DGUV V3 Prüfung · Stadien und Arenen

Betriebsmittelprüfung Stadion: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Stadien, Arenen und Veranstaltungsstätten

Ein Stadion ist zwei Betriebe in einem Gebäude. An 340 Tagen im Jahr arbeiten Verwaltung, Haustechnik, Werkstatt und Greenkeeping wie in jedem anderen Unternehmen; an den übrigen Tagen füllen 50.000 Menschen die Ränge, und Caterer, Fernsehteams, Sponsoren, Security und Veranstalter bringen ihre eigenen elektrischen Betriebsmittel mit. Beides fällt unter die Prüfpflicht, und beides hat eigene Prüffenster. AB Prüfservice prüft bundesweit, zwischen den Spieltagen und in der Sommerpause, mit einem Nachweis je Betreiber, je Bereich und je Gerät.

Betriebsmittelprüfung im Stadion: Montagearbeiten an einer Elektroinstallation mit Werkzeug.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Stadion?

Die Betriebsmittelprüfung im Stadion ist die regelmäßige Prüfung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln der Betreibergesellschaft und aller Unternehmen auf dem Gelände nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, in regelmäßigen Abständen die Prüfung Ihrer Elektrogeräte und Anlagen: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE und Funktionsprobe, je Gerät mit Ergebnis, Prüfsiegel und Prüffrist. Sie umfasst Tribünen und Technikräume, Logen und Hospitality, Kioske, Fanshop, Medienbereiche, Werkstatt, Greenkeeping und Verwaltung.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Stadion: Sitzreihen und Stufen auf der Tribüne.

Was das Stadion von anderen Betrieben unterscheidet, ist die Verdichtung. Zwischen zwei Heimspielen werden Kioske, Logenküchen und Medienplätze in kurzer Zeit auf- und abgebaut, Verlängerungen und Verteiler wandern durch das ganze Gebäude, und am Spieltag arbeiten mehrere hundert Beschäftigte fremder Unternehmen an der Stromversorgung des Stadions. Ordnungsgemäß geprüfte Betriebsmittel sind hier das Mittel, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, und zugleich Sicherheit für die Besucher.

Wer ist im Stadion für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel verantwortlich: Betreiber, Verein oder Caterer?

Verantwortlich ist jeder Arbeitgeber für die Betriebsmittel, die er seinen Beschäftigten bereitstellt: die Betreibergesellschaft für Gebäude, Anlagen und ihre eigenen Geräte, der Verein für seine Bereiche, der Caterer für Kioske und Küchen, jeder Sponsor, Broadcaster und Dienstleister für das, was er mitbringt. Als Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist jeder für sich, auch wenn alle dieselbe Steckdose nutzen.

Die Grenze ist der Übergabepunkt: Bis zur Verteilung ist der Stadionbetreiber für den Betrieb elektrischer Anlagen verantwortlich, dahinter der jeweilige Nutzer. Diese Grenze sollte in Miet-, Catering- und Veranstaltungsverträgen stehen, sonst bleibt die Prüfung im Zweifel beim Betreiber hängen. Dazu kommt die Versammlungsstättenverordnung, die den Betreiber verpflichtet, die technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte regelmäßig prüfen zu lassen.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden im Stadion geprüft?

Geprüft werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel, bei denen zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden wird. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Kiosktechnik, Kaffeevollautomaten und Warmhaltegeräte, Kassen, Medien- und Kameratechnik, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Werkzeug der Werkstatt, Reinigungsmaschinen, Bürogeräte. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Verteilungen, Flutlicht, Videowände und LED-Banden, elektrisch betriebene Rasenheizung, Beschallung, Logenküchen, Lüftung und die Anlagen der Technikzentralen. Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel folgt DIN VDE 0701-0702, die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Anlagen DIN VDE 0105-100, die Erstprüfung DIN VDE 0100-600.

Zwei Gruppen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Mobile Stromverteiler für Aktionsflächen, TV-Compound und temporäre Bühnen sind Anlagen für vorübergehenden Gebrauch und werden vor jeder Veranstaltung geprüft. Und alles, was im Freien arbeitet, von der Kabeltrommel am Kiosk bis zum Rasenpflegegerät, unterliegt Nässe, Frost und Vibration und gehört ans kurze Ende der Prüfintervalle. Aufzüge, Brandmeldeanlagen und Sicherheitsbeleuchtung folgen eigenen Prüfregeln.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Ist die DGUV V3 Prüfung im Stadion Pflicht, und welche gesetzlichen Anforderungen gelten?

Ja. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzliche Anforderungen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Prüfung von Arbeitsmitteln, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201, und der DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), ausgeführt nach DIN VDE. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei dieser Gefährdungsbeurteilung. Für den Betreiber kommt die Versammlungsstättenverordnung des Landes dazu.

Für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Besuchern ist die Prüfung zugleich Brandschutz: Ein Defekt an einer Kabeltrommel unter einer Tribüne oder an einer Logenküche trifft am Spieltag tausende Menschen auf engem Raum. Regelmäßige Überprüfung und Wartung halten die Anlagen in einem sicheren Zustand, und der Nachweis trägt gegenüber Behörden und Versicherungen, wenn nach einem Unfall gefragt wird.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Stadion: Flutlicht über den Rängen im Abendrot.

Wie oft muss im Stadion geprüft werden? Prüffristen für Spieltag, Werkstatt und Verwaltung

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei ortsfesten Betriebsmitteln länger als bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Als Orientierung gilt: Spieltagsgeräte im Freien, Kabeltrommeln, Verteiler und Werkstattgeräte alle sechs Monate, Kiosk- und Logentechnik alle sechs bis zwölf Monate, Bürogeräte in längeren Prüfintervallen, ortsfeste Anlagen mehrjährig. Nässe, Frost, Auf- und Abbau und Dauerbetrieb am Spieltag verkürzen die Intervalle bei den elektrischen Betriebsmitteln der Spieltagsflächen.

Dazu kommen die anlassbezogenen Prüfungen: vor der ersten Inbetriebnahme neu beschaffter Geräte, nach Reparatur, nach Umbau eines Bereichs und vor jeder Veranstaltung für die temporären Anlagen. Die Sommerpause und spielfreie Wochen sind die natürlichen Prüffenster für Tribünen, Kioske und Logen; Werkstatt, Greenkeeping und Verwaltung laufen ganzjährig und werden im Betrieb geprüft.

Wer darf im Stadion Betriebsmittel prüfen: Haustechnik, Veranstaltungstechnik oder Elektrofachkraft?

Prüfen darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203, im elektrischen Bereich eine Elektrofachkraft mit Qualifikation und Erfahrung zum Prüfgegenstand und kalibrierter Messtechnik. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisiert, die Veranstaltungstechnik darf ihre eigenen Anlagen prüfen, wenn sie dafür qualifiziert ist; die Haustechnik eines Stadions ist auf Betrieb und Störungsbeseitigung ausgerichtet, nicht auf tausende dokumentierte Messungen zwischen zwei Heimspielen.

In der Praxis übernehmen externe Elektrofachkräfte die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte, bereichsweise und je Betreiber, während die Haustechnik den Spielbetrieb sichert. Ein E-Check durch den Elektrobetrieb ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht automatisch; entscheidend sind Prüfumfang, Messwerte und ein Protokoll, das den Anforderungen von Vorschrift und Norm entspricht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Stadion: Leere Tribüne mit blauen Sitzschalen.

Wie sieht der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung nach DGUV im Stadion aus, ohne den Spielbetrieb zu stören?

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung folgt dem Spielplan. Tribünenbereiche, Kioske und Logen werden in spielfreien Wochen und in der Sommerpause geprüft, Rang für Rang, Verwaltung und Werkstatt zu Bürozeiten, die Technikzentralen in Wartungsfenstern mit der Haustechnik. Ortsveränderliche Geräte werden am Einsatzort geprüft, wenige Minuten je Gerät; für die Betriebsmittel von Caterer, Verein und Dienstleistern werden eigene Termine im selben Fenster geplant.

Die Dokumentation ist der Nachweis: je Gerät Ergebnis, Messwerte, Prüfer und Frist im Prüfprotokoll, dazu eine Inventarliste je Betreiber und Bereich. Für die Betreibergesellschaft ist sie zugleich das Steuerungsinstrument über die Betriebsmittelprüfungen aller Unternehmen im Stadion: ein Standard, ein Berichtsstand, und die Prüfhistorie zeigt, wo die Fehlerquote steigt und welche Gerätegruppen ersetzt werden sollten, damit die Effizienz der Betriebsmittel am Spieltag nicht leidet.

Wie prüft AB Prüfservice in Stadien und Arenen?

AB Prüfservice übernimmt die Elektroprüfung deutschlandweit und plant die Prüfung um den Spielbetrieb herum: Bestandsaufnahme je Betreiber und Bereich, Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, digitale Dokumentation. Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, die Ergebnisse liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Die Abgrenzung zwischen Betreiber, Verein, Caterer und Dienstleistern und die Prüffenster im Spielplan klären wir vor dem ersten Prüftag, damit kein Gerät doppelt und keines gar nicht geprüft wird. Auf Wunsch prüfen wir die Betriebsmittel mehrerer Unternehmen im Stadion in derselben Begehung, mit getrennter Dokumentation je Unternehmen.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Stadion

Wer ist für die Geräte des Caterers, der Sponsoren und der Fernsehteams zuständig?

Das jeweilige Unternehmen als Arbeitgeber der Beschäftigten, die mit den Geräten arbeiten. Der Stadionbetreiber verantwortet Gebäude, Anlagen und seine eigenen Betriebsmittel bis zum Übergabepunkt. Er sollte in der Veranstaltungs- und Hausordnung festlegen, dass nur Geräte mit gültiger Prüfplakette an die Stromversorgung dürfen, und das stichprobenartig kontrollieren.

Was gilt für temporäre Anlagen wie TV-Compound, Bühnen und Aktionsflächen?

Ihre Stromverteilung ist eine Anlage für vorübergehenden Gebrauch und wird vor jeder Veranstaltung geprüft, meist durch die Veranstaltungstechnik oder den Dienstleister, der sie aufbaut. Die angeschlossenen Geräte gehören ihren Betreibern und brauchen eine gültige Prüfplakette. Wer vor der Veranstaltung Plaketten und Protokolle parat hat, spart Diskussionen am Aufbautag.

Gehören Flutlicht, Videowände, Rasenheizung und Aufzüge zur Betriebsmittelprüfung?

Flutlicht, Videowände, LED-Banden und Rasenheizung sind ortsfeste elektrische Anlagen und werden im Rahmen der Anlagenprüfung geprüft. Aufzüge, Brandmeldeanlagen und Sicherheitsbeleuchtung folgen eigenen Prüfregeln und zugelassenen Prüfstellen, auch nach der Versammlungsstättenverordnung; sie sind nicht Teil der Betriebsmittelprüfung, ihre Nachweise gehören aber in dieselbe Akte.

Muss das Stadion für die Prüfung gesperrt werden?

Nein. Tribünen, Kioske und Logen werden in spielfreien Wochen und in der Sommerpause geprüft, ortsveränderliche Geräte am Einsatzort in wenigen Minuten je Gerät. Nur die Prüfung ortsfester Anlagen kann Freischaltungen erfordern; diese werden mit der Haustechnik in Wartungsfenster gelegt, sodass Spielbetrieb und Veranstaltungen nichts davon merken.

Was gilt für Geräte im Freien: Kioske, Tribünen und Greenkeeping?

Alles, was im Freien arbeitet, gehört bei der regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel ans kurze Ende: Nässe, Frost, Vibration und der ständige Auf- und Abbau beanspruchen Leitungen, Stecker und Kabeltrommeln. Geräte für den Außeneinsatz müssen dafür geeignet sein, spritzwassergeschützt und mit Gummischlauchleitung, und werden meist halbjährlich geprüft, vor der Saison und in der Winterpause.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund geht ins Protokoll. Zurück in den Betrieb kommen sie erst nach Reparatur und bestandener Nachprüfung. Im Stadion fallen vor allem Kabeltrommeln, Verlängerungen und Stecker aus; wer diese Gruppen konsequent ersetzt statt repariert, senkt die Fehlerquote und den Aufwand vor jedem Heimspiel.

Wie erhält der Stadionbetreiber die Nachweise aller Unternehmen?

Alle Ergebnisse liegen digital vor: Prüfprotokoll je Gerät, Inventarliste je Betreiber und Bereich und eine Terminübersicht für das ganze Stadion, abrufbar im Kundenportal. Jedes Unternehmen sieht seinen eigenen Stand, der Betreiber den Gesamtstand für Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer, ohne Unterlagen aus einzelnen Kiosken zusammensuchen zu müssen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Stadion?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Betreiber und Bereiche und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass ein Stadion mit vielen gleichartigen Kiosk- und Logengeräten von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Unternehmen oder für das gesamte Stadion. Ohne versteckte Kosten, ohne Abrechnung nach Stunden.

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