, Werk für Werk, ohne Ordner zu suchen.

Was gilt für Stapler, Regale und Ladestationen im Zulieferlager?

Elektrisch betriebene Flurförderzeuge wie Stapler und Hubwagen prüfen wir ebenfalls, ebenso Regalanlagen nach DGUV Information 208-061, mit eigenem Nachweis. Ladestationen und Batterieladeräume gehören als ortsfeste Anlagen zur DGUV V3 Prüfung, Ladegeräte und Ladekabel als ortsveränderliche Betriebsmittel. So sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen des Lagers mit Sequenzregalen und Staplerflotte in einem Termin abgedeckt.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Die Plattformleiter am Sequenzregal, der Tritt an der Montagelinie und die Stehleiter der Instandhaltung sind Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Auf Wunsch prüfen wir sie im selben Termin wie die elektrischen Betriebsmittel, getrennt dokumentiert, sodass der Zulieferer nur einen Termin für beide Prüfungen braucht.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für einen Automobilzulieferer?

Der Preis richtet sich nach Zahl und Art der Geräte, dem Umfang der Anlagen und Maschinen und der Zahl der Werke. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot für die Betriebsmittelprüfungen in allen Hallen und Werken.

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