Leiterprüfung · Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen

Leiterprüfung für Hausverwaltungen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 in Objekten, Hausmeisterfahrzeugen und Verwaltung

Eine Hausverwaltung hat Leitern, die niemand mehr auf dem Zettel hat: die Stehleiter im Technikraum des Mehrfamilienhauses, die Anlegeleiter im Fahrradkeller, die Mehrzweckleiter auf dem Fahrzeug des Hausmeisters, den Klapptritt in der Verwaltung. Verteilt über dreißig, hundert oder tausend Objekte werden sie von Hausmeistern, Objektbetreuern und Regiebetrieb benutzt, und mit jeder Objektübernahme kommen neue dazu. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen bundesweit, regelmäßig durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.

Leiter- und Trittprüfung in der Hausverwaltung: Gewendelte Treppe mit vergoldetem Geländer.
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Ist die Leiterprüfung für Hausverwaltungen Pflicht?

Ja, sobald die Verwaltung eigene Beschäftigte mit Leitern arbeiten lässt. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, und der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen legt er nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, die Prüfung und ihre Dokumentation regelt § 14.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Hausverwaltung: Blick von oben in ein Treppenhaus.

Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung gern weiter. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Das gilt für die Hausverwaltung mit zwei Hausmeistern ebenso wie für das Wohnungsunternehmen mit eigenem Regiebetrieb.

Die Beanspruchung ist in Wohnobjekten anders als in einer Halle: Die Leiter steht monatelang im feuchten Keller oder in der Tiefgarage, wird für die Rauchmelderwartung durch fünf Treppenhäuser getragen, lehnt bei der Dachrinnenreinigung an der Fassade und wird bei Bewohnern gelegentlich mitbenutzt, ohne dass es jemand merkt. Der Absturz von der Leiter gehört auch bei Hausmeistern zu den häufigen schweren Arbeitsunfällen, und nach jedem Unfall fragt die Berufsgenossenschaft zuerst nach dem Prüfnachweis.

Wer ist in der Hausverwaltung für die Prüfung von Leitern und Tritten verantwortlich?

Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt. Für die angestellten Hausmeister, Objektbetreuer und Handwerker des Regiebetriebs ist das die Verwaltung oder das Wohnungsunternehmen als Arbeitgeber, unabhängig davon, in welchem Objekt die Leiter steht und wem das Gebäude gehört. Ein externer Hausmeisterservice bringt eigene Leitern mit und weist deren Prüfung nach; steht im Objekt eine Leiter der Eigentümergemeinschaft, die der Dienstleister mitbenutzt, gehört sie in die Prüfung dessen, der sie bereitstellt, und im Zweifel in die des Dienstleisters, der mit ihr arbeitet. Eine Leiter, die Bewohner im Gemeinschaftskeller benutzen, ist kein Arbeitsmittel, sondern eine Frage der Verkehrssicherung; die Verwaltung entscheidet, ob sie dort überhaupt stehen soll. Bei einer WEG-Verwaltung mit vielen Gemeinschaften hilft eine Leiterliste je Objekt: welche Leiter gehört wem, wer benutzt sie, wer lässt sie prüfen.

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Welche Leitern und Tritte werden in Wohnobjekten und Verwaltung geprüft?

Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe, und in der Hausverwaltung ist sie über viele Adressen verstreut. Treppenhaus und Flure: Stehleitern und Tritte für Leuchtmittel, Rauchmelder, Briefkastenanlagen und Klingeltableaus. Keller, Technikraum, Heizung, Aufzugsmaschinenraum: Stehleitern, Klapptritte. Tiefgarage: Stehleitern für Beleuchtung und Brandmelder. Dachboden und Dach: Anlegeleitern, Dachbodenleitern, Zugang zu Dachausstiegen. Außenanlagen: Anlegeleitern und Mehrzweckleitern für Dachrinnen, Hecken und Außenbeleuchtung. Hausmeisterfahrzeuge: Mehrzweckleitern, die von Objekt zu Objekt fahren. Verwaltung: Klapptritte am Aktenregal. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf. Fest eingebaute Bodentreppen und Aufzugsanlagen gehören zum Gebäude und in andere Prüfregime; ortsfeste Steigleitern zum Dach oder in den Schacht folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit, und die Regalprüfung nach DGUV Information 208-061 im Lager des Regiebetriebs übernehmen wir auf Wunsch gesondert. Für alle Leiterprüfungen einer Verwaltung gilt dasselbe Kontrollblatt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Hausverwaltung: Außentreppe am Eingang eines Backsteinhauses.

Viele Objekte, wenige Leitern: Wie läuft die Leiterprüfung in der Hausverwaltung ab?

Der Bestand einer Hausverwaltung ist klein je Objekt und groß in der Summe. Deshalb prüfen wir dort, wo die Leitern zusammenkommen: am Betriebshof oder in der Zentrale, wenn die Hausmeister ihre Fahrzeuge dort laden, oder als Tour durch die Objekte eines Bezirks, an einem Tag, mit einem Prüfplan. Der Prüfer nimmt die Leiter vom Fahrzeug oder aus dem Technikraum, prüft sie, kennzeichnet sie und führt das Fahrzeug oder das Objekt als Standort im Protokoll. Die Dokumentation läuft getrennt je Objekt und Wirtschaftseinheit, damit die Verwaltung gegenüber Eigentümern und Berufsgenossenschaft für jedes Haus zeigen kann, welche Leiter dort steht und wann sie geprüft wurde.

Eine Verwaltung, die Objekte übernimmt, übernimmt auch deren Leitern: Sie werden beim ersten Termin erfasst, geprüft und in die Liste aufgenommen, ausgesonderte Leitern verschwinden aus dem Keller, bevor sie jemand benutzt. Bei Objektabgabe zeigt das Protokoll, welche Leiter mitgeht und welche bleibt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Hausverwaltung: Beratung mit Unterlagen in einer Wohnung.

Wie oft müssen Leitern in der Hausverwaltung geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter im Abstand von höchstens einem Jahr zu prüfen; die regelmäßige Prüfung ersetzt nicht die tägliche Prüfung durch den Nutzer, die Sichtkontrolle vor dem Aufstieg. Für die Leiter auf dem Hausmeisterfahrzeug, die täglich verladen und im Freien benutzt wird, sind kürzere Prüffristen sinnvoll; die Stehleiter im trockenen Technikraum kommt mit dem Jahresrhythmus aus. Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Beschäftigten und gehört in die Unterweisung. Die Fristen festlegen muss der Arbeitgeber; wir hinterlegen sie und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Können Hausverwaltungen die Leiterprüfung selbst durchführen?

Ja, wenn sie eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 haben: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. Früher hieß das Sachkundige. In der Praxis ist es in der Hausverwaltung selten jemand: Der Hausmeister ist Nutzer, nicht Prüfer, und in der Verwaltung sitzt niemand mit dem technischen Hintergrund. Ein Lehrgang vermittelt die Kenntnisse, die Befähigung entsteht erst aus Kenntnis und Praxis zusammen. Wer die Prüfung an einen externen Dienstleister mit eigenem Fachpersonal vergibt, bekommt eine herstellerunabhängige Bewertung nach dem Stand der Technik und eine rechtssichere Dokumentation, ohne einen Mitarbeiter zum Leiterprüfer zu machen. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.

Müssen Hausmeister im Umgang mit Leitern unterwiesen werden?

Ja, unabhängig von der Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt neben der geprüften Leiter die Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten: richtiges Aufstellen, Anlegewinkel, Standhöhe, keine Arbeiten mit Seitenkraft, Sichtkontrolle vor jeder Benutzung, defekte Leitern melden und nicht benutzen. Sie gehört in die jährliche Unterweisung des Hausmeisters und wird dokumentiert. Die Prüfung stellt sicher, dass die Leiter in Ordnung ist; die Unterweisung stellt sicher, dass sie richtig benutzt wird. Beides zusammen ist der Nachweis, den die Berufsgenossenschaft nach einem Unfall sehen will.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Hausverwaltung: Beleuchteter Hauseingang bei Nacht.

Durchführung der Leiterprüfung: Checkliste und Ablauf

Sie nennen uns Objekte, Fahrzeuge und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Der Termin liegt am Betriebshof, in der Zentrale oder als Objekttour. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, Rollen, Kennzeichnung, Vollständigkeit. Was in Ordnung ist, wird als geprüft gekennzeichnet, defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr und werden gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Objekt und Standort. Wer im selben Termin auch die elektrischen Betriebsmittel der Hausmeister prüfen lassen will, Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Hochdruckreiniger, legt die DGUV V3 Prüfung auf Wunsch in denselben Einsatz.

Leiterprüfung für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland

Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, von der Verwaltung mit einem Bezirk bis zum Wohnungsunternehmen mit Beständen in mehreren Städten, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Objekte und Fahrzeuge. Geschäftsführung, Objektleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten einen Nachweis, der gegenüber Berufsgenossenschaft, Eigentümern und Versicherer besteht.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in der Hausverwaltung

Ist die Leiterprüfung für eine Hausverwaltung Pflicht?

Ja, sobald die Verwaltung Beschäftigte hat, die mit Leitern arbeiten: Hausmeister, Objektbetreuer, Regiebetrieb. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird. Das gilt für jede Leiter und jeden Tritt, den die Verwaltung bereitstellt, egal in welchem Objekt er steht. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft als nicht erfüllt.

Wem gehört die Leiter im Keller eines verwalteten Objekts?

Das entscheidet, wer sie gekauft und bereitgestellt hat. Eine Leiter der Eigentümergemeinschaft, die der angestellte Hausmeister benutzt, ist für ihn Arbeitsmittel und gehört in die Prüfung der Verwaltung als Arbeitgeber. Eine Leiter, die Bewohner privat nutzen, ist kein Arbeitsmittel, sondern eine Frage der Verkehrssicherung. Wir empfehlen eine Leiterliste je Objekt mit Eigentümer, Nutzer und Prüfpflichtigem.

Wie oft müssen die Leitern der Hausmeister geprüft werden?

Mindestens einmal im Jahr hat sich bewährt, eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und den Mängeln der letzten Prüfungen. Die Leiter auf dem Hausmeisterfahrzeug, täglich verladen und im Freien benutzt, braucht kürzere Fristen als die Stehleiter im Technikraum. Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung ersetzt die Prüfung nicht.

Können Hausverwaltungen die Leiterprüfung selbst durchführen?

Ja, mit einer befähigten Person nach TRBS 1203: Berufsausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse der Prüfkriterien und regelmäßige Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. In den meisten Verwaltungen gibt es diese Person nicht, und der Hausmeister ist Nutzer, nicht Prüfer. Ein externer Dienstleister prüft herstellerunabhängig, dokumentiert rechtssicher und nimmt der Verwaltung den internen Aufwand für Lehrgang, Prüftag und Protokollführung ab.

Müssen Hausmeister im Umgang mit Leitern unterwiesen werden?

Ja, jährlich und dokumentiert, unabhängig von der Prüfung. Die Unterweisung im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten umfasst Aufstellen, Anlegewinkel, zulässige Standhöhe, die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und die Regel, defekte Leitern zu melden statt zu benutzen. Prüfung und Unterweisung gehören zusammen: Die eine stellt sicher, dass die Leiter in Ordnung ist, die andere, dass sie richtig benutzt wird.

Was kostet die Leiterprüfung für eine Hausverwaltung?

Pauschal und ohne Mindestauftrag, auch für wenige Objekte: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, kleinere Bestände rechnen wir über eine Tagessatzpauschale ab, abgestuft nach Aufwand. Fahrtkosten, Stunden oder Regiezeiten kommen nicht gesondert dazu. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?

Die Leiter wird sofort gesperrt und gekennzeichnet, damit sie nicht mehr benutzt wird, und im Protokoll mit dem Befund aufgeführt. Fehlende Fußkappen, ein loser Spreizgurt oder schwergängige Gelenke lassen sich meist beheben, danach wird das Gerät nachgeprüft und freigegeben. Bei verbogenen Holmen, gerissenen Sprossen oder morschen Holzleitern aus dem feuchten Keller ist Ersatz die sicherere und meist auch günstigere Lösung.

Wie wird die Leiterprüfung in der Hausverwaltung dokumentiert?

Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Prüfplakette und nachlesbar im digitalen Protokoll, das Objekt oder Fahrzeug als Standort führt. Dazu kommt eine Übersicht je Objekt und Wirtschaftseinheit für die Objektakte. Damit belegen Sie gegenüber Berufsgenossenschaft, Eigentümern und Versicherer, dass in jedem Haus nur geprüfte Leitern im Einsatz sind.

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