Betriebsmittelprüfung Potsdam: DGUV V3 Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
Potsdam ist die Landeshauptstadt Brandenburgs, mit rund 186.000 Einwohnern an der Havel und direkt südwestlich von Berlin. Die Medienstadt Babelsberg, der Potsdam Science Park in Golm, Landesbehörden, Hochschulen, Kliniken, Energieversorger, Hotels und Handwerk bringen viele elektrische Betriebsmittel zusammen. AB Prüfservice prüft sie bei Ihnen vor Ort, mit Prüfplakette und Prüfprotokoll für jedes geprüfte Gerät.
- Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden
- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die DGUV V3 Prüfung, und warum ist sie Pflicht?
Die DGUV V3 Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, oft kurz DGUV 3 genannt. Gesetzliche Grundlage ist daneben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den Unternehmer verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ziel ist die Sicherheit der Beschäftigten: Stromunfälle und Brände verhindern, bevor ein Schaden entsteht.

Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Der Nachweis zählt doppelt: Er belegt gegenüber Mitarbeitern die Arbeitssicherheit, und im Schadensfall verlangen Berufsgenossenschaft und Versicherer zuerst das letzte Prüfprotokoll.
Welche elektrischen Prüfungen gibt es?
Drei Anlässe sind zu unterscheiden: die Erstprüfung vor der Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfung in festen Abständen und die Prüfung nach Reparatur oder Änderung. Ortsveränderliche Geräte misst man nach DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur nach DIN EN 50678 (VDE 0701); ortsfeste Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft, neue Installationen nach DIN VDE 0100-600.
Dazu kommt der Unterschied zwischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Monitor, Kaffeemaschine oder Handbohrmaschine und ortsfesten wie Produktionsmaschinen, Lüftungsanlagen oder Durchlauferhitzern. Beide Gruppen haben eigene Fristen und Messverfahren, und beide brauchen Mess- und Prüfgeräte, die kalibriert sind und dem Stand der Technik entsprechen.
Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Die Frist steht in der Gefährdungsbeurteilung; die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel halbjährlich geprüft, auf der Baustelle alle drei Monate; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf der Abstand in der Werkstatt auf ein Jahr und im Büro auf zwei Jahre wachsen. Ortsfeste Anlagen sind alle vier Jahre fällig.
Die Fristen Ihrer elektrischen Betriebsmittel führen wir im Prüfplan und melden uns, bevor ein Gerät erneut zu überprüfen ist. Prüfplan, Prüfplakette und Kundenportal zeigen den Zustand Ihres Bestands jederzeit, auch für Unternehmen mit mehreren Standorten in Potsdam und Brandenburg.

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In 3 Schritten zur rechtssicheren DGUV V3 Prüfung
Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
01
Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf – per Formular oder telefonisch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein transparentes, unverbindliches Angebot, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
02
Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht
Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte prüfen direkt bei Ihnen vor Ort: elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen nach den geltenden DIN VDE Normen. Den Ablauf takten wir mit Ihrem Tagesgeschäft, sodass bei Ihnen alles weiterläuft.
03
Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher
Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.
Kundenbewertungen
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Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen, und kann ich sie selbst machen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die als befähigte Person nach TRBS 1203 technische Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Normenkenntnis mitbringt, oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Leitung und Aufsicht. Selbst machen kann ein Unternehmen die Prüfung also nur mit eigener Fachkraft und kalibrierten Prüfgeräten; sonst beauftragt es einen Prüfservice, der beides mitbringt.
Bei AB Prüfservice arbeiten geschulte Elektrofachkräfte mit kalibrierter Messtechnik. Ihr Betrieb spart eigene Prüftechnik, Schulungen und Dokumentation, und die Prüfung läuft zuverlässig neben dem Tagesgeschäft.

Was wird bei der Prüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen geprüft?
Jede Prüfung beginnt mit der Sichtprüfung von Gehäuse, Leitung, Stecker und Zugentlastung. Dann misst die Fachkraft je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom und schließt mit einer Funktionsprüfung ab. Bei Maschinen richtet sich die Prüfung der elektrischen Ausrüstung nach DIN EN 60204-1; Not-Halt, Schutzleiterverbindungen und Schutzeinrichtungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Ortsfeste Anlagen prüfen wir durch Besichtigen, Erproben und Messen, einschließlich der Fehlerstrom-Schutzschalter; nötige Abschaltungen stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Bestandene Geräte bekommen die Prüfplakette, defekte werden gesperrt, und jedes Ergebnis steht mit Messwerten im Prüfprotokoll, nachvollziehbar für Audit und Berufsgenossenschaft.
Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Die Abrechnung läuft je geprüftem Gerät und nicht über Stunden. Den Preis bestimmen die Zahl der Geräte, der Anteil ortsfester Anlagen und Maschinen sowie die Zahl der Standorte in Potsdam oder darüber hinaus. Mit einer groben Bestandsliste erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot, das jede Leistung einzeln ausweist.
Prüfung, Prüfprotokolle und Fristenplan kommen aus einer Hand; das spart Ihnen die Abstimmung mit mehreren Dienstleistern und hält die Kosten planbar.

Betriebsmittelprüfung in Potsdam, Babelsberg, Golm und Potsdam-Mittelmark
Wir prüfen in der Innenstadt, in Potsdam West und Bornstedt, in der Medienstadt Babelsberg, in Golm mit dem Science Park, in der Waldstadt, am Schlaatz, im Kirchsteigfeld und in Drewitz. Betriebe im Landkreis Potsdam-Mittelmark, etwa in Werder, Teltow, Kleinmachnow oder Michendorf, nehmen wir in dieselbe Tour, ebenso Standorte am Berliner Stadtrand.
Mehrere Standorte fassen wir zu einem Prüfplan zusammen, mit einem Ansprechpartner für alle. AB Prüfservice ist bundesweit tätig, nach demselben Ablauf und mit derselben Dokumentation, in Brandenburg wie überall in Deutschland.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Transparente Beratung
Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung in Potsdam.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Potsdam
Welche Grundsätze stellt die DGUV Vorschrift 3 auf?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden, nach den elektrotechnischen Regeln. Sie müssen in ordnungsgemäßem Zustand sein und bleiben; Mängel sind unverzüglich zu beheben, bei dringender Gefahr darf das Betriebsmittel nicht benutzt werden. Die regelmäßige Prüfung sichert diesen Zustand ab.
Welche Rolle spielt die Betriebssicherheitsverordnung neben der DGUV V3?
Die BetrSichV gilt für alle Arbeitsmittel und verpflichtet den Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das für die Elektrotechnik mit Richtwerten und dem Vorrang der Elektrofachkraft. Wer nach beiden prüft und sauber dokumentiert, erfüllt seine gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz.
Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Unternehmen und Büros?
Ja. Sobald Mitarbeiter elektrische Geräte benutzen, gilt die Pflicht, in der Zwei-Personen-Agentur in Babelsberg genauso wie im Werk. Bei kleinen Beständen ist der Aufwand gering: oft reicht ein kurzer Termin, und im Büro sind die Fristen länger als in Werkstatt oder Lager. Auch private Geräte, die Beschäftigte dienstlich nutzen, gehören sinnvollerweise in den Prüfplan.
Welche Unterlagen bekommen wir nach der Prüfung?
Je Gerät ein Prüfprotokoll mit Inventarnummer, Standort, Messwerten, Ergebnis und nächstem Termin, dazu eine Mängelliste und eine Übersicht des Bestands. Das Protokoll nennt mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, wie es die BetrSichV verlangt. Alles liegt digital im Kundenportal, nach Standorten sortiert, für Audits und die Berufsgenossenschaft bereit.
Prüfen Sie auch in Studios, Behörden und Kliniken?
Ja, überall dort, wo Mitarbeiter elektrische Betriebsmittel nutzen: in Studios und Werkstätten in Babelsberg, in Büros und Hörsälen der Hochschulen, in Landesbehörden, Hotels und Kliniken. Für Bereiche mit besonderen Zugangsregeln oder empfindlicher Technik stimmen wir Termin und Ablauf vorab mit Ihnen ab, damit Produktion, Forschung und Verwaltung ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Was gilt für neue und reparierte Geräte?
Neue Geräte brauchen vor der ersten Nutzung keine Messung, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass sie den Bestimmungen entsprechen; sie gehören aber sofort in den Prüfplan. Nach einer Reparatur oder Änderung ist die Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) Pflicht, bevor das Gerät wieder in Betrieb geht. Eigenbauten und Umbauten werden vor der Inbetriebnahme geprüft.
Stört die Prüfung den Arbeitsalltag?
Wenig. Ein Gerät ist für die Messung nur kurz vom Netz, und wir gehen Abteilung für Abteilung vor, sodass der Betrieb nebenher weiterläuft. Arbeitsplätze mit laufender Technik und Serverräume stimmen wir mit Ihrer IT ab; Abschaltungen an Anlagen planen wir in ruhige Zeiten, nach Absprache auch an den Rand der Arbeitszeit, etwa am frühen Morgen.
Brauchen Leitern und Tritte eine eigene Prüfung?
Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und werden mechanisch durch eine befähigte Person geprüft, nach DGUV Information 208-016; die elektrische Messung ersetzt das nicht. Auf Wunsch verbinden wir beides in einem Besuch, mit Plakette und Protokoll aus einer Hand, damit Sie in Potsdam nur einen Prüftermin und einen Ansprechpartner koordinieren müssen.
Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!
Kontaktieren Sie uns jetzt gleich, um Ihr Angebot einzuholen. Ganz unverbindlich!
Techniker aktuell verfügbar
Wir freuen uns immer von Ihnen zu hören!
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