DGUV V3 Prüfung · Universitäten und Hochschulen

Betriebsmittelprüfung Universität: DGUV Vorschrift 3 und 4 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Universitäten und Hochschulen

Eine Universität ist ein Campus mit hundert Betrieben unter einem Dach: Labore, Werkstätten, Hörsäle, Rechenzentrum, Bibliothek, Verwaltung, dazu Institute, die ihre Geräte aus Drittmitteln selbst beschaffen und Versuchsaufbauten selbst bauen. Genau dort entsteht die Lücke zwischen dem zentralen Gebäudemanagement und dem dezentralen Gerätebestand. AB Prüfservice prüft bundesweit, institutsweise getaktet, mit einem Nachweis je Gebäude, je Institut und je Gerät.

Betriebsmittelprüfung an der Universität: Messung an einer Platine mit Multimeter und Prüfspitzen.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung an der Universität?

Die Betriebsmittelprüfung an der Universität ist die regelmäßige Prüfung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf dem gesamten Campus: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE und Funktionsprobe, je Gerät mit Ergebnis, Plakette und Frist. Für staatliche Hochschulen gilt die Vorschrift 4 der Unfallkasse des Landes, für private Hochschulen die Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaft; Prüfumfang, Verfahren und Nachweis sind identisch.

Betriebsmittelprüfung an der Universität: Laborraum mit Geräten auf gefliesten Arbeitstischen.

Der Unterschied zu einem Unternehmen liegt in der Struktur. Das Gebäudemanagement betreibt die Anlagen zentral, die Institute und Lehrstühle beschaffen und betreiben ihre Geräte selbst, und die Nutzer sind Beschäftigte, Studierende und Gäste. Für den Arbeitsschutz heißt das: Zwei Zuständigkeiten, ein Regelwerk, und beide müssen belegen können, dass die Prüfung durchgeführt wurde.

Wer ist an der Universität für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich?

Verantwortlich ist die Hochschulleitung als Unternehmerin im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, in der Praxis delegiert an das Gebäudemanagement für Anlagen und an die Leitungen der Institute, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen für die dort betriebenen Geräte, die die Prüfung organisieren und durchführen lassen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin betreuen und beraten, prüfen aber nicht selbst.

Das Problem sind die Ränder dieser Aufteilung. Ein Gerät, das ein Lehrstuhl aus Drittmitteln gekauft hat, taucht in keiner zentralen Liste auf; ein Versuchsaufbau aus der Elektrowerkstatt hat keinen Hersteller, der ihn geprüft hätte; ein Doktorand bringt sein eigenes Netzteil mit. Die Prüfpflicht gilt für alle diese Geräte. Eine Hochschule braucht deshalb eine Inventarliste, die dem Gerät folgt, nicht dem Kostenträger.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel werden auf dem Campus geprüft?

Geprüft werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel des gesamten Campus, ortsfest und ortsveränderlich. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Laborgeräte, Netzteile, Werkzeug und Maschinen der Werkstätten, Rechner, Bürogeräte und andere elektrische Geräte der Verwaltung, Hörsaaltechnik, Reinigungsmaschinen, bewegliche Leitungen und Verlängerungen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Verteilungen, Laborinstallationen mit Not-Aus, Lüftungs- und Absauganlagen, Rechenzentrumsversorgung, die Installation der Hörsäle.

Eine Sonderstellung haben Eigenbauten und Prüfstände. Versuchsaufbauten aus der Elektrowerkstatt sind Betriebsmittel wie jedes andere, aber ohne CE-Kennzeichnung und Herstellerdokumentation; sie werden vor der ersten Inbetriebnahme nach DIN VDE 0701-0702 geprüft und danach im Turnus. Mechanische Maschinen der Werkstätten folgen eigenen Prüfregeln, ihre elektrische Ausrüstung dagegen VDE 0113-1. Leitern und Tritte werden nach eigener Vorschrift geprüft, sinnvoll in derselben Begehung.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Vorschriften gelten an der Hochschule: Unfallverhütungsvorschrift, BetrSichV und ArbSchG?

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz mit der Beurteilung der Gefährdung nach § 5, die Betriebssicherheitsverordnung für die Prüfung von Arbeitsmitteln, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit als Konkretisierung und für den elektrischen Teil die DGUV Vorschrift 4 beziehungsweise 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ausgeführt nach den VDE-Normen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Prüfung in beiden Fällen.

Für Sicherheit und Gesundheitsschutz an der Hochschule kommt der Brandschutz dazu: Elektrische Defekte an Laborgeräten, Netzteilen und Verlängerungen sind eine der häufigsten Brandursachen in Gebäuden mit Dauerbetrieb, und ein Brand in einem Labor oder Rechenzentrum bedeutet Ausfälle von Forschung und Lehre über Monate. Regelmäßige Prüfung ist eine belastbare Absicherung gegen diesen Ausfall.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Vorlesung im vollen Hörsaal.

Wie oft muss an der Universität geprüft werden? Prüffristen für Labor, Werkstatt und Hörsaal

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei ortsfesten Betriebsmitteln länger als bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Als Orientierung gilt: Geräte in Laboren, Werkstätten und Hausmeisterei meist alle sechs bis zwölf Monate, Büro- und Hörsaaltechnik in längeren Abständen, ortsfeste Anlagen mehrjährig. Nasslabore, Chemikalien und häufiges Umstecken verkürzen die Fristen; Geräte, mit denen Studierende arbeiten, gehören ans kurze Ende.

Dazu kommen die anlassbezogenen Prüfungen: vor der ersten Inbetriebnahme jedes neu beschafften oder selbst gebauten Geräts, nach Reparatur, nach Umzug eines Instituts, nach Umbau und Sanierung. Die vorlesungsfreie Zeit ist der natürliche Prüftermin für Hörsäle, Seminarräume und Bibliothek; Labore und Rechenzentrum laufen ganzjährig und werden im Betrieb geprüft, abgestimmt mit dem jeweiligen Institut.

Wer darf an der Universität prüfen: Elektrowerkstatt, Institut oder Dienstleister?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit fachlich passender elektrotechnischer Qualifikation, Fachwissen zum Prüfgegenstand und kalibrierter Messtechnik, also eine Elektrofachkraft. Wissenschaftliche Mitarbeiter dürfen das nicht, auch nicht mit Elektrotechnik-Studium, sofern sie nicht als Elektrofachkraft bestellt und ausgestattet sind. Die zentrale Elektrowerkstatt darf prüfen, ist aber selten für tausende Geräte auf dem Campus freigestellt.

In der Praxis übernehmen externe Elektrofachkräfte die Prüfung, campusweit oder für einzelne Institute, während die Elektrowerkstatt Anlagen, Reparatur und Wartung behält. Ein E-Check durch den Elektrobetrieb ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht automatisch: Entscheidend sind Prüfumfang, Messwerte und ein Protokoll, das gegenüber Behörden und Versicherungen trägt, auch nach einem Unfall.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Leerer Hörsaal mit Projektionsfläche.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung an der Hochschule ab, ohne Forschung und Lehre zu bremsen?

Der Ablauf der Elektroprüfung folgt dem Semester und dem Institut. Hörsäle und Seminarräume werden in der vorlesungsfreien Zeit geprüft, Bibliothek und Verwaltung zu Randzeiten, Labore und Werkstätten in Absprache mit der Institutsleitung raumweise, das Rechenzentrum nach Wartungsfenster. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden am Einsatzort geprüft, wenige Minuten je Gerät, ohne dass ein Versuch abgebrochen werden muss; die Logistik über den Campus planen wir gebäudeweise.

Die Dokumentation ist der rechtssichere Nachweis: je Gerät Ergebnis, Messwerte, Prüfer und Frist im Prüfprotokoll, dazu eine Inventarliste je Institut und Raum. Für die Hochschulleitung ist sie zugleich das Steuerungsinstrument: derselbe Standard in jedem Institut, ein Berichtsstand für Gebäudemanagement und Arbeitssicherheit, und die Prüfhistorie zeigt, welche Gerätegruppen ersetzt werden sollten, bevor Ausfälle die Produktivität der Labore bremsen.

Wie prüft AB Prüfservice an Universitäten und Hochschulen?

AB Prüfservice prüft deutschlandweit und plant die Prüfung um den Campusbetrieb herum: Bestandsaufnahme je Gebäude und Institut, Prüfung vor Ort mit eigenen Elektrofachkräften, digitale Dokumentation. Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, die Ergebnisse liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Die Abgrenzung zwischen zentral und dezentral betriebenen Geräten, zu Geräten des Studierendenwerks und zu Mitgebrachtem klären wir vor dem ersten Prüftag mit Gebäudemanagement und Instituten, damit kein Gerät doppelt und keines gar nicht geprüft wird. Eigenbauten und Prüfstände nehmen wir mit einer eigenen Kennzeichnung in die Liste auf.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung an der Universität

Gilt an der Universität die Vorschrift 3 oder die Vorschrift 4?

Für staatliche Universitäten und Hochschulen gilt die Vorschrift 4, weil sie über die Unfallkasse des Landes gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert sind; für private Hochschulen gilt die Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften. Inhaltlich sind beide gleich: dieselben Prüfungen, dieselben VDE-Verfahren, derselbe Nachweis. Es ändert sich nur der Unfallversicherungsträger.

Wer ist für Drittmittelgeräte und Geräte einzelner Lehrstühle zuständig?

Die Leitung der Einrichtung, die das Gerät betreibt, also das Institut oder der Lehrstuhl, unabhängig davon, aus welchem Topf es bezahlt wurde. Die Hochschulleitung bleibt in der Gesamtverantwortung. Deshalb gehören auch Drittmittelgeräte in die zentrale Inventarliste, sonst fehlen sie bei der nächsten Prüfung und im Nachweis.

Müssen selbst gebaute Versuchsaufbauten und Prüfstände geprüft werden?

Ja. Ein Eigenbau ist ein elektrisches Betriebsmittel wie jedes gekaufte Gerät, nur ohne Herstellerprüfung. Er wird vor der ersten Inbetriebnahme nach DIN VDE 0701-0702 geprüft, dokumentiert und gekennzeichnet und danach im normalen Turnus mitgeprüft. Wird er umgebaut, gilt der Umbau als neue Inbetriebnahme mit erneuter Prüfung.

Was gilt für Geräte, die Studierende oder Doktoranden mitbringen?

Private Geräte für den eigenen Gebrauch, etwa ein Laptop-Netzteil, unterliegen nicht der Prüfpflicht der Hochschule. Sobald ein mitgebrachtes Gerät im Labor oder in der Werkstatt für die Arbeit eingesetzt wird, muss das Institut sicherstellen, dass es geprüft ist, oder es bleibt draußen. Die einfachste Regel: Nur Geräte mit Plakette ans Laborstromnetz.

Kann die Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden?

Für Hörsäle, Seminarräume und Bibliothek ja, das ist der beste Termin. Labore, Werkstätten und Rechenzentrum arbeiten ganzjährig und werden im laufenden Betrieb geprüft, raumweise und mit dem Institut abgestimmt. Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel braucht wenige Minuten je Gerät, Freischaltungen für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen werden in Wartungsfenster gelegt.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund geht ins Protokoll. Zurück in den Betrieb kommen sie erst nach Reparatur und bestandener Wiederholungsprüfung. Bei alten Netzteilen und Verlängerungen lohnt sich meist der Tausch, bei Laborgeräten entscheidet das Institut zwischen Reparatur und Ersatz auf Basis des Befunds.

Wie erhält die Hochschule die Nachweise für Unfallkasse und Versicherer?

Alle Ergebnisse liegen digital vor: Prüfprotokoll je Gerät, Inventarliste je Institut und Raum und eine Terminübersicht je Gebäude, abrufbar im Kundenportal. Gebäudemanagement, Arbeitssicherheit und die einzelnen Institute ziehen jeweils ihren Stand, die Hochschulleitung den Gesamtstand, ohne Unterlagen aus einzelnen Sekretariaten zusammensuchen zu müssen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung an der Universität?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Gebäude und Einrichtungen und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass ein Campus mit vielen gleichartigen Geräten von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Institut oder für die gesamte Hochschule. Versteckte Kosten gibt es nicht, auch keine gesonderten Fahrtkosten.

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