Betriebsmittelprüfung für Thermen: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 in Bade-, Sauna- und Wellnessbereichen
Unterwasserscheinwerfer und Wellenanlage, Saunaöfen und Dampfbad, Lüftung und Entfeuchtung, Kassen, Drehkreuze, Haartrockner in den Umkleiden und die Küche der Gastronomie: In Thermen und Freizeitbädern treffen Strom, Wasser und Wärme auf engem Raum zusammen. AB Prüfservice übernimmt bundesweit die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder 4 in Thermen, je nach Unfallversicherungsträger.
- Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden
- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist eine Betriebsmittelprüfung in der Therme?
Die Betriebsmittelprüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, mit denen die Beschäftigten einer Therme arbeiten. Eine Elektrofachkraft stellt durch Besichtigen, Messen und Erproben fest, ob sich jedes Gerät und jede Anlage im ordnungsgemäßen Zustand befindet, und dokumentiert das Ergebnis mit Prüfplakette und Protokoll.

Rechtsgrundlage ist zuerst das Arbeitsschutzgesetz: Nach § 5 ArbSchG beurteilt der Arbeitgeber die Gefährdungen, und in dieser Gefährdungsbeurteilung legt er Art und Abstände der Prüfung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Hinzu kommen § 3 der BetrSichV, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Arbeitgeber und Unternehmer sorgen danach dafür, dass Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Der Begriff Betriebsmittel schließt dabei die elektrischen Arbeitsmittel ein.
Gilt in der Therme die DGUV Vorschrift 3 oder 4?
Das hängt vom Träger ab. Thermen in kommunaler Hand, ob als Eigenbetrieb oder über Stadtwerke, sind oft bei einer Unfallkasse versichert; dann gilt die DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3. Privat betriebene Thermen und Hotelbäder fallen unter eine Berufsgenossenschaft und die DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich sind beide Vorschriften gleich.
Für die Messungen spielt das keine Rolle: Intervalle, Normen und Prüfumfang bleiben gleich, nur die Bezeichnung im Protokoll folgt Ihrem Träger. Welche Vorschrift gilt, zeigt der Bescheid Ihres Unfallversicherungsträgers; diese Angabe übernehmen wir in die Dokumentation.
Was zählt in der Therme als ortsfeste Betriebsmittel, was als ortsveränderliche Betriebsmittel?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht oder haben keine Tragevorrichtung und eine Masse, die ein leichtes Bewegen verhindert; dazu zählen auch Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen laufen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden während des Betriebs bewegt oder lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen.
In der Therme sind ortsfeste Betriebsmittel etwa Umwälzpumpen und Filtersteuerung, Lüftung und Entfeuchtung, die Unterwasserbeleuchtung samt Transformator für die Schutzkleinspannung, Saunaöfen und Dampfgeneratoren, Wellen- und Strömungsanlagen sowie die Antriebe der Badelifter. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind meist Geräte mit Stecker: Haartrockner in den Umkleiden, Scheuersaugmaschinen, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge und handgeführte Geräte der Haustechnik, Kaffeemaschinen und Geräte der Gastronomie, Musikanlagen für die Aquafitness sowie Kassen und Bürotechnik.


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Wie oft müssen Anlagen und Betriebsmittel in Thermen geprüft werden?
Schwimmbecken und Saunen gehören zu den Räumen und Anlagen besonderer Art der DIN VDE 0100 Gruppe 700. Für die elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel dort nennt die DGUV Vorschrift 3 deshalb ein Jahr als Richtwert, statt der vier Jahre in normalen Räumen. Ortsveränderliche Geräte prüft man meist halbjährlich.
Bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent dürfen die Fristen für ortsveränderliche Geräte wachsen, in Thermen sprechen Feuchte, Chlorluft und Wärme aber eher für kurze Abstände. Die Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen testet der Betreiber halbjährlich über die Prüftaste. Wiederholungsprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln führen wir in einem Prüfplan, und neue Anlagen werden vor der ersten Inbetriebnahme geprüft.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung durchführen?
Die Prüfung übernimmt eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht, ausgerüstet mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Zusätzlich verlangt das Arbeitsschutzrecht eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit. Für Bad und Sauna braucht es dazu Erfahrung mit den besonderen Schutzmaßnahmen dieser Bereiche.
Bei AB Prüfservice prüfen geschulte Elektrofachkräfte; verantwortliche Elektrofachkraft ist der Geschäftsführer. Hat Ihre Therme eigene Elektriker in der Haustechnik, die Maschinen und Anlagen betreuen, kann der Betreiber sie bestimmen, doch im laufenden Betrieb fehlt dafür oft die Zeit. Dann übernehmen wir die Durchführung der Prüfungen samt Dokumentation, die Verantwortung bleibt beim Betreiber. Wie der Unternehmer die Prüfungen organisiert, beschreibt die DGUV Information 203-071.

Wie laufen Betriebsmittelprüfungen in Bad, Sauna und Technikkeller ab?
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und legen die Termine in die Revisionsschließung, vor die Öffnung oder in ruhige Stunden. Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln folgen auf die Sichtprüfung Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und die Funktionsprüfung; Geräteanschlussleitungen sehen wir besonders genau an.
Die Anlagen in Bad und Sauna prüfen wir nach DIN VDE 0105-100 durch Besichtigen, Erproben und Messen, mit Blick auf Schutzkleinspannung, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und den Zustand der elektrischen Anlage in den Schutzbereichen. Eine Thermografie der Verteilungen kann ergänzen, ersetzt die vorgeschriebenen Messungen aber nicht. Chlorgasräume betreten wir nicht, und die Wassertechnik selbst mit Aufbereitung und Dosierung bleibt bei Ihren Fachleuten.
Wie wird die Prüfung elektrischer Betriebsmittel dokumentiert, und was passiert bei Mängeln?
Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung nennt jede Aufzeichnung mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Im Protokoll stehen außerdem je Gerät Inventarnummer, Standort, Messwerte und der nächste Termin, sortiert nach Bad, Sauna, Gastronomie und Technik; alles liegt digital im Kundenportal.
Fällt ein Gerät durch, sperren und kennzeichnen wir es sofort und halten den Mangel fest. Betrifft er Unterwasserbeleuchtung, Saunaofen oder Lüftung, sprechen wir umgehend mit der Haustechnik, damit Gäste und Beschäftigte geschützt sind und der Badebetrieb weiterlaufen kann. Nach der Instandsetzung messen wir nach DIN EN 50678 (VDE 0701) erneut.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Thermen.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Thermen
Ist die Betriebsmittelprüfung für Thermen Pflicht?
Ja. Jede Therme mit Beschäftigten muss ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen; das folgt aus dem Arbeitsschutzrecht und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 oder V4. Ohne Nachweis drohen bei Kontrollen eine Geldbuße und nach einem Unfall der Rückgriff der Unfallversicherung, gerade dort, wo Gäste und Personal mit Wasser und Strom zusammenkommen.
Prüfen Sie auch Saunaöfen und Dampfbäder?
Ja, ihre elektrische Seite. Saunaöfen, Steuerungen, Dampfgeneratoren und Infrarotstrahler prüfen wir zusammen mit der Anlage, außerhalb der Betriebszeiten und erst, wenn die Kabine abgekühlt ist. Dabei achten wir auf Anschlüsse, Leitungen, Schutzgitter und Steuerung, denn Hitze und Feuchte lassen Isolierungen schneller altern.
Wie prüfen Sie die Unterwasserbeleuchtung?
Unterwasserscheinwerfer laufen mit Schutzkleinspannung über einen Sicherheitstransformator außerhalb des Beckens. Wir prüfen Trafo, Leitungen und Schutzmaßnahmen an der Verteilung und am Anschluss; die Scheinwerfer selbst prüfen wir, wenn das Becken für die Wartung abgelassen oder ein Leuchtenwechsel ohnehin geplant ist. Arbeiten im Wasser übernehmen wir nicht.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung in einer Therme?
Wir berechnen jedes geprüfte Gerät einzeln statt nach Stunden; Anlagenprüfung, Zahl der Betriebsmittel und Größe der Therme bestimmen den Gesamtpreis. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot, auf Wunsch getrennt nach Bad, Sauna, Gastronomie und Verwaltung.
Können Badegäste während der Prüfung bleiben?
Meist ja. Ortsveränderliche Geräte prüfen wir Bereich für Bereich, und jedes Gerät ist nur kurz vom Netz. Abschaltungen an Verteilungen, Lüftung oder Beckentechnik legen wir in die Revisionsschließung oder vor die Öffnung, damit kein Becken und keine Sauna während des Badebetriebs ausfällt. Den Zeitplan stimmen wir mit Betriebsleitung und Haustechnik ab.
Wer prüft Geräte von Pächtern und externen Therapeuten?
Für Geräte von Dienstleistern im Haus, etwa die Massagetechnik externer Therapeuten oder die Kasse eines Pächters in der Gastronomie, ist der jeweilige Arbeitgeber zuständig. Wir klären bei der Bestandsaufnahme, was zur Therme gehört und was nicht, und prüfen Fremdgeräte auf Wunsch im selben Termin, wenn der Eigentümer zustimmt.
Was sind typische Mängel in Thermen?
Spröde oder geknickte Anschlussleitungen an Föhnen und Reinigungsmaschinen, korrodierte Steckverbindungen in feuchten Räumen, beschädigte Gehäuse und fehlende Zugentlastungen gehören zu den häufigen Befunden. An Anlagen fallen oft Verteilungen mit Feuchteschäden und ausgelöste oder überbrückte Schutzeinrichtungen auf. Jeder Mangel steht mit Ort und Befund im Protokoll.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte in der Therme?
Ja, auf Wunsch zusammen mit den Elektrogeräten. Die Leitern und Tritte aus Haustechnik, Sauna, Gastronomie und Lager prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016, mit Plakette und Protokoll je Leiter. So entsteht ein gemeinsamer Nachweis, und die Therme plant nur einen Termin für beide Prüfungen ein.
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