Betriebsmittelprüfung für Studentenwerke: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach VDE 0701 und VDE 0702 in Mensa, Wohnheim und Verwaltung
Studentenwerke, in vielen Ländern heute Studierendenwerke genannt, versorgen ihre Hochschulstandorte mit Mensen und Cafeterien, Wohnheimen, Beratung und Verwaltung. Überall dort arbeiten elektrische Geräte: der Kombidämpfer in der Mensaküche, die Waschmaschine im Wohnheimkeller, der Rechner in der BAföG-Beratung. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen übernimmt AB Prüfservice für Studentenwerke bundesweit, nach DGUV Vorschrift 3 und 4, je Standort mit Prüfplakette und Protokoll.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel im Studentenwerk?
Die DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist die wiederkehrende Prüfung, mit der ein Arbeitgeber den ordnungsgemäßen Zustand seiner Geräte und Anlagen nachweist. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Betriebsmittel, misst Schutzleiter und Isolation und prüft die Funktion. Für Studentenwerke heißt die Grundlage meist DGUV Vorschrift 4, inhaltlich identisch mit der Vorschrift 3.

Welche Vorschrift gilt, entscheidet der Unfallversicherungsträger. Studentenwerke sind überwiegend Anstalten des öffentlichen Rechts und bei der Unfallkasse ihres Landes versichert; für sie greift deshalb die DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3. Ist ein Studentenwerk privatrechtlich organisiert, kann eine Berufsgenossenschaft zuständig sein, dann gilt die Vorschrift 3. Beide Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stehen neben der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Die Hochschule selbst ist eine eigene Einrichtung mit eigener Prüfpflicht; Hörsäle, Labore und Institute gehören nicht in den Prüfplan des Studentenwerks.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel folgt heute zwei Normen: DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Reparatur; ortsfeste elektrische Anlagen prüfen wir nach DIN VDE 0105-100. Wer noch Protokolle nach DIN VDE 0701-0702 im Ordner hat: Diese Norm ist zurückgezogen und durch die beiden heutigen Normen ersetzt. Im Alltag heißt die Betriebsmittelprüfung oft auch Elektroprüfung oder Sicherheitsprüfung; gemeint ist dieselbe Prüfung elektrischer Arbeitsmittel.
Welche elektrischen Geräte und Anlagen eines Studentenwerks müssen geprüft werden?
Geprüft werden alle elektrischen Geräte und Anlagen, die Beschäftigte nutzen oder die das Studentenwerk Studierenden bereitstellt: Großküchentechnik in Mensa und Cafeteria, Bürogeräte in Verwaltung und Beratung, die Ausstattung von Gemeinschaftsküchen und Waschräumen in den Wohnheimen sowie die Werkzeuge der Hausmeister. Hinzu kommen die ortsfesten elektrischen Anlagen der Gebäude.
In der Mensa stehen Kombidämpfer, Kippbratpfannen, Kochkessel, Induktionsherde und Fritteusen, dazu Spülstraße, Kühl- und Tiefkühlzellen, Ausgabetheken mit Wärmebrücken, Kaffeevollautomaten und Kassen. Große Küchengeräte sind meist fest angeschlossen und werden als ortsfeste Betriebsmittel geprüft; Mixer, Pürierstäbe, Wärmewagen und Verlängerungskabel gehören zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln mit kürzeren Prüffristen. Wo Wasser und Dampf auf den elektrischen Strom treffen, etwa in Spülküche und Waschraum, ist die regelmäßige Prüfung für die Elektrosicherheit besonders wichtig.
In den Wohnheimen prüfen wir, was das Studentenwerk stellt: Herde, Kühlschränke und Mikrowellen der Gemeinschaftsküchen, Waschmaschinen und Trockner, Geräte in Gemeinschaftsräumen und Hausmeisterwerkstätten. In Verwaltung, Beratungsstellen und Wohnheimbüros kommen Rechner, Monitore, Drucker, Kopierer und Netzteile hinzu. Zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen gehören Unterverteilungen, Steckdosenstromkreise und Beleuchtung.
Müssen auch die Geräte der Bewohner im Wohnheim geprüft werden?
Mitgebrachte Geräte der Studierenden sind keine Arbeitsmittel des Studentenwerks, die Unfallverhütungsvorschrift verlangt ihre Prüfung deshalb nicht. Als Betreiber kann das Studentenwerk aber in Hausordnung oder Mietvertrag festlegen, dass Wasserkocher, Heizlüfter und Mehrfachsteckdosen geprüft sein müssen, um Brände zu vermeiden. Auf Wunsch prüfen wir solche Geräte zu angekündigten Terminen im Wohnheim.
Gut machbar ist ein Termin, den das Studentenwerk per Aushang ankündigt: Bewohnerinnen und Bewohner bringen ihre Geräte in einen Gemeinschaftsraum, jedes bestandene Gerät bekommt eine Plakette. Geräte mit Sicherheitsmangel geben wir mit einem Hinweis zurück, damit sie nicht wieder am Netz landen.


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Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel im Studentenwerk geprüft werden?
Die Fristen bestimmt das Studentenwerk als Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Fällig ist eine Prüfung vor der ersten Verwendung, sofern keine Bestätigung des Herstellers vorliegt, nach jeder Instandsetzung oder Änderung und danach in regelmäßigen Abständen, die sich nach Beanspruchung und Einsatzort richten.
Die Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift nennen Richtwerte: für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sechs Monate, bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent länger, höchstens ein Jahr in Werkstätten und vergleichbaren Bereichen, zu denen eine Mensaküche zählen kann, und zwei Jahre in Büros.

Für ortsfeste Anlagen und fest angeschlossene Großgeräte nennen sie vier Jahre; die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigt der Nutzer in stationären Anlagen halbjährlich.
Für die Planung bietet sich die vorlesungsfreie Zeit an: Die Mensa hat dann weniger Betrieb, Wohnheimzimmer werden teilweise neu belegt, und die Prüfung stört den Alltag kaum.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Durchführen darf die Prüfung eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss sie zur Prüfung befähigt sein, also das nötige Fachwissen aus Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit mitbringen, wie es die TRBS 1203 beschreibt.
Das Wissen für Prüfpersonen fasst die DGUV Information 203-070 zusammen. Hausmeister mit elektrotechnischer Unterweisung können Teile der Prüfung übernehmen, die Leitung bleibt bei einer Elektrofachkraft. Beschäftigte prüfen Geräte vor der Benutzung auf sichtbare Schäden; wie das geht, lernen sie in der jährlichen Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1. Wer die Prüfung nicht mit eigenen Elektrofachkräften stemmen will, beauftragt einen Prüfdienst; für die Betriebsmittel verantwortlich bleibt das Studentenwerk als Arbeitgeber, die Prüfung selbst und ihre Dokumentation übernehmen bei AB Prüfservice Elektrofachkräfte.
Wie läuft die Prüfung in Mensa und Wohnheim ab?
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme je Standort und stimmen die Termine mit Küchenleitung und Hausverwaltung ab. Jedes Gerät durchläuft Inspektion, Messung und Funktionsprüfung; bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin, Geräte mit Mängeln werden gekennzeichnet, aus dem Betrieb genommen und in der Mängelliste geführt.
Je nach Schutzklasse ermitteln wir Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- oder Berührungsstrom und kontrollieren die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Die Mensa prüfen wir außerhalb der Ausgabezeiten, Großgeräte im abgekühlten Zustand, damit keine Ausfallzeiten in der Essensausgabe entstehen; Gemeinschaftsräume und Waschräume der Wohnheime arbeiten wir nach Absprache mit der Hausverwaltung ab.

Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV schreibt für jede Prüfung eine Aufzeichnung vor, die mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person enthält und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Wir halten zusätzlich Inventarnummer, Standort, Messwerte und Datum fest, je Mensa, Wohnheim und Verwaltungsgebäude geordnet.
Das Protokoll kommt digital und rechtssicher aufbereitet, mit einer Mängelliste für jeden Sicherheitsmangel. Damit belegen Sie gegenüber der Unfallkasse, dass die Betriebsmittel regelmäßig geprüft wurden, und haben nach einem Unfall die Nachweise sofort zur Hand.
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Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Studentenwerke.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Studentenwerke
Ist die Betriebsmittelprüfung für Studentenwerke Pflicht?
Ja. Als Arbeitgeber muss ein Studentenwerk nach Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschrift sicherstellen, dass jedes elektrische Arbeitsmittel in sicherem Zustand bleibt und in festen Abständen geprüft wird. Das betrifft Mensa, Verwaltung und Wohnheime gleichermaßen, auch wenn die Geräte dort ganz unterschiedlich beansprucht werden, von der Spülstraße bis zum Bürodrucker.
Gilt für ein Studentenwerk die DGUV V3 oder die DGUV V4?
Das hängt vom Unfallversicherungsträger ab. Bei der Unfallkasse des Landes gilt die DGUV Vorschrift 4, bei einer Berufsgenossenschaft die Vorschrift 3. Beide sind inhaltsgleich, früher hießen sie GUV-V A3 und BGV A3. Für die Prüfung selbst ändert das nichts: Ablauf, Messverfahren und Fristen sind identisch.
Prüfen Sie auch die Großküchentechnik der Mensa?
Ja. Kombidämpfer, Kippbratpfannen, Kochkessel, Spülstraßen und Kühlzellen prüfen wir elektrisch, ob fest angeschlossen oder steckbar, dazu Ausgabetheken, Wärmewagen und Kleingeräte. Bei Gasgeräten gehören Anschlussleitung und elektrische Bauteile zur Prüfung; die Gasanlage selbst bleibt beim Gasfachbetrieb, der auch ihre Wartung übernimmt.
Prüfen Sie Waschmaschinen und Trockner im Wohnheim?
Ja, wenn sie dem Studentenwerk gehören. Waschmaschinen und Trockner in Wohnheimen laufen täglich viele Stunden und werden von vielen Menschen bedient; wir prüfen sie mit Anschlussleitung und Schutzleiter. Stellt ein Dienstleister die Maschinen und rechnet über Münzen oder App ab, liegt die Prüfung meist bei ihm; das klären wir bei der Bestandsaufnahme.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für ein Studentenwerk?
Der Preis richtet sich nach Art und Zahl der geprüften Geräte, abgerechnet je Gerät statt nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit allen Kosten vorab, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch aufgeteilt nach Mensa, Wohnheimen und Verwaltung, damit jede Kostenstelle ihren Anteil kennt.
Können die Prüfungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden?
Ja, und das bietet sich an. Wenn weniger Studierende auf dem Campus sind, prüfen wir Mensa, Cafeterien und Verwaltung ohne Gedränge an der Ausgabe, und Wohnheime lassen sich zwischen zwei Belegungen leichter begehen. Für große Bestände verteilen wir die Termine auf mehrere Wochen, Standort für Standort.
Was geschieht mit Geräten, die durchfallen?
Wir kennzeichnen ein durchgefallenes Gerät sofort, nehmen es aus dem Betrieb und tragen den Befund in die Mängelliste ein. Nach der Reparatur folgt eine Prüfung nach DIN EN 50678, bevor das Gerät zurück in Küche, Büro oder Wohnheim geht; bei preiswerten Kleingeräten wie Wasserkochern lohnt sich meist ein neues Gerät.
Prüfen Sie auch die Leitern des Hausmeisterdienstes?
Ja, im selben Termin, wenn Sie möchten. Leitern und Tritte aus Mensa, Lager, Wohnheimen und Hausmeisterwerkstatt prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016, auf Wunsch auch fahrbare Gerüste. Bestandene Leitern tragen danach eine Plakette mit dem nächsten Prüftermin, und beide Prüfungen stehen in einem gemeinsamen Protokoll.
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