DGUV V3 Prüfung · Haftung

Geschäftsführerhaftung bei fehlender DGUV V3 Prüfung: Pflichten für Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3

Fehlt die DGUV V3 Prüfung, also die regelmäßige Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten, stellt sich im Schadensfall schnell die Frage nach der Verantwortung. Diese Seite erklärt, wer im Unternehmen für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einsteht, wie Pflichten delegiert werden, welche rechtlichen Konsequenzen die Vorschriften vorsehen und wie AB Prüfservice die Prüfung dokumentiert. Sie bietet allgemeine Informationen zu den Regeln und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Handwerker führt die Kappsäge am Kantholz.
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Wer haftet für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 im Unternehmen?

Verantwortlich für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 im Unternehmen ist der Unternehmer, bei einer GmbH also die Geschäftsführung. Sie muss dafür sorgen, dass elektrische Geräte und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden: vor der ersten Nutzung, nach jeder Änderung oder Reparatur und anschließend in festen Abständen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob eigene Elektrofachkräfte beschäftigt sind.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Betrieb in der Großküche in Bewegungsunschärfe.

Die Vorschrift, früher BGV A3, ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; ihre Einhaltung kann die zuständige Berufsgenossenschaft kontrollieren. Daneben verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen nach einer Beurteilung der Gefährdung festlegt und befähigte Personen mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Beide Regelwerke richten sich an denselben Adressaten: die Leitung des Unternehmens.

Welche Pflichten für Unternehmen ergeben sich aus DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV?

Die Pflichten für Unternehmen umfassen vier Schritte: die Gefährdungsbeurteilung erstellen, daraus Prüffristen für elektrische Betriebsmittel und Anlagen festlegen, die Prüfung einer Elektrofachkraft oder einer Person unter deren Leitung und Aufsicht übertragen und das Ergebnis dokumentieren. Festgestellte Mängel sind abzustellen, bevor das Gerät weiter benutzt wird.

Bei neuen elektrischen Betriebsmitteln genügt nach § 5 Abs. 4 der Vorschrift die Bestätigung von Hersteller oder Errichter, dass das Gerät den Vorgaben entspricht; eine eigene Prüfung vor dem ersten Einsatz ist dann nicht nötig. Neue oder geänderte Anlagen prüft der Errichter nach DIN VDE 0100-600, bevor er sie übergibt. Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Arbeitsunfall, längerer Nichtbenutzung oder Änderungen verlangt die BetrSichV in § 14 Abs. 3 eine außerordentliche Prüfung.

Wie lässt sich die Verantwortung für die DGUV V3 Prüfung delegieren?

Der Unternehmer kann Pflichten rund um die Prüfung schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen, etwa auf Facility Manager oder eine verantwortliche Elektrofachkraft. Die Grundlage bilden § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1. Die Übertragung muss Aufgaben, Befugnisse und Mittel klar benennen. Die Gesamtverantwortung, insbesondere Auswahl, Ausstattung und Kontrolle der Beauftragten, bleibt bei der Geschäftsführung.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Kappsäge schneidet eine Holzleiste.
Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei fehlender DGUV V3 Prüfung?

Rechtliche Konsequenzen einer fehlenden Prüfung können auf mehreren Ebenen entstehen. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach einem Arbeitsunfall ist eine strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung möglich. Wurde der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Unfallversicherungsträger zudem Ersatz seiner Aufwendungen fordern.

Der Regress nach § 110 SGB VII richtet sich gegen die Personen, die den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben; das können der Unternehmer selbst oder beauftragte Führungskräfte sein. Ob ein Versäumnis grob fahrlässig war, wird im Einzelfall beurteilt. Hinzu kommt der Versicherungsschutz: Sachversicherer können nach einem Schaden prüfen, ob die vorgeschriebene Prüfung durchgeführt wurde.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Person im Gegenlicht am Ende des Flurs.

Wie beeinflusst die Dokumentation die Haftung im Schadensfall?

Im Schadensfall ist die Dokumentation der entscheidende Nachweis, dass die Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen ordnungsgemäß erfolgt ist. Welche Angaben die Aufzeichnungen enthalten müssen, regelt § 14 Abs. 7 BetrSichV: die Art der Prüfung, ihren Umfang und ihr Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Fehlen diese Unterlagen, lässt sich eine durchgeführte Prüfung nachträglich kaum belegen.

Für jedes geprüfte Gerät wird bei AB Prüfservice ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt, das Sichtprüfung, Messwerte und Funktionsprüfung festhält. Besteht ein Gerät die Prüfung, bekommt es eine Prüfplakette mit nächstem Termin und einem QR-Code zur Identifizierung des Geräts. Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ liegen die Berichte je Standort, sodass Geschäftsführung und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit demselben Stand arbeiten. Das Protokoll zeigt zudem, welche Geräte wegen eines Mangels nicht bestanden haben und wo das Unternehmen handeln muss.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Edelstahlküche mit Abzugshauben und Öfen.

Welche Verantwortung trägt ein externer Prüfdienstleister bei der DGUV V3 Prüfung?

Ein externer Prüfdienstleister übernimmt die fachgerechte Durchführung der Prüfung und steht für die Richtigkeit seiner Prüfergebnisse ein. Die Pflicht, die Prüfung überhaupt zu veranlassen, Fristen einzuhalten und festgestellte Mängel zu beseitigen, bleibt beim Unternehmer. Wer einen Dienstleister beauftragt, sollte deshalb prüfen, ob dieser mit befähigten Personen nach TRBS 1203 und kalibrierten Messgeräten arbeitet.

Bei AB Prüfservice prüfen Elektrofachkräfte, die als befähigte Personen nach TRBS 1203 qualifiziert sind, jedes Gerät einzeln mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Angewendet werden DIN EN 50699 (VDE 0702) bei der Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte, DIN EN 50678 (VDE 0701) nach Instandsetzung und DIN VDE 0105-100 bei ortsfesten elektrischen Anlagen. Die Messgeräte sind kalibriert. Diese Angaben zu Qualifikation und angewendeten Vorschriften und Normen gehören in Ihre Dokumentation.

Welche Prüffristen gelten gemäß DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; als Empfehlung enthält die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 Richtwerte. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gilt ein Richtwert von sechs Monaten, auf Baustellen von drei Monaten. Bleibt die Fehlerquote unter zwei Prozent, kann die Frist verlängert werden: bis ein Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten, bis zwei Jahre in Büros oder vergleichbaren Bereichen.

Wie organisieren Sie die DGUV V3 Prüfung mit mehreren Standorten rechtssicher?

Eine rechtssichere Organisation über mehrere Standorte braucht eine vollständige Geräteliste, festgelegte Fristen, qualifizierte Prüfer und ein Protokoll je Gerät. Für alle Standorte gibt es bei AB Prüfservice einen Ansprechpartner; Termine werden Standort für Standort vereinbart, und die Ergebnisse laufen in einer zentralen Übersicht zusammen. Betriebsmittelprüfung und Leiterprüfung können in einem Vertrag beauftragt werden.

Termine lassen sich nach Absprache außerhalb der Geschäftszeiten legen, etwa abends, am Wochenende oder an Schließtagen, oder in rollierenden Abschnitten im laufenden Betrieb. So bleiben die Prüftermine für die elektrischen Betriebsmittel auch dort planbar, wo Anlagen und Geräte ständig in Gebrauch sind.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung bei der Haftungsfrage: Elektrowerkzeuge auf Holzbrettern.

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Häufige Fragen zur Haftung bei fehlender DGUV V3 Prüfung

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Berechtigt ist eine Elektrofachkraft; prüfen darf außerdem, wer unter ihrer Leitung und Aufsicht arbeitet. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zusätzlich eine befähigte Person; was diese an Ausbildung, Erfahrung und zeitnaher Praxis braucht, legt die TRBS 1203 fest. Beide Anforderungen sind auch für externe Dienstleister verpflichtend.

Wann können Beschäftigte persönlich für Fehler bei der Prüfung haften?

Beschäftigte stehen persönlich in der Verantwortung, wenn ihnen Pflichten aus der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schriftlich übertragen wurden und sie diese im Rahmen ihrer Befugnisse nicht erfüllt haben, etwa Fristen nicht verfolgt oder einen gemeldeten Mangel nicht weitergegeben haben. Ohne wirksame Übertragung verbleibt die Verantwortung bei der Unternehmensleitung, die Auswahl und Kontrolle der Beauftragten schuldet.

Wer ist für die Beseitigung festgestellter Mängel verantwortlich?

Für die Beseitigung festgestellter Mängel ist der Unternehmer verantwortlich. Das Prüfprotokoll zeigt, welche Geräte oder Anlagen nicht bestanden haben; das Unternehmen entscheidet dann über Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder über Aussonderung. Ein instand gesetztes Gerät wird nach DIN EN 50678 (VDE 0701) erneut geprüft, bevor es wieder benutzt wird.

Was gilt als ordnungsgemäßer Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer?

Belastbar sind die Geräteliste, für jedes Gerät ein Protokoll, das Art, Umfang, Ergebnis und den Prüfer mit Name und Unterschrift nennt, dazu die Gefährdungsbeurteilung mit den Fristen und die Belege zur Qualifikation der Prüfer. Berufsgenossenschaft und Versicherer können im Schadensfall nach diesen Unterlagen fragen; Plaketten am Gerät ergänzen die Dokumentation, ersetzen sie aber nicht.

Welche Prüffristen gelten für ortsfeste elektrische Anlagen?

Für ortsfeste elektrische Anlagen und fest angeschlossene Geräte nennt Tabelle 1A der Durchführungsanweisung eine Frist von vier Jahren; für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art gilt ein jährlicher Rhythmus. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind in stationären Anlagen alle sechs Monate über die Prüftaste zu betätigen, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich. Abweichende Fristen begründet der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung.

Ersetzt die regelmäßige Wartung die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Wartung und Prüfung sind getrennte Vorgänge. Die eine erhält den Zustand von Geräten und Anlagen, die andere stellt fest, ob dieser Zustand ordnungsgemäß ist, und wird dokumentiert. Nur eine dokumentierte Prüfung erfüllt die Pflichten aus DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV, mit einem Protokoll über Art, Umfang und Ergebnis, unterschrieben von der prüfenden Person; Wartungsarbeiten ersetzen das nicht.

Wie beauftragen öffentliche Auftraggeber die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in einer Rahmenvereinbarung?

Öffentliche Auftraggeber legen in einer Rahmenvereinbarung Umfang, Prüfintervalle, Abrufverfahren, Dokumentation und Laufzeit fest und rufen Einzelaufträge je Liegenschaft darunter ab. Die Ausschreibung muss produktneutral formuliert sein; eine Aufteilung in Lose, beispielsweise nach Regionen oder Gebäudearten, ist möglich. AB Prüfservice stellt die Protokolle je Standort und eine zentrale Übersicht im Kundenportal bereit.

Was erwarten Auditoren nach ISO 45001 oder SCC zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel?

Bei Audits nach ISO 45001 oder SCC und in Lieferantenbewertungen von Kunden wird nach Belegen gefragt, dass die gesetzlichen Prüfpflichten eingehalten werden. Verlangt werden in der Regel die Geräteliste, je Gerät ein Protokoll, begründete Prüfintervalle und Belege zur Qualifikation der Prüfer. Eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung mit vollständiger Dokumentation liefert damit den Nachweis, nach dem Audit, Berufsgenossenschaft und Versicherer fragen.

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