DGUV V3 Prüfung · Maschinenbau und Metallverarbeitung

Betriebsmittelprüfung Maschinenbau: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel in der Metallverarbeitung

Im Maschinenbau und in der Metallverarbeitung ist die Betriebsmittelprüfung keine Büroaufgabe: Werkhallen mit Dreh-, Fräs- und Schweißarbeitsplätzen, Handwerkzeuge im Dauereinsatz, Kabeltrommeln quer durch die Halle, Späne, Kühlschmierstoff und Metallstaub, dazu Maschinen mit eigener elektrischer Ausrüstung. AB Prüfservice prüft Fertigungsbetriebe bundesweit im Schichtmodell: Handgeräte am Arbeitsplatz, Maschinen und Anlagen in geplanten Stillständen, ohne die Produktivität der Halle zu bremsen.

Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau: Arbeiter trennt Stahl mit dem Winkelschleifer.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sichtprüfung, Messung und Erprobung durch eine Elektrofachkraft, je Gerät mit Ergebnis, Messwerten und Prüfplakette; sie weist den ordnungsgemäßen Zustand von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln nach, den die gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau: Schweißer mit Schutzschild beim Elektrodenschweißen.

In der Metallverarbeitung umfasst sie drei Gruppen: ortsveränderliche Geräte nach DIN VDE 0701-0702, ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und die elektrische Ausrüstung von Maschinen nach DIN VDE 0113-1.

Was die Halle vom Büro unterscheidet, ist die Beanspruchung: Leitungen werden überfahren, Stecker von Spänen und Kühlschmierstoff angegriffen, Handgeräte fallen, Verlängerungen liegen im Fahrweg. Deshalb sind die Prüffristen kürzer, und deshalb entscheidet die Sichtprüfung an ortsveränderlichen Betriebsmitteln im Maschinenbau öfter als die Messung.

Welche elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel werden geprüft?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Bohrmaschine, Winkelschleifer, Schlagschrauber und Stichsäge, Handlampen, Schweißgeräte, Kabeltrommeln und Verlängerungen, Ladegeräte für Akkuwerkzeuge, Absaugmobile, Industriestaubsauger, Heizlüfter, Messgeräte und die Bürotechnik in Arbeitsvorbereitung und Meisterbüro. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Haupt- und Unterverteilungen, CEE-Steckdosen, Absauganlagen, Kompressoren, Hallenbeleuchtung, Torantriebe und Ladestationen für Flurförderzeuge.

Maschinen sind die dritte Gruppe. Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bearbeitungszentren, Pressen, Sägen und Schweißanlagen werden als ortsfeste Anlagen mit ihrer elektrischen Ausrüstung nach DIN VDE 0113-1 geprüft: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Not-Halt und Schutzeinrichtungen. Die mechanische Sicherheit der Maschine folgt eigenen Regeln und lässt sich in derselben Begehung takten, mit eigenem Nachweis; an Kranen und Hebezeugen prüfen wir nicht.

Ist die Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau Pflicht?

Ja, das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt den elektrischen Teil nach den VDE-Normen; die Prüfpflichten gelten gegenüber Behörden und Versicherungen gleichermaßen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung zur Seite. Verantwortlich ist der Unternehmer, im Betrieb vertreten durch Produktionsleitung, Instandhaltung und Fachkraft für Arbeitssicherheit; die Anforderungen an die Prüfung und an den Prüfer stehen in TRBS 1201 und TRBS 1203.

Die Gefahr ist in der Halle real: Ein Unfall mit einem defekten Winkelschleifer oder einer beschädigten Kabeltrommel ist die klassische elektrische Verletzung in der Metallverarbeitung, weil Metall leitet, Böden feucht sind und Späne Isolierungen zerstören. Ohne Prüfnachweis drohen Bußgeld, Regress der Berufsgenossenschaft und Probleme mit der Versicherung.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Welche Prüffristen gelten in Werkhalle und Fertigung?

Die Prüffristen kommen aus der Gefährdungsbeurteilung, und in der Fertigung liegen sie am kurzen Ende. Als Richtwert gilt: Handwerkzeuge, Schweißgeräte, Kabeltrommeln, Verlängerungen und Handlampen alle sechs Monate, in Nassbereichen und bei Dauereinsatz auch drei; Werkstattgeräte mit geringerer Beanspruchung zwölf Monate; Bürotechnik in längeren Prüfintervallen; ortsfeste Anlagen und Maschinen mehrjährig, mit jährlicher Sichtprüfung dazwischen.

Anlassbezogen kommen dazu: die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme jeder neuen Maschine nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0113-1, nach Umbau, nach Reparatur der elektrischen Ausrüstung und nach jedem Sturz oder Überfahren eines Handgeräts. Ein rollierender Prüfplan je Halle hält die Fristen ohne Stillstand ein.

Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau: Bedienpanel an einer Fertigungsanlage.
Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Maschinenbau: CNC-Fräse mit Kühlmittelstrahl.

Wer darf prüfen: Instandhaltung, Elektroniker oder externer Prüfservice?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Berufsausbildung, Berufserfahrung und Qualifikation nach TRBS 1203, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik. Maschinenbauer haben meist eigene Elektroniker in der Instandhaltung; die Frage ist die Kapazität, denn die Instandhaltung ist für Störungen und Umbauten da, nicht für zweitausend dokumentierte Messungen im Jahr. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen mitwirken, aber nicht selbst prüfen; ein E-Check des Elektrobetriebs ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht.

Externe, qualifizierte Elektrofachkräfte übernehmen deshalb die Durchführung der Prüfungen, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen als Wiederholungsprüfungen und die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Maschinen, während die Instandhaltung Betrieb und Reparatur behält. Maschinen prüfen wir gemeinsam mit der Instandhaltung, die die Maschine kennt und die Freischaltung führt.

Ablauf der Betriebsmittelprüfung im laufenden Fertigungsbetrieb

Der Ablauf beginnt mit der Bestandsaufnahme je Halle: Handgeräte, ortsfeste Anlagen und Maschinen mit ihren Schaltplänen, Ex- und Nassbereiche, Schichtmodell und Stillstände. Daraus entstehen Inventarliste, Fristen und Prüfplan; die Elektroprüfung wird im Betrieb elektrischer Anlagen mit der Instandhaltung abgestimmt, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte mit der Werkzeugausgabe. Handgeräte werden am Arbeitsplatz oder in der Werkzeugausgabe geprüft, wenige Minuten je Gerät, im Schichtwechsel oder während der Bearbeitung an der Maschine nebenan; Maschinen und Anlagen in geplanten Stillständen, Betriebsferien oder Wartungsfenstern, mit Freischaltung durch die Instandhaltung.

Defekte Geräte werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, Mängel an Maschinen bewertet und mit Frist versehen, das Ergebnis geht ins Protokoll; nach Reparatur folgt die erneute Prüfung. Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt die Prüfplakette mit QR-Code, die Dokumentation je Halle liegt im Kundenportal, rechtssicher gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Maschinenbau: Funkenflug beim Brennschneiden von Stahl.

Betriebsmittelprüfung nach DGUV für Fertigungsbetriebe mit mehreren Werken

Für Maschinenbauer und Zulieferer mit mehreren Werken prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan, mit denselben Fristen und derselben Dokumentation je Werk. Die Werkzeugausgabe wird zur Prüfstation: Geräte, die dort ausgegeben werden, gehen geprüft in die Halle und kommen zur Frist zurück. Neue Maschinen werden vor der ersten Inbetriebnahme in den Prüfplan aufgenommen, Leihgeräte und Geräte von Fremdfirmen nur mit Nachweis auf das Gelände gelassen.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau

Werden Dreh-, Fräs- und Bearbeitungsmaschinen mitgeprüft?

Ja, als ortsfeste Anlagen mit ihrer elektrischen Ausrüstung nach DIN VDE 0113-1: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Not-Halt, Schutztüren und Steuerstromkreise. Die mechanische Sicherheit der Maschine und die Kranprüfung folgen eigenen Regeln und werden getrennt nachgewiesen. Maschinen werden in geplanten Stillständen geprüft, mit Freischaltung durch die Instandhaltung.

Was gilt für Schweißgeräte?

Schweißgeräte sind ortsveränderliche Betriebsmittel mit besonderer Beanspruchung und werden nach DIN VDE 0544-4 geprüft, mit kurzer Frist, meist halbjährlich: Netzanschluss, Schweißstromkreis, Leerlaufspannung und Zustand der Leitungen. Schweißplätze mit fest installierten Anlagen werden als ortsfeste Anlagen im Anlagenturnus mitgeprüft. Jedes Gerät erhält seinen eigenen Eintrag mit Messwerten und Frist.

Wie oft müssen Handwerkzeuge in der Halle geprüft werden?

Als Richtwert alle sechs Monate; bei Dauereinsatz, in Nassbereichen oder bei starker Späne- und Staubbelastung auch alle drei Monate. Die Frist steht in der Gefährdungsbeurteilung. Bohrmaschine, Winkelschleifer und Kabeltrommel sind die Geräte mit den meisten Befunden, meist an Leitung und Stecker, deshalb lohnt der Austausch statt der Reparatur.

Muss die Produktion für die Prüfung stillstehen?

Nein. Handgeräte werden am Arbeitsplatz oder in der Werkzeugausgabe geprüft, wenige Minuten je Gerät, im Schichtwechsel oder neben der laufenden Bearbeitung. Nur Maschinen und ortsfeste Anlagen brauchen Freischaltungen, die in Wartungsfenster, Betriebsferien oder geplante Stillstände gelegt werden. Die Produktivität der Halle bleibt an jedem Prüftag erhalten.

Was ist mit Eigenbauten und Prüfständen?

Eigenbauten, Prüfstände und umgebaute Maschinen ohne Herstellerdokumentation werden vor der ersten Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0113-1 geprüft und danach im Anlagenturnus. Für diese Geräte gibt es keine Konformitätserklärung; die Prüfung ist der Nachweis, dass sie sicher betrieben werden dürfen, und gehört in die Gefährdungsbeurteilung.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück in die Halle. In der Metallverarbeitung fallen vor allem Kabeltrommeln, Verlängerungen und Handgerätestecker aus; ein Reservepool geprüfter Handgeräte in der Werkzeugausgabe hält die Arbeitsplätze besetzt.

Gelten für Fremdfirmen und Leihgeräte auf dem Gelände dieselben Regeln?

Ja. Geräte von Fremdfirmen müssen geprüft auf das Gelände kommen, der Nachweis wird bei der Einweisung gezeigt; Leihgeräte werden vom Vermieter geprüft übergeben und mit eigener Frist in die Inventarliste aufgenommen. Wer Fremdgeräte ohne Nachweis in die Halle lässt, trägt das Risiko mit.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Maschinenbau?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Maschinen und Anlagen und der Zahl der Werke. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät beziehungsweise je Maschine oder Anlagenteil, ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Werk oder für alle Standorte.

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