Prüfdienstleister wechseln: So übergeben Sie die DGUV V3 Prüfung ohne Lücke
Wer den Anbieter für die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen wechseln will, hat meist einen konkreten Anlass: verpasste Termine, fehlende Prüfprotokolle oder keine Übersicht über mehrere Standorte. Der Wechsel selbst ist einfacher als erwartet. Bestehende Prüfunterlagen behalten ihre Gültigkeit, die Prüftermine laufen weiter, und der erste Besuch des neuen Anbieters beginnt mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Diese Seite zeigt den Ablauf, die nötigen Unterlagen und die Punkte für den neuen Vertrag.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Warum wechseln Unternehmen den Anbieter ihrer Elektroprüfung?
Unternehmen wechseln den Anbieter ihrer Elektroprüfung, wenn die regelmäßige Prüfung nicht mehr verlässlich läuft. Typische Gründe sind Prüftermine, die ohne Rückmeldung verstreichen, Prüfberichte, die erst auf Nachfrage oder unvollständig eintreffen, und bei mehreren Standorten eine fehlende zentrale Übersicht darüber, welche Geräte und Anlagen wann geprüft wurden und wann die nächste Prüfung ansteht.

Im Hintergrund steht die Verantwortung des Unternehmers nach der DGUV Vorschrift 3, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung herausgibt, und nach der Betriebssicherheitsverordnung. Er muss belegen können, dass die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den Abständen aus der Gefährdungsbeurteilung durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung geprüft wurden. Fehlen Unterlagen oder laufen Termine ab, trägt das Unternehmen das Risiko, nicht der Dienstleister; vollständige Belege sind deshalb der Kern des Wechsels.
Wie läuft der Wechsel zu einem neuen Prüfunternehmen ab?
Der Wechsel zu AB Prüfservice umfasst vier Schritte: Sie übergeben die vorhandenen Unterlagen, wir klären gemeinsam Umfang und Termine je Standort, der erste Besuch beginnt mit der vollständigen Erfassung aller elektrischen Geräte und Anlagen, und danach läuft die Wiederholungsprüfung in den vereinbarten Abständen mit einem festen Ansprechpartner für alle Standorte.
Bei dieser Erfassung nimmt der Prüftechniker jedes Gerät einzeln auf, gleicht es mit der vorhandenen Geräteliste ab und ergänzt, was fehlt. Geräte, deren Termin nahe liegt oder deren Status unklar ist, werden im selben Durchgang geprüft, mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Geräte mit gültigem Prüfbeleg und erkennbarem Datum behalten ihren Termin und kommen planmäßig an die Reihe.
Welche Unterlagen braucht der neue Anbieter für die Übernahme?
Für die Übernahme braucht der neue Anbieter die vorhandenen Prüfberichte, die Geräteliste oder den Export aus der bisherigen Prüfsoftware, die im Unternehmen festgelegten Prüffristen und eine Übersicht der Standorte mit Ansprechpartnern. Hilfreich sind außerdem Unterlagen zu ortsfesten elektrischen Anlagen, etwa Schaltpläne oder der Bericht der Erstprüfung des Errichters nach VDE 0100-600.
Fehlen einzelne Unterlagen, ist das kein Hindernis. Die Erfassung vor Ort ersetzt eine lückenhafte Geräteliste, und wo kein Beleg vorliegt, gilt das Gerät als fällig und wird geprüft. Wichtig ist, dass die Festlegung der Prüfintervalle vorliegt oder zeitnah aktualisiert wird, denn der Arbeitgeber bestimmt Art, Umfang und Abstände der Prüfung.

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Bleiben bisherige Prüfberichte und Termine beim Wechsel gültig?
Bisherige Prüfberichte und Termine bleiben beim Wechsel gültig. Ein Prüfbericht gehört zum Gerät, nicht zum Anbieter: Er hält fest, was geprüft wurde, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis, und trägt Name und Unterschrift der Person, die geprüft hat, so wie es die BetrSichV verlangt. Die nächste Frist berechnet sich weiterhin aus dem letzten Prüfdatum und dem festgelegten Intervall.
Ein Bürogerät, das vor einem Jahr geprüft wurde und für das ein Intervall von zwei Jahren festgelegt ist, muss nicht erneut geprüft werden, nur weil der Prüfer wechselt. AB Prüfservice übernimmt das Datum in die Geräteliste und plant das Gerät für den fälligen Zeitpunkt ein; beim nächsten Durchgang erhält es eine neue Prüfplakette mit QR-Code und Folgetermin.


Wie bleibt die Prüfung ohne Unterbrechung im laufenden Betrieb?
Der Übergang ohne Unterbrechung gelingt, wenn der neue Anbieter vor dem Ende des alten Vertrags beauftragt wird und die Erfassung zuerst an den Standorten stattfindet, an denen die meisten Termine anstehen. So werden bevorstehende Prüfungen rechtzeitig erledigt, und kein Gerät fällt zwischen zwei Anbietern durch das Raster.
Zu terminieren sind die Besuche Standort für Standort. Wer den Ablauf nicht stören will, legt die Prüfung nach Absprache auf Abende, Wochenenden oder Schließtage oder lässt sie abschnittsweise laufen, sodass eine Produktionsanlage nur bereichsweise stillsteht. Über das Kundenportal „Meine Inspektionen“ sehen Sie je Standort, welche Geräte erfasst, geprüft und fällig sind.
Was gehört in den neuen Vertrag über die Prüfung nach DGUV?
In den neuen Vertrag gehören der Prüfumfang je Standort, die festgelegten Intervalle, das Vorgehen bei der Terminierung, der Umfang der Dokumentation und die Laufzeit. Festgehalten werden sollte auch, dass ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen getrennt ausgewiesen werden und dass ein Protokoll pro Gerät sowie ein Bericht pro Standort geliefert wird.
Öffentliche Auftraggeber schließen in der Regel eine Rahmenvereinbarung, aus der sie Einzelaufträge für jede Liegenschaft abrufen. Sie schreiben produktneutral aus und können die Leistung in Lose teilen, etwa regional oder getrennt nach Betriebsmittelprüfung und Leiterprüfung. Beide Leistungen lassen sich bei AB Prüfservice in einem Vertrag zusammenfassen, mit einem Ansprechpartner und einer gemeinsamen Übersicht.


Woran erkennen Sie einen passenden Anbieter für die DGUV Prüfung?
Einen passenden Anbieter für die DGUV Prüfung erkennen Sie an der Qualifikation der Prüfer, der Arbeitsweise am Gerät und den gelieferten Unterlagen. Wer prüft, braucht nach TRBS 1203, einer der Technischen Regeln für Betriebssicherheit, eine elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Prüfpraxis; die Mess- und Prüfgeräte sind kalibriert, und jedes Gerät wird einzeln geprüft.
Für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte ist DIN EN 50699 (VDE 0702) maßgeblich, nach einer Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701), beim Betreiben ortsfester Anlagen DIN VDE 0105-100. Wer diese Grundlagen ohne Zögern nennt und Berichte liefert, mit denen sich im Audit nach ISO 45001 oder SCC und in der Lieferantenbewertung die erfüllte Prüfpflicht zeigen lässt, ist ein belastbarer Partner.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung.
Prüfungen langfristig regeln: Rahmenvertrag Betriebsmittelprüfung.
Häufige Fragen zum Wechsel des Prüfdienstleisters
Wer bleibt beim Wechsel für die Prüfung verantwortlich?
Verantwortlich bleibt in jeder Phase der Unternehmer. DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz erlauben ihm, Aufgaben schriftlich auf geeignete Personen zu übertragen, etwa auf die Leitung des Gebäudemanagements. Der Anbieter führt die Prüfung durch und hält sie fest. Dass Termine eingehalten und Belege vorhanden sind, muss das Unternehmen selbst überblicken.
Kann ich meinen Prüfbestand vor dem vollständigen Wechsel abgleichen lassen?
Ja, die Unterlagen des bisherigen Dienstleisters können bei der ersten Prüfung als Grundlage dienen. Wir nehmen die vorhandene Geräteliste und die bisherigen Berichte und gleichen sie an einem Standort mit dem Bestand ab. Das Ergebnis zeigt, welche Geräte fehlen, welche fällig sind und welche Termine noch laufen. Auf dieser Grundlage lässt sich der Umfang für alle weiteren Standorte planen.
Müssen nach dem Wechsel alle Geräte neu geprüft werden?
Nein, nach dem Wechsel müssen nicht alle Geräte neu geprüft werden. Gültige Berichte mit Prüfdatum und Ergebnis bleiben der Nachweis, bis das festgelegte Intervall abläuft. Neu geprüft werden Geräte ohne Beleg, Geräte mit abgelaufener Frist und Geräte, die bei der Erfassung erstmals auftauchen, etwa neue Elektrowerkzeuge ohne Herstellerbestätigung.
Welche Prüfleistungen kann der neue Anbieter übernehmen?
Übernommen werden die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, also aller Geräte mit Stecker, und die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3. Als eigene Dienstleistung kommt die Leiterprüfung hinzu, die sich im selben Vertrag beauftragen lässt. Alle Ergebnisse landen im selben Kundenportal, getrennt nach Standort und Leistungsart.
Soll ich die Prüfung intern durchführen oder auslagern?
Intern ist die Prüfung möglich, wenn Fachpersonal mit zeitnaher Prüfpraxis, kalibrierte Messgeräte und eine lückenlose Dokumentation vorhanden sind. Gründe für das Auslagern sind, dass die eigenen Fachkräfte mit Instandhaltung und Wartung ausgelastet sind oder dass mehrere Standorte zu betreuen sind. Entscheidend ist, dass die Anforderungen an die befähigte Person erfüllt bleiben.
Wie läuft der Wechsel bei mehreren Standorten?
Bei mehreren Standorten erhalten Sie einen Ansprechpartner für alle Liegenschaften mit ihren Betriebsmitteln. Die Termine werden standortweise vereinbart, beginnend dort, wo die meisten Prüfungen anstehen. Jeder Standort erhält einen eigenen Bericht, die Zentrale sieht im Portal alle Standorte in einer Übersicht. So bleibt die Steuerung zentral, während die Prüfung vor Ort läuft.
Was passiert mit Geräten, die bei der Übernahme durchfallen?
Geräte, die bei der Übernahme durchfallen, werden mit Befund festgehalten, erhalten keine Plakette und werden dem Ansprechpartner vor Ort benannt. Das Unternehmen entscheidet dann über Reparatur oder Aussonderung. Wird ein Gerät repariert, muss es nach DIN EN 50678 (VDE 0701) geprüft werden, bevor es wieder in Gebrauch geht; das lässt sich mit dem folgenden Besuch verbinden.
Was gilt für den Wechsel bei öffentlichen Auftraggebern?
Öffentliche Auftraggeber regeln den Wechsel meist über eine neue Rahmenvereinbarung, die Umfang, Intervalle, Abrufverfahren, Berichtswesen und Laufzeit festlegt. Einzelaufträge je Liegenschaft werden darunter abgerufen. Die Ausschreibung ist produktneutral zu halten und kann in Lose aufgeteilt werden. Die Erfassung beim ersten Abruf schafft die gemeinsame Datenbasis für alle folgenden Prüfungen.
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