Leiterprüfung im Baumarkt: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Markt, Gartencenter und Mietservice
Ein Baumarkt hat drei Sorten Leitern im Haus, und nur zwei davon sind prüfpflichtig. Die Leiter im Verkaufsregal ist Ware. Die Podestleiter im Gang, der Tritt an der Farbmischstation und die Anlegeleiter im Gartencenter sind Arbeitsmittel. Und die Leiter aus dem Mietservice ist ein Gerät, das der Markt in sicherem Zustand übergeben muss. AB Prüfservice übernimmt die Leiterprüfung für Baumärkte bundesweit, Markt für Markt, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
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- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die regelmäßige Leiterprüfung im Baumarkt Pflicht?
Leitern und Tritte, die Beschäftigte benutzen, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen legt er auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 BetrSichV), Prüfung und Aufzeichnung regelt § 14. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Im Baumarkt wiegt die Pflicht schwerer als anderswo im Handel. Die Regale sind hoch, die Ware ist schwer, und gearbeitet wird im Gang zwischen Kundschaft. Ein defekter Feststeller an der Podestleiter gefährdet deshalb nicht nur die Person auf der Leiter.
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Welche Leitern muss ein Baumarkt prüfen lassen?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe: fahrbare Podestleitern und Plattformleitern aus den Regalgängen, Stehleitern aus Leuchten-, Deko- und Sanitärabteilung, Anlegeleitern aus Holzzuschnitt und Baustoffhalle, Tritte an Kassen, Information und Farbmischstation sowie alle Leitern im Gartencenter, die Witterung und Feuchtigkeit ausgesetzt sind.
Nicht geprüft wird die Verkaufsware. Sobald aber jemand aus dem Team eine Leiter aus dem Regal nimmt, um damit zu arbeiten, wird sie zum Arbeitsmittel und gehört in den Bestand. Solche Geräte stehen in keiner Liste, solange niemand gezielt nach ihnen sucht. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.

Mietservice: Wer ist für gemietete oder geliehene Leitern verantwortlich?
Viele Märkte vermieten Leitern und Fahrgerüste. Der Markt übergibt das Gerät an wechselnde Nutzer, die er nicht unterweisen kann, und bekommt es in unbekanntem Zustand zurück. Der gewerbliche Mieter bleibt als Arbeitgeber für seine Beschäftigten verantwortlich und darf einen Nachweis über den Zustand erwarten. Der private Mieter verlässt sich ganz auf den Vermieter. Für den Mietbestand bewährt sich deshalb ein kürzeres Intervall als für die eigenen Marktleitern, dazu eine Sichtkontrolle bei jeder Rückgabe durch eingewiesenes Personal. Wir prüfen den Mietbestand im selben Termin und dokumentieren ihn getrennt.
Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundiger
Früher hieß es, Leitern seien vom Sachkundigen zu prüfen. Heute verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Ein Markt kann dafür jemanden aus dem Team schulen und schriftlich beauftragen. Dass ein Baumarkt Leitern verkauft, macht sein Personal noch nicht zu befähigten Prüfern. Wer die Aufgabe an einen Dienstleister vergibt, bekommt eine unabhängige Bewertung nach dem Stand der Technik. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.

Wie oft müssen Leitern im Baumarkt geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal im Jahr zu prüfen. Podestleitern im täglichen Gangbetrieb, Leitern im Außenbereich und der Mietbestand verdienen kürzere Abstände. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung gehört zur Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Leitern. Wir hinterlegen die Fristen je Markt und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.
Durchführung der Leiterprüfung: Checkliste und Ablauf im laufenden Markt
Sie nennen uns Märkte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Den Termin stimmen wir mit der Marktleitung ab. Geprüft wird abteilungsweise, die Gänge bleiben offen. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Füße, Rollen und Feststeller, Geländer und Plattform, Kennzeichnung. Geprüfte Leitern erhalten die Plakette. Defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr, wir kennzeichnen und sperren sie vor Ort. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.
Leiterprüfung für Baumarktketten und Franchisenehmer
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland und bündeln Märkte einer Region zu Touren. Ob Filiale einer Kette oder Franchisemarkt mit eigenem Inhaber: Verantwortlich ist der jeweilige Arbeitgeber, und beide erhalten gleiche Prüfkriterien und ein Protokollformat. Wer im selben Termin auch Maschinen im Zuschnitt, Mietgeräte und Kassen prüfen lassen will, legt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 auf Wunsch in denselben Einsatz.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Baumärkte.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung im Baumarkt
Ist eine Leiterprüfung im Baumarkt Pflicht?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird. Das gilt für jede Leiter und jeden Tritt, den Beschäftigte im Markt benutzen, vom Regalgang bis zum Gartencenter. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer als nicht erfüllt.
Ist eine im Baumarkt gekaufte Leiter schon geprüft?
Nein. Das Zeichen nach DIN EN 131 bestätigt die Bauart, es ersetzt keine Prüfung im Betrieb. Wer eine neue Leiter gewerblich einsetzt, nimmt sie in seinen Bestand auf und gibt ihr einen ersten Prüftermin. Das gilt auch für den Baumarkt selbst, wenn eine Leiter aus dem Verkaufsregal zum Arbeitsmittel des Teams wird.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Füße auf Verschleiß, dazu Kennzeichnung und Vollständigkeit. Bei fahrbaren Podestleitern kommen Rollen, Feststeller, Geländer und Plattform hinzu. Maßstab ist das Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, ausgefüllt je Gerät.
Wer darf die Leiterprüfung im Markt durchführen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Das kann eine geschulte und schriftlich beauftragte Kraft aus dem Markt sein oder ein externer Dienstleister. Unsere Prüfer erfüllen diese Anforderungen, werden regelmäßig geschult und prüfen ausschließlich Arbeitsmittel, in jedem Markt nach demselben Maßstab.
Müssen Mietleitern häufiger geprüft werden?
Eine eigene Frist für Mietgeräte nennt die Verordnung nicht, die Gefährdungsbeurteilung spricht aber dafür: wechselnde Nutzer, Transport im Privatwagen, unbekannte Einsatzorte. Bewährt ist eine dokumentierte Sichtkontrolle bei jeder Rückgabe und eine wiederkehrende Prüfung durch die befähigte Person in kürzeren Abständen als beim eigenen Marktbestand. Wir führen den Mietbestand getrennt im Protokoll.
Was kostet es, die Leitern eines Baumarkts prüfen zu lassen?
Pauschal und vorab kalkulierbar, auch mit Mietbestand: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand. Stunden, Fahrtkosten und Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, das Angebot je Markt erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit weder Team noch Kundschaft sie weiter benutzen. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Nach einer Instandsetzung prüfen wir nach und vergeben die Plakette. Ausgesonderte Geräte gehören nicht zurück in den Gang und nicht in den Mietbestand.
Wie wird die Prüfung dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort, auf Wunsch getrennt nach Marktbestand und Mietbestand. Marktleitung, Zentrale und Fachkraft für Arbeitssicherheit sehen damit, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde.
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