DGUV V3 Prüfung · Rechenzentren

Betriebsmittelprüfung Rechenzentrum: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ohne Abschaltung

Ein Rechenzentrum darf nicht ausfallen, und trotzdem unterliegen seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel derselben Prüfpflicht wie jede andere Betriebsstätte. Die Frage, die Betreiber deshalb zuerst stellen, lautet nicht “ob”, sondern “wie ohne Abschaltung”. AB Prüfservice prüft Rechenzentren, Serverräume und Colocation-Flächen bundesweit im laufenden Betrieb: redundante Versorgungspfade nacheinander, ortsveränderliche Geräte in Wartungsfenstern, jeder Schritt mit dem Betreiber zu vereinbaren, jedes Ergebnis nachgewiesen.

Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum: Arbeit an der Stromverteilung im Serverschrank.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum?

Die Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum ist die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, von der Niederspannungshauptverteilung über USV und Netzersatzanlage bis zur Steckdosenleiste im Rack und zum Laptop am Arbeitsplatz.

Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum: Serverreihe mit grünen Status-LEDs.

Sie ist sorgfältig nach DIN VDE durchzuführen (nur Elektrofachkräfte dürfen sie durchführen), zu dokumentieren und mit Prüfprotokollen und Plakette nachzuweisen; Ausfälle durch Mängel an den elektrischen Geräten und Anlagen werden so vermieden.

Im Rechenzentrum liegt das Gewicht anders als im Büro: Der Bestand an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist klein, die ortsfesten elektrischen Anlagen sind groß, redundant aufgebaut und dürfen nie gleichzeitig spannungsfrei sein. Die Prüfung wird deshalb als Anlagenprüfung mit Pfadlogik geplant, nicht als Gerätezählung.

Muss das Rechenzentrum für die Prüfung abgeschaltet werden?

Nein. Die Prüfung erfolgt ohne Unterbrechung des IT-Betriebs, wenn die Anlage redundant aufgebaut ist und der Prüfplan der Redundanz folgt. Ein Rechenzentrum mit A- und B-Versorgung wird pfadweise bearbeitet: Der A-Pfad wird freigeschaltet und gemessen, während der B-Pfad die Last trägt, dann umgekehrt. USV-Systeme in N+1-Auslegung werden modulweise gemessen, die Netzersatzanlage im geplanten Probelauf. Eine Abschaltung des gesamten Rechenzentrums ist dafür nicht notwendig.

Bauteile, die sich nicht freischalten lassen, werden mit Messverfahren geprüft, die im Betrieb möglich sind: Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Thermografie und die Differenzstrommessung als ständige Überwachung, die die DGUV Vorschrift 3 für nicht abschaltbare Anlagen als Alternative zur wiederkehrenden Isolationsmessung zulässt. Was im Betrieb nicht messbar ist, wird in das nächste Wartungsfenster gelegt, das ohnehin für Wartung und Umbauten vereinbart wird.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel werden im Rechenzentrum geprüft?

Geprüft werden die gesamte Stromversorgung und alles, was daran hängt. Ortsfest sind Niederspannungshauptverteilung, Unterverteilungen, USV-Anlagen mit Batterieräumen, Netzersatzanlage und Umschalteinrichtungen, Stromschienen, PDU und Rack-Verteilungen, Klimatisierung und Kühlung, Beleuchtung, Sicherheitssysteme wie Zutrittskontrolle und Brandmeldetechnik in ihrer elektrischen Ausrüstung sowie die Verkabelung bis zur Steckdose. Ortsveränderlich sind Steckdosenleisten im Rack, Mess- und Servicegeräte, Notebooks, Monitore, Werkstattgeräte, Staubsauger, Verlängerungen und die Bürotechnik der Leitstelle.

Server, Switches und Storage sind Geräte der Informationstechnik und damit ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die aber im laufenden Betrieb nicht abgesteckt werden. Sie durchlaufen die Prüfung vor dem Einbau, bei Austausch oder Umzug erneut, und werden im Betrieb über die Prüfung ihrer Zuleitung, der PDU und des Racks abgesichert. Diese Vorgehensweise wird in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten, damit sie gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung nachvollziehbar ist. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Rechenzentrumsbetreiber verpflichtend?

Ja, verpflichtend für alle, die ein Rechenzentrum oder Datacenter betreiben, ob Eigentümer, Colocation-Anbieter oder Unternehmen mit eigenem Serverraum. Die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV V3 verlangen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und in regelmäßigen Abständen von Elektrofachkräften geprüft werden und die Vorgaben der DIN VDE eingehalten sind. Dafür verantwortlich ist der Unternehmer, im Rechenzentrum meist vertreten durch Facility Management oder den Leiter Infrastruktur.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rechenzentrum: Racks mit Technik und Patchkabeln.

Die zweite Pflicht kommt vom Versicherer: Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen setzen den Nachweis regelmäßiger Prüfungen voraus, oft mit eigenen Fristen im Vertrag. Fehlt der Nachweis, ist im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet, und ein Brand in der Verteilung ist im Rechenzentrum selten ein kleiner Sachschaden. Regelmäßige Prüfungen sichern die Verfügbarkeit, die Sicherheit der Mitarbeiter und den Versicherungsschutz zugleich; der Vorteil einer sauberen Einhaltung ist ein störungsfreier Betrieb mit belastbarem Nachweis.

Wie oft muss im Rechenzentrum geprüft werden? Prüffristen für Anlagen, Racks und Arbeitsplätze

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Für ortsfeste elektrische Anlagen gilt als Richtwert ein Turnus von vier Jahren, im Rechenzentrum wegen der Bedeutung der Stromversorgung häufig kürzer, mit jährlicher Sichtprüfung und Thermografie dazwischen. Ortsveränderliche Geräte in Leitstelle und Büro werden meist alle zwölf bis vierundzwanzig Monate kontrolliert, Werkstatt- und Servicegeräte sowie Verlängerungen alle sechs Monate. Ein defektes Gerät im Rack ist selten, ein defekter Stecker an einer Steckdosenleiste dagegen häufig.

Die Fristen aus dem Versicherungsvertrag werden mit den Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeglichen; die kürzere gilt. Prüfungen nach Umbau, nach Erweiterung um Racks oder USV-Module und nach jeder Störung mit Schadensfolge kommen anlassbezogen hinzu.

Wer darf im Rechenzentrum prüfen und wie läuft die Prüfung ab?

Prüfen dürfen nur Elektrofachkräfte mit Erfahrung an Anlagen dieser Größe und mit kalibrierter Messtechnik. Der Zutritt läuft über das Sicherheitskonzept des Betreibers: Anmeldung, Begleitung durch das Facility Management, Vertraulichkeitsvereinbarung und Zonenfreigabe gehören in die Vorbereitung, nicht in den Prüftag. Unsere Prüfer sind von der Justiz Nordrhein-Westfalen sicherheitsüberprüft.

Der Ablauf beginnt mit der Bestandsaufnahme der Versorgungsstruktur und der Redundanzpfade, dann folgt der Prüfplan mit Schaltreihenfolge, Wartungsfenstern und Rückfallposition für jeden Schritt. Die Durchführung erfolgt pfadweise und wird mit dem Betreiber abgestimmt; jede Freischaltung wird angekündigt und quittiert. Mängel werden bewertet und mit Maßnahme und Frist ins Protokoll geschrieben; sicherheitsrelevante Mängel führen zur Sperrung des betroffenen Betriebsmittels, nie zur Abschaltung des Betriebs. Die Dokumentation enthält Messwerte, Prüfer, Termin und nächste Frist je Position, im Kundenportal abrufbar.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Rechenzentrum: Patchfeld mit nummerierten Netzwerkports.

Prüfung nach DGUV V3 für Rechenzentren und Colocation: alle Standorte, ein Prüfplan

Für Betreiber mit mehreren Standorten prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan mit derselben Redundanzlogik. Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt eine Prüfplakette mit QR-Code, hinter der das Ergebnis abrufbar ist, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

In der Colocation wird die Grenze vorher geklärt: Der Betreiber prüft die Gebäudeinfrastruktur bis zur Rack-PDU, der Mieter seine Geräte und Verkabelung im Rack; wo der Übergabepunkt liegt, steht im Vertrag und im Prüfplan. Auf Wunsch übernehmen wir für Colocation-Mieter die Prüfung ihres Bestands im selben Termin, mit getrennter Dokumentation je Mieter.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum

Erfolgt die Prüfung wirklich ohne Unterbrechung der Stromversorgung?

Ja, wenn die Versorgung redundant ist. A- und B-Pfad werden nacheinander freigeschaltet und gemessen, während der jeweils andere Pfad die Last trägt; USV-Module kommen einzeln an die Reihe. Nicht abschaltbare Teile werden mit Sichtprüfung, Thermografie und Differenzstrommessung im Betrieb erfasst. Nur bei einer nicht redundanten Anlage braucht die Isolationsmessung ein Wartungsfenster.

Müssen Server und Switches einzeln abgesteckt und geprüft werden?

Nein, nicht im laufenden Betrieb. Geräte der Informationstechnik durchlaufen die Prüfung vor dem Einbau, bei Austausch oder Umzug erneut, und werden im Betrieb über die Prüfung von Zuleitung, PDU und Rack abgesichert. Dieses Vorgehen wird in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, damit es gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer nachvollziehbar bleibt.

Gehören USV, Batterieraum und Netzersatzanlage zur Prüfung?

Ja. Sie sind ortsfeste elektrische Anlagen und werden im Rahmen der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 geprüft: USV modulweise gemessen, der Batterieraum mit Blick auf Verkabelung, Belüftung und Berührungsschutz, die Netzersatzanlage im geplanten Probelauf. Die Wartung durch den Hersteller ersetzt die Prüfung nicht; beide Nachweise ergänzen sich im Prüfplan.

Was verlangt die Versicherung?

Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherer setzen den Nachweis regelmäßiger Prüfungen voraus, oft mit eigener Frist im Vertrag, teils jährlich. Fehlt der Nachweis, ist der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet. Die Prüfprotokolle mit Messwerten, Prüfer und Termin sind der Nachweis; die kürzere Frist aus Vertrag und Gefährdungsbeurteilung gilt.

Wie wird der Zutritt zum Rechenzentrum geregelt?

Nach dem Sicherheitskonzept des Betreibers: Anmeldung der Prüfer mit Namen, Begleitung durch das Facility Management, eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die wir vor dem Termin unterschreiben, und Freigabe der Zonen, die an der Reihe sind. Wir stimmen diese Punkte in der Vorbereitung ab, sodass am Prüftag nur noch geprüft wird. Der Betreiber behält jederzeit die Kontrolle über jede Freischaltung.

Wer prüft was in der Colocation?

Der Betreiber prüft die Gebäudeinfrastruktur bis zum Übergabepunkt, meist die Rack-PDU; der Mieter prüft seine Geräte, Steckdosenleisten und Verkabelung im Rack. Wo die Grenze liegt, steht im Vertrag und wird in den Prüfplan übernommen. Auf Wunsch prüfen wir den Bestand einzelner Mieter im selben Termin, mit getrennter Dokumentation.

Was passiert bei einem Mangel an einer Anlage, die nicht abgeschaltet werden darf?

Der Mangel wird bewertet und mit Maßnahme und Frist ins Protokoll geschrieben. Ist er sicherheitsrelevant, wird das betroffene Betriebsmittel gesperrt oder die Last auf den redundanten Pfad verlagert, bis die Reparatur im nächsten Wartungsfenster erfolgt ist. Eine Abschaltung des Rechenzentrums wird dafür nicht ausgelöst.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Rechenzentrum?

Die Kosten richten sich nach Größe und Aufbau der Anlage, der Zahl der Versorgungspfade und dem Bestand an ortsveränderlichen Geräten. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät beziehungsweise je Anlagenteil, ohne versteckte Kosten; Fahrtkosten oder Stunden rechnen wir nicht gesondert ab. Nach der Bestandsaufnahme der Versorgungsstruktur erhalten Sie ein Angebot je Standort oder für alle Standorte.

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