Betriebsmittelprüfung Handwerksbetrieb: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen für Handwerksbetriebe
Ein Handwerksbetrieb hat seine Betriebsmittel selten an einem Ort: Handgeräte im Werkstattwagen, Kabeltrommeln auf der Baustelle, Maschinen in der Werkstatt, Bürotechnik im Büro, dazu Leihgeräte und Geräte der Mitarbeiter, die “nur kurz” mitgebracht wurden. AB Prüfservice prüft Handwerksbetriebe bundesweit dort, wo die Geräte sind: an Sammelterminen in der Werkstatt, bevor die Kolonnen ausrücken, mit einer Inventarliste, die auch die Geräte im Fahrzeug kennt.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur
DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die Betriebsmittelprüfung im Handwerksbetrieb?
Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung, je Gerät mit Ergebnis und Prüfplakette.

Es ist eine regelmäßige Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln, die den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen und Geräte nachweist, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Im Handwerk umfasst sie die Handgeräte auf Baustellen und in Fahrzeugen, die Maschinen und Anlagen der Werkstatt und die Bürotechnik.
Was den Handwerksbetrieb unterscheidet, ist die Beanspruchung außerhalb der eigenen Werkstatt: Geräte fahren jeden Tag, fallen, liegen im Regen, hängen an fremden Steckdosen und Baustromverteilern. Deshalb sind die Prüffristen für bewegliche, ortsveränderliche Betriebsmittel kurz, und deshalb ist die Sichtprüfung vor jedem Einsatz Teil der Unterweisung, nicht nur der Prüfung.
Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden im Handwerksbetrieb geprüft?
Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Bohrmaschine, Bohrhammer, Winkelschleifer, Stichsäge, Kreissäge, Schrauber, Heißluftgebläse, Baustellenstrahler, Kabeltrommeln und Verlängerungen, Ladegeräte für Akkugeräte, Staubsauger, Rührwerke, Kompressoren mit Stecker und die Bürotechnik. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest installiert: Unterverteilungen und Steckdosen der Werkstatt, Ständerbohrmaschine, Bandsäge, Hobelmaschine, Schweißplatz, Absauganlage, Kompressor, Hallenbeleuchtung, Torantrieb und die Ladestationen für Fahrzeuge.
Zwei Gruppen brauchen eigene Regeln: Baustromverteiler prüfen wir auf Wunsch mit, auch auf der Baustelle, mit den kurzen Fristen ihrer eigenen Prüfvorgaben; Akkugeräte selbst brauchen keine elektrische Prüfung, ihre Ladegeräte und Netzteile aber sehr wohl. Beides steht in der Bestandsaufnahme, damit nichts doppelt und nichts gar nicht geprüft wird.
Ist die Betriebsmittelprüfung für Handwerksbetriebe Pflicht?
Ja, die Pflicht zur Prüfung gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten, auch für den Zwei-Mann-Betrieb: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 regelt den elektrischen Teil, ausgeführt nach DIN VDE. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Verantwortlich ist der Inhaber als Unternehmer, auch wenn ein Meister oder Bauleiter die Organisation übernimmt.
Auf der Baustelle kommt dazu, dass Bauherren und Generalunternehmer den Prüfnachweis verlangen, bevor ein Gerät an ihren Baustromverteiler darf. Ein Unfall an einem defekten Winkelschleifer ohne Nachweis trifft die Berufsgenossenschaft, die Versicherung und die Haftung des Inhabers zugleich; Bußgeld und Regress sind die Folge, die den kleinen Betrieb am härtesten trifft.

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Welche Prüffristen gelten für Baustelle, Werkstatt und Büro?
Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und auf der Baustelle liegen sie am kurzen Ende. Als Richtwert gilt: Handgeräte, Kabeltrommeln, Verlängerungen und Baustellenstrahler alle drei Monate, in der Werkstatt alle sechs Monate; Ladegeräte alle sechs Monate; Bürotechnik in längeren Prüfintervallen; ortsfeste Anlagen mehrjährig. Anlassbezogen kommen dazu: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparatur, nach einem Sturz und für jedes Leihgerät.
Für den Handwerksbetrieb funktioniert am besten der Sammeltermin: Alle Fahrzeuge und Kolonnen bringen ihre Geräte zum vereinbarten Morgen in die Werkstatt, die Prüfung läuft in wenigen Stunden durch, und wer fehlt, wird beim nächsten Termin nachgezogen.

Wer darf prüfen: Elektrobetrieb, Meister oder externer Prüfservice?
Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung und elektrotechnischer Qualifikation nach TRBS 1203, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik; die Anforderungen an die Prüfung stehen in TRBS 1201. Elektrohandwerksbetriebe können ihre Geräte selbst prüfen, wenn sie die Messtechnik und die Zeit dafür haben; für alle anderen Gewerke, vom Sanitärbetrieb bis zur Tischlerei, ist der Meister keine Elektrofachkraft, und elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen mitwirken, aber nicht selbst prüfen. Ein E-Check des befreundeten Elektrikers ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nur, wenn Prüfumfang, Messung und Protokoll stimmen.
Externe, qualifizierte Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an Sammelterminen und in der Werkstatt, ortsveränderliche Geräte wie ortsfeste Anlagen und Maschinen, und der Betrieb bekommt Inventarliste, Protokolle und Fristen, ohne selbst Messtechnik anzuschaffen.
Ablauf einer Betriebsmittelprüfung im Handwerksbetrieb
Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung beginnt mit der Bestandsaufnahme: Geräte je Fahrzeug, je Kolonne, in der Werkstatt und im Büro, Leihgeräte und Akkuladegeräte eingeschlossen. Daraus entstehen Inventarliste, Fristen und der Sammeltermin. Am Prüftag werden die Geräte in der Werkstatt geprüft, wenige Minuten je Gerät, bevor die Kolonnen ausrücken; ortsfeste Anlagen und Werkstattmaschinen in einem Wartungsfenster mit Freischaltung.
Defekte Geräte werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück ins Fahrzeug. Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt die Prüfplakette mit QR-Code, hinter der das Ergebnis abrufbar ist, sodass der Nachweis auch auf der Baustelle mit dem Handy vorgezeigt werden kann. Die Dokumentation liegt im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Betriebsmittelprüfung nach DGUV für Handwerksbetriebe mit mehreren Standorten
Für Handwerksbetriebe und Gruppen mit mehreren Niederlassungen prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan, mit Sammelterminen je Standort und derselben Dokumentation. Geräte, die zwischen Niederlassungen wechseln, behalten ihre Frist in der Inventarliste; neue Geräte werden bei Beschaffung aufgenommen; Leihgeräte nur mit Nachweis auf die Baustelle gelassen.
AB Prüfservice
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Betriebsmittelprüfung nach Gewerk: Garten- und Landschaftsbau
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Handwerksbetriebe.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Handwerksbetrieb
Gilt die Prüfpflicht auch für einen kleinen Betrieb mit zwei Mitarbeitern?
Ja. Die Pflicht gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe; nur der Soloselbstständige ohne Angestellte fällt aus dem Arbeitsschutzrecht, nicht aber aus den Anforderungen von Bauherren und Versicherern. Für kleine Betriebe ist der Sammeltermin in der Werkstatt der wirtschaftlichste Weg: alle Geräte an einem Morgen, Protokolle je Gerät.
Müssen Akkugeräte geprüft werden?
Das Akkugerät selbst ist kein netzbetriebenes Betriebsmittel und braucht keine elektrische Messung, nur die Sichtprüfung. Ladegeräte und Netzteile dagegen sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und werden geprüft, meist halbjährlich, weil sie im Fahrzeug und auf der Baustelle mitfahren und dort am meisten leiden.
Was ist mit Geräten, die Mitarbeiter privat mitbringen?
Sobald ein privates Gerät im Betrieb oder auf der Baustelle eingesetzt wird, ist es ein Arbeitsmittel und muss geprüft sein, die Verantwortung liegt beim Inhaber. Die saubere Lösung ist die Betriebsanweisung, dass nur betriebseigene, geprüfte Geräte eingesetzt werden; wo Privatgeräte geduldet werden, gehören sie in die Inventarliste und den Sammeltermin.
Verlangen Bauherren und Generalunternehmer den Prüfnachweis?
Häufig ja, vor dem Anschluss an den Baustromverteiler und in der Sicherheitsunterweisung der Baustelle. Die Prüfplakette mit QR-Code und das Protokoll im Kundenportal sind auf der Baustelle mit dem Handy vorzeigbar. Wer ohne Nachweis kommt, wird im Zweifel vom Bauleiter nach Hause geschickt.
Wie oft müssen Kabeltrommeln und Baustellengeräte geprüft werden?
Als Richtwert alle drei Monate auf der Baustelle, alle sechs Monate in der Werkstatt; die Frist steht in der Gefährdungsbeurteilung. Kabeltrommeln, Verlängerungen und Stecker sind die Geräte mit den meisten Befunden im Handwerk, deshalb lohnt der Austausch statt der Reparatur, und die Sichtprüfung vor jedem Einsatz gehört in die Unterweisung.
Muss der Betrieb für die Prüfung stillstehen?
Nein. Die Prüfung läuft am Sammeltermin in der Werkstatt in wenigen Stunden durch, bevor die Kolonnen ausrücken, oder nach Feierabend, wenn die Fahrzeuge zurück sind. Nur ortsfeste Anlagen und Werkstattmaschinen brauchen eine Freischaltung, die in ein ruhiges Wartungsfenster gelegt wird.
Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?
Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück ins Fahrzeug. Ein kleiner Reservepool geprüfter Handgeräte in der Werkstatt hält die Kolonnen arbeitsfähig, wenn am Sammeltermin etwas ausfällt.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für einen Handwerksbetrieb?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Standorte und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten und ohne gesonderte Fahrtkosten oder Stundenabrechnung; ein Sammeltermin mit allen Fahrzeugen ist der wirtschaftlichste Weg. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Standort oder für alle Niederlassungen.
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