Leiterprüfung für Bauunternehmen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Bauhof, Fahrzeug und Baustelle
Keine Branche beansprucht ihre Leitern so hart wie der Bau. Sie liegen auf Pritschen und in Containern, stehen in Mörtel und Schlamm, dienen als Aufstieg zur nächsten Ebene und, verbotenerweise, als Laufbohle. Und sie wandern: vom Bauhof auf die Baustelle, von Kolonne zu Kolonne, selten zurück an denselben Platz. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte für Bauunternehmen bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
- Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden
- 24/7 für Sie im Einsatz
- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die regelmäßige Leiterprüfung für den Unternehmer Pflicht?
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 5 BetrSichV darf der Unternehmer nur Arbeitsmittel bereitstellen, die sicher sind.

Nach § 3 muss er in der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen, nach § 14 lässt er die Geräte wiederkehrend in regelmäßigen Abständen prüfen und das Ergebnis dokumentieren. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung noch, unterstützen wir Sie auf Wunsch dabei. Den Maßstab liefert die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.
Auf dem Bau ist der Nachweis längst mehr als eine Formalie. Die BG BAU fragt bei der Baustellenbegehung danach, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ebenfalls, und immer mehr Generalunternehmer verlangen ihn von ihren Nachunternehmern, bevor die erste Kolonne das Gelände betritt. Eine Leiter ohne gültige Plakette kann dann genügen, um vom Platz verwiesen zu werden.
Was verlangt die TRBS 2121 Teil 2 von Leitern auf der Baustelle?
Die TRBS 2121 Teil 2 hat den Einsatz der Leiter als Arbeitsplatz stark eingeschränkt, und der Bau spürt das am deutlichsten. Bis zwei Meter Standhöhe darf von der Leiter gearbeitet werden, zwischen zwei und fünf Metern nur noch für zeitweilige Arbeiten von höchstens zwei Stunden je Schicht, darüber gar nicht. Wer auf der Leiter arbeitet, steht auf einer Stufe oder Plattform, nicht auf einer Sprosse. Als Verkehrsweg, also zum Auf- und Abstieg, bleibt die Sprossenleiter bis fünf Meter Höhenunterschied zulässig.
Die wiederkehrende Prüfung bewertet den Zustand der einzelnen Leiter, nicht ihren Einsatz. Sie macht aber sichtbar, wie viele reine Sprossenleitern im Bestand sind, und liefert damit die Grundlage für die Entscheidung, wo Stufen- oder Plattformleitern beschafft werden müssen.
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Welche Leitern und Tritte werden im Bauunternehmen geprüft?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe: Anlegeleitern, Schiebe- und Seilzugleitern, Mehrzweckleitern, Stehleitern, Plattform- und Podestleitern, Bauleitern aus Holz, Tritte aus Werkstatt, Magazin und Büro. Holzleitern dürfen nicht deckend gestrichen sein, weil Farbe Risse verbirgt. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf. Arbeits- und Schutzgerüste sind dagegen ein eigenes Thema mit eigener Prüfung und nicht Teil der Leiterprüfung.
Die Befunde am Bau sind eindeutiger als anderswo: Betonreste auf Sprossen, gestauchte Holmenden, fehlende oder abgelaufene Leiterfüße, verbogene Holme nach dem Transport, provisorisch geflickte Sprossen, ausgehängte Spreizsicherungen. Geräte, die solche Mängel aufweisen, werden gesperrt.

Wie oft müssen Leitern am Bau geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Abstand richtet sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Für die meisten Betriebe ist jährlich das Minimum. Bei rauem Baustelleneinsatz spricht die Gefährdungsbeurteilung oft für einen kürzeren Abstand. Davon zu trennen ist die tägliche Prüfung durch den Benutzer, die kurze Sichtkontrolle vor dem Aufstieg, die in die Unterweisung gehört. Bewährt hat sich ein fester Termin in der Winterpause, wenn Gerät und Kolonnen ohnehin am Bauhof sind. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf prüfen? Befähigte Person statt Sachkundiger
Früher prüfte die sachkundige Person, heute verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Prüfen, schriftlich beauftragt. Die BG BAU bietet dafür Seminare an, und mancher Polier hat die Fachkenntnisse. Was im Alltag fehlt, ist die Zeit, den verstreuten Bestand einmal im Jahr vollständig zusammenzubekommen. Ein externer Dienstleister bewertet unabhängig und nach dem Stand der Technik. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung: am Bauhof, am Fahrzeug oder auf der Baustelle
Sie nennen uns Standorte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Am einfachsten ist ein Sammeltermin am Bauhof. Wo das nicht geht, prüfen wir morgens an den Fahrzeugen, bevor die Kolonnen ausrücken, oder nach Absprache mit der Bauleitung auf der Baustelle. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach den Prüfkriterien der DGUV Information 208-016: Holme, Sprossen und Stufen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Kennzeichnung. Was ordnungsgemäß ist, erhält die Plakette, eine defekte Leiter wird sofort gekennzeichnet und gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.
Leiterprüfung für Bauunternehmen mit mehreren Niederlassungen
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Niederlassungen und Bauhöfe. Geschäftsführung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Bauleitung erhalten eine rechtssichere Dokumentation, die sich dem Auftraggeber vorlegen lässt. Wer im selben Termin auch Baustromverteiler, Kabeltrommeln und elektrische Handmaschinen prüfen lassen will, legt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auf Wunsch in denselben Einsatz.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Bauunternehmen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung im Bauunternehmen
Ist die Leiterprüfung für Bauunternehmen Pflicht?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis dokumentiert wird. Das gilt für jede Leiter und jeden Tritt, vom Magazin bis zur Baustelle, im Handwerksbetrieb ebenso wie im Konzern. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber BG BAU, Koordinator und Auftraggeber als nicht erfüllt.
Darf auf der Baustelle noch von der Leiter gearbeitet werden?
Eingeschränkt. Nach TRBS 2121 Teil 2 ist die Leiter als Arbeitsplatz bis zwei Meter Standhöhe zulässig, zwischen zwei und fünf Metern nur für zeitweilige Arbeiten bis zwei Stunden je Schicht, und nur mit Stand auf Stufe oder Plattform. Für alles andere verlangt die Gefährdungsbeurteilung ein sichereres Arbeitsmittel, etwa ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse, Stauchungen und Verformung, Sprossen und Stufen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß, bei Schiebe- und Seilzugleitern Führungen, Fallhaken und Seil. Hinzu kommen Verschmutzungen durch Beton und Mörtel, die Schäden verdecken, sowie Kennzeichnung und Vollständigkeit.
Wer prüft die Leitern der Nachunternehmer?
Jeder Nachunternehmer ist als Arbeitgeber für sein eigenes Gerät verantwortlich und lässt es selbst prüfen. Der Hauptunternehmer kann und sollte den Nachweis verlangen, am besten schon im Vertrag. Benutzen Nachunternehmer dagegen Leitern des Hauptunternehmers, bleibt dieser in der Pflicht. Eine gültige Plakette an jeder Leiter macht die Kontrolle auf der Baustelle einfach.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Prüfung?
In der Winterpause oder bei Schlechtwetter, wenn Leitern und Fahrzeuge am Bauhof stehen und der Bestand vollständig ist. Wer im laufenden Betrieb prüfen lässt, erreicht selten alle Geräte. Ein fester Jahrestermin vor Saisonbeginn hat einen zweiten Vorteil: Ersatz für gesperrte Leitern ist beschafft, bevor die Baustellen wieder anlaufen.
Was kostet die Leiterprüfung für ein Bauunternehmen?
Pauschalpreise statt Stundenzettel: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand am Bauhof. Fahrtkosten, Stunden und Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden; die ungefähre Stückzahl je Bauhof genügt.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit sie nicht zurück auf die Baustelle geht. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Geflickte Sprossen und gerichtete Holme sind keine Reparatur. Infrage kommt nur, was den sicheren Zustand des Originals wiederherstellt. Danach prüfen wir nach.
Wie wird die Prüfung für BG BAU und Auftraggeber dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort. Damit belegen Sie gegenüber BG BAU, Koordinator und Auftraggeber jederzeit, dass nur geprüfte Leitern und Tritte im Einsatz sind, in einem einheitlichen Format.
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