Betriebsmittelprüfung Lübeck: DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Geräte und Anlagen
Lübeck ist mit rund 220.000 Einwohnern die Hansestadt an der Trave, deren Altstadt seit 1987 Weltkulturerbe ist. Hafenlogistik am Skandinavienkai in Travemünde, Maschinenbau, Nahrungsmittelindustrie, Medizintechnik, Hochschulen und Tourismus prägen die Wirtschaft. AB Prüfservice übernimmt hier die Betriebsmittelprüfung für Unternehmen, mit Plakette und Protokoll für jedes überprüfte Gerät.
- Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden
- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist eine DGUV V3-Prüfung, und warum ist sie erforderlich?
Die DGUV V3-Prüfung ist die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Gesetzliche Grundlage ist zudem die Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung soll Gefahren durch Strom erkennen, bevor ein Unfall oder ein Brand entsteht, und schützt so Beschäftigte und Betrieb.

Wie oft und in welchem Umfang geprüft wird, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für Unternehmen ist der Nachweis unerlässlich: Er belegt die Sicherheit der Geräte, und nach einem Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob rechtzeitig geprüft wurde.
Welche elektrischen Prüfungen gibt es?
Unterschieden werden drei Anlässe: die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfung in festen Abständen und die Prüfung nach Reparatur oder Änderung. Bei Geräten mit Stecker misst man nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und im Fall einer Reparatur gemäß DIN EN 50678 (VDE 0701), bei fest installierten Anlagen nach VDE 0105-100.
Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen ortsveränderlichen Geräten wie Laptop, Wasserkocher oder Bohrmaschine und ortsfesten Betriebsmitteln wie Maschinen oder Durchlauferhitzern. Für beide Gruppen gelten eigene Fristen und Messverfahren, und für beide braucht es eine Messung mit Prüfgeräten nach dem Stand der Technik.
Wie oft müssen Betriebsmittel geprüft werden?
Die verbindliche Frist steht in der Gefährdungsbeurteilung, die Unfallverhütungsvorschrift nennt Richtwerte. Ortsveränderliche Geräte prüft man in der Regel halbjährlich, auf Baustellen alle drei Monate; bleibt die Fehlerquote unter zwei Prozent, sind in Werkstätten ein Jahr und in Büros zwei Jahre möglich. Ortsfeste Anlagen sind alle vier Jahre an der Reihe.
Wir führen die Fristen aller elektrischen Betriebsmittel im Prüfplan und melden uns, bevor Geräte fällig werden. Das System aus Prüfplan, Plakette und Kundenportal macht den Stand jederzeit sichtbar, auch für Unternehmen mit mehreren Standorten in Lübeck und der Region.

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In 3 Schritten zur rechtssicheren DGUV V3 Prüfung
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
01
Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf – per Formular oder telefonisch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein transparentes, unverbindliches Angebot, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
02
Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht
Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte prüfen direkt bei Ihnen vor Ort: elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen nach den geltenden DIN VDE Normen. Den Ablauf takten wir mit Ihrem Tagesgeschäft, sodass bei Ihnen alles weiterläuft.
03
Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher
Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.
Kundenbewertungen
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Wer darf die Prüfung durchführen, und kann ich sie selbst machen?
Durchführen darf die Prüfung eine Elektrofachkraft, die als befähigte Person nach TRBS 1203 Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Kenntnisse der Normen mitbringt. Selbst machen kann ein Betrieb sie nur, wenn er eine solche Fachkraft beschäftigt und kalibrierte Prüfgeräte besitzt. Elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Bei AB Prüfservice übernimmt ein Team geschulter Elektrofachkräfte die Messungen, verantwortliche Elektrofachkraft ist der Geschäftsführer. Ihr Betrieb spart so eigene Prüftechnik und Schulungen, und die betrieblichen Abläufe bleiben ungestört.

Was wird bei einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel geprüft?
Zuerst kommt die Sichtprüfung: Gehäuse, Leitung, Stecker und Knickschutz werden auf sichtbare Schäden kontrolliert. Danach misst die Fachkraft Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom, je nach Schutzklasse. Eine Funktionsprüfung schließt ab; bestandene Geräte bekommen eine Plakette, defekte werden gesperrt und im Protokoll vermerkt.
Die elektrischen Anlagen selbst prüfen wir durch Besichtigen, Erproben und Messen, einschließlich der Fehlerstrom-Schutzschalter; die nötigen Abschaltungen stimmen wir vorher ab. Jedes Ergebnis landet mit Messwerten im Protokoll, sodass die Überprüfung später nachvollziehbar bleibt.
Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Die Abrechnung läuft pro geprüftem Gerät und nicht über Stunden. Den Gesamtpreis bestimmen vor allem die Zahl der Geräte, der Anteil ortsfester Anlagen und die Zahl der Standorte in Lübeck oder darüber hinaus. Mit einer groben Bestandsliste erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot, das alle Leistungen klar ausweist.
Der Vorteil für Sie: Prüfung, Protokoll und Fristenplan kommen aus einer Hand.

Betriebsmittelprüfung in Lübeck, Travemünde und der Region
Wir prüfen in der Altstadt und in allen Stadtteilen, von Travemünde mit dem Skandinavienkai und Ivendorf bis Blankensee. Auch Betriebe am Nordlandkai, in Gewerbegebieten und in der Region rund um Lübeck gehören dazu; mehrere Standorte fassen wir zu einer Tour mit einem gemeinsamen Prüfplan zusammen.
AB Prüfservice prüft deutschlandweit nach demselben Ablauf und denselben Regeln, mit einem festen Ansprechpartner für alle Standorte.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung in Lübeck.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Lübeck
Welche Grundsätze stellt die Unfallverhütungsvorschrift auf?
Die Vorschrift verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden, nach den elektrotechnischen Regeln. Mängel sind unverzüglich zu beheben; besteht bis dahin dringende Gefahr, darf das Gerät nicht verwendet werden. Dazu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung.
Wie hängen Unfallverhütungsvorschrift und Betriebssicherheitsverordnung zusammen?
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel prüfen zu lassen, und gilt für alle Arbeitsmittel. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften ergänzt das für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Beide greifen ineinander: Wer nach beiden prüft und sauber dokumentiert, erfüllt die Pflichten im Arbeitsschutz zuverlässig.
Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Betriebe und Büros?
Ja. Sobald Beschäftigte elektrische Geräte nutzen, gilt die Pflicht, ob im Büro mit fünf Arbeitsplätzen oder im Werk. Der Umfang ist bei kleinen Beständen überschaubar; oft reicht ein kurzer Termin, und die Fristen im Büro sind länger als in der Werkstatt.
Welche Unterlagen erhalten wir?
Ein Protokoll je Gerät mit Inventarnummer, Standort, Messwerten, Ergebnis und nächstem Termin, dazu Mängelliste und Inventarübersicht. Mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person verlangt die Betriebssicherheitsverordnung. Alles liegt digital im Kundenportal, nach Standorten sortiert und für Audits oder die Berufsgenossenschaft griffbereit.
Prüfen Sie auch im Hafen und in Werkhallen?
Ja. Wir prüfen dort, wo die Geräte im Einsatz sind, in Büros, Werkstätten, Lagern und den Hallen am Lübecker Hafen. Für Bereiche mit besonderen Zugangsregeln stimmen wir Termine und Sicherheitsunterweisung vorab mit Ihnen ab, damit der Umschlag und die Produktion ungestört weiterlaufen.
Was gilt für neue Geräte?
Neue Geräte müssen vor der ersten Nutzung nicht zwingend gemessen werden, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass sie den Bestimmungen entsprechen. Wichtig ist, sie sofort in den Prüfplan aufzunehmen, damit die erste Wiederholungsprüfung nicht vergessen wird. Bei Eigenbau oder Umbau ist dagegen eine Prüfung vor der Inbetriebnahme Pflicht.
Stört die Prüfung den Arbeitsalltag?
Kaum. Jedes Gerät ist nur für die Messung vom Netz, meist wenige Minuten, und wir arbeiten Raum für Raum. IT-Arbeitsplätze und Server stimmen wir mit Ihrer IT ab, Abschaltungen an Anlagen legen wir in ruhige Zeiten, damit niemand im Unternehmen warten muss.
Brauchen wir für Leitern eine eigene Prüfung?
Ja, Leitern und Tritte sind ebenfalls Arbeitsmittel und brauchen eine eigene, mechanische Prüfung durch eine befähigte Person. Wir verbinden beides auf Wunsch in einem Termin: die Elektroprüfung der Geräte und die Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016, mit Unterlagen aus einer Hand.
Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!
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