DGUV V3 Prüfung · Dortmund

DGUV V3 & Betriebsmittelprüfung in Dortmund – Elektrische Sicherheit für Ihre Betriebsmittel und Anlagen

Die DGUV V3 Prüfung ist für jeden Betrieb in Dortmund Pflicht, der elektrische Anlagen und Geräte einsetzt. Ob fest installiert oder ortsveränderlich – die wiederkehrende Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 schützt Ihre Mitarbeiter, sichert den Versicherungsschutz und bewahrt Sie im Schadensfall vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.

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Dieser Beitrag erklärt, was dabei kontrolliert wird, welche Prüffristen gelten, wie der Ablauf aussieht und worauf es bei einem zuverlässigen Anbieter ankommt. Sie erfahren, welche Pflichten auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie die elektrische Sicherheit Ihres Betriebs rechtssicher und mit minimalem Aufwand gewährleisten – ohne sich durch unübersichtliche Vorschriften kämpfen zu müssen.

Was ist die DGUV V3 Betriebsmittelprüfung und was bedeutet „ehemals BGV A3"?

Sie ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen Geräte nach der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschrift heißt heute DGUV Vorschrift 3. Sprechen Fachbetriebe oder Versicherer von der BGV A3 Prüfung, meinen sie genau dasselbe Verfahren wie die heutige DGUV V3-Prüfung.

Ziel ist es, Mängel an den Geräten frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu einem Unfall, einem Brand oder einem Personenschaden führen. Geprüft wird, ob die Ausrüstung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und sicher betrieben werden kann – ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine einmalige Maßnahme. Der Nachweis muss in festgelegten, regelmäßigen Abständen erneuert werden, damit der sichere Zustand Ihrer technischen Anlagen dauerhaft belegt ist.

Warum ist die DGUV Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Die Pflicht ergibt sich nicht nur aus der DGUV Vorschrift 3, sondern auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelwerke verpflichten jeden Arbeitgeber, seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist keine Empfehlung, sondern eine klare gesetzliche Verpflichtung – es geht letztendlich um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden.

Ergänzt werden die Vorgaben durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die konkretisieren, wie Kontrollen durchzuführen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sind. Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung legt der Betrieb fest, in welchen Intervallen seine Arbeitsmittel überprüft werden müssen.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert mehr als ein Bußgeld: Lässt sich nach einem Schaden keine gültige Betriebsmittelprüfung nachweisen, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Ein lückenloser Nachweis für die Sicherheit ihrer elektrischen Arbeitsumgebung schützt Sie deshalb gleich doppelt – Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Grundsätzlich gilt: Kontrolliert werden alle ortsfesten Anlagen und alle ortsveränderlichen Geräte sowie sämtliche Maschinen, Arbeits- und Betriebsmittel, die mit Strom betrieben werden. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwei Kategorien, für die jeweils eigene Anforderungen gelten.

Zu den ortsveränderlichen Geräten zählt alles, was im Betrieb bewegt werden kann oder an einer flexiblen Leitung hängt: Computer und Drucker, elektrische Werkzeuge, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen, Ladegeräte sowie jedes Haushaltsgerät in der Büroküche. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte macht in der Praxis den größten Anteil aus, weil hier durch häufige Nutzung die meisten Schäden entstehen.

Ortsfeste Technik ist dagegen dauerhaft mit dem Gebäude verbunden – etwa die Installation, Verteilerschränke, fest angeschlossene Maschinen oder die Beleuchtung. Auch bei ortsfesten Betriebsmitteln besteht die Pflicht, allerdings mit anderen Fristen und nach eigenen Normen. Sowohl bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln als auch bei fest installierten gilt: Erst die vollständige Erfassung schafft die Grundlage für eine rechtssichere Kontrolle.

Kundenbewertungen

Wie läuft die Prüfung in der Praxis ab und wie werden Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt und behoben?

Eine professionelle Elektroprüfung folgt einem festen, normgerechten Ablauf. Sie beginnt mit der Sichtprüfung: Gehäuse, Kabel, Stecker und Schutzeinrichtungen werden auf erkennbare Beschädigungen kontrolliert. Schon hier zeigen sich viele Mängel, etwa gequetschte Verlängerungsleitungen oder beschädigte Geräteanschlussleitungen.

 

Im zweiten Schritt folgt die Messung. Mit kalibrierten Messgeräten erfassen wir unter anderem Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiterstrom. Bei ortsfesten elektrischen Anlagen orientiert sich die Durchführung der DGUV V3 an Normen wie der DIN VDE 0105 (oder der DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Betriebsmittel und Anlagen). 

Abschließend wird in einer Funktionsprüfung kontrolliert, ob Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel der Fehlerstrom-Schutzschalter zuverlässig auslösen. Und wenn ein Mangel identifiziert wird, also ein Sicherheitsrisiko erkannt wird, wird dies im Prüfbericht vermerkt und kann dann dementsprechend behoben werden.

Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit dem nächsten Termin, und die Ergebnisse halten wir in einem Prüfprotokoll fest. So bleibt alles nachvollziehbar und lückenlos dokumentiert – ohne den laufenden Betrieb unnötig zu unterbrechen.

Welche Prüffristen gelten für ortsveränderliche und ortsfeste Geräte?

Eine pauschale Prüffrist gibt es nicht – die Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Einsatzumgebung. Als Orientierung nennt die Unfallversicherung jedoch Richtwerte, die sich in der Praxis bewährt haben.

Für Geräte in Büros und ähnlich gering beanspruchten Bereichen liegt das Intervall häufig bei rund 24 Monaten. In Werkstätten, auf Baustellen oder in der Produktion, wo die Technik stärker beansprucht wird, sind deutlich kürzere Abstände – oft 6 bis 12 Monate – sinnvoll. Fest installierte Technik wird in der Regel in größeren Abständen kontrolliert, beispielsweise alle vier Jahre.

Entscheidend ist, dass sie in regelmäßigen Abständen erfolgt und die festgelegte Prüffrist eingehalten wird. Wir helfen Ihnen, sinnvolle Intervalle festzulegen, und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin – so gerät nichts in Vergessenheit.

Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen, elektrischer Maschinen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen?

Nach den geltenden Normen und Vorschriften darf diese Aufgabe ausschließlich eine „befähigte Person” übernehmen. In der Praxis sind das ausgebildete Elektrofachkräfte beziehungsweise speziell geschulte Prüftechniker mit der nötigen elektrotechnischen Qualifikation. Handwerkliches Grundverständnis reicht nicht aus – die prüfende Person muss nachweislich dafür ausgebildet sein.

Unsere Prüftechniker bringen genau diese Qualifikation mit. Sie sind elektrotechnisch ausgebildet, durch regelmäßige Aus- und Weiterbildungen stets auf dem aktuellen Stand der Normen und routiniert im Umgang mit Geräten jeder Bauart. Diese kontinuierliche Weiterbildung stellt sicher, dass unsere Elektroprüfungen immer dem Stand der Technik entsprechen.

Durch diese Spezialisierung erkennen unsere Fachkräfte auch Mängel, die einem Laien verborgen bleiben. So wird aus einer reinen Pflichtübung eine echte Sicherheitsprüfung, die Ihren Betrieb spürbar sicherer macht.

AB Prüfservice

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zuverlässig & kostengünstig

Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Transparente Beratung

Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.

24/7 für Sie im Einsatz

Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.

Digitaler Prüfbericht

Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.

Wie wird die Betriebsmittelprüfung nach den gesetzlichen Vorschriften dokumentiert?

Aussagekräftig wird das Ergebnis erst durch eine saubere Dokumentation. Sie ist das eigentliche Beweismittel gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherung – und im Schadensfall oft entscheidend. Deshalb erhalten Sie anschließend vollständige Prüfprotokolle, die jedes Gerät, die Messwerte und das Ergebnis nachvollziehbar festhalten.

 

Wir beginnen in der Regel mit einer Inventarisierung: Jedes elektrische Betriebsmittel wird erfasst, eindeutig gekennzeichnet und mit seinem Status verknüpft. Auf dieser Basis entstehen übersichtliche Unterlagen, die Sie jederzeit vorlegen können.

Auf Wunsch übergeben wir das Prüfprotokoll digital und in Papierform. So haben Sie den Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Geräte stets griffbereit und können die Einhaltung der Vorschriften jederzeit belegen.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und E-Check?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Verpflichtung. Der E-Check ist ein eingetragenes Markenzeichen der Elektroinnung und richtet sich vor allem an private Haushalte sowie an Vermieter, die den sicheren Zustand ihrer Installation freiwillig nachweisen möchten.

Die gesetzlich verpflichtende Prüfung gilt dagegen für gewerbliche Betriebe, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Beide Verfahren prüfen die elektrische Sicherheit, unterscheiden sich aber im rechtlichen Rahmen und in der Zielgruppe. Für Ihr Unternehmen ist fast immer die gewerbliche Variante maßgeblich.

Wenn Sie unsicher sind, welche Variante für Ihren Fall die richtige ist, beraten wir Sie gern und finden gemeinsam die passende Lösung.

Für welche Branchen ist die regelmäßige Prüfung besonders wichtig?

Grundsätzlich betrifft die Pflicht jeden Gewerbebetrieb – doch in einigen Branchen ist das Risiko deutlich höher. Wo viel mit Strom gearbeitet wird, wo Maschinen im Dauerbetrieb laufen oder wo reger Publikumsverkehr herrscht, kommt der regelmäßigen Überprüfung besondere Bedeutung zu.

 

Besonders relevant ist sie für Industrie und produzierendes Gewerbe, für Handwerksbetriebe mit Werkzeug im täglichen Einsatz sowie für Baustellen, auf denen Technik rauen Bedingungen ausgesetzt ist. Auch Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel zählen dazu, ebenso Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in denen die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern oberste Priorität hat.

Hinzu kommen Büros und Verwaltungen mit zahlreichen Arbeitsplätzen sowie öffentliche Stellen wie Schulen, Behörden und Vereine. So unterschiedlich diese Bereiche sind – die rechtliche Grundlage und der Anspruch an einen sicheren Betrieb gelten für alle gleichermaßen.

Welche Vorteile bietet unser Prüfservice in Dortmund und Umgebung?

Als erfahrener Partner betreuen wir Betriebe in Dortmund und Umgebung – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen. Auf Wunsch sind wir bundesweit für Sie im Einsatz, etwa wenn Sie mehrere Standorte koordiniert prüfen lassen möchten. Unsere langjährige Erfahrung kommt dabei jedem Auftrag zugute.

Wir verstehen diese Aufgabe nicht als lästige Formalität, sondern als Beitrag zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Deshalb planen wir den Einsatz so, dass Ihr Betriebsablauf möglichst ungestört bleibt – effizient, termintreu und mit minimaler Ausfallzeit.

Von der Erstberatung über die Durchführung bis zur lückenlosen Protokollierung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Das spart Ihnen Zeit, Koordinationsaufwand und die Sorge, einen wichtigen Termin zu übersehen.

DGUV V3 Prüfung Dortmund: So vereinbaren Sie Ihren Termin

Der Einstieg ist unkompliziert: Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb und die ungefähre Zahl Ihrer Arbeitsmittel und Maschinen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein transparentes Angebot und einen Vorschlag für sinnvolle Intervalle.

Anschließend stimmen wir einen Termin ab, der zu Ihrem Betrieb in Dortmund passt. Unsere Prüftechniker kommen zu Ihnen vor Ort, führen die Arbeiten an Ihren Betriebsmitteln durch und übergeben Ihnen danach die vollständige Dokumentation. Damit ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rechtssicher belegt.

Sichern Sie jetzt die elektrische Sicherheit Ihres Unternehmens – wir kümmern uns um den Rest.

Das Wichtigste rund um die DGUV Vorschrift 3 auf einen Blick

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Dortmund

Wie oft muss kontrolliert werden?

Die Kontrolle muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Bürogeräte oft alle 24 Monate, stark beanspruchte Geräte in Werkstätten meist alle 6 bis 12 Monate, fest installierte Anlagen in der Regel alle vier Jahre.

Ist die Prüfung Pflicht?

Ja, sie ist für gewerbliche Betriebe Pflicht. Die Pflicht ergibt sich aus DGUV Vorschrift 3, dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Jeder Arbeitgeber muss seine elektrischen Geräte regelmäßig kontrollieren lassen – andernfalls drohen Haftung und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Was kostet die Prüfung in Dortmund?

Die Kosten werden meist pro Gerät abgerechnet und hängen von Geräteanzahl, Art der Geräte und Aufwand vor Ort ab. Bei vielen Geräten sinkt der Stückpreis deutlich. Ein konkretes Festpreisangebot erstellen wir nach kurzer Erfassung Ihres Bestands.

Wie lange dauert eine Kontrolle?

Die Dauer hängt vor allem von der Anzahl der Geräte ab. Ein einzelnes ortsveränderliches Gerät ist in wenigen Minuten kontrolliert, ein kompletter Bürostandort oft an einem Tag. Wir stimmen den Ablauf so ab, dass Ihr Betrieb möglichst ungestört weiterläuft.

Was passiert ohne gültigen Nachweis im Schadensfall?

Ohne gültigen Nachweis drohen ernste Folgen: Berufsgenossenschaft oder Versicherung können Leistungen kürzen oder verweigern, und die Geschäftsführung haftet unter Umständen persönlich. Eine lückenlose Kontrolle und Dokumentation ist daher der wichtigste Beleg, dass Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße – sobald elektrische Geräte gewerblich genutzt werden, müssen sie kontrolliert werden. Schon ein kleines Büro mit Computern, Druckern und Verlängerungsleitungen fällt darunter. Der Aufwand ist dafür entsprechend gering und schnell erledigt.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsmittelprüfung und DGUV V3 Prüfung?

Die Betriebsmittelprüfung ist der Kern der DGUV V3 Prüfung: Sie umfasst die Elektroprüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel in Ihrem Betrieb. „DGUV V3″ benennt die zugrunde liegende Vorschrift, „Betriebsmittelprüfung” die konkrete Tätigkeit. In Dortmund prüfen wir beide Kategorien nach denselben gesetzlichen Vorgaben.

Ist die BGV A3 Prüfung dasselbe wie die DGUV V3 Prüfung?

Ja. Die BGV A3 Prüfung ist die frühere Bezeichnung – heute heißt dieselbe Prüfung DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DGUV V3. Inhalt und Ablauf sind identisch geblieben. Wenn ein Versicherer oder Betrieb in Dortmund von der „ehemals BGV A3″ spricht, meint er genau diese Elektroprüfung.

Welche Geräte zählen als ortsveränderliche und welche als ortsfeste Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind bewegliche Geräte wie Computer, Werkzeuge oder Verlängerungsleitungen. Ortsfeste Anlagen und Maschinen sind fest mit dem Gebäude verbunden – etwa Installationen oder Verteilerschränke. Beide Gruppen unterliegen der DGUV V3, jedoch mit unterschiedlichen Prüffristen und Normen. Erst die vollständige Erfassung schafft die Grundlage für eine rechtssichere Prüfung.

Was hat die DGUV V3 Prüfung mit der Arbeitssicherheit zu tun?

Die DGUV V3 Prüfung ist ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit. Sie setzt die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um und beugt Unfällen durch defekte Elektrik vor. Eine rechtssichere Prüfung schützt Ihren Betrieb in Dortmund doppelt: Sie sichert Ihre Mitarbeiter und bewahrt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.

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