Leiterprüfung bei Banken und Sparkassen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Hauptstelle, Filialen und Archiv
Eine Bank oder Sparkasse ist ein Betrieb mit einer Hauptstelle und vielen Filialen, und in jeder davon stehen Leitern und Tritte: der Klapptritt hinter dem Schalter, die Stehleiter für Plakate und Deko im Kundenbereich, die Regalleiter in der Registratur, die Plattformleiter im Aktenarchiv, die Mehrzweckleitern der Haustechnik. Wenig Gerät je Filiale, viele Filialen, und ein Umfeld, in dem Sicherheitsregeln, Öffnungszeiten und Kundenverkehr den Prüftag bestimmen. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte bei Banken und Sparkassen bundesweit, regelmäßig durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
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- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die Leiterprüfung bei Banken und Sparkassen Pflicht?
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen legt er nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, Prüfung und Dokumentation regelt § 14 BetrSichV.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei dieser Gefährdungsbeurteilung. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Die Pflicht gilt für die Aktiengesellschaft wie für die Genossenschaftsbank und die Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts, gleich ob Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist.
Bei Banken kommt das Regelwerk des Hauses dazu. Ein Sturz vom Tritt im Kundenbereich ist ein Arbeitsunfall mit Publikum, ein Sturz im Archiv passiert ohne Zeugen, und beides landet bei Revision, Berufsgenossenschaft und Versicherer mit der ersten Frage nach dem Prüfnachweis. Wer als Kreditinstitut lückenlose Dokumentation von seinen Kunden gewohnt ist, sollte sie bei den eigenen Arbeitsmitteln vorweisen können.
Wer ist bei Banken und Sparkassen für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt. Bei einem Institut ist das die Bank für Hauptstelle, Filialen und SB-Standorte; bei einer Bankengruppe jede Gesellschaft für sich, etwa die Immobilien- oder Servicegesellschaft, die das Gebäudemanagement führt. Fremdfirmen für Geldautomaten, Sicherheitstechnik, Reinigung und Werbetechnik bringen eigene Leitern mit und weisen deren Prüfung nach; Leitern, die das Institut ihnen in der Filiale beistellt, bleiben Sache des Instituts. Wer die Prüfung zentral über die Organisation oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit vergibt, bekommt einen Termin je Region, einen Ansprechpartner und ein Protokollformat, mit Übersicht je Filiale.
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Welche Leitern und Tritte werden bei Banken und Sparkassen geprüft?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe. Filialen: Klapptritte am Schalter und im Backoffice, Stehleitern für Plakate, Schaufenster und Beleuchtung. Hauptstelle: Tritte und Stehleitern in Poststelle, Materialausgabe, Kantine und Veranstaltungsräumen. Registratur und Aktenarchiv: Regalleitern mit Einhängevorrichtung, Plattform- und Stufenstehleitern. Haustechnik und Gebäudemanagement: Mehrzweck- und Anlegeleitern für Beleuchtung, Lüftung, Beschilderung und Außenwerbung. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.
Ortsfeste Steigleitern an Dach und Schacht folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit; fest eingebaute Archivtreppen gehören als Teil der Einrichtung nicht zu dieser Prüfung. Regalanlagen im Archiv werden nach DGUV Information 208-061 als eigenes Arbeitsmittel geprüft; auf Wunsch übernehmen wir das gesondert mit.

Wie oft müssen Leitern bei Banken und Sparkassen geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal jährlich zu prüfen, mit einem festen Intervall je Institut, damit kein Standort durchs Raster fällt. Filialtritte werden selten benutzt und bleiben Jahrzehnte im Bestand, ohne dass jemand hinsieht: ausgeleierte Scharniere, fehlende Gummifüße, gerissene Kunststoffstufen und Tritte aus dem Möbelhaus, die nie für den gewerblichen Einsatz gedacht waren. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Beschäftigten und gehört in die Unterweisung. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundige
Früher prüften Sachkundige, heute verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. Große Institute haben dafür qualifizierte Kräfte in der Haustechnik der Hauptstelle. Für zwei Tritte in jeder von achtzig Filialen fährt niemand aus der Zentrale los, und die Prüfpraxis, die die Verordnung verlangt, entsteht bei einer Handvoll Geräten im Jahr nicht. Wer einen externen Prüfer beauftragt, bekommt eine unabhängige Bewertung nach dem Stand der Technik. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung in Filiale und Hauptstelle: Checkliste und Ablauf
Sie nennen uns Standorte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. In der Hauptstelle stellt das Haus seine Leitern an einem Sammelpunkt bereit, etwa in der Poststelle oder im Lager, das Archiv prüfen wir vor Ort. Filialen legen wir als Tour, mehrere Standorte einer Region an einem Tag, vor Öffnung oder im Backoffice, damit im Kundenbereich nichts stört; die Sicherheitsregeln des Hauses gelten auch für den Prüfer, Tresor- und Sicherheitsbereiche betreten wir nur auf Wunsch und begleitet, und unsere Prüfer sind von der Justiz Nordrhein-Westfalen sicherheitsüberprüft. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Rollen, Kennzeichnung. Was in Ordnung ist, wird als geprüft gekennzeichnet, defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr und werden gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Filiale.
Leiterprüfung für Institute mit vielen Filialen
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über Hauptstelle, Regionaldirektionen und alle Filialen eines Instituts. Vorstand, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Revision erhalten einen rechtssicheren Nachweis, der im Audit, gegenüber der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und in der lückenlosen Dokumentation des Hauses besteht. Wer im selben Termin auch elektrische Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 auf Wunsch in denselben Einsatz.

AB Prüfservice
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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Banken und Sparkassen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung bei Banken und Sparkassen
Ist die Leiterprüfung auch in einer Filiale mit einem Tritt Pflicht?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird, unabhängig von der Anzahl. Ein einzelner Klapptritt hinter dem Schalter ist ein Arbeitsmittel wie jede Leiter im Archiv. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als nicht erfüllt.
Wie wird die Leiterprüfung in Filialen organisiert, ohne den Kundenbetrieb zu stören?
Als Tour: Mehrere Filialen einer Region werden an einem Tag nacheinander angefahren, vor Öffnung oder im Backoffice, die Prüfung eines Tritts dauert wenige Minuten. Alternativ sammelt die Regionaldirektion die Geräte kleiner Filialen an einem Tag ein und lässt sie zentral prüfen. Beides klären wir vor dem Termin mit der Filialleitung.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, dazu Kennzeichnung und Vollständigkeit. Bei Filialtritten achtet der Prüfer besonders auf ausgeleierte Scharniere, gerissene Kunststoffstufen und fehlende Gummifüße, die auf Stein- und Glattböden zum Wegrutschen führen.
Gelten die Sicherheitsregeln der Bank auch für den Prüfer?
Ja. Der Prüfer wird angemeldet, weist sich aus und bewegt sich nach den Vorgaben des Hauses; Tresor- und Sicherheitsbereiche betritt er nur auf Wunsch des Instituts und begleitet. Da Leitern und Tritte dort selten stehen, findet die Prüfung fast immer im Backoffice, in der Haustechnik und im Archiv statt. Vertraulichkeitsvereinbarungen des Hauses unterschreiben wir vor dem Termin.
Gehören Archivregale und Geldautomaten-Technik zur Leiterprüfung?
Nicht zur Leiterprüfung, aber auf Wunsch dazu: Regalanlagen im Archiv prüfen wir nach DGUV Information 208-061 gesondert mit; Geldautomaten und Sicherheitstechnik warten die beauftragten Fremdfirmen mit eigenen Leitern. Zur Leiterprüfung gehören tragbare Leitern, Tritte, fahrbare Podest- und Plattformleitern und Regalleitern mit Einhängevorrichtung, wie sie in Filiale, Archiv, Poststelle und Haustechnik stehen, außerdem Fahrgerüste, die wir in denselben Termin aufnehmen.
Was kostet die Leiterprüfung bei Banken und Sparkassen?
Wir rechnen pauschal ab, damit Revision und Einkauf die Position vorab kennen: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, gestaffelt nach Aufwand und Filialzahl. Stunden, Fahrtkosten oder Regiezeiten kommen nicht gesondert dazu. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot erhalten Sie meist innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird sofort gesperrt und gekennzeichnet, damit sie nicht mehr benutzt wird, und im Protokoll mit dem Befund aufgeführt. Fehlende Gummifüße oder ein loser Spreizgurt lassen sich meist reparieren, danach wird das Gerät nachgeprüft und freigegeben. Bei gerissenen Stufen, verbogenen Holmen oder Tritten ohne gewerbliche Eignung ist Ersatz die sicherere und meist auch günstigere Lösung.
Wie wird die Leiterprüfung bei Banken und Sparkassen dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Prüfplakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Filiale, die sich in das Arbeitsschutzmanagement des Instituts übernehmen lässt. Damit belegen Sie gegenüber Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und Revision, dass in jeder Filiale nur geprüfte Leitern im Einsatz sind.
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