Leiterprüfung · Gebäudereinigung

Leiterprüfung in der Gebäudereinigung: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 im Kundenobjekt, Putzraum und Fahrzeug

In der Gebäudereinigung steht die Leiter im Putzraum des Kunden, nicht in der eigenen Halle. Reinigungskräfte arbeiten in fremden Objekten, früh morgens oder abends, oft allein, mit einem Tritt für die Fensterbank, einer Stehleiter für Leuchten und Lüftungsgitter und einer Anlegeleiter für die Glasfront. Die Böden sind nass, die Schuhe auch, und die Leiter hat seit der Objektübernahme niemand mehr angesehen. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte für Gebäudereiniger und Gebäudedienstleister bundesweit, regelmäßig durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gebäudereinigung: Bodenreinigung in einem Laborflur.
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Ist die Leiterprüfung für Gebäudereiniger Pflicht?

Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, und der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen legt er nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, die Prüfung und ihre Dokumentation regelt § 14.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gebäudereinigung: Wischmopp auf nassem Boden.

Fehlt die Gefährdungsbeurteilung noch, unterstützen wir Sie auf Wunsch dabei. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Das gilt für den Reinigungsbetrieb mit zehn Objekten ebenso wie für den Gebäudedienstleister mit hunderten.

Die Beanspruchung in der Reinigung ist eigen: Die Leiter steht in Putzräumen neben Reinigungsmitteln, wird auf nassen Böden aufgestellt, mit Eimer und Teleskopstange bestiegen und von wechselnden Kräften in wechselnden Objekten benutzt. Absturz von der Leiter gehört in der Gebäudereinigung zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen, das Unfallrisiko steigt mit jedem nassen Boden, und der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Reinigungskräfte hängt an einer intakten Leiter. Die BG BAU, bei der Gebäudereiniger versichert sind, fragt nach jedem Unfall zuerst nach dem Prüfnachweis.

Wer ist für die Prüfung der Leitern verantwortlich, wenn die Reinigung beim Kunden stattfindet?

Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt: das Reinigungsunternehmen für die Leitern, die es in den Objekten deponiert oder im Fahrzeug mitführt, unabhängig davon, wem das Gebäude gehört. Steht im Objekt eine Leiter des Kunden, etwa die Stehleiter des Hausmeisters, die Reinigungskräfte mitbenutzen, ist deren Prüfung Sache des Kunden; die eigenen Beschäftigten sollten trotzdem nur Leitern mit gültiger Kennzeichnung benutzen, und der Reinigungsvertrag sollte regeln, wessen Leiter im Objekt steht. Auf Wunsch prüfen wir auch die Leitern Ihres Auftraggebers im Objekt mit, getrennt dokumentiert je Eigentümer. Zeitarbeitskräfte und Aushilfen arbeiten mit den Arbeitsmitteln des Reinigungsunternehmens, die Prüfpflicht bleibt dort. Objektleiter und Vorarbeiter organisieren die Prüfung, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Eine Leiterliste je Objekt, mit Standort, Nutzer und Prüfpflichtigem, ist bei vielen Objekten der erste Schritt.

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Kundenbewertungen

Welche Leitern und Tritte werden in der Gebäudereinigung geprüft?

Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe. Unterhaltsreinigung: Tritte und Klapptritte für Fensterbänke, Regale und Schränke, Stehleitern für Leuchten, Lüftungsgitter und Oberflächen in der Höhe. Glas- und Fassadenreinigung: Anlegeleitern und Stehleitern für Glasfronten, Vordächer und Schaufenster. Grund- und Sonderreinigung: Mehrzweckleitern, Podestleitern, Fahrgerüste für Hallen und Treppenhäuser. Objektschränke und Putzräume: die Leiter, die im Kundenobjekt verbleibt. Fahrzeuge: Leitern, die von Objekt zu Objekt fahren. Niederlassung und Lager: Regalleitern, Tritte. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf. Teleskopstangen und Wasserstangen sind keine Leitern, Hubarbeitsbühnen, Fassadenbefahranlagen und Gerüste haben eigene Prüfregime; ortsfeste Steigleitern gehören zum Gebäude und folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit.

Wann darf in der Gebäudereinigung nicht von der Leiter gearbeitet werden?

Die Prüfung bewertet den Zustand der Leiter, nicht ihren Einsatz. Für den Einsatz gelten die TRBS 2121 Teil 2 und die Regeln der BG BAU für Reinigungsarbeiten: Als Arbeitsplatz ist eine Leiter nur bis zwei Meter Standhöhe gedacht, zwischen zwei und fünf Metern nur zeitweilig und für kurze Arbeiten, und wer länger oben arbeitet, braucht Stufen oder eine Plattform statt Sprossen. Arbeiten, bei denen mit beiden Händen gearbeitet, Seitenkraft aufgebracht oder Wasser und Reinigungsmittel über Kopf ausgebracht werden, gehören auf Podest, Fahrgerüst oder Bühne, und auf einem nassen Boden ohne rutschhemmende Leiterfüße gehört niemand auf eine Leiter. Welche Arbeit von welcher Leiter aus erlaubt ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Reinigungsunternehmens je Objekt. Das Protokoll macht sichtbar, wie viele Sprossenleitern noch in den Objekten stehen, und liefert damit die Zahl, die die Gefährdungsbeurteilung braucht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gebäudereinigung: Reinigung mit Sprühflasche und Tuch.

Wie oft müssen Leitern in der Gebäudereinigung geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich ein Prüfzyklus von höchstens einem Jahr. Für Leitern, die täglich auf nassen Böden stehen, im Fahrzeug mitfahren und von wechselnden Kräften benutzt werden, sprechen Nässe, Reinigungsmittel und Fluktuation für kürzere Fristen. Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Reinigungskräfte und gehört in die Unterweisung. Die Fristen festlegen muss der Arbeitgeber; wir hinterlegen sie und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundigen

Früher prüften Sachkundige, heute verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. In der Gebäudereinigung ist das selten jemand: Der Objektleiter hat vierzig Objekte und keine Zeit, der Gebäudereinigermeister sitzt in der Niederlassung, und die Leitern stehen über die ganze Stadt verteilt. Ein Lehrgang vermittelt die Kenntnisse, die Befähigung der befähigten Person entsteht erst aus Kenntnis und Praxis zusammen. Ein externer Dienstleister mit eigenem Fachpersonal prüft herstellerunabhängig nach dem Stand der Technik, dokumentiert rechtssicher und spart den internen Aufwand für Lehrgang, Prüftag und Prüfordner. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.

Durchführung der Leiterprüfung in der Gebäudereinigung: Checkliste und Ablauf

Sie nennen uns Objekte, Fahrzeuge, Niederlassung und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Der Termin liegt in der Niederlassung, wenn die Leitern dort zusammenkommen, oder als Tour durch die Objekte eines Bezirks, außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden, wenn Reinigungskräfte und Putzräume erreichbar sind. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, Rollen, Kennzeichnung, scharfe Kanten. Fehlen Bauteile, ist die Leiter gesperrt. Was in Ordnung ist, wird als geprüft gekennzeichnet, defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr und werden gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Objekt und Standort.

Leiterprüfung für Gebäudedienstleister mit vielen Objekten

Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, vom Reinigungsbetrieb mit einer Niederlassung bis zum Gebäudedienstleister mit Objekten in mehreren Städten, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Objekte, Fahrzeuge und Niederlassungen. Geschäftsführung, Objektleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten einen Nachweis, der gegenüber BG BAU, Kunden und Versicherer besteht. Wer im selben Termin auch die elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen will, Staubsauger, Scheuersaugmaschinen und Verlängerungskabel, legt die DGUV V3 Prüfung auf Wunsch in denselben Einsatz.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in der Gebäudereinigung

Ist die Leiterprüfung in der Gebäudereinigung Pflicht?

Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird. Das gilt für jede Leiter und jeden Tritt, den ein Reinigungsunternehmen seinen Beschäftigten bereitstellt, im Putzraum des Kunden ebenso wie im Fahrzeug oder in der Niederlassung. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber der BG BAU als nicht erfüllt.

Wer prüft die Leiter im Putzraum des Kunden?

Der Arbeitgeber, der sie bereitstellt. Eine Leiter, die das Reinigungsunternehmen im Objekt deponiert hat, gehört in dessen Prüfung, auch wenn sie im Gebäude des Kunden steht. Eine Leiter des Kunden, die Reinigungskräfte mitbenutzen, prüft der Kunde; wer sie benutzt, achtet trotzdem auf die gültige Plakette. Auf Wunsch prüfen wir die Leitern Ihres Auftraggebers im Objekt mit, getrennt dokumentiert je Eigentümer.

Wann darf in der Gebäudereinigung nicht auf der Leiter gearbeitet werden?

Wenn die Gefährdungsbeurteilung es ausschließt: bei längeren Arbeiten über zwei Meter Standhöhe, bei Arbeiten mit beiden Händen oder Seitenkraft, beim Ausbringen von Wasser und Reinigungsmitteln über Kopf und auf nassen Böden ohne rutschhemmende Leiterfüße. Dann gehören Podest, Fahrgerüst oder Hubarbeitsbühne an die Stelle der Leiter. Die Prüfung bewertet den Zustand, die Gefährdungsbeurteilung den Einsatz.

Wie oft müssen Leitern in der Reinigung geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr hat sich bewährt, eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und den Mängeln der letzten Prüfungen. Für Leitern auf nassen Böden, im Fahrzeug und bei wechselnden Kräften sind kürzere Fristen sinnvoll. Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung ersetzt die wiederkehrende Prüfung nicht.

Wie arbeiten Gebäudereiniger sicher auf Leitern?

Mit einer geprüften Leiter, die zum Boden und zur Arbeit passt, und mit Unterweisung: sicherer Stand, richtiger Anlegewinkel, keine oberste Stufe, keine Seitenkraft, Eimer und Stange nicht in der Hand beim Auf- und Abstieg, trockene Schuhe, Sichtkontrolle vor jeder Benutzung. Defekte Leitern werden gemeldet und nicht benutzt. Die Unterweisung gehört jährlich in die Objekteinweisung und wird dokumentiert.

Was kostet die Leiterprüfung für ein Reinigungsunternehmen?

Pauschal und ohne Mindestauftrag, auch für eine einzelne Niederlassung: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, kleinere Bestände laufen über eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach Aufwand. Stunden, Fahrtkosten oder Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?

Die Leiter wird sofort gesperrt und gekennzeichnet, damit sie nicht mehr benutzt wird, und im Protokoll mit dem Befund aufgeführt. Fehlende Fußkappen, ein loser Spreizgurt oder schwergängige Gelenke lassen sich meist beheben, danach wird das Gerät nachgeprüft und freigegeben. Bei verbogenen Holmen, gerissenen Sprossen oder abgefahrenen Leiterfüßen ist Ersatz die sicherere und meist auch günstigere Lösung.

Wie wird die Leiterprüfung in der Gebäudereinigung dokumentiert?

Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Prüfplakette und nachlesbar im digitalen Protokoll, das Objekt oder Fahrzeug als Standort führt. Dazu kommt eine Übersicht je Objekt und Niederlassung für die Objektakte. Damit belegen Sie gegenüber BG BAU, Kunden und Versicherer, dass in jedem Objekt nur geprüfte Leitern im Einsatz sind.

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