DGUV V3 Prüfung im Homeoffice: Pflicht des Arbeitgebers
Notebook, Netzteil, Monitor und Steckdosenleiste stehen bei Mitarbeitern zu Hause. Die Prüfpflicht aus der Unfallverhütungsvorschrift endet nicht an der Bürotür: Was das Unternehmen für die Arbeit im Homeoffice ausgibt, bleibt sein Betriebsmittel und muss regelmäßig geprüft werden. Diese Seite erklärt, welche Technik betroffen ist, wer zuständig ist, welche Prüffristen gelten und wie AB Prüfservice die Abwicklung für Unternehmen mit vielen Heimarbeitsplätzen organisiert.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Gilt die Prüfpflicht auch für elektrische Geräte am Heimarbeitsplatz?
Ja. Elektrische Geräte, die das Unternehmen für den Heimarbeitsplatz bereitstellt, sind Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und werden wie Geräte im Betrieb behandelt. Der Nutzungsort spielt keine Rolle. Eine Elektrofachkraft prüft sie vor dem ersten Einsatz, nach Instandsetzung oder Änderung und danach in festgelegten Abständen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergänzt diese Pflicht im Arbeitsschutz: Das Unternehmen legt in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Arbeitsmittel in welchem Umfang und in welchen Abständen kontrolliert werden, und beauftragt befähigte Personen damit. Für die Arbeit zu Hause heißt das, die ausgegebene Hardware in die Inventarliste aufzunehmen und in den Prüfzyklus einzubinden, auch wenn sie den Betrieb verlassen hat.

Welche Elektrogeräte gehören auf die Checkliste und was bleibt privates Eigentum?
Auf die Liste gehören alle ortsveränderlichen Geräte, die das Unternehmen für den Arbeitsplatz zu Hause ausgegeben hat: Notebook mit Netzteil, Monitor, Drucker, Schreibtischleuchte, Ladegeräte und Steckdosenleiste. Entscheidend ist der Stecker: Alles, was vom Unternehmen stammt und an eine Steckdose angeschlossen wird, fällt unter die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Private Geräte der Mitarbeiter regelt der Arbeitgeber gesondert.
Gerade die Steckerleiste wird oft übersehen. Beschädigte Leitungen, gebrochene Stecker oder überhitzte Gehäuse fallen in der Sichtprüfung auf; Mängel, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, zeigt erst die Messung. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen, die ein Unternehmen ausnahmsweise für den Heimarbeitsplatz stellt, gehören ebenfalls dazu. Eine Checkliste je Mitarbeiter mit allen ausgegebenen Elektrogeräten und Inventarnummern erleichtert die Planung.

Wer trägt die Verantwortung für die Technik am Heimarbeitsplatz?
Verantwortlich ist der Unternehmer, also Inhaber oder Geschäftsführer. Er muss sicherstellen, dass die elektrischen Geräte seines Unternehmens geprüft werden, gleichgültig, ob sie im Büro oder in der Wohnung eines Mitarbeiters stehen. Diese Aufgabe darf er auf Grundlage von DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz schriftlich an geeignete Personen delegieren, etwa an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Facility Manager.
Die Durchführung liegt bei einer Elektrofachkraft oder einer Person, die unter deren Leitung und Aufsicht arbeitet. Nach TRBS 1203 braucht sie eine Ausbildung in der Elektrotechnik, Berufserfahrung und zeitnahe Praxis. Mitarbeiter im Homeoffice ersetzen diese Fachkunde nicht, sie können Mängel melden und ihre Hardware zu Sammelterminen mitbringen. Die Zuständigkeit für die Organisation bleibt beim Unternehmen.


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Wie oft sind Arbeitsmittel im Homeoffice zu prüfen?
Tabelle 1B der Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift gibt für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten vor. Liegt die Fehlerquote dauerhaft unter zwei Prozent, darf das Intervall wachsen, für Büros und vergleichbare Umgebungen auf höchstens zwei Jahre. Heimarbeitsplätze werden in der Praxis meist wie Büroarbeitsplätze bewertet, weil Beanspruchung und Umgebung vergleichbar sind.
Verbindlich wird die Frist erst durch die Bewertung der Gefährdungen, die das Unternehmen nach Betriebssicherheitsverordnung festgelegt hat; die Tabellenwerte bleiben Richtwerte. Nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa einem Sturz des Notebooks, einem Wasserschaden oder längerer Nichtbenutzung, ist eine außerordentliche Prüfung fällig. DGUV Information 203-071 beschreibt, wie ein Unternehmen die wiederkehrenden Termine organisiert und die Abstände aus den Ergebnissen ableitet.

Wo und wie läuft die Prüfung der Technik vom Heimarbeitsplatz ab?
In der Regel findet die Elektroprüfung nicht in der Wohnung statt, sondern an einem Standort des Unternehmens. Die Mitarbeiter bringen ihre Hardware an einem vereinbarten Tag mit, die Elektrofachkraft prüft sie vor Ort und gibt sie zurück. So bleibt die Privatsphäre gewahrt, und die Termine lassen sich bündeln.
Jedes Stück wird einzeln geprüft: Sichtprüfung an Gehäuse, Leitung und Stecker, Messung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) mit kalibrierter Messtechnik und Funktionsprüfung. Zu jedem Gerät gehört ein eigenes Protokoll; was besteht, bekommt eine Prüfplakette, auf der der nächste Termin und ein QR-Code stehen. Die Berichte liegen standortweise im Kundenportal „Meine Inspektionen“ von AB Prüfservice, sodass auch die Heimarbeitsplätze zentral erfasst sind.

Wie organisieren größere Unternehmen Sammeltage für die Heimarbeitsplätze?
Unternehmen mit vielen Mitarbeitern zu Hause setzen meist auf Sammeltage: An einem oder mehreren Terminen pro Standort bringen die Beschäftigten ihre Hardware mit, die Elektrofachkraft arbeitet in Abschnitten, während der Betrieb weiterläuft. Wer an diesem Tag ohnehin im Büro ist, erledigt den Termin nebenbei.
Sammeltage lassen sich an Anlässe wie Hardwareausgabe oder Teamtage koppeln. Bei AB Prüfservice betreut ein fester Ansprechpartner sämtliche Standorte, stimmt die Termine je Standort ab und bündelt alle Ergebnisse in einer zentralen Übersicht. Nach Absprache sind Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Wer zusätzlich Leitern und Tritte prüfen lässt, beauftragt beides deutschlandweit in einem Vertrag.

Welche Folgen hat eine unterlassene Prüfung am Heimarbeitsplatz?
Bleibt die Kontrolle aus, verletzt das Unternehmen seine Pflichten aus der Unfallverhütungsvorschrift und der Betriebssicherheitsverordnung. Ein solcher Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Hat jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, darf der Unfallversicherungsträger seine Aufwendungen für den Unfall zurückverlangen. Kommt eine Person zu Schaden, steht zusätzlich der Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung im Raum.
Auch das Brandrisiko zählt: Ein defektes Netzteil oder eine überlastete Steckerleiste ist eine häufige Ursache für einen Brand am Schreibtisch. Nach einem Schaden sehen Versicherer nach, ob die vorgeschriebenen Kontrollen stattgefunden haben und dokumentiert sind. Lückenlose Protokolle je Gerät schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen im Nachweis gegenüber Unfallversicherungsträger, Versicherer und Auditoren nach ISO 45001 oder SCC.

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Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung im Homeoffice
Fallen private Geräte der Mitarbeiter unter die Prüfpflicht?
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfasst die Ausstattung, die das Unternehmen zur Verfügung stellt. Für diese muss der Betrieb die Kontrolle organisieren und dokumentieren, unabhängig davon, wo sie genutzt wird. Private Geräte der Mitarbeiter sind davon nicht erfasst. Eine klare Regelung, welche Hardware ausgegeben wurde, schafft hier Klarheit.
Wer darf die Geräte vom Heimarbeitsplatz prüfen?
Zugelassen ist eine Elektrofachkraft oder jemand, der unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig wird. Die TRBS 1203 verlangt dafür elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Praxis. Unsere Prüfer erfüllen diese Voraussetzungen als befähigte Personen und setzen kalibrierte Messtechnik ein, sodass jede Messung nachvollziehbar festgehalten ist.
Braucht ein neues Notebook vor der Ausgabe eine Erstprüfung?
Grundsätzlich ist vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung vorgesehen. Für fabrikneue Geräte lässt die Unfallverhütungsvorschrift in § 5 Abs. 4 die Bestätigung des Herstellers genügen, dass das Produkt den Anforderungen entspricht; sie tritt an die Stelle der Erstprüfung. Neue Notebooks dürfen daher direkt ausgegeben werden; der Turnus beginnt mit der ersten im Betrieb bestimmten Frist.
Was muss in der Dokumentation stehen?
Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung gehören in die Aufzeichnungen Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis und der Name der prüfenden Person samt Unterschrift. Das Protokoll je Gerät führt zusätzlich Messwerte und Befund auf und steht standortweise im Kundenportal bereit. Die Prüfplakette am Gehäuse zeigt den nächsten Termin.
Gilt die Prüfpflicht auch bei mobilem Arbeiten?
Ja. Ob Mitarbeiter dauerhaft im Homeoffice, zeitweise unterwegs oder an wechselnden Orten arbeiten, ändert an der Pflicht nichts. Maßgeblich ist allein, dass das Unternehmen das Gerät bereitstellt. Bei mobilem Arbeiten empfiehlt es sich, die Termine auf Tage zu legen, an denen die Mitarbeiter ohnehin im Betrieb sind, damit kein Gerät aus dem Zyklus fällt.
Wie werden Mehrfachsteckdosen am Heimarbeitsplatz behandelt?
Verteilerleisten zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und durchlaufen wie jedes andere Teil Sichtkontrolle an Gehäuse und Leitung, Messung von Schutzleiter und Isolation sowie Funktionstest. Vom Unternehmen ausgegebene Leisten gehören in die Inventarliste. Weil sie oft hoch belastet sind, trägt ihre regelmäßige Kontrolle viel zum Brandschutz am Heimarbeitsplatz bei; ungeeignete oder beschädigte Leisten gehören aus dem Verkehr gezogen.
Was ist mit der festen Elektroinstallation in der Wohnung?
Die Vorschrift trennt ortsveränderliche Geräte von ortsfesten Anlagen. Für die elektrischen Anlagen im Betrieb sieht Tabelle 1A einen Turnus von vier Jahren vor. Am Heimarbeitsplatz bezieht sich die Pflicht des Unternehmens allein auf die von ihm gestellten ortsveränderlichen Geräte. Die Inventarliste sollte diese Abgrenzung abbilden, damit Umfang und Verantwortung eindeutig sind.
Lassen sich die Sammeltermine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten legen?
Ja, nach Absprache. Die Elektrofachkraft kommt auf Wunsch am Abend, am Wochenende, an Schließtagen oder während einer Betriebsschließung, damit die Sammeltermine für die Heimarbeitsplätze den Arbeitsalltag nicht stören. Ebenso ist ein rollierender Ablauf in Abschnitten während des laufenden Betriebs möglich, bei dem Mitarbeiter ihre Hardware abgeben und nach der Kontrolle wieder mitnehmen.
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